4.756 Anwälte für Ehe | Seite 199

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Rechtsanwältin Heike John
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Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Ehe beantwortet Frau Rechtsanwältin Heike John
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sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Pritz
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Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Ehe bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Pritz
aus 12 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Stefan Pritz hat mich in meiner Angelegenheit sehr gut vertreten. Ich bin mit dem Ergebnis seiner … (15.01.2024)
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Rechtsanwältin Corina Lange
Corina Lange (ehem. Bisani) Kanzlei für Familien- und Erbrecht, Josephsplatz 4, 90403 Nürnberg 7011.4878412385 km
Vertrauensvolle Beratung und unbürokratische Hilfe.
Erbrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Corina Lange ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Ehe
aus 5 Bewertungen Freundliche, hilfsbereite Rechtsanwältin, die sich für unsere Belange sehr engagiert hat. Die Bearbeitungsdauer war … (17.03.2024)
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sehr gut
Wurster und Heigl, Bahnhofstr. 17, 94469 Deggendorf 7164.3820777845 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Heigl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Ehe
aus 24 Bewertungen Sehr schneller Rückruf, gute Beratung! (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ehe

Fragen und Antworten

  • Ehe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Ehe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ehe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ehe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ehe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Ehe beinhaltet eine ganze Reihe rechtlicher Folgen für das künftige Ehepaar. Diese finden sich vor allem im BGB. Diese Wirkungen der Ehe treten mit der Eheschließung vor dem Standesbeamten oder einer ihm gleich gestellten Person ein. Vorab prüft der Standesbeamte, ob der Ehe kein Ehehindernis entgegensteht. Dazu gehört unter anderem aufgrund des Verbots einer Doppelehe, eine noch bestehende Ehe, ein zu geringes Alter oder ein zu enges Verwandtschaftsverhältnis. Die Eheschließenden müssen ihre Erklärung dabei persönlich und zur gleichen Zeit am selben Ort abgeben. Dieser Akt wird als Trauung bezeichnet. Gleichgeschlechtliche Paare können statt der Ehe eine Lebenspartnerschaft begründen, die im Alltag auch als Homo-Ehe bezeichnet wird.

Ein religiöse Feier bzw. die Feier einer Hochzeit kann diese rechtlichen Folgen der sogenannten Zivilehe hingegen nicht herbeiführen. Ebenso ist ein Ehevertrag zum Eingehen der Ehe nicht notwendig. In solch einem Vertrag können die Ehepartner aber ihren Güterstand und den Versorgungsausgleich regeln. Häufig ist die Vereinbarung einer Gütertrennung mit modifiziertem Zugewinnausgleich Inhalt des Ehevertrags.

Ohne abweichende Regelung tritt dagegen mit der Eheschließung der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein. Eine verbreitete Fehlvorstellung ist dabei, dass vorhandenes Vermögen und Schulden mit der Ehe nunmehr beiden Partnern gemeinsam gehören. Stattdessen ist aber jeder wie bisher Eigentümer und Besitzer seiner jeweiligen Sachen und Rechte. Das gilt im Übrigen auch für nach der Ehe erworbenes Eigentum, solange es die beiden Ehepartner nicht gemeinsam erworben haben. Ein Ausgleich der verschiedenen Vermögensmassen findet nur bei Beendigung der Ehe statt. Die Ehe endet durch den Tod eines Ehegatten, die Scheidung oder eine Aufhebung der Ehe.

Bei der Enterbung eines Ehegatten durch Testament des anderen steht ihr oder ihm als gesetzlicher Erbe ein ehebedingter Pflichtteil zu. Neben der getrennten Testamentserrichtung können Eheleute zudem auch einen Ehevertrag schließen oder ein Gemeinsames Testament errichten. Solch ein Gemeinschaftliches Testament enthält meist Verfügungen der Eheleute mit gegenseitigem Bezug und Erbfolgeregelungen für gemeinsame Kinder. Aufgrund der Ehe kann ein verheirateter Erbe bei Tod seines Partners nicht zuletzt leichter einen Erbschein erlangen.

Eltern, die bei Geburt ihres Kindes verheiratet sind, haben für dieses ein gemeinsames Sorgerecht. Währenddessen muss bei unehelichen Kindern deren Vater erst die Vaterschaft anerkennen. Steuerrechtlich führt die Ehe außerdem zur gemeinsamen Veranlagung der Einkünfte bei der Einkommensteuer, dem sogenannten Ehegattensplitting. Beide Partner können so eine gemeinsame Steuererklärung abgeben und erhalten bei der Zusammenveranlagung vom Finanzamt einen gemeinsamen Steuerbescheid. Stattdessen können die Ehepartner aber auch die getrennte Veranlagung bei der Steuer wählen, wodurch es bei einer individuellen Feststellung der Steuerlast bleibt. Bei der Erbschaftsteuer gelten für Verheiratete nicht zuletzt höhere Freibeträge, wenn ein Partner verstirbt und der Nachlass auf den anderen übergeht.

Eine wesentliche Rechtsfolge ist außerdem die gegenseitige Verantwortung füreinander aufgrund der Ehe. Aus der Ehe resultiert zudem die Pflicht, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen. Den Haushalt führen beide gemeinsam. Von Bedeutung ist hier insbesondere die sogenannte Schlüsselgewalt. Durch sie kann ein Partner den anderen bei einem alltäglichen Rechtsgeschäft mit verpflichten. Bei einer Pflichtverletzung gegenüber dem Ehepartner ist die Haftung in der Regel erleichtert. Muss einer gegen den anderen aussagen, besteht aufgrund der Ehe ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die Ehe zwischen einem Ausländer und einem deutschen Ehepartner erleichtert nicht zuletzt den Erwerb der Staatsangehörigkeit. Außerdem bringt die Ehe Erleichterungen beim Adoptionsrecht mit sich.

(GUE)

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