3.406 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 97

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Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch
Markus Johannes Hirsch, Kurtalstraße 25, 76887 Bad Bergzabern 6837.8427931506 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Johannes Hirsch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Nach meiner Kontaktaufnahme erfolgte eine schnelle Rückantwort und eine zügige Bearbeitung meines Anliegens. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Rechtsanwalt Ekkehard Foth
Kanzlei Ekkehard Foth, Schützenstr. 13, 70182 Stuttgart 6931.5310178723 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Ekkehard Foth gerne zur Verfügung
(18.08.2021) Vielen Dank für die Bereitschaft zur Vertretung und das dadurch erzielte gute Ergebnis
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin
Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft, Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena 6959.2997561242 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Steffan Schwerin gerne zur Verfügung
(18.07.2023) Herr RA Schwerin ist mein Rechtsbeistand seit mittlerweile 12 Jahren.um In allen Fällen erführ ich eine individulle, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Kanzlei Peter Blaumoser, Waldstr. 1a, 82205 Gilching 7103.5891232808 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Blaumoser
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Jüngling
Kanzlei Jüngling, Gerichtstr. 3, 33602 Bielefeld 6714.9505097507 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Jüngling bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
(06.06.2023) sie ist bereit für persönlisches gespraech.
Profil-Bild Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwalt Siegfried Dierberger
Rechtsanwälte Dierberger & Schuster, Bahnhofstr. 11, 71083 Herrenberg 6921.4028198561 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Siegfried Dierberger unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers
Kanzlei Roy Gilbert Rogers, Oststr. 152, 40210 Düsseldorf 6649.7308352335 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Roy Gilbert Rogers hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Vitzthum
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Vitzthum
Rechtsanwälte Molitor Babel Singer Vitzthum, Wiesentalstr. 40, 90419 Nürnberg 7009.9236706735 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Timo Vitzthum ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Freundliche und kompetente Beratung! (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Hein
Rechtsanwältin Verena Hein
Dr. Koos und Kollegen, Weißenburger Str. 8, 63739 Aschaffenburg 6862.4111623329 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Verena Hein
Profil-Bild Rechtsanwalt Lennard Looschen
Rechtsanwalt Lennard Looschen
HLB Schumacher Hallermann GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, An der Apostelkirche 4, 48143 Münster 6662.7983349065 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Lennard Looschen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Ambrosius LL.M.
sehr gut
Kanzlei Ambrosius, Sonnenberger Straße 100, 65193 Wiesbaden 6800.6386834706 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Patrick Ambrosius LL.M. ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen I had the pleasure of working with a Mr. Ambrosius and have been left with a very positive impression. His response … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Neinhaus
Kanzlei Thomas Neinhaus, Gartenstr. 12, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.4864535663 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Neinhaus
(15.11.2023) Çok icten tecrübeli,bir kanun adamı.
Profil-Bild Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann
Rechtsanwaltskanzlei Wiegelmann, Brunhildenweg 26, 65779 Kelkheim (Taunus) 6809.717770026 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Winning
Rechtsanwalt Jörg Winning
Kanzlei Jörg Winning, Marktstr. 55, 56564 Neuwied 6733.0532377667 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Winning - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Lea Karjoth
sehr gut
Rechtsanwältin Lea Karjoth
Kanzlei Lea Karjoth, Seestr. 6, 71638 Ludwigsburg 6925.1670387899 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Pferderecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Lea Karjoth
aus 14 Bewertungen Meine Scheidung war ein langes und zähes Unterfangen. Frau Karjoth stand mir hierbei stets zur Seite. Vielen Dank für … (08.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrix Voutta
sehr gut
Kanzlei Beatrix Voutta, Kapellenfeld 26, 94065 Waldkirchen 7211.9065975016 km
Die Wahrheit setzt sich durch.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Beatrix Voutta
aus 32 Bewertungen Als mir eine bereits zugesagte Mietwohnung sehr kurzfristig abgesagt wurde, wendete ich mich verzweifelt an RAin … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen
Dres. jur. Andresen und Kollegen, Brinckmannstr. 13, 25813 Husum 6617.4835671386 km
Fachanwalt Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. jur. Karsten Andresen hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 36 Bewertungen 18 Monate hat Dr.Andresen mich erfolgreich in meiner Erbangelegenheit vertreten. Als Fachanwalt kann ich ihn … (23.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwalt Michael Pommerening
Rechtsanwaltskanzlei Pommerening & Breitenbach, Schloßstr. 6, 22041 Hamburg 6723.1084668965 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Michael Pommerening
aus 9 Bewertungen Ra. Pommerening hat mich ruhig, freundlich und gut verständlich beraten. Er steht mir mit seiner geduldigen … (22.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dyrik Blume
Rechtsanwalt Dyrik Blume
Blume & Blume Rechtsanwälte, Peter-Müller-Straße 10, 40468 Düsseldorf 6646.0236245898 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Reiserecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dyrik Blume
(16.08.2022) Seit mehreren Jahren wird Hr. Blume (incl. Kanzleiteam) immer wieder und ausschließlich sowohl individualrechtlich (in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Koch
Rechtsanwalt Markus Koch
Schönfuß | Digel | Koch Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Lameystr. 10, 75173 Pforzheim 6894.3693097464 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Markus Koch
Profil-Bild Rechtsanwalt Norbert Müller
sehr gut
Rechtsanwalt Norbert Müller
Müller, Förstermann - Rechtsanwälte, Gründgensstr. 26, 22309 Hamburg 6720.6976121405 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Norbert Müller vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 25 Bewertungen Hallo Herr Müller,Vielen lieben Dank Herr Müller, das hat viel geholfen. Er ist der beste Rechtsanwalt sehr schnell … (17.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky
Bergmann, Jaekel, Waßelewsky, Marburger 16, 10789 Berlin 6972.0242967823 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Waßelewsky ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
(05.06.2021) Sehr gute Vetretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Glatthaar
Rechtsanwältin Andrea Glatthaar
Kanzlei Dr. Feßmann & Glatthaar, Schopperstraße 42, 92318 Neumarkt in der Oberpfalz 7046.8451483787 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Andrea Glatthaar gerne zur Verfügung
(01.04.2021) Schnelle Erstberatung
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilmann Maeß
sehr gut
Rechtsanwalt Tilmann Maeß
Maeß & Heller | Rechtsanwälte, Feldstraße 125, 24105 Kiel 6686.6389409862 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tilmann Maeß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Ich würde beim Rechtsanwalt Maeß professionell und mit vielen Erfahrungen hervorragend beraten und vertreten. Es gibt … (02.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.