Beschuldigt wegen einer Straftat? Diese Konsequenzen drohen
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Inhaltsverzeichnis
- Wann spricht man von einer Straftat?
- Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
- Welche Straftaten gibt es?
- Wann liegt eine schwere Straftat vor?
- Wann verjährt eine Straftat?
- Auch das Vortäuschen einer Straftat ist strafbar
- Ist die falsche Beschuldigung anderer Personen strafbar?
- Vertuschen einer Straftat ist nicht strafbar
- Ankündigung einer Straftat kann strafbar sein
- Anstiftung zu Straftaten ist strafbar
- Sind Sie Beschuldigter einer Straftat?
- Wurden Sie Opfer einer Straftat?
Experten-Autorin dieses Themas
Für die meisten Menschen ist es eine völlig neue Situation, wenn sie das erste Mal mit dem Strafrecht konfrontiert werden – egal ob als Beschuldigter oder Opfer einer Straftat. Was alle Straftaten gemein haben und was Sie über Straftaten wissen sollten, finden Sie in diesem Beitrag.
Wann spricht man von einer Straftat?
Eine Straftat ist ein verbotenes Verhalten, das vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt worden ist. Welche Strafe bei der Begehung einer Straftat konkret verhängt wird, ist von der Tat und vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Grundsätzlich drohen bei der Begehung von Straftaten strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit beziehungsweise ohne Bewährung. Auch ein Fahrverbot kann als Strafe für eine Straftat verhängt werden.
Straftaten sind überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Sie finden sich aber auch in anderen Rechtsgebieten wie etwa dem Steuerrecht, Aufenthaltsgesetz, Straßenverkehrsrecht, Urheberrecht oder in eigenen Gesetzen wie dem Betäubungsmittelgesetz.
Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Bei Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um geringfügige Rechtsverstöße. Im Gegensatz zur Straftat droht bei einer Ordnungswidrigkeit nur eine Geldbuße, keine Freiheitsstrafe. Eine Ordnungswidrigkeit wird zudem nicht im Bundeszentralregister eingetragen. Das Bundeszentralregister ist ein Register, in dem Verurteilungen zu Straftaten aufgelistet werden.
Welche Straftaten gibt es?
Es gibt zahlreiche Delikte, die unter Strafe gestellt sind. Häufig vorkommende Delikte aus dem Strafgesetzbuch sind zum Beispiel:
Mord und Totschlag
Körperverletzung
Diebstahl
Raub
Sachbeschädigung
Brandstiftung
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Betrug
Beleidigung
Nötigung
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Sexueller Missbrauch
Wann liegt eine schwere Straftat vor?
Für die Abgrenzung in schwere und minderschwere Straftaten bietet die Unterteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen eine Orientierung. Von einem Verbrechen ist die Rede, wenn für die Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht, beispielsweise bei einem Raub. Ein einfacher Diebstahl stellt hingegen nur ein Vergehen dar, da er im Gesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht wird.
Zudem werden im Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung (StPO) unabhängig davon Straftaten als schwer kategorisiert. Liegt beispielsweise der Verdacht bestimmter schwerer Straftaten nach § 100a StPO vor, können Maßnahmen wie Telekommunikationsüberwachung angeordnet werden.
Die schwersten Straftaten im Strafgesetzbuch sind Mord (§ 211 StGB) und Totschlag im besonders schweren Fall (§ 212 Abs. 2 StGB). Bei diesen beiden Delikten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Wann verjährt eine Straftat?
Straftaten können nicht ewig verfolgt werden. Vielmehr gibt es eine zeitliche Grenze, ab der eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr droht, die sogenannte Verfolgungsverjährung. Die Verjährung ist in § 78 StGB geregelt und hängt von dem Höchstmaß des jeweiligen Deliktes ab. Ein einfacher Diebstahl verjährt beispielsweise nach fünf Jahren, da er im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft werden kann.
Auch das Vortäuschen einer Straftat ist strafbar
Wer eine Straftat anzeigt, die tatsächlich nicht stattgefunden hat, kann sich wegen Vortäuschens einer Straftat strafbar machen. Das Vortäuschen einer Straftat ist in § 145d StGB geregelt und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Mit der Strafbarkeit soll verhindert werden, dass die Ermittlungsbehörden zu Unrecht in Anspruch genommen und Ressourcen der Justiz unnötig gebunden werden.
