71 Anwälte für Anwaltspflichten
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Anwaltspflichten
Fragen und Antworten
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Anwaltspflichten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Anwaltspflichten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Anwaltspflichten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Anwaltspflichten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Anwaltspflichten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Anwaltspflichten treffen jeden Rechtsanwalt bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit. Die grundlegenden Anwaltspflichten finden sich in den §§ 43 ff. BRAO - Bundesrechtsanwaltsordnung. Zu den dort genannten Anwaltspflichten gehören unter anderem die Schweigepflicht, die Pflicht zur Fort- bzw. Weiterbildung sowie die Pflichten, sachlich, unabhängig und gewissenhaft zu arbeiten. Werbung ist einem Rechtsanwalt nach § 43b BRAO übrigens nur in engen Grenzen erlaubt. Nach § 3 BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte - ist ferner die Vertretung widerstreitender Interessen verboten. So darf beispielsweise ein Scheidungsanwalt im Rahmen der Scheidung einer Ehe bzw. der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nicht beide Ehepartner/Lebenspartner vertreten. Will der Anwalt ein Mandat nicht übernehmen, muss er dies unverzüglich anzeigen, damit dem Rechtsratsuchenden keine Nachteile - z. B. wegen Fristversäumnis - entstehen. Es kann aber passieren, dass der Jurist zur Übernahme eines Mandats verpflichtet wird, §§ 48 ff. BRAO. Das ist etwa der Fall, wenn er vom Gericht zum Pflichtverteidiger bestellt wurde.
Des Weiteren muss ein Rechtsanwalt in Bezug auf seine Vergütung gewisse Regeln einhalten. So darf er z. B. nicht weniger, aber auch nicht fünf- bis sechsmal so viel wie gesetzlich vorgeschrieben verlangen. Der Jurist muss regelmäßig Handakten führen und seine Tätigkeit genau dokumentieren. Hier ist zu beachten, dass er seinem Mandanten Akteneinsicht gewähren bzw. die Akte grundsätzlich an den Mandanten herausgeben muss, sofern kein Zurückbehaltungsrecht daran besteht, z. B. wegen einer nicht bezahlten Forderung gegen den Mandanten. Neben weiteren Anwaltspflichten muss der Rechtsanwalt zwingend eine Haftpflicht - die sog. Berufshaftpflichtversicherung - abschließen. Liegt ein Schadensfall vor, weil seine Pflichtverletzung zu einem Vermögensschaden bei seinem Mandanten geführt hat, ist die Versicherung bis zu einer bestimmten Höhe einstandspflichtig.
Im Übrigen gibt es noch viele andere Anwaltspflichten. So muss ein Jurist etwa seinen Mandaten ordnungsgemäß beraten und belehren - z. B. die Aufklärungspflicht über die Möglichkeit der Einlegung verschiedener Rechtsbehelfe, über das Prozessrisiko, die Gefahr einer Verjährung von Ansprüchen oder über die Folgen, die ein Prozessvergleich nach sich ziehen kann. Wichtig ist auch, dass der Anwalt stets den sichersten Weg gehen muss. Das bedeutet etwa im Mietrecht: Ist nicht klar, ob eine Person neben dem Mieter die betreffenden Räume mitbewohnt - etwa im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft -, sollte sich die Räumungsklage sicherheitshalber auch gegen sie richten. Von einem Anwalt kann ferner verlangt werden, dass er die nötigen Gesetzesvorschriften findet und die - neueste - Rechtsprechung kennt.
Verstößt der Jurist gegen seine Anwaltspflichten, kann unter Umständen eine Anwaltshaftung und damit ein Anspruch des Mandanten auf Schadenersatz bejaht werden. Voraussetzung ist allerdings zunächst, dass der Mandant und der Anwalt einen Vertrag - den sog. Anwaltsvertrag - geschlossen haben. Darin wird unter anderem festgelegt, welchen Umfang das Mandat haben soll. Im Arbeitsrecht könnte das Mandat etwa umfassen, dass der Anwalt gegen eine Kündigung vorgehen und die Weiterbeschäftigung für seinen Mandanten erreichen soll. Ein Fehler des Anwalts bei der Fristberechnung in Bezug auf den Kündigungsschutz könnte aber dazu führen, dass die Klage abgewiesen wird, der Mandant seine Arbeit verliert und daher Einkommenseinbußen hat. Die Pflichtverletzung des Juristen wäre hier ursächlich für den Schaden des Mandanten. Ob eine Pflichtverletzung vorliegt und sie für den Schaden des Mandanten kausal war, muss aber vom Mandanten nachgewiesen werden. Außerdem gilt: Wäre der Schaden auch bei ordnungsgemäßem Handeln des Anwalts passiert oder war die Pflichtverletzung nicht kausal für den Schaden, wird eine Anwaltshaftung verneint. Der Verstoß gegen Anwaltspflichten kann auch Auswirkungen auf das Strafrecht haben. Verletzt der Jurist seine Schweigepflicht, muss er mit einem Strafverfahren wegen Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 Strafgesetzbuch sowie einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechnen. Sollen Anwälte übrigens vor Gericht gegen ihre Mandanten als Zeugen aussagen, können sie sich auf das sog. Zeugnisverweigerungsrecht berufen.
Aber: Im Vertrag können die Parteien auch die eine oder andere Haftungsbeschränkung nach § 51a BRAO festlegen. Zumeist werden hier AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) verwendet, sodass die Klauseln jedoch der AGB-Kontrolle gemäß der §§ 305 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) standhalten müssen.
(VOI)
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