3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Murat Aydin
sehr gut
Kirch & Aydin, Barlstraße 12, 56856 Zell (Mosel) 6735.8156793023 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Murat Aydin ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 42 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit top Leistung ich kann weiter empfehlen (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dennis Wiegard
sehr gut
Rechtsanwalt Dennis Wiegard
JASPER Rechtsanwälte, Alfredstraße 81, 45130 Essen 6652.120272617 km
Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Dennis Wiegard
aus 34 Bewertungen Schnelle Rückmeldung mit kompetenten Tipps, die für den Verlauf der weiteren Vorgehensweise hilfreich sind. Dankeschön. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aßmann
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Aßmann
Kanzlei für Immobilienrecht Michael Aßmann, Osteresch 25, 22607 Hamburg 6712.4817958257 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Aßmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Dank für eine fachlich sehr kompetente und praxisorientierte Beratung. Die offensichtlich lange Erfahrung aus dem … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Thran
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Thran
Kanzlei Michael Thran, Dorstener Str. 634, 45721 Haltern am See 6643.2988946079 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Thran unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt. Die Versicherung des Schadenverursachers wollte natürlich weniger bezahlen als … (05.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Fübi
sehr gut
Rechtsanwältin Claudia Fübi
Kanzlei Claudia Fübi, Welle 50, 33602 Bielefeld 6714.3656543107 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Claudia Fübi
aus 11 Bewertungen Pauschalreise bei Ausbruch Corona unsererseits kurz vor Reisebeginn storniert aufgrund unklarer vor Ort Bedingungen. … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
Rechtsanwalt Philipp Eggensberger
RSW Rechtsanwälte Tobelander, Dr. Dolinski Partnerschaft mbB, Ulmer-Tor-Straße 29, 88400 Biberach an der Riß 7008.3644833843 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Eggensberger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(18.06.2022) Nur positiv: Herr Eggensberger ging auf die Situation genau ein, erklärte den Sachverhalt klar und gab gute Grundlagen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann - Fachanwalt für Familienrecht | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Wirteltorplatz 11, 52349 Düren 6652.5443171514 km
Ständig auf dem neuesten Stand, immer einen Schritt voraus: Fortschrittliche Lösungen für moderne Herausforderungen
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Strafrecht • eBay & Recht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 78 Bewertungen Hat mich über jeden Schritt schnell übers Handy informiert. Die Gespräche waren gut und nur das wichtigste würde … (11.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Kanzlei von Köckritz, Hauptstr. 136, 10827 Berlin 6974.0553703183 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt von Köckritz hat uns in unserer Mietrechtsangelegenheit sehr freundlich, kompetent und zielführend … (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt Jochem Pitz
Rechtsanwalt HSH Rechtsanwälte & Steuerberater, Hohenstaufenring 48-54, 50674 Köln 6674.2919380044 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Maklerrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jochem Pitz bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Staffel
Rechtsanwalt Michael Staffel
Anwaltskanzlei Westerwelle & Staffel, Am Stadtgarten 28, 53639 Königswinter 6704.0036081833 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Michael Staffel
aus 5 Bewertungen Schnelle, direkte, unkomplizierte Hilfe und Beratung. Bei dringenden, eiligen Terminfristen sofortige Schreiben und … (12.09.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gerd Lödige
Rechtsanwalt Gerd Lödige
Spilker & Collegen Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, Anger 23, 99084 Erfurt 6922.5039424697 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Gerd Lödige
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Mortsch
sehr gut
Rechtsanwalt Daniel Mortsch
Kanzlei Mortsch, Schloßstr. 11, 07407 Rudolstadt 6954.7598301585 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Mortsch ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 18 Bewertungen Es ist nicht nur die rein juristische Sachkenntnis, die beeindruckend ist, sondern die Persönlichkeit des Anwalts, der … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Förthner
sehr gut
Rechtsanwalt Sascha Förthner
Förthner & Kollegen Anwaltskanzlei, Olbrichtstr. 4/2, 69469 Weinheim 6855.6776633203 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sascha Förthner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 40 Bewertungen Herr Förthner hat mein Problem sehr schnell gelöst und hat gezeigt Freundlichkeit, Vertrauen und Kompetenz in sein … (16.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Seel
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Seel
Athena Law & Strategy, Rue Lesbroussart 45, 1050 Brüssel, Belgien 6519.0204289559 km
Immobilienrecht. Für Deutschsprachige. In Belgien.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Johannes Seel bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 30 Bewertungen Sehr kompetent, hilfsbereit, sympathisch und unkompliziert. (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Reitz
Rechtsanwalt Martin Reitz
LOHBECK & PARTNER RECHTSANWÄLTE, Hornschuchpromenade 7, 90762 Fürth 7005.7790315385 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Reitz
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Lüder Gutsche
Kanzlei Lüder Gutsche, Oldenburger Str. 53, 26316 Varel 6619.8258518251 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt und Notar Lüder Gutsche
(07.04.2022) Sehr kompetente, ausführliche Beratung, dazu ein freundliches und sympathisches Auftreten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann
ZAK - Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht & Verkehrsrecht, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.- Betriebswirt Michael P. Zemann gerne zur Verfügung
aus 127 Bewertungen Mit Engagement und Kreativität bei gleichzeitiger Vorsicht hat Herr Zemann die Sache schließlich zu einem Erfolg … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich von Knorre
sehr gut
Rechtsanwalt von Knorre, Dillinger Straße 23, 86609 Donauwörth 7034.9718204966 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Heinrich von Knorre gerne zur Verfügung
aus 71 Bewertungen Herr von Knorre war in unserem ersten Gespräch sehr freundlich, ruhig und bedacht. Er hat alle Möglichkeiten … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas See
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas See
Dusiksee Rechtsanwälte, Humboldtstraße 7, 90443 Nürnberg 7012.0273240028 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas See
aus 11 Bewertungen Schneller umgehender Rückruf (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mehler
sehr gut
Kanzlei Ulrich Mehler, Lange Str. 47, 77652 Offenburg 6869.8058958036 km
Wir jammern nicht, wir klagen!
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ulrich Mehler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 39 Bewertungen Sobald ich rechtliche Unterstützung benötige, wende ich mich an Herr Mehler und werde es in Zukunft auch weiterhin so … (26.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Vogelsang
Rechtsanwälte Peter und Björn Vogelsang, Kreyenfeldstr. 65, 44894 Bochum 6668.0421876216 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Björn Vogelsang - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Er erklärte mir sehr genau, wie man vorgehen muss, um Ansprüche durchsetzen zu können. Ich hätte auch gerne erfahren … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Krug
Rechtsanwältin Susanne Krug
Rechtsanwaltskanzlei Susanne Krug, Löherplatz 1, 65510 Idstein 6794.4884378065 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Krug
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Rother
Rechtsanwalt Henrik Rother
Thiele, Rother & Partner GbR, Heiliger Weg 3-5, 44135 Dortmund 6676.9080038455 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Henrik Rother vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Unverzügliche Antwort mit entsprechendem Ansprechpartner erhalten (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Kuhn
Kanzlei Petra Kuhn, Klenzestr. 40, 34125 Kassel 6810.6990338362 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Petra Kuhn
aus 6 Bewertungen Ich habe mich bis jetzt NOCH NICHT bei ihr beraten lassen - das kommt noch. Termin steht. Aber bereits am Telefon … (27.01.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.