1.161 Anwälte für Architektenhaftung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann | Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht | Insolvenzrecht und Baurecht, Heilbronnstraße 2, 28832 Achim 6692.3546879683 km
Es ist mir wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben und betreut fühlen, Service und Erfolg in der Sache haben oberste Priorität.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Architektenhaftung
aus 146 Bewertungen Begleitung des Prozesses und sehr gute Beratung durch Herr Martinez. (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jörn Wolter
Kanzlei Jörn Wolter, Museumstr. 8, 38100 Braunschweig 6821.0213124201 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jörn Wolter ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Architektenhaftung
aus 8 Bewertungen Hiermit möchten wir uns sehr herzlich bei Ihnen und Ihrer Mitarbeiterin der Kanzlei für die vertrauensvolle,fachlich … (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Vassiliki Siochou
sehr gut
Rechtsanwältin und Mediatorin Vassiliki Siochou
Siochou—Legal, Unter den Linden 21, 10117 Berlin 6974.2779698801 km
Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Mediation • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Vassiliki Siochou ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Architektenhaftung
aus 55 Bewertungen Ich hatte einige Fragen bezüglich unseres Fereinhauses in Griechenland. Die Rechtslage dort ist für mich nicht immer … (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Timo Sahm
sehr gut
Rechtsanwalt Timo Sahm
Rechtsanwälte Hausen & Sahm, N4 1, 68161 Mannheim 6846.9516211576 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhaftung bietet Herr Rechtsanwalt Timo Sahm
aus 22 Bewertungen Ich wurde in einer sehr komplexen Arbeitsrecht Angelegenheit sehr gut beraten. Ich würde mich jederzeit wieder Herrn … (03.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Schwarz
Rechtsanwalt Tobias Schwarz
Rechtsanwälte Dr. Kalsbach & Dr. Buchfink Partnerschaftsgesellschaft mbB, Paststr. 7, 92421 Schwandorf 7082.6100076079 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Schwarz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Architektenhaftung
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl-Peter Horlamus
Rechtsanwalt Carl-Peter Horlamus
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Architektenhaftung bietet Herr Rechtsanwalt Carl-Peter Horlamus
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Rechtsanwalt Christian Schneider
Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Humboldtstraße 63, 41061 Mönchengladbach 6629.5968480395 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Schneider für Rechtsfragen rund um den Bereich Architektenhaftung
aus 5 Bewertungen Dr Hartung nahm sich Zeit im Erstgespräch und erklärte gut. (29.01.2024)
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Rechtsanwalt Christoph Zumbrägel
Zumbrägel & Holbeck, Dr.-C.-Otto-Str. 92, 44879 Bochum 6661.550215636 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Zumbrägel unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Architektenhaftung
(17.02.2021) Klare und gute Einschätzung des Sachverhalts.
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Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop
Kanzlei | Scharnhop, Dahlenburger Landstr. 72, 21337 Lüneburg 6761.6720163005 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Agrarrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dr. Christopher Scharnhop für Rechtsfragen rund um den Bereich Architektenhaftung
aus 8 Bewertungen Herr Dr. Scharnhop hat mich zügig angerufen und mir sehr verständlich den Sachverhalt erklärt. (09.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhaftung

Fragen und Antworten

  • Architektenhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Architektenhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Die Architektenhaftung ist immer zu bejahen, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Kein Architektenvertrag - das ist in der Regel ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - ist jedoch gleich. Schließlich können der Architekt und sein Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbaren, welche Aufgaben der Architekt übernimmt, also z. B. die Vollarchitektur oder nur eine oder mehrere der insgesamt neun Leistungsphasen. Der Bauherr kann somit keinen Schadenersatz verlangen, wenn er z. B. Baumängel entdeckt, die Objektüberwachung aber keine Pflicht des Architekten aus dem Vertrag dargestellt hat. In diesem Fall könnte der Architekt daher sein volles Architektenhonorar verlangen.

Hat der Architekt die Vollarchitektur übernommen, muss er grundsätzlich für jede Abweichung vom vereinbarten Zustand haften. So hat er etwa die finanziellen Möglichkeiten seines Auftraggebers bei der Planung zu berücksichtigen und eine Kalkulation der Baukosten vorzunehmen sowie grundsätzlich einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Außerdem muss er sehr gute Kenntnisse im Baurecht haben und beim Bau von Immobilien z. B. dafür sorgen, dass jede einzelne Abstandfläche eingehalten wird, die Baubehörde den Bauantrag absegnet und damit die erwünschte Baugenehmigung erteilt sowie Planungsfehler vermieden werden. So läge etwa ein Mangel vor, wenn der Architekt den Bebauungsplan bei der Planung nicht berücksichtigt hat und der Bauherr daher keine Baugenehmigung erhält. Eine Architektenhaftung wäre damit zu bejahen. Ein Architekt muss jedoch eine Haftpflicht abzuschließen. Die Versicherung ist dann im Schadensfall zumeist einstandspflichtig.

Die gerichtliche Geltendmachung der Forderung im Rahmen der Architektenhaftung verursacht zumeist sehr hohe Prozesskosten und Anwaltskosten. Der Bauherr kann daher von Anfang an mit dem Architekten eine Streitschlichtung nach der SOBau (Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten) vereinbaren. Bei dieser außergerichtlichen Konfliktlösung helfen Baurechtsexperten dabei, die Baustreitigkeiten friedlich und zur Zufriedenheit der betreffenden Parteien beizulegen. Es müssen jedoch die Fristen der Verjährung beachtet werden: Gemäß § 634a BGB verjähren die Mängelansprüche des Bauherrn bei Bauwerken in fünf Jahren und bei sonstigen Planungsleistungen in zwei Jahren ab der Bauabnahme.

(VOI)

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