3.421 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 126

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Kanzlei Hubertus Strüber, Industriestr. 6, 83395 Freilassing 7224.2225889828 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hubertus Strüber gerne zur Verfügung
(30.11.2023) gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Beckers
Rechtsanwalt Andreas Beckers
Rechtsanwälte Andries & Collegen GbR, Dürerstr. 17, 47799 Krefeld 6631.182465088 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Beckers
aus 8 Bewertungen Ich hätte mir keine bessere Rechtshilfe von Herr Beckers vorstellen können. Er hat mich nicht nur gut vertreten, … (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont
sehr gut
Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont
DDA LEGAL Dupont Danzel d’Aumont Partnerschaft von Rechtsanwälten & Avocat à la Cour mbB, Schaumainkai 87, 60596 Frankfurt am Main 6825.9592323274 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Maria Dupont Danzel d'Aumont vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 26 Bewertungen Sehr gut informiert, sehr pragmatisch, sehr sympathisch. Vielen Dank! (18.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Pohl
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Pohl
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Friederike Pohl ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Alles sehr gut gelaufen! Gute Beratung und Unterstützung vor, während und nach dem Prozess. Zudem gute … (03.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Şirin
Anwaltskanzlei Şirin & Kollegen, Weinbergstraße 19, 52531 Übach-Palenberg 6623.6747076544 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Şirin bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(19.03.2024) Ich hatte Frau Sirin am 18.03.24 zum ersetnmal begegnet. Für das Ersten Gespräch Bewerte ich Ihrer Person und Ihr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Duttenhofer
HEENEN Rechtsanwälte, Königstraße 108, 53332 Bornheim 6686.0572664283 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Doris Duttenhofer
(27.01.2022) Sehr kompetent, freundlich, interessiert. Fachlich und menschlich sehr zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Solveig Rönsch
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rönsch, Tschaikowskistrasse 16, 04105 Leipzig 6981.147159146 km
Es gibt für alles eine Lösung
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Solveig Rönsch – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen schnelle und zuverlässige Infos (03.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Cristina Dein
Dein ADVOGADOS, Rua Castilho 1 5º Esq., 1250-066 Lissabon, Portugal 6157.3088500872 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Cristina Dein
(11.04.2024) Übersichtliche Beratung am Telefon
Profil-Bild Rechtsanwalt Peer Klemstein
sehr gut
Rechtsanwalt Peer Klemstein
Anwaltskanzlei Klemstein, Hauptstr. 31, 16552 Schildow 6966.4559840666 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Peer Klemstein
aus 31 Bewertungen Absolut zu empfehlen. Ich bin langjähriger Mandant und bin immer bestens beraten und vertreten. Unkompliziert, … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Friedrich-W. Lohmann
Kanzlei Friedrich-W. Lohmann, Hauptstr. 30, 10827 Berlin 6973.9931368547 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Friedrich-W. Lohmann
aus 5 Bewertungen Herr Lohmann ist sehr professionell und kompetent und antwortet sehr schnell. Meine Fragen wurden zu meiner besten … (18.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechtsanwalt Sven Hartmann
Rechstanwälte Wöhrle & Schick GbR, Philippstraße 6, 55543 Bad Kreuznach 6789.3864773971 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sportrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Hartmann - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(16.01.2023) Habe bereits mehrere meiner Kunden an Herrn Hartmann empfohlen. Die Ergebnisse sind durchweg positiv. Auch bei …
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidrun Schnappauf
Rechtsanwältin Heidrun Schnappauf
Rechtsanwaltskanzlei Goß & Kollegen, Georgenstr. 22, 92224 Amberg 7060.1838248174 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Heidrun Schnappauf
aus 9 Bewertungen Wir sind mit der Beratung von Fr.Schnappauf sehr zufrieden. Uns wurde schnell und kompetent geholfen. Würde sie gerne … (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Rechtsanwalt Wolfgang Müller
Kanzlei Müller & Göttling, Steinstr. 1, 48291 Telgte 6671.3637671047 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Müller ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Sehr bemüht und kompetent (16.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M.
Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M.
KLÄNE, FRYE RECHTSANWÄLTE Partnerschaft mbH, Hauptstr. 10, 48346 Ostbevern 6671.8000979133 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Kock LL.M. gerne zur Verfügung
(10.01.2024) Schnelle Bearbeitung alles was dazu gehört. Sehr nett und freundlich. Alles erreicht.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Steinwachs
STEINWACHS Rechtsanwaltskanzlei, Parkstr. 68, 28209 Bremen 6676.1125797403 km
Wir leisten mehr als Recht bietet.
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stephan Steinwachs bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 55 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden mit Herrn Steinwachs. Sehr kompetent und erfahren.Hat meine Probleme sogar am Wochenende … (10.11.2023)
Profil-Bild Christiane Lehnert
Christiane Lehnert
Dr. Kukuk und Partner Rechtsanwälte, Tiergartenstraße 11, 56410 Montabaur 6755.0748128032 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Rechtsanwältin Frau Christiane Lehnert
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
sehr gut
Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
Donath-Franke Rechtsanwälte, Alter Steinweg 5, 08056 Zwickau 7025.343533912 km
Von Mensch zu Mensch statt von Anwalt zu Mandant!
Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Opferhilfe
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Jacqueline Donath-Franke
aus 47 Bewertungen Ich wurde hier perfekt beraten und sehr gut im Arbeitsrecht vertreten (10.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin & Notarin Angela Kasikci
Kanzlei Angela Kasikci, Darmstädter Straße 19, 63225 Langen 6832.7774982607 km
Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin & Notarin Angela Kasikci bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Fülleborn
Kanzlei Fülleborn, Bruchsaler Str. 18, 68753 Waghäusel 6864.3713269402 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn gerne zur Verfügung
aus 20 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Sandra Fülleborn, beantwortet und bearbeitet Fragen und Anliegen zeitnah und sehr höflich und … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svetlana Schmidbauer-Lompas
Kanzlei Schmidbauer, Konrad-Adenauer-Allee 37, 86150 Augsburg 7063.3148543156 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Kaufrecht
Frau Rechtsanwältin Svetlana Schmidbauer-Lompas vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Ich bedanke mich sehr Frau Schmidbauer-Lompas für ihre aufmerksame Einstellung zu meinem schwierigen Fall. Dank Ihnen … (02.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Shea
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Shea
Kanzlei Dennis Shea, Schützenstraße 12, 17489 Greifswald 6884.0443086391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Dennis Shea - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Sehr freundlich und sympathisch, auch für den Leihen verständliche Argumentation. Bei Gericht ein erfahrener und … (26.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Krolla
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Krolla
Bernard Korn & Partner Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Stromberger Str. 2, 55545 Bad Kreuznach 6789.0331701682 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Michael Krolla
aus 14 Bewertungen Herr Krolla vertrat mich in einem sehr aussichtslosem Fall. Wir haben den Fall zu meiner Überraschung doch gewonnen. … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Nebbe
Rechtsanwältin Beate Nebbe
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Versicherungsrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Beate Nebbe
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Süß
Rechtsanwältin Gudrun Süß
Kanzlei Gudrun Süß, Hölderlinstr. 15, 76297 Stutensee 6869.9947056446 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Frau Rechtsanwältin Gudrun Süß ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(11.04.2019) Eine tolle Anwältin, die sich voll für ihre Mandanten einsetzt! Ich würde jederzeit wieder zu ihr gehen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.