1.159 Anwälte für Unfallversicherung | Seite 49

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Rechtsanwalt Dr. Hubert Holland
HOLLAND RECHTSANWÄLTE, Bassermannstr. 38, 68165 Mannheim 6847.9716790609 km
Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Maklerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Holland - Ihr juristischer Beistand im Bereich Unfallversicherung
(23.09.2022) Die Versicherung hatte uns die Hälfte der Versicherungssumme aufgrund teilweiser unklaren Verhältnissen als großzügig …
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sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Henneberg
Rechtsanwälte Loosen Kamphoff Henneberg Matthiesen Partnerschaft mbB, Erftstr. 54 A, 41460 Neuss 6644.8578379991 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Henneberg bietet im Bereich Unfallversicherung Rechtsberatung und Vertretung
aus 12 Bewertungen Kann ich noch keine Bewertung geben, da ich erst ein Termin am 05. Juni 2023 habe, So viel kann ich schon sagen Sie … (27.05.2023)
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Rechtsanwalt Martin Lamster
Lamster & Partner Rechtsanwälte PartG mbB, Kaiser-Joseph-Str. 269, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8519716111 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unfallversicherung bietet Herr Rechtsanwalt Martin Lamster
aus 289 Bewertungen Herr Lamster war stets präsent und wir haben uns bei ihm sehr gut aufgehoben und verstanden gefühlt. Wir können Herr … (29.12.2023)
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sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M., LL.M.
Anwaltskanzlei Memmert, Erkrather Str. 162, 40233 Düsseldorf 6651.1607154479 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • eBay & Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M., LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unfallversicherung
aus 115 Bewertungen Der Anwalt war sehr freundlich. Erklärte verständlich. Nahm sich ausreichend Zeit . (30.03.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele LL.M.
Schäufele Zerfowski Holderbaum Rechtsanwälte PartG mbB, Humboldtstr. 29, 76131 Karlsruhe 6870.8450158778 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Maximilian Schäufele LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unfallversicherung
aus 14 Bewertungen achso ja, er hat sich als befangen gemeldet! Gruß Jung (29.05.2023)
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Rechtsanwalt Robert Hermes
hermes & mix, Dürener Str. 21, 42697 Solingen 6665.7061611121 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Robert Hermes vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unfallversicherung
aus 63 Bewertungen RA Hermes hat mich gegen die Helvetia Versicherung bei einem abgelehnten Wasserschaden vor Gericht vertreten! Alles … (27.05.2024)
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Rechtsanwalt Dirk Wandner
Bach • Wandner • Haak Rechtsanwälte, Domplatz 30, 99084 Erfurt 6921.9178940575 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Wandner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unfallversicherung
(15.03.2023) Die Aufklärung über den Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise. Da man nicht mehr weiter wusste . Danke an Herrn …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unfallversicherung

Fragen und Antworten

  • Unfallversicherung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unfallversicherung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unfallversicherung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unfallversicherung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unfallversicherung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Bei der Unfallversicherung ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Unfallversicherung und der privaten Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung stellt eine Art Haftpflicht für Arbeitgeber dar, die immer dann tätig wird, wenn ein Beschäftigter einen Arbeitsunfall - zu dem auch ein Wegeunfall gehört - erleidet oder an einer Berufskrankheit erkrankt. Träger der Versicherung sind vor allem Berufsgenossenschaften. Während Arbeitnehmer, Studenten oder Schüler pflichtversichert sind, können sich Unternehmer, die keine Angestellten haben, freiwillig versichern lassen. Diese Möglichkeit wird im Rahmen der Existenzgründung relevant. Denn nach der Firmengründung wird in der Regel allein der Existenzgründer im Unternehmen tätig, weil er sich noch keine Angestellten leisten kann. Ist er jedoch während der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit in einen Unfall verwickelt und kann daraufhin seine Arbeit nicht mehr erledigen, fehlt ihm das nötige Einkommen, was wiederum seine Existenz gefährdet. Dem kann er vorbeugen, indem er Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung wird.

Sinn und Zweck der Versicherung ist neben der Prävention von Unfällen auch das Beenden der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bzw. seine Genesung oder die Versorgung von Hinterbliebenen. Zu den Leistungen einer gesetzlichen Unfallversicherung gehören somit unter anderem die Übernahme der Kosten für eine Reha z. B. nach einer Operation, Lohnersatzleistungen bzw. Entschädigungsleistungen wie eine Hinterbliebenenrente. Auch die Kosten für die erforderlichen Arzneimittel, Gehhilfen oder die Wiedereingliederung des verletzten Beschäftigten werden von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen. Die Arztrechnung wird in der Regel sofort an die zuständige Berufsgenossenschaft geschickt.

Dabei ist aber zu beachten, dass ein Schadensfall nur angenommen wird, wenn der Unfall während der Arbeit, aufgrund der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg passiert ist. Ohne den nötigen Bezug zum Arbeitsrecht wird bei einem Unfall also nicht die gesetzliche Unfallversicherung einstandspflichtig, sondern vielmehr die Krankenversicherung bzw. eine private Unfallversicherung.

Bei der privaten Unfallversicherung schließen die Parteien einen Vertrag. Hier kann der Versicherte eine Kostenerstattung oder die Zahlung einer Rente auch verlangen, wenn ein arbeitsrechtlicher Bezug fehlt, also der Betroffene z. B. einen Haushaltsunfall hatte. Welche Leistungen die Versicherung genau übernimmt, ergibt sich jedoch aus den Versicherungsbedingungen.

Sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung kommt einer Zahlungsaufforderung aber nicht (vollständig) nach, wenn der Verletzte den Unfall zumindest mitverursacht hat, ihm demnach Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. So verliert man etwa den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn man in einen Unfall verwickelt wurde, der nicht auf direktem Weg zur Arbeit passiert ist. Wer ferner während der Arbeit Alkohol trinkt bzw. Drogen oder andere Betäubungsmittel nach dem BTMG (Betäubungsmittelgesetz) zu sich nimmt und der Unfall darauf zurückzuführen ist, wird ebenfalls keinen Cent von der Versicherung erhalten.

(VOI)

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