3.405 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Lemke
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Lemke
Kanzlei Thomas Lemke, Ahrensburger Str. 105, 22045 Hamburg 6724.8618549779 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Lemke ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 18 Bewertungen Ich danke Herrn Lemke ganz herzlich für die hervorragende Arbeit, die er in meinem Fall geleistet hat und für das gute … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Kerger
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Kerger
Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG, Radlkoferstr. 2, 81373 München 7117.8531400539 km
Mit Recht stark.
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Friederike Kerger
aus 16 Bewertungen Ich hatte ein komplexes Anliegen hinsichtlich Betruges am Bau. Meine Anfrage wurde umgehend beantwortet. Frau Kerger … (20.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Kanzlei Rompf & Peiler, Bismarckstr. 17, 27749 Delmenhorst 6666.8176724475 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Andreas Peiler
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
Kanzlei Kremer, Marktplatz 21, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7881535995 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 81 Bewertungen Herr Kremer hat mich in einem Mietrechtsstreit äußerst kompetent und sehr erfolgreich vertreten. Ich habe mich über … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Gentile
Rechtsanwalt Frank Gentile
Delgmann + Partner Rechtsanwälte – Fachanwälte, Kennedyplatz 8, 45127 Essen 6651.4517956982 km
Fachanwalt Steuerrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Gentile hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(22.07.2022) Vielen Dank Herr Gentile!
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Gladisch
sehr gut
Rechtsanwältin Birgit Gladisch
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Harmoniestr. 1, 44787 Bochum 6662.8903301089 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Birgit Gladisch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Frau Gladisch hat mich durch ein komplexes und langwieriges Verfahren begleitet. Sehr engagiert und zielstrebig habe … (28.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Schmidt
Kanzlei Rainer Schmidt, Bernhard-Göring-Str. 80, 04275 Leipzig 6983.4828685814 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Schmidt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 42 Bewertungen Herr Schmidt hat uns bei unserem Anliegen sehr gut geholfen, wir fühlten uns die ganze Zeit sehr gut betreut und … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Baur
Rechtsanwaltskanzlei Baur, Kemptenerstr. 4, 87629 Füssen 7096.8293918571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ulrich Baur
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Schmälzle
Rechtsanwalt Frank Schmälzle
Rechtsanwalt Frank Schmälzle, Luitpoldstr. 40, 97421 Schweinfurt 6925.4819181564 km
Das Leben ist ungerecht: aber denke daran, nicht immer zu deinen Ungunsten. (John F. Kennedy)
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Schmälzle bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Rechtsanwaltskanzlei Brinkmann, Nerostraße 41, 65183 Wiesbaden 6799.8038893526 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Sophia Brinkmann LL.B., M.A.
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Caspers
Rechtsanwältin Michaela Caspers
Rechtsanwältin Michaela Caspers, Triftstrasse 6, 80538 München 7119.9249478709 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Michaela Caspers gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag
Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag
Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen, Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.2377857109 km
Ihr Recht ist unser Auftrag
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Freitag ist nicht nur äußerst freundlich, sondern auch außerordentlich kompetent in seinem Fachgebiet. Er … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Urszula Ziajski
Rechtsanwältin Urszula Ziajski
Kanzlei Urszula Ziajski, Auf dem Bännjerrück 59, 67663 Kaiserslautern 6803.8192668574 km
Ihr Partner für Recht und Mediation in Deutschland und Polen Mówimy po polsku
Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Urszula Ziajski
(22.02.2024) Frau Rechtsanwältin hat unsere Erwartungen erfüllt und unsere Fragen zu Erbschaft kompetent beantwortet. Wir werden …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Kopf
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Kopf
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Kopf ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 67 Bewertungen Sehr schnelle und unkomplizierte Hilfe erhalten, freundlicher, humorvoller Kontakt. Sehr transparente … (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Belinda Steiert
Rechtsanwältin Belinda Steiert
Steiert Kanzlei für Familienrecht, Duisburger Str. 68, 40479 Düsseldorf 6648.9383719756 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Belinda Steiert
(23.11.2023) Sie kämpft bis zum Schluss obwohl ich keine Hoffnung mehr hatte. Der Beklagte hat versucht alles zu vertuschen, bis …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Langner
Rechtsanwältin Stefanie Langner
Kanzlei Stefanie Langner, Deisterstr. 20, 31785 Hameln 6760.1625346724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Langner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz
Rechtsanwälte Kotz, Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal 6739.3499691353 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Gerd Kotz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Ich bin mit Herr Christian Kotz sehr Zufrieden es gibt keinen besseren vielen dank für die geleistete Arbeit! (01.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr
Kanzlei Lindwehr, Münsteraner Straße 2, 49809 Lingen (Ems) 6617.2233187827 km
Mein Anspruch als Anwältin und Notarin ist nicht nur die bestmögliche Beratung, ich möchte für Sie die optimale Lösung finden und erarbeiten. Dabei lege ich Wert auf Verbindlichkeit und Vertrauen!
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sabrina Lindwehr vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 21 Bewertungen Sehr gute Beratung, sehr freundlich und mit hoher Kompetenz, Danke für die bisherige geleistete Unterstützung. Wir … (18.08.2023)
Profil-Bild Avv. Dr. Saskia Leistner
Kanzlei Saskia Leistner, Via Malfer, 15, Garda, Italien 7216.1066001874 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin Frau Avv. Dr. Saskia Leistner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(17.01.2017) Kompetenz, klare Analyse und wirtschaftlich tragbare Lösungsvorschläge mit sinnvoll knappen Sätzen haben mich als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
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Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
Salvador & Partner, Avda. Alfahuir, 41 F 34, 46019 Valencia, Spanien 6785.6442490068 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Carlos Salvador Muñoz
aus 28 Bewertungen Herr Salvador hat für uns Übertragungen von Immobilien durchgeführt. Das Repertoire reichte von Erbschaftschafts- und … (24.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Bauer
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Büring Reger Dietrich Rechtsanwälte / Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, Schmöllnsche Vorstadt 13, 04600 Altenburg 7005.8914800772 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Sportrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Nicole Bauer
aus 10 Bewertungen Wir möchten uns nochmals herzlich, bei Rechtsanwältin Frau Nicole Bauer für ihre Arbeit bedanken. Super freundliche … (16.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kimia Dabiri
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Rechtsanwältin Kimia Dabiri
Kanzlei Kimia Dabiri, Königswall 9, 45657 Recklinghausen 6654.6571905064 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Kimia Dabiri hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Ich hatte einen Gutschein für eine Fazien Schule der nicht sofort eingelöst werden konnte von Ihm.Ich hatte aber … (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Cegielka
Rechtsanwalt Erik Cegielka
Anwaltskanzlei Häußler & Cegielka, Paracelsusstr. 10, 09114 Chemnitz 7041.300038859 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Erik Cegielka
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siebers
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Anwaltskooperation Deuker & Siebers, Korbacher Str. 5, 34270 Schauenburg 6806.0666950811 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Siebers
aus 10 Bewertungen Schnelle Rückmeldung (05.07.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.