1.732 Anwälte für Bußgeldbescheid | Seite 73

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Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Oberländer
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Oberländer
Rechtsanwälte Oberländer + Oberländer, Akademiestr. 36, 63450 Hanau 6840.2365584918 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Bußgeldbescheid unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Peter Oberländer
aus 39 Bewertungen Wir werden seit 2016 Von dieser Kanzlei vertreten. Souveräne Beratung ,transparente und nachvollziehbare Schriftsätze … (03.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
RECHTSANWÄLTE UND NOTARE DR. LÖWER & LISCHKA & BAUMUNK & REIPRICH, Bergstraße 5, 34576 Homberg (Efze) 6820.4457190419 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Bußgeldbescheid beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Mag. jur. Christoph Baumunk
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schürmann
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Rechtsanwalt Christian Schürmann
Kanzlei Schürmann, Strittmatt 76, 79733 Görwihl 6920.7536169325 km
Erbrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Schürmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Bußgeldbescheid
aus 13 Bewertungen Herr Schürmann hat eine angenehme Herangehensweise an die Thematik und kennt sich sehr gut aus in seinen Fachgebieten. … (22.03.2021)
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Rechtsanwältin Susanne Post
Rechtsanwaltskanzlei Post, Neue Sülze 21 A, 21335 Lüneburg 6760.1330207468 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Susanne Post für Rechtsfragen rund um den Bereich Bußgeldbescheid
aus 15 Bewertungen Ich kann Frau Post 100% weiterempfehlen. Ich habe Frau Post aufgrund einer Mieterhöhung kontaktiert und bin sehr gut … (17.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Bußgeldbescheid

Fragen und Antworten

  • Bußgeldbescheid: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Bußgeldbescheid sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Bußgeldbescheid: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Bußgeldbescheid umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
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Einem Bußgeldbescheid geht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit voraus. Das im Bescheid durch die zuständige Behörde geforderte Bußgeld soll die Ordnungswidrigkeit sanktionieren und vor Wiederholungen abschrecken. Anders als beim Zwangsgeld ist beim Bußgeld daher ein Verschulden notwendig. Die Bußgeldhöhe lässt sich dabei in den vielen Fällen einem Bußgeldkatalog entnehmen. Der bekannteste ist der für Verstöße im Verkehr geltende Bußgeld- und Punktekatalog. Gerade bei einfachen Verstößen - etwa Falschparken im Parkverbot - wird in der Regel statt ein Bußgeldverfahren einzuleiten, zunächst nur eine Verwarnung erteilt. Anders als der Bußgeldbescheid enthält ein zur Verwarnung erteilter Strafzettel neben dem Verwarnungsgeld keine weiteren Gebühren. Die Ablehnung bzw. Nichtzahlung des Strafzettels durch den Betroffenen führt jedoch zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, das ein Bußgeldbescheid vorerst abschließt.

Bei schwereren Verstößen ergeht dagegen sofort ein Bußgeldbescheid. Dieser kann neben der Geldbuße und von ihrer Höhe abhängigen Gebühren der Verwaltung sowie Auslagen auch weitere Sanktionen wie ein Fahrverbot, etwa bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung durch zu schnelles Fahren oder einen unterschrittenen Sicherheitsabstand auf der Autobahn beinhalten. Das Fahrverbot ist von einem Führerscheinentzug zu unterscheiden, nach dem der Führerschein neu zu erwerben ist. Ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt - wie auch die Anordnung einer MPU gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung durch die Führerscheinstelle und daher nicht zusammen mit einem Bußgeldbescheid. Noch schwerere Verkehrsverstöße - z. B. eine Unfallflucht nach einem Verkehrsunfall oder Fahren unter Alkohol ab bestimmten Promillewerten bzw. unter Einfluss von Drogen - unterliegen bereits dem Verkehrsstrafrecht und führen dazu, dass gegen den Beschuldigten direkt ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Nicht immer ist ein Bußgeldbescheid richtig. Unabhängig davon, ob der Bescheid rechtswidrig oder rechtmäßig erging, muss ein Betroffener gegen ihn Einspruch einlegen. Denn ohne diesen rechtzeitigen Widerspruch kann ein unrichtiger Bußgeldbescheid wie jeder Verwaltungsakt Rechtskraft erlangen und seine Zwangsvollstreckung drohen. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist der Bescheid nichtig. Eine unterbliebene Anhörung zum Vorwurf gehört jedoch nicht dazu. Aus diesem Grund muss ein Bußgeldbescheid auf mögliche Rechtsbehelfe und deren Fristen hinweisen. Die Frist für den Einspruch beträgt dabei zwei Wochen. Beim Vorwurf eines Straßenverkehrsdelikts kann ein Verkehrsanwalt bereits hier wichtige Weichen für das weitere Verfahren stellen. Er kann zudem die Frage einer eventuellen Verjährung klären, nach der ein Bußgeldbescheid nicht mehr vollstreckt werden kann. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt zwar beispielsweise drei Monate nach der Tat. Die Verjährung kann jedoch durch zahlreiche Umstände, etwa einer Vernehmung durch die Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde, unterbrochen worden sein.

(GUE)

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