1.162 Anwälte für Architektenhaftung | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Renate Bockwoldt
Rechtsanwälte Dr. Bockwoldt und Collegen, Eppendorfer Landstr. 48, 20249 Hamburg 6717.6024973127 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Renate Bockwoldt bietet im Bereich Architektenhaftung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Simon
rbi Baurecht Immobilienrecht, Wellingsbüttler Weg 160, 22391 Hamburg 6720.3439027163 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Simon ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Architektenhaftung
aus 5 Bewertungen Fundierte Antwort erhalten (30.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus
Rechtsanwälte Dr. Maus & Kollegen, Humboldtstr. 7, 39112 Magdeburg 6893.934891623 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Jürgen Maus bietet Rat und Unterstützung im Bereich Architektenhaftung
(29.11.2020) Die Kanzlei von Dr. Maus bietet eine hervorragende Vertretung und Unterstützung mit sehr hoher Fachkompetenz. Das …
Profil-Bild Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M.
Rechtsanwälte Herzog & Biendarra, Osterstr. 7-9, 31134 Hildesheim 6792.6537498186 km
Fachanwalt Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Welf Spörlein LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Architektenhaftung
aus 13 Bewertungen My experiences with Herr Welf Spörlein from the beginning of contact till this day, its still appears to me as a … (18.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Strater
Kanzlei Alexander Strater, Bayerische Str. 30, 10707 Berlin 6970.9912697256 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Maklerrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhaftung bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Strater
aus 7 Bewertungen Ich habe von Herrn Strater sehr kompetente Hilfe bekommen, wofür ich sehr dankbar bin. Die Kommunikation war angenehm … (20.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator
Fachanwälte Engelhardt, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main 6825.7795148362 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Engelhardt Dipl.-Mediator – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Architektenhaftung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof
Kanzlei Hans-Joachim Kirchhof, Benekestraße 12, 32756 Detmold 6739.7648168995 km
Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Joachim Kirchhof vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Architektenhaftung
(18.04.2024) Kanzlei verspricht abrechnung mit Rechtschutzversicherung macht dieses nicht,sondern behält das Geld was er eingezogen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Joana Kammer
Rechtsanwältin Joana Kammer
KANZLEI KAMMER, Hamburger Str. 43, 76829 Landau in der Pfalz 6841.709594937 km
In Ihrem Interesse: KANZLEI KAMMER in Landau in der Pfalz
Fachanwältin Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Architektenhaftung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Joana Kammer gerne zur Verfügung
(27.11.2021) Klare Analyse und überzeugende fachliche Antwort, durch aussergewöhnlich rasche Reaktion Erleichterung vom grossen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Grünewald
Rechtsanwalt Daniel Grünewald
Dr. Koos und Kollegen, Weißenburger Str. 8, 63739 Aschaffenburg 6862.4111623329 km
Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Grünewald – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Architektenhaftung
(02.05.2021) Sachlich und fachlich fundierte Vorgehenweise.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch
Kanzlei Dr. Schoch & Leister, Bahnhofstr. 1, 69115 Heidelberg 6865.4537075006 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Schoch ist Ihr Ansprechpartner für Architektenhaftung
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Schoch arbeitete mit präzisen Fragestellungen, geduldiger Sachlichkeit und einer feinen Prise … (23.05.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Architektenhaftung

Fragen und Antworten

  • Architektenhaftung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Architektenhaftung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Architektenhaftung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Architektenhaftung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Architektenhaftung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Architektenhaftung ist immer zu bejahen, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Kein Architektenvertrag - das ist in der Regel ein Werkvertrag nach den §§ 631 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - ist jedoch gleich. Schließlich können der Architekt und sein Auftraggeber im Rahmen der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbaren, welche Aufgaben der Architekt übernimmt, also z. B. die Vollarchitektur oder nur eine oder mehrere der insgesamt neun Leistungsphasen. Der Bauherr kann somit keinen Schadenersatz verlangen, wenn er z. B. Baumängel entdeckt, die Objektüberwachung aber keine Pflicht des Architekten aus dem Vertrag dargestellt hat. In diesem Fall könnte der Architekt daher sein volles Architektenhonorar verlangen.

Hat der Architekt die Vollarchitektur übernommen, muss er grundsätzlich für jede Abweichung vom vereinbarten Zustand haften. So hat er etwa die finanziellen Möglichkeiten seines Auftraggebers bei der Planung zu berücksichtigen und eine Kalkulation der Baukosten vorzunehmen sowie grundsätzlich einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Außerdem muss er sehr gute Kenntnisse im Baurecht haben und beim Bau von Immobilien z. B. dafür sorgen, dass jede einzelne Abstandfläche eingehalten wird, die Baubehörde den Bauantrag absegnet und damit die erwünschte Baugenehmigung erteilt sowie Planungsfehler vermieden werden. So läge etwa ein Mangel vor, wenn der Architekt den Bebauungsplan bei der Planung nicht berücksichtigt hat und der Bauherr daher keine Baugenehmigung erhält. Eine Architektenhaftung wäre damit zu bejahen. Ein Architekt muss jedoch eine Haftpflicht abzuschließen. Die Versicherung ist dann im Schadensfall zumeist einstandspflichtig.

Die gerichtliche Geltendmachung der Forderung im Rahmen der Architektenhaftung verursacht zumeist sehr hohe Prozesskosten und Anwaltskosten. Der Bauherr kann daher von Anfang an mit dem Architekten eine Streitschlichtung nach der SOBau (Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten) vereinbaren. Bei dieser außergerichtlichen Konfliktlösung helfen Baurechtsexperten dabei, die Baustreitigkeiten friedlich und zur Zufriedenheit der betreffenden Parteien beizulegen. Es müssen jedoch die Fristen der Verjährung beachtet werden: Gemäß § 634a BGB verjähren die Mängelansprüche des Bauherrn bei Bauwerken in fünf Jahren und bei sonstigen Planungsleistungen in zwei Jahren ab der Bauabnahme.

(VOI)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Architektenhaftung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.