3.575 Anwälte für Strafbefehl

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Profil-Bild Dimitrios Th. Papoulis LL.M.
Dimitrios Th. Papoulis LL.M.
Kanzlei Papoulis, Sophienstraße 1, 80333 München 7118.4698693698 km
Zielführende Rechtsberatung für Einzelpersonen und Unternehmen aus einer Hand in Deutschland, Griechenland und Zypern.
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Familienrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsanwalt Herr Dimitrios Th. Papoulis LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
aus 9 Bewertungen Ο κύριος Παππούλης δεν είναι μόνο ένας έγκριτος, επιτυχημένος μορφωμένος δικηγόρος, είναι και ένας πολύ αξιόλογος … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Brunow
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Brunow
Prof. Dr. Streich & Partner | Rechtsanwälte, Mönchewinkel 2, 37269 Eschwege 6848.3866591077 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Brunow vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 533 Bewertungen Ich hatte nun schon des Öfteren mit Herrn Brunow zu tun und muss sagen, dass ich bisher keinen besseren Anwalt … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Simon
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Sven Simon, Hermannstraße 13, 08451 Crimmitschau 7012.6317177613 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Simon ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 35 Bewertungen Bin ordentlich beraten und vertreten wurden (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Souriana Iskandar
sehr gut
Kanzlei Iskandar, Frankfurter Str. 22, 63065 Offenbach am Main 6831.5070898988 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht • Migrationsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Souriana Iskandar
aus 30 Bewertungen Sehr geehrte Frau Iskandar, von der Rentenversicherung habe ich ein Anhörungsschreiben erhalten. Es geht hier um ein … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M.
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Steuerlich denken, strategisch verteidigen, für Ihren Erfolg unterwegs!
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Maximilian Krämer LL. M. gerne zur Verfügung
aus 21 Bewertungen Ich bin außerordentlich zufrieden. Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl auch für heikle Situation schätze ich … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Malz
sehr gut
Kanzlei Michael Malz, Bautzener Allee 32a, 02977 Hoyerswerda 7087.9143453254 km
Leidenschaft für gutes Recht und den Sport! Der Erfolg setzt auf Erfahrung!
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Malz ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Sehr kompetente Beratung und Bearbeitung (17.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kolaczkowski
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kolaczkowski
KS-Strafverteidigung Rechtsanwälte u. Strafverteidiger Kolaczkowski & Stehr, Friedrich-Ebert-Str. 8, 73033 Göppingen 6965.4010393197 km
„guilty more or less better call KS“
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Kolaczkowski
aus 228 Bewertungen Herr Kolaczkowski ist ein Anwalt, der seinen Job mehr als nur Ernst nimmt, er ist ein Anwalt der definitiv zu den Top … (30.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Maier
Kanzlei Walter Maier, Brückenstr. 5, 89231 Neu-Ulm 7004.787515246 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Walter Maier - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
(14.07.2022) Frau Maier, hat sich Zeit gelassen und war steht freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Erik Mesmann
sehr gut
Rechtsanwalt Erik Mesmann
Kanzlei Erik Mesmann, Rheinkamper Str. 10, 47495 Rheinberg 6624.6487354969 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Erik Mesmann ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 19 Bewertungen Herr Mesmann beriet uns gut verständlich und ausführlich zu unserem Problem. Innerhalb 3 Wochen war die Sache … (02.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer
Crombach & Schirmer Rechtsanwälte PartGmbB | Notar, Borkener Str. 65, 48653 Coesfeld 6635.1664102544 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Julian Schirmer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 29 Bewertungen Ein sehr netter Anwalt, nimmt sich Zeit und prüft meine Fragen sehr gewissenhaft. Ich würde ihn jedem empfehlen und … (07.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Friederike Nouri
sehr gut
Rechtsanwältin Friederike Nouri
Galdica Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 61, 10707 Berlin 6970.6986365675 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Friederike Nouri
aus 38 Bewertungen Sehr gute Arbeit kann mich nicht beklagen sehr zufrieden (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
sehr gut
Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
Anwaltskanzlei Dipl. Jur. Stefanie Lindner, Ringstraße 20, 84347 Pfarrkirchen 7187.1331666352 km
Geht nicht, gibts nicht.
