3.421 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 123

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Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Schiessl
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Schiessl
Kanzlei SCHIESSL, Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg 7100.0564127493 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Claudia Schiessl für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Siehe Überschrift. Könnte viele Sätze aus den nachfolgenden 20 Bewertungen kopieren und hier einsetzen. Ich glaube, … (10.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Sworski
sehr gut
Rechtsanwältin Angelika Sworski
Kanzlei für Mietrecht und Immobilien, Prüfeningerstrasse 20, 93049 Regensburg 7099.0550558381 km
" Kein Mensch war ohne Grund in deinem Leben. Der eine war ein Geschenk, der andere eine Lektion. " (Verfasser unbekannt )
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Angelika Sworski ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 35 Bewertungen Präzise Antwort, auch für Laien gut verständlich (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Büto
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Büto
Rechtsanwalt Marco Büto, Wilhelmstraße 64, 65183 Wiesbaden 6800.2617956445 km
Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Marco Büto - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 77 Bewertungen Eigentlich schreibe ich nie Rezensionen. Aber nach meiner Zusammenarbeit mit Herrn Büto werde ich eine Ausnahme … (29.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thorsten Senger
Anwaltskanzlei Senger, Am Schwibbogen 2a/ Kreuzu, 59557 Lippstadt 6722.6925508247 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Thorsten Senger
Profil-Bild Rechtsanwältin Mona Schultz
sehr gut
Rechtsanwältin Mona Schultz
Wipper+Schultz, Rechtsanwältinnen, Fachanwältinnen und Mediation, Kleine Gasse 3, 14467 Potsdam 6961.4368276573 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Mona Schultz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 54 Bewertungen Nach gewonnenen Rechtsstreit vor Gericht hat unsere Hausverwaltung noch immer nicht eingelenkt und zu hohe … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Rothmund
Rechtsanwalt Rainer Rothmund
RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.012051883 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Rothmund ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Staudenmayer
Fachanwalts- u. Steuerkanzlei Staudenmayer, Möhringer Landstr. 11, 70563 Stuttgart 6929.6416736689 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilprozessrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Staudenmayer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 23 Bewertungen Herr RA Staudenmayer ist ein mir seit Jahren vertrauter Berater im Immobilien- und Einkommensteuerrecht. In den … (28.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Schön
Rechtsanwältin Gabriele Schön
Kanzlei Gabriele Schön, Werlbergerstr. 28, 86551 Aichach 7072.4455210283 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Gabriele Schön
(21.04.2023) Frau Schön hat mich sehr freundlich und höflich beraten. Ich wurde von ihr äußerst kompetent vertreten und im …
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Horstmann
Rechtsanwalt Georg Horstmann
Kanzlei Hottelmann & Horstmann, Renteistr. 20, 33602 Bielefeld 6714.6351761843 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Georg Horstmann
(07.07.2023) Herr Ra. Hottelmann und Herr Ra.Horstmann: Gute und verständlich-begleitende Fachberatung und erdenkliche …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Posner-Wendt
sehr gut
Kanzlei Petra Posner-Wendt, Poststr. 2, 07973 Greiz 7010.9013023305 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Petra Posner-Wendt bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 138 Bewertungen Super Anwältin, präzise, erfahren und obendrein noch sehr nett. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Lehrter
Rechtsanwalt Paul Lehrter
Anwaltsbüro Lehrter, Oststr. 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1970622399 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Paul Lehrter
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominique F. Fabbri
sehr gut
Rechtsanwalt Dominique F. Fabbri
Fabbri & Fabbri, Christofsstraße 11-13, 55116 Mainz 6806.5152186558 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dominique F. Fabbri im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 13 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Fabbri hat mich in einer Anfechtung und Wandlung eines Kfz - Kaufvertrags erfolgreich vertreten. Mit … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Wüst
sehr gut
Rechtsanwalt Mario Wüst
Bohlender, Wüst & Lindholz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Elisenstr. 33, 63739 Aschaffenburg 6862.1732042378 km
Ich verspreche Ihnen, Ihren Fall so zu behandeln, als wäre es meiner!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mario Wüst
aus 103 Bewertungen Freundliche und professionelle Beratung. Vorgehensweise besprochen und danach mit Erfolg durchgeführt. Verfahren … (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Ullrich Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin 6969.8680866856 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Larsen Libuda
Rechtsanwalt Larsen Libuda
Anwaltskanzlei Libuda, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Erzbergerstrasse 23, 78054 Villingen-Schwenningen 6930.1433151245 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Larsen Libuda vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
(25.01.2023) Überaus Freundlicher und kompetenter Anwalt. Sehr empfehlendswert.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Abogada Dr. Mercedes Andrea Schomerus
sehr gut
Rechtsanwältin und Abogada Dr. Mercedes Andrea Schomerus
SCHOMERUS Rechtsanwälte & Abogados, Plaza Santisima Faz, 3 - 1 B, 03002 Alicante, Spanien 6840.4900069016 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Abogada Dr. Mercedes Andrea Schomerus
aus 137 Bewertungen Wir hatten einen schweren Verkehrsunfall in der Nähe von Alicante, die Rechtsanwältin Frau Hartmann hat sich … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Heizmann
sehr gut
Rechtsanwalt Stephan Heizmann
Heizmann Anwaltskanzlei, Kaiserallee 9, 76133 Karlsruhe 6867.8847665954 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Stephan Heizmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 172 Bewertungen Ich kann nur mit Top bewerten, sehr gute und unkomplizierte Bearbeitung meines Falles. Diese Kanzlei kann nur … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft
Kreft & Kreft, Dürrenberger Ring 20, 49324 Melle 6693.4547777279 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Kreft ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Rechtsanwältin Martina Rahnfeld
Müller & Kollegen, Am Markt 14, 25840 Friedrichstadt 6624.6731744883 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Rahnfeld - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Christoph Hambusch
Profil-Bild Rechtsanwalt Jean Tödter
Kanzlei Jean Tödter, Allerstr 4, 38106 Braunschweig 6821.0327288028 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Jean Tödter hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Lehrter
Rechtsanwältin Anne Lehrter
Anwaltsbüro Lehrter, Oststr. 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Zivilrecht • Pferderecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Anne Lehrter
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Jost
Rechtsanwalt Alexander Jost
Anwaltskanzlei Jost, Fürther Straße 2A, 90429 Nürnberg 7011.0162681936 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Alexander Jost
aus 7 Bewertungen Unmittelbarkeit und Schnelligkeit. Hervorragende Abwicklung des Falles, die Kanzlei ist vorbehaltlos und … (20.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schulz
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Rechtsanwalt Marc Schulz
Kanzlei Marc Schulz, Hauptstr. 32, 76448 Durmersheim 6864.8650971824 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Schulz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Habe viele Anwälte angeschrieben, zu einem speziellen Thema im Familienrecht. Einzig und allein Herr Schulz, war fähig … (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.