3.565 Anwälte für Strafbefehl | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwältin Etkin Zerik
Anwaltskanzlei Etkin Zerik, Vali Kazım Dirik Cad. No., 3 - 501, 35210, Izmir, Türkei 8771.910022395 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Frau Rechtsanwältin Etkin Zerik
aus 7 Bewertungen Sehr angagiert und zuverlässig. (16.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Kanzlei Käuffer, Weichenbergerstrasse 1, 86157 Augsburg 7061.2333440641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Clemens Käuffer
(20.05.2022) Der Karren war sauber in den Dreck gefahren. Dank Herrn Käuffer dürfen meine Kinder wieder mit mir zusammenleben. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Milch
Rechtsanwalt Andreas Milch
MILCH Rechtsanwälte, Karl-Keller-Straße 30, 35396 Gießen 6800.4604786609 km
Kein Wort ohne meinen Anwalt! Mit sportlichem Ehrgeiz kämpfe ich für für Ihr Recht!
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Pferderecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Milch
aus 7 Bewertungen Ich hätte mir keinen besseren Anwalt vorstellen können. Nur zum weiter empfehlen! (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Ziegler
sehr gut
Rechtsanwalt Mirko Ziegler
Drewelow, Ziegler & Nickel - Rechtsanwälte, Wallstraße 1A, 18055 Rostock 6814.1735159734 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Steuerrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mirko Ziegler gerne zur Verfügung
aus 99 Bewertungen Wir wurden super beraten und vertreten bei einem Rechtsstreit von unserem verkauftem Wohnmobil. Können diese Kanzlei … (12.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried
sehr gut
Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München 7118.622039543 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
aus 93 Bewertungen Mr. Stillfried is outstanding on every dimension. He responded quickly, listened empathetically, and knew exactly how … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Just Georg Ilgner
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Just Georg Ilgner, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8336112893 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Just Georg Ilgner
aus 21 Bewertungen Wir haben uns gut aufgehoben gefühlt. Er hat sich Zeit genommen und hat uns sehr gut beraten. (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Foppe
Rechtsanwalt Uwe Foppe
Kanzlei Uwe Foppe, Wilhelm-Külz-Str. 1, 06108 Halle (Saale) 6950.0804829786 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Uwe Foppe bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
(25.11.2019) Herr Foppe hat ausführlich und verständlich über Ansprüche beraten, und das Interesse, familiäre Perspektive, zur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Janzen
Rechtsanwaltskanzlei Jörn Janzen, Grotestr. 8, 44263 Dortmund 6680.131337064 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn Janzen hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Becker
Kanzlei für Straf- und Jugendstrafverfahren, Aachener Straße 60-62, 50674 Köln 6673.6755428325 km
Verteidigung im Straf- und Jugendstrafverfahren
Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen Becker
aus 30 Bewertungen Ich bin Herrn Rechtsanwalt Becker sehr dankbar. Er hat mich bei jedem Schritt begleitet und dafür gesorgt, dass ich … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller
Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller
ME Rechtsanwälte, Hospitalstr. 5, 63450 Hanau 6839.247374198 km
Arbeitsrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Werkvertragsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt dipl. jur. Sascha Müller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Burkhard J. Böttcher
Rechtsanwalt Burkhard J. Böttcher
Kanzlei Burkhard J. Böttcher, Zwischen den Brücken 3, 21614 Buxtehude 6706.9843357023 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Burkhard J. Böttcher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Schütter
sehr gut
Rechtsanwalt Marc Schütter
Rechtsanwaltskanzlei Schütter, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin 6974.3458133714 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Marc Schütter bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Netter Kontakt, (sogar am Samstagabend zwischen 21.00 und 22.00 Uhr. Kompetente Beratung und sehr schnelle Reaktion. … (14.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Bender
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Bender
Rechtsanwälte Bender & Ruppel, Sportparkstraße 13, 35578 Wetzlar 6792.7000845219 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Christiane Bender
aus 139 Bewertungen Die Frau Bender ist eine tolle Anwältin die viel Erfahrung mitbringt.Sie guckte zwar streng aber nach der Kernlerphase … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer, Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien, Österreich 7412.3995967992 km
Unterm Strich. Gut verhandelt.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Mag. Bernhard Hofer
aus 17 Bewertungen Herr Mag. Hofer hat sich rasch zurückgemeldet und ich musste nicht lange auf einen Termin warten. Das Erstgespräch war … (19.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Schäfer
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Schäfer
Kanzlei Nadine Schäfer, Herbeder Str. 98, 58455 Witten 6671.3137730248 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Nadine Schäfer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 12 Bewertungen Verkehrsrechtliche Vertretung meiner Interessen Frau Schäfer hat mich in einer vertragsrechtlichen Angelegenheit … (10.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Däumel
Rechtsanwalt Jens Däumel
Däumel & Lau Rechtsanwälte, Brandenburger Str. 43, 14467 Potsdam 6961.6308702752 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Beamtenrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Däumel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kabut
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Kabut
Kanzlei Ostermann und Kollegen, Cranger Str. 300, 45891 Gelsenkirchen 6651.1970014542 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Andreas Kabut ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 24 Bewertungen Super Beratung, Top Kommunikation. Sehr empfehlenswert. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Knut Haselbacher
Kanzlei Knut Haselbacher, Königsstr. 10c, 70173 Stuttgart 6930.9655091601 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Knut Haselbacher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Seebald
Rechtsanwältin Monika Seebald
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika Seebald gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Kessler
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kessler, Böningerstr. 37, 47051 Duisburg 6637.6321627123 km
Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Karin Kessler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
aus 21 Bewertungen Überragend. Kompetent. Zuverlässig. (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan J. Meier Dipl.-Jurist
Rechtsanwalt Stephan J. Meier Dipl.-Jurist
Anwaltskanzlei Meier - Rechtsanwalt Stephan J. Meier, Bahnhofstr. 4, 92224 Amberg 7060.4334525936 km
Mein Motto: Mit der richtigen Rechtsstrategie gewinnen! - Ich kämpfe für Ihr gutes Recht!
Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stephan J. Meier Dipl.-Jurist gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwalt Markus Rudolf
Rechtsanwälte Hollfelder & Kollegen, Bräuhausstr. 1, 87509 Immenstadt im Allgäu 7066.7308208486 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Rudolf hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
(21.12.2023) Die gestellte Anfrage wurde prompt und höflich beantwortet. Vielen Dank nochmals!
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Fisch
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Fisch
Anwaltskanzlei Pintsch & Fisch, Hanauerstr. 98, 63755 Alzenau 6851.0953140693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Steffen Fisch gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Herr Fisch hat und freundlich, sachlich und kompetent beraten.Professionelle Beratung und schnelle Reaktionszeiten. … (19.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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