3.875 Anwälte für Erbe | Seite 162

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Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Gülich
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Gülich
MANFRED GÜLICH - Rechtsanwalt, Bahnhofstraße 55, 27711 Osterholz-Scharmbeck 6667.0766378087 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Manfred Gülich ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbe
aus 46 Bewertungen Herr Gülich hat mich knapp 3 1/2 Jahre in den "Kampf" gegen eine große Wohngesellschaft vertreten. Ich habe … (07.06.2024)
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Rechtsanwalt Wilfried Leys
Kanzlei Wilfried Leys, Malserstr. 49a, 6500 Landeck, Österreich 7113.4855879045 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Wilfried Leys vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbe
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Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
Kanzlei Jan Peter Petersen, Goethestraße 4, 27374 Visselhövede 6725.8335677281 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbe unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jan Peter Petersen
(07.09.2018) Empfehlenswerter Rechtsanwalt mit sehr kompetenter Beratung. Herr Petersen macht einen hervorragenden Job. …
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Fachanwalt und Notar Hans Claussen
GANTEN HÜNECKE BIENIEK & PARTNER, Ostertorstr. 32, 28195 Bremen 6675.9646276788 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Betreuungsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbe bietet Herr Fachanwalt und Notar Hans Claussen
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel
sehr gut
Kanzlei Birgitta Weiss-Zöphel, Q4 3-4, 68161 Mannheim 6846.9563867417 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Internationales Recht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbe unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Birgitta Weiss-Zöphel
aus 71 Bewertungen Gleich beim ersten Treffen hatte ich ein gutes Gefuehl: Frau Weiss-Zoephel ist sehr sympatisch, hoert genau zu, und … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Diel
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Diel
Rechtsanwaltskanzlei Diel, Lange-Hop-Straße 158, 30539 Hannover 6774.2738387125 km
Transparente Beratung auf Augenhöhe
Erbrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sven Diel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbe
aus 13 Bewertungen Herr Diel konnte uns bereits im ersten Beratungsgespräch, welches auch preislich absolut fair abgerechnet wurde, … (30.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
Kanzlei Rainer Kirschbaum, Bleichstr. 4, 35390 Gießen 6799.9914105314 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbe hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Kirschbaum
(23.02.2021) Sehr pragmatisch und konnte mir gut erklären wo die Risiken lagen und was meine Chancen im Hinblick auf die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Köditz
Rechtsanwalt Sebastian Köditz
Heinz Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 5, 69115 Heidelberg 6865.4246934999 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Köditz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbe
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Drees
Rechtsanwalt Kai Drees
§ Kanzlei Drees, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.337468678 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Drees bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbe
(24.02.2023) Sehr gute Beratung, sehr nett und eine schnelle Antwort..... einfach super
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Laufner
sehr gut
Kanzlei Isabelle Laufner, Oberdorfplatz 9, 70567 Stuttgart 6931.7692897551 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Isabelle Laufner - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbe
aus 20 Bewertungen Frau Laufner ist eine tolle Anwältin, verständnisvoll und fachlich super, ich kann sie sehr gut empfehlen 👍 (13.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kesselgruber
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kesselgruber
Loserth Schranner & Partner Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer mbB, Richard-Wagner-Str. 12, 84453 Mühldorf am Inn 7171.5517095357 km
Fachanwalt Erbrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kesselgruber bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbe
aus 45 Bewertungen Sehr gute Beratung und Lösungsansätze, sowie schnelle Umsetzung! Jederzeit wieder! (19.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbe

Fragen und Antworten

  • Erbe: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbe sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbe: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbe umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbe und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Der Begriff Erbe meint den Empfänger einer Erbschaft. Die Erbschaft wird dabei auch als Nachlass bezeichnet. In der Umgangssprache bezeichnet der Begriff Erbe aber auch die Erbschaft selbst.

Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge

Entsprechende Regelungen zur gesetzlichen wie zur gewillkürten Erbfolge finden sich vor allem im BGB. Hat der Erblasser keine bzw. keine wirksamen Verfügungen über sein Erbe getroffen, so wird man zum Erben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Ein solcher Erbe wird als gesetzlicher Erbe bezeichnet. Zu den gesetzlichen Erben zählen die Verwandten sowie der Ehe- bzw. Lebenspartner des Verstorbenen.

Der Erblasser kann die gesetzliche Erbfolge allerdings durch eine von ihm getroffene Verfügung abändern. Ein solcher Erbe wird gewillkürter Erbe genannt. Er muss dabei nicht unbedingt zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören. Jemanden zum Erben einsetzen kann der Erblasser dabei durch Testament bzw. Gemeinsames Testament oder Erbvertrag.

Ausschluss eines Erben von der Erbfolge

Andererseits kann er auf diese Weise auch einen gesetzlichen Erben enterben. Die enterbte Person kann dann aber grundsätzlich den sogenannten Pflichtteil geltend machen. Sie gilt aufgrund der Enterbung aber nicht mehr als Erbe, wodurch andererseits auch die Erbenhaftung entfällt.

