3.562 Anwälte für Strafbefehl | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
sehr gut
Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
Kanzlei Karl Joachim Hemeyer, Mühlstr. 14, 72074 Tübingen 6937.8277730475 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Karl Joachim Hemeyer
aus 32 Bewertungen Seit 20 Jahr bin ich bei ihm. Der ist ein sehr kompetenter Anwalt. Alles was er für mich verteidigt hat, habe ich es … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Wacker
Rechtsanwalt Steffen Wacker
Rechtsanwälte Allmang, Erbacher & Gilles PartGmbB, Eisenbahnstr. 73, 67655 Kaiserslautern 6805.7568462054 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Steffen Wacker
aus 5 Bewertungen Ich hatte schon ein paarmal mit Herrn Wacker zu tun. Nicht nur das man sich gut aufgehoben fühlt, er zieht keinem das … (25.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Deisinger
Rechtsanwältin Andrea Deisinger
Deisinger & Deisinger Rechtsanwälte, Marlistraße 42, 23566 Lübeck 6744.5002500797 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Deisinger – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Rothe
Rechtsanwalt Rainer Rothe
Anwaltsbüro Rainer Rothe, Kleiner Schippsee 3, 21073 Hamburg 6724.1193803763 km
Der Mensch steht im Mittelpunkt meiner Beratung
Familienrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Rainer Rothe bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Paßmann
sehr gut
Rechtsanwalt Nils Paßmann
Louis & Michaelis, Alfredstraße 68-72, 45130 Essen 6652.0055782035 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Nils Paßmann
aus 88 Bewertungen Ich wurde während des Ermittlungsverfahren durch Herr Paßmann gut beraten und bei Fragen erhielt ich innerhalb 1-2 … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schuster
Rechtsanwalt Andreas Schuster
Anwaltskanzlei Schuster, Gartenstraße 18, 88634 Herdwangen-Schönach 6986.1689110154 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schuster ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
(23.10.2022) Schneller Termin, nahm sich Zeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
sehr gut
Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz
Rechtsanwaltskanzlei Hüseyin Yilmaz, Heumarkt 50, 50667 Köln 6675.3474693277 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hüseyin Yilmaz ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
aus 30 Bewertungen Ich hab die Erfahrung gemacht das einiger Menschen das Geld andere Menschen nicht zurückgeben obwohl sein Recht Geld … (13.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrika Magnus
Rechtsanwältin Ulrika Magnus
Kanzlei Magnus, Oststr. 104A, 22844 Norderstedt 6711.9966937543 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Ulrika Magnus hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Jana Hansen für Rechtsfragen rund um den Bereich Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Sehr zufrieden.....immer wieder gerne. Die Kanzlei werde ich weiter empfehlen. (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M.oec
Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte, Maximiliansplatz 12, 80333 München 7118.8921574866 km
Medizinrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Dominik LL.M.oec ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Kanzlei Mario Ulrik Olowson, Dockenhudener Str. 20, 22587 Hamburg 6709.1601475502 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Mario Ulrik Olowson
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Steinmann
Rechtsanwalt Johannes Steinmann
Kanzlei Johannes Steinmann, Bahnhofstr. 61, 12305 Berlin 6982.7852328246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Steinmann im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
(30.01.2017) Kurz nach der Anfrage wurde mit uns ein Termin vereinbart.
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Zimmermann
Kanzlei Anke Zimmermann, Moerser Str. 98, 47803 Krefeld 6630.2373033707 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Anke Zimmermann
aus 126 Bewertungen Großes Komplement an Frau Zimmermann. Sie haben mich in einer fast ausweglosen Situation gerettet und haben das für … (11.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning gerne zur Verfügung
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Schwier
sehr gut
Rechtsanwalt Axel Schwier
Kanzlei Schwier co. CarRight.de, Ahornweg 26, 27243 Kirchseelte 6674.0778150978 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Schwier im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
aus 77 Bewertungen Mega kompetent und sehr nett können sich andere ne Scheibe abschneiden (20.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Gröner
sehr gut
Rechtsanwältin Christiane Gröner
Anwaltskanzlei Gröner, Frauenstraße 8-9, 54290 Trier 6716.862692068 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Gröner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Ich fühlte mich durch Frau Gröner sehr gut beraten und aufgehoben. Meine Fragen und Anliegen wurden stets zeitnah und … (31.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andreas Arnótfalvy, Karl-Böhaimb-Straße 23, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.2796927383 km
Ex-Staatsanwalt - immer an Ihrer Seite.
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Arnótfalvy
(27.03.2024) Hat sich nach meinem Kontakt per E-Mail sehr schnell bei mir gemeldet und ein Telefonat war sofort möglich. Herr Dr. …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Bürogemeinschaft Schäfer, Lechner, Klingelhöfer & Petry, Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Petry ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Krome
Rechtsanwaltskanzlei Krome, Theresienstr. 1, 80333 München 7118.9034935047 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Sportrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Krome ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Ehspanner
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Ehspanner
Rechtsanwälte Ehspanner Partnerschaftsgesellschaft, Lange Brücke 18, 99084 Erfurt 6922.1125137803 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Ehspanner bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 78 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Matthias Ehspanner hat mich genau und unkompliziert wegen einer "Fake" Anklage beraten. … (15.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Peter
Kanzlei Daniel Peter, Pettenkoferstraße 27A, 80336 München 7118.1390657928 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Peter - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
(19.11.2023) Unglaublich der Anwalt hat mir zum dritten Mal eine Bewährung geholt. Wahnsinn! Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Kindermann
Rechtsanwalt Lars Kindermann
BHNK Rechtsanwälte Heinel & Kindermann, Bruchköbeler Landstraße 47, 63452 Hanau 6838.4520780288 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lars Kindermann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Janine Illas
Rechtsanwältin Janine Illas
Schmidt & Partner | Rechtsanwälte GbR, Lindenstr. 52, 19348 Perleberg 6853.7279919388 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Janine Illas ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Kanzlei Hans Ulrich Jeromin, Alte Regensburger Str. 47, 84030 Ergolding 7131.3589581919 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
aus 5 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen . TOP Beratung! Empfehle weiter! (17.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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