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.Jur Stefanie Lindner
aus 178 Bewertungen ...mir wäre etwas Dummes passiert. Kann aber grds. Jedem:r passieren: eine Frau sagte über mich etwas Unschönes aus … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Rechtsanwalt Christoph Wortmann
Anwaltskanzlei Wortmann, Mittelstr. 74, 58285 Gevelsberg 6678.5069774946 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wortmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Björn Esser
Rechtsanwalt Esser, Hohbergweg 15, 77933 Lahr/Schwarzwald 6873.6322998187 km
Besser Rechtsanwalt :-)
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Esser
(23.07.2023) Ein kurzes kostenloses Telefonat geführt, alle meine Fragen wurden beantwortet, habe keine Sorgen mehr. Gerne werde …
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
Kanzlei Paul-Christian Franz, Schlieperstr. 6, 13507 Berlin 6964.2960086214 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Paul-Christian Franz
(13.05.2023) Umgehende Kontaktaufnahme durch die Kanzlei mit mir
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hohneck
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Hohneck
Rechtsanwalt Thomas Hohneck, Rheinallee 3a, 55116 Mainz 6806.0509159146 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hohneck ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 83 Bewertungen kompetent und zuverlässig gearbeitet mit Erfolg. (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
Rechtsanwaltskanzlei Goß & Kollegen, Georgenstr. 22, 92224 Amberg 7060.1838248174 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ivonne Rieger-Kaminski
(11.02.2023) Ich war mit der Beratung sehr zufrieden, allerdings erwartete ich, dass eine halbe Stunde Erstberatung kostenfrei ist.
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Fehse
sehr gut
Rechtsanwalt Björn Fehse
Fehse & Szabó – Rechtsanwälte (Rechtsanwälte / Fachanwälte), Marktplatz 19, 06108 Halle (Saale) 6949.9443698 km
Für die Mandanten immer die beste Version meiner selbst !
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Fehse ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Strafbefehl
aus 26 Bewertungen Die Versicherungen hatten sich auf 50/50 geeinigt, obwohl ich nicht schuld war. Dann hat der Unfallgegner auch noch … (12.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwältin Selina Riemer
Rechtsanwaltskanzlei Rockenstein • Lösche & Kollegen | Rechtsanwälte • Fachanwälte, Emailfabrikstraße 12, 92224 Amberg 7061.0009255998 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Selina Riemer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
(30.01.2024) Vorgespräch sehr angenehm
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Gundacker
Kanzlei Gundacker, Hauptstraße 72, 67714 Waldfischbach-Burgalben 6806.1945231553 km
Zivilrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Benjamin Gundacker
(27.04.2012) Die lockere Art wie er mir die Angst nahm meinen Arbeitgeber zu verklagen.Rückfragen meinerseits werden schnell …
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Wittkop
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Wittkop
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Florian Wittkop, Pferdemarkt 15, 34117 Kassel 6810.9111088877 km
Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Wittkop bietet Rat und Unterstützung im Bereich Strafbefehl
aus 55 Bewertungen Herr Wittkop ist ein super toller Anwalt, den ich 100% weiterempfehlen kann. Er hört dir zu und weiß sofort, wie er … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Scheerer
sehr gut
Kanzlei Lutz Scheerer, Carl-Schurz-Str. 53, 13597 Berlin 6962.2789894324 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Lutz Scheerer gerne zur Verfügung
aus 57 Bewertungen Herr Scheerer ist ein zuverlässiger, kompetender Anwalt. Fühle mich gut aufgehoben und bin sehr zufrieden mit dem … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mäurer
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Mäurer
Anwaltskanzlei Michael Mäurer, Weimarer Str. 24, 99867 Gotha 6907.4122861455 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Michael Mäurer
aus 47 Bewertungen Es war ein sehr Informationsreiches Gespräch. (03.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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