3.413 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 100

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Profil-Bild Rechtsanwalt Per Degünther
sehr gut
Rechtsanwalt Per Degünther
Kanzlei Per Degünther, Exerzierplatz 12, 24103 Kiel 6687.0957026287 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Per Degünther gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen A very competent and very assured of winning cases in difficulty situations (12.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Langer
Rechtsanwalt Dr. Langer, Altheimer Eck 3, 80331 München 7118.9736503982 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Langer
aus 9 Bewertungen Herrn Langers Beratung zeigt sein Eangagement, Direktheit und Erfahrung. Sehr erreichbar und kompetent. (12.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Huge
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Huge
Anwaltskanzlei HUGE, Hohenzollernstr. 58, 41061 Mönchengladbach 6629.3335604916 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Christian Huge vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 390 Bewertungen Kompetente Beratung. Positives Ergebnis. Fachlich und Menschlich hervorragend. Immer Gut zu Erreichen. (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
Meyer - Höke Rechtsanwälte, Wallstr. 15, 14770 Brandenburg an der Havel 6931.4139488539 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Arzthaftungsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ralf Stüdemann
(23.06.2022) Schnelle Terminvorschläge gute kompetente Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann
ASRA - Kanzlei für Generationen, Möllner Landstr. 8, 22111 Hamburg 6727.1121925309 km
Richtig erben und vererben ist mit der richtigen Beratung keine Kunst.
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wolfdietrich E. Axmann ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Herrn Axmann ist ein Großartiger Anwalt. Als wir mit unserer Wohungsgenossenschaft nur Probleme hatten und diese … (19.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Girke
Rechtsanwalt Tim Girke
Kanzlei Tim Girke, Humboldtstraße 3, 39112 Magdeburg 6893.7630144719 km
Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tim Girke
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Steineke
Rechtsanwalt Sebastian Steineke
Kanzlei Steineke, Zum Herrgottsgraben 22, 16816 Neuruppin 6916.8171795667 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sebastian Steineke gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian F. P. Hesse
Rechtsanwalt Florian F. P. Hesse
Rechtsanwälte moseler + hesse, Böningerstr. 37, 47051 Duisburg 6637.6321627123 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Florian F. P. Hesse hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Simon Lehr
sehr gut
Kanzlei Lehr, Karl-von-Drais-Straße 9, 78239 Rielasingen-Worblingen 6968.2933809655 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Simon Lehr gerne zur Verfügung
aus 45 Bewertungen Herr Lehr überzeugt mit Fachwissen und Kompetenz. In kürzester Zeit hat er mit seinem ruhigen und überzeugenden … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D.
Kanzlei Raymond Thompson, Nürnberger Str. 24A, 10789 Berlin 6972.1138926313 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Raymond Thompson Notar a.D.
(03.05.2022) Informell und schnell
Profil-Bild Rechtsanwältin Gesine Arning
Rechtsanwältin Gesine Arning
Kanzlei Arning & Kollegen, Hauptstr. 29, 82319 Starnberg 7112.590075059 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gesine Arning
aus 6 Bewertungen Ich möchte dem Team mein größtes Lob aussprechen. Insbesondere der kompetenten Fachrechtanwältin Biechele möchte … (22.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Balkenhol
Balkenhol, Schadowstraße 72, 40212 Düsseldorf 6649.408667175 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Werkvertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Balkenhol ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Hirschberg
Kanzlei Jochen Hirschberg, Saarlouiser Str. 22, 15890 Eisenhüttenstadt 7067.8040032588 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Hirschberg
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Hollmayr
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Hollmayr
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Hollmayr - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 47 Bewertungen Ich bin absolut zufrieden mit der Arbeit von Herrn Hollmayr und seiner Kanzlei. Herr Hollmayr wurde mir von Freunden … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schnabel
Rechtsanwalt Markus Schnabel
Anwaltskanzlei Schnabel, Tumringer Str. 189, 79539 Lörrach 6898.6229307864 km
Hart in der Sache - Moderat im Ton
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Schnabel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(28.11.2023) Sehr netter und kompetent Anwalt war mit seiner Beratung sehr zufrieden
Profil-Bild Werner Freiherr von Seebach
sehr gut
Frhr. von Seebach & Maushake Rechtsanwälte, Braunschweiger Str. 15, 38518 Gifhorn 6809.8821327376 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Rechtsanwalt Herr Werner Freiherr von Seebach ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 15 Bewertungen Herr Freiherr von Seebach ist ein Anwalt welchem man von Anfang an vertrauen kann. Durch seine Kompetenz und Empathie … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
Rechtsanwältin Ramona Reinhardt
BRUNNHUBER RECHTSANWÄLTE, Sauerlacher Str. 48, 82515 Wolfratshausen 7123.1933302332 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Ramona Reinhardt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
Küchen | Berger | Thielbar Rechtsanwaltskanzlei und Notariat, Rönnebecker Str. 9, 28777 Bremen 6655.3483982026 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Carsten Thielbar
aus 6 Bewertungen Der Herr Thielbar ist sehr freundlich und behilfsam. Nimmt seine Zeit um alles mehrmal zu erklären, so dass wir es … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Drees
Rechtsanwalt Kai Drees
§ Kanzlei Drees, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.337468678 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Drees hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(24.02.2023) Sehr gute Beratung, sehr nett und eine schnelle Antwort..... einfach super
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg
Kanzlei Wurch & Lichtenberg, Salinenstr. 14, 23843 Bad Oldesloe 6728.318632345 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Brix Lichtenberg – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 9 Bewertungen Ich habe bisher noch keinen Anwalt kennengelernt, der wirklich ganz genau zuhört und alles genauso umsetzen kann, egal … (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim von Alvensleben
Schulz, Brühl & von Alvensleben Rechtsanwälte PartGmbB, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden 7079.5041746497 km
dmp RECHTSANWÄLTE – POTENZIALE NUTZEN, RISIKEN ABSICHERN
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim von Alvensleben vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(04.06.2023) Mietrecht - Wir waren gezwungen, die Dienste von Herrn v. Alvensleben aufgrund unberechtigter Vermieterforderungen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Schötz
Kanzlei Klaus Schötz, Finkenstr. 5, 80333 München 7118.8874149693 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Schötz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Rossa
Anwaltskanzlei Andreas Rossa, Ferdinandstr. 23, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6816.3012847673 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Rossa ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Beratung Rente (08.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Hoffarth
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Rechtsanwältin Lena Hoffarth
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Lena Hoffarth bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 39 Bewertungen Ich hatte letztes Jahr einen Fall. Die Beratung dazu war Top und mir wurde sehr schnell geholfen. (28.09.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.