Diese Folge kann ein Erbe auch selbst durch Erbausschlagung herbeiführen. Der Pflichtteilsanspruch geht damit regelmäßig verloren. Ausnahmen bestehen bei der Ausschlagung durch Ehe- bzw. Lebenspartner im Falle der Zugewinngemeinschaft. Bei anderen Erben bleibt der Pflichtteil trotz Ausschlagung erhalten, wenn sie ein Nacherbe, ein Testamentsvollstrecker, eine Teilungsanordnung beschränkt bzw. ein Vermächtnis oder eine Auflage in ihrer Erbschaft beschwert. Ähnliches gilt bei der Vermächtnisausschlagung eines Pflichtteilsberechtigten.

In der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft verlieren Partnerin bzw. Partner ihre gesetzliche Erbenstellung, sobald der Erblasser den Antrag auf Scheidung bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft gestellt hat.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft

Existieren neben dem Erben keine weiteren Erben, so spricht man von einem Alleinerben. Bei mehreren Erben ist dagegen von Miterben die Rede. Mehrere Miterben bilden eine Erbengemeinschaft. Aus der Erbschaft fließende Erlöse, wie etwa die Miete eines vorhandenen Mietshauses oder Dividenden aufgrund vererbter Aktien, stehen der Erbengemeinschaft gemeinsam zu.

Diese verwaltet die Erbschaft dabei bis zu ihrer Auflösung gemeinsam. Ein Mitglied kann weder über die Erbschaftsgegenstände noch über seinen Anteil daran allein bestimmen. Lediglich die Verfügung über den Erbteil als Ganzes ist einem Erben möglich. Veräußert er ihn an einen Dritten, tritt jedoch dieser an seiner Stelle in die Erbengemeinschaft ein.

Die zur Auflösung der Erbengemeinschaft notwendige Auseinandersetzung kann durch einen Vertrag zwischen ihren Mitgliedern, dem sog. Auseinandersetzungsvertrag erfolgen. Dieser bedarf in bestimmten Fällen wie etwa bei in der Erbmasse vorhandener Grundstücke der notariellen Beurkundung. Andererseits kann ein Erbe bei fehlender Aussicht auf eine Einigung der Erben die Auseinandersetzung des Nachlasses gegenüber diesen auch mittels Klage erzwingen. Die Aufteilung der Erbschaft in Natur, wie sie etwa Geld ermöglicht, scheitert dabei häufig an der Unteilbarkeit der vorhandenen Gegenstände. Die entsprechende Aufteilung ermöglicht daher oft nur eine Teilungsversteigerung.

Vorerbe und Nacherbe

Ein Erblasser kann im Rahmen der gewillkürten Erbfolge durch Einsetzen eines oder mehrerer Vorerben und Nacherben sowie der Bestimmung eines Nacherbfalles den Anfall der Erbschaft an bestimmte Personen in gewisser Weise beeinflussen. So kann die Nacherbfolge etwa vom Erreichen eines bestimmten Alters des Nacherben oder dem Ablauf einer gewissen Zeitspanne abhängen. Bei fehlender Anordnung des Nacherbfalls fällt dem Nacherben die Erbschaft mit dem Tod des Vorerben an. Bei fehlender Benennung eines Nacherben gelten die gesetzlichen Erben als Nacherben. Ein Ersatzerbe ist hingegen ein Erbe, der von vornherein an die Stelle eines nicht mehr existenten Erben tritt. Unabhängig davon kommt es zur Nacherbfolge, wenn seit dem Erbfall 30 Jahre vergangen sind, wovon es nur wenige Ausnahmen gibt.

Zuvor hat der Nacherbe nur ein Anwartschaftsrecht. Dieses kann er durch Abtretung auf Dritte übertragen. Andererseits kann diesem aber auch die Pfändung durch Gläubiger drohen. Schlägt der Vorerbe bzw. Nacherbe die Erbschaft aus, wird jeweils der andere Vollerbe.

Das was der Vorerben im Rahmen der Vorerbschaft zunächst erwirbt, bildet ein von seinem eigenen Vermögen getrenntes Sondervermögen. Die Verfügungsmöglichkeiten des Vorerben darüber sind beschränkt. Der Vorerbe kann nicht ohne Zustimmung des Nacherben Erbschaftsgegenstände verschenken. Insbesondere darf der Vorerbe nicht einfach über vererbte Grundstücke und Immobilien verfügen. Neben der Schenkung ist auch der Verkauf an einen Dritten sowie deren Belastung gegenüber dem Nacherben hier unwirksam. Im Grundbuch wird diese Beschränkung in der Regel durch das Eintragen eines Nacherbenvermerks kenntlich gemacht. Beschränkungen gelten des Weiteren für den Umgang mit zur Erbschaft gehörenden Forderungen aufgrund einer Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld.

(GUE)

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