4.155 Anwälte für Vollstreckung | Seite 174

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Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht
Rechtsanwälte Heckel, Löhr, Dr. Kronast, Körblein, Limbacher Str. 62, 91126 Schwabach 7015.6627741852 km
Fachanwalt Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Helmut Heckel FA Erbrecht hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Vollstreckung
aus 32 Bewertungen Ich kann nur bestes berichten.Es wurde alles kompetent, schnell und immer mit guter Info zum Stand der Dinge erledigt. … (26.04.2024)
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Rechtsanwalt Ulrich Bambor
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Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Bambor – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Vollstreckung
aus 40 Bewertungen Herr Bambor hat mich sehr überrascht,den in seinem Gebiet Verkehrsrecht ist er ein Meister! Ich kann mich nur noch mal … (10.10.2023)
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Rechtsanwalt Christoph Wortmann
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Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Wortmann ist Ihr Ansprechpartner für Vollstreckung

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Vollstreckung

Fragen und Antworten

  • Vollstreckung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Vollstreckung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Vollstreckung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Vollstreckung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Vollstreckung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Vollstreckung ist die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund von Gerichtsurteilen bzw. Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.

Strafvollstreckung

Ein Strafverfahren wird durch ein Urteil abgeschlossen. Die festgesetzte Strafe ist zumeist eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe und muss nun vollstreckt werden. Für die Vollstreckung ist bei Erwachsenen nach § 451 StPO (Strafprozessordnung) die Staatsanwaltschaft zuständig. Für sie tätig wird jedoch in der Regel der Rechtspfleger. Bei der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bzw. von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Besserung und Sicherung ist stets das Strafvollzugsgesetz - StVollzG - anzuwenden. In diesem Zusammenhang entscheiden sog. Strafvollstreckungskammern am jeweiligen Landgericht insbesondere über Rechtsbehelfe des Strafvollzugsgesetzes oder auch über eine nachträgliche Strafaussetzung oder Strafunterbrechung. Im Jugendstrafrecht ist der Vollstreckungsleiter allerdings der Jugendrichter und das zu berücksichtigende Gesetz ist das sog. Jugendgerichtsgesetz.

Eine Vollstreckung der Strafe ist erst möglich bei einem rechtskräftigen Urteil. Nun kann der Rechtspfleger z. B. eine Ladung zum Strafantritt verschicken und den Strafvollzug durchführen.

Verwaltungsvollstreckung

Bei dieser Art der Vollstreckung setzt eine Behörde einen Verwaltungsakt zwangsweise durch. Bei der Verwaltungsvollstreckung wird unterschieden zwischen der Vollstreckung von Geldforderungen - wie etwa einem Bußgeld, Schulden aus einem Steuerbescheid oder zu Unrecht erhaltenem ALG II - und der Vollstreckung sonstiger Verwaltungsakte, z. B. Ersatzvornahme oder Zwangsgeld. Eine Behörde, die Letzteres vollstreckt, wird Vollzugsbehörde genannt, ansonsten wird die Behörde als Vollstreckungsbehörde bezeichnet.

Die Verwaltungsvollstreckung muss von der Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen abgegrenzt werden. Bei Letzterem wird kein Verwaltungsakt vollstreckt. Vielmehr liegt ein Vollstreckungstitel aus einem Verwaltungsrechtsstreit vor, aus dem vollstreckt werden kann, z. B. vollstreckungsfähige Urteile oder ein Prozessvergleich.

Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckung im Zivilrecht wird auch Zwangsvollstreckung genannt. Sie kann betrieben werden, wenn der Schuldner eine berechtigte Forderung des Gläubigers etwa aus einem Vertrag nicht erfüllt. Die Vollstreckung ist - wie übrigens auch im Verwaltungsrecht - möglich, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

Sind all diese Anforderungen erfüllt, kann der Gläubiger in das Vermögen seines Schuldners vollstrecken, also etwa die Zwangsversteigerung betreiben lassen oder den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen. Das zuständige Vollstreckungsgericht ist übrigens stets das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Vollstreckungsverfahren stattfindet.

Im Verwaltungsrecht wie auch im Zivilrecht sind gegen die Vollstreckung Rechtsbehelfe wie z. B. die Erinnerung nach § 766 ZPO - Zivilprozessordnung - oder auch die Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO möglich.

(VOI)

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