Um sich wegen Vortäuschens einer Straftat strafbar zu machen, darf die Tat tatsächlich nicht begangen worden sein, was der Anzeigenerstatter wiederum wissen muss. Reine Übertreibungen einer Straftat reichen nicht aus.
Ist die falsche Beschuldigung anderer Personen strafbar?
Wer andere Menschen fälschlicherweise beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, kann sich wegen diverser Delikte strafbar machen.
Neben dem schon genannten Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB kommt eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB in Betracht. Wird die Falschbeschuldigung von einem Zeugen vor Gericht erhoben, kommt auch eine falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB oder Meineid nach § 154 StGB in Betracht. Darüber hinaus kann eine falsche Beschuldigung zu einer Strafbarkeit wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) führen.
Welche Straftat bei einer Falschbeschuldigung konkret in Betracht kommt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Grundsätzlich kann man sagen, dass das falsche Beschuldigen einer anderen Person mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.
Vertuschen einer Straftat ist nicht strafbar
Das Vertuschen einer eigenen Straftat ist nicht strafbar. Wer also beispielsweise einen Diebstahl begeht und die gestohlene Sache versteckt oder versucht, seine Spuren zu verwischen, macht sich nur wegen Diebstahls strafbar.
Anders sieht das Ganze aus, wenn bei der Vertuschung der eigenen Straftat weitere Straftaten begangen werden. Auch beim Vertuschen von Straftaten anderer Person kann man sich wegen Strafvereitelung, Hehlerei oder Geldwäsche strafbar machen.
Auch wenn das Vertuschen einer eigenen Straftat an sich nicht strafbar ist, kann und wird das Gericht in einer Hauptverhandlung berücksichtigen, wie sich der Beschuldigte nach der Straftat verhalten hat. Man spricht dann von dem sogenannten Nachtatverhalten, das strafschärfend sein kann.
Ankündigung einer Straftat kann strafbar sein
Die Ankündigung einer Straftat kann als Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten nach § 126 StGB strafbar sein. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer eine schwere Straftat androht und dadurch den öffentlichen Frieden stört. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Straftat aus dem Katalog des § 126 StGB, also eine schwere Straftat, angedroht wird. Dazu gehören Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung und Landfriedensbruch. Typisches Beispiel für eine Störung des öffentlichen Friedens durch die Ankündigung einer Straftat ist die Bombendrohung.
Strafbar nach § 241 StGB ist auch die Bedrohung eines Menschen oder einer ihm nahestehenden Person mit bestimmten Straftaten, zu denen insbesondere Verbrechen zählen. Auch ein entsprechendes Vortäuschen kann bereits ausreichen.
Anstiftung zu Straftaten ist strafbar
Wer andere Menschen zur Begehung einer Straftat anstiftet, macht sich selbst strafbar – und zwar genauso wie derjenige, der die Straftat begeht. Einen Abschlag oder eine Strafmilderung gibt es für den Anstifter grundsätzlich nicht, denn er ist derjenige, der die Begehung der Straftat initiiert hat.
Sind Sie Beschuldigter einer Straftat?
Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Das gilt sowohl für schwerere Straftaten als auch für Bagatellkriminalität.
Erst nach der Einsicht in die Ermittlungsakte durch einen Strafverteidiger können Sie einschätzen, was den Ermittlungsbehörden tatsächlich vorliegt und wie Sie sich dagegen verteidigen können. Nehmen Sie Ihre Verteidigung nicht selbst in die Hand und kontaktieren Sie einen auf das Strafrecht spezialisierten Anwalt Ihres Vertrauens, wenn Sie mit einer Straftat konfrontiert werden.
Wurden Sie Opfer einer Straftat?
Wenn Sie Opfer beziehungsweise Geschädigter einer Straftat geworden sind, können Sie jederzeit eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Zusätzlich können Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, der Opfer beziehungsweise Geschädigte von Straftaten vertritt. Dieser wird Ihnen in dem Strafverfahren mit Rat und Tat zur Seite stehen und Sie gegebenenfalls vor Gericht begleiten.
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23.02.2016 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… nach §§ 102, 105 StPO wegen des Verdachts einer Straftat: eine zum damaligen Zeitpunkt noch bestehende Übertretung nach „§ 368 [idF vom 01.09.1935] Mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Haft …“ Weiterlesen
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