3.396 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 132

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan-Phillip Oetken
Rechtsanwalt Jan-Phillip Oetken, Nordgasse 17, 67150 Niederkirchen bei Deidesheim 6834.8744818816 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan-Phillip Oetken
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Westbunk
Anwaltskanzlei Westbunk, Hermann-Ehlers-Str. 3, 49082 Osnabrück 6672.8144262277 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Westbunk bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Helbrecht
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Helbrecht
Anwaltskanzlei Helbrecht, Offenbacher Str. 1, 63165 Mühlheim am Main 6834.7631000311 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Silke Helbrecht bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 65 Bewertungen Als wir für ein anstehendes Mietrechtsverfahren einen Rechtsbeistand suchten, haben wir eher zufällig die Kanzlei … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Eichel
Rechtsanwältin Nicole Eichel
Kanzlei Eichel, Heidbergstraße 55, 22846 Norderstedt 6711.6386821907 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Eichel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(21.09.2020) Sehr gute und schnelle Beratung vielen vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Theresa Biechele
sehr gut
Rechtsanwältin Theresa Biechele
Kanzlei Arning & Kollegen, Wolfratshauser Str. 240, 81479 München 7119.5573667529 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Theresa Biechele
aus 18 Bewertungen Déjà, quand elle parle au téléphone, sa voix est toujours rassurante, posée, elle a toujours une réponse aux milles … (05.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwältin Sabine Distler
Rechtsanwälte Kanzlei Distler, Hauptstr. 15, 63897 Miltenberg 6884.6313183721 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Distler ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
(12.07.2020) Schnelle Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Herlan
Rechtsanwalt Frank Herlan
Kanzlei Hirt-Kremling • Süß und Kollegen, Ernst-Friedrich-Straße 7, 76227 Karlsruhe 6873.4307261738 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Herlan
(15.01.2024) Herr Herlan hat uns sehr gut beraten als ein Autoverkäufer unser Fahrzeug nicht herausgeben wollte und auch unsere …
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwältin Johanna Foos
Rechtsanwälte Günter Foos und Johanna Foos, Keplerweg 3, 75015 Bretten 6887.0592272074 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Foos - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(24.05.2024) Rechtsanwältin Johanna Foos hat meine Frau im Rahmen einer Klage wegen Beschädigung ihres Fahrzeugs mit Fahrerflucht / …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Barthel
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Barthel
Rechtsanwaltskanzlei Petra Barthel, Wülfeler Str. 11, 30539 Hannover 6774.8248010459 km
Mit Kopf und Herz für Ihr Recht!
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Barthel
aus 12 Bewertungen Es hat zwar ganz schön lange gedauert, aber wir haben Recht bekommen - das alleine zählt ;-) (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Deblitz
Rechtsanwalt Christian Deblitz
Kanzlei Christian Deblitz, M 7 19-20, 68161 Mannheim 6847.3503572675 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Deblitz für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Linke
Rechtsanwalt Norbert Linke
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 7171.5517095357 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Norbert Linke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 9 Bewertungen Zuverlässig, Kurze Wartezeiten, fachlich Kompetent und einsatzfreudig (27.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Echstenkämper
Rechtsanwältin Nicole Echstenkämper
Kanzlei Nicole Echstenkämper, Winterswijker Str. 23, 46399 Bocholt 6607.0560267432 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nicole Echstenkämper
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Butz
sehr gut
Kanzlei Oliver Butz, Frauenstr. 8-9, 54290 Trier 6716.8671475377 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Butz
aus 51 Bewertungen Wenn Sie einen kompetenten und sehr erfahrenen Anwalt in vielen Juristischen Bereichen suchen, sind Sie bei Herr Butz … (13.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Badock
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Badock
badock.legal, Am roten Weg 2, 63654 Büdingen 6840.1472137358 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Badock bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 92 Bewertungen Haben 2mal die Dienste von Herrn Badock in Anspruch genommen und waren sehr zufrieden. (25.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
RSW Rechtsanwälte Tobelander, Dr. Dolinski Partnerschaft mbB, Ulmer-Tor-Straße 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.3644833843 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Eggensberger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(18.06.2022) Nur positiv: Herr Eggensberger ging auf die Situation genau ein, erklärte den Sachverhalt klar und gab gute Grundlagen …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Schneider
Heupgen, Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notar – Mediatoren, Duisburger Str. 470, 45478 Mülheim an der Ruhr 6641.0388841418 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Michael Schneider
(04.10.2023) Guten Tag, Herr Dr. Schneider hat mir und anderen Familienmitglieder schon in mehreren Angelegenheiten vertreten. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister
Schilling Küntzler Zunftmeister, Westendstr. 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7138631651 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Maklerrecht • Versicherungsrecht • Öffentliches Baurecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Jur. Tilmann Zunftmeister ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 30 Bewertungen Herr Zunftmeister hat sich umgehend bei mir gemeldet, hat sich Zeit genommen für die telefonische Beratung und mir … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
sehr gut
Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstraße 2, 49074 Osnabrück 6671.6427859738 km
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“ -Immanuel Kant-
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Antje Bergstedt-Tobe bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 35 Bewertungen Frau Bergstedt-Tobe ist sehr sympathisch, arbeitet sehr professionell und transparent und gibt schnell Rückmeldung. … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Thiele
Rechtsanwalt Lutz Thiele
STEINHUSEN Rechtsanwälte Fachanwälte Notare, Stuhrsallee 27, 24937 Flensburg 6623.1918658877 km
Ihr Recht ist unser Ziel!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Lutz Thiele
(29.05.2024) Betreuung durch RAE Max Thiele in Sachen Zivilrecht inkl. Klageerhebung sowie 2 weitere noch laufende Mandate …
Profil-Bild Rechtsanwalt Günther Sievers
Rechtsanwalt Günther Sievers
Sievers & Brandyk, Hindenburgstr. 5, 28717 Bremen 6664.5076096779 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Günther Sievers im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Haspel
Rechtsanwalt Dieter Haspel
Gaßmann & Seidel Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Marienstr. 17, 70178 Stuttgart 6930.9515616144 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Haspel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Gerber
Rechtsanwalt Thomas Gerber
Arnscheid & Kollegen, Königsbrücker Straße 99, 01099 Dresden 7079.5345982617 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Gerber ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel
Glatzel & Partner | Rechtsanwälte in Partnerschaft, Nürnberger Str. 24, 63450 Hanau 6839.7505947688 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Dipl. Jur. Karin Kopton-Glatzel ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
(18.11.2021) Prima Anwältin! Wurde gekündigt. Konnte durch Gerichtsklage der Anwältin die Arbeit behalten. Die Versicherung …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Knisel ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Herr Jürgen Knisel Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht von der Kanzlei Dr. Müller - Stirm & Kollegen in der … (20.02.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.