1.735 Anwälte für Grundstücksrecht | Seite 73

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Rechtsanwalt Markus Würtenberger
Markus Würtenberger Rechtsanwalt, Margaretenstr. 10, 93047 Regensburg 7100.0010120148 km
Fachanwalt Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Grundstücksrecht bietet Herr Rechtsanwalt Markus Würtenberger
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian M. Saurin
sehr gut
Rechtsanwalt Christian M. Saurin
ANWALT-SOFORT-HILFE, Hauptstr. 3, 21614 Buxtehude 6706.5276566576 km
ANWALT-SOFORT-HILFE
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Grundstücksrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian M. Saurin
aus 74 Bewertungen Ich hatte das Glück, Max Saurin als meinen Anwalt zu haben, als wir eine heikle Situation bezüglich einer … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rainer Nuss
sehr gut
Rechtsanwalt Rainer Nuss, Akazienstr. 23, 15566 Schöneiche bei Berlin 6994.4044547249 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Grundstücksrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rainer Nuss
aus 63 Bewertungen Herr Nuss hat mir mit seinem juristischen, kompetenten Fachwissen in einer komplizierten Erbschaftsangelegenheit … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Rechtsanwältin Maria Sonnenberg
Sonnenberg Rechtsanwälte und Fachanwälte, Salzstr. 12, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.0737665035 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Maria Sonnenberg ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Grundstücksrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin
GUTWIN • WEISS | Rechtsanwälte | Erlangen • Fürth, Am Weichselgarten 5, 91058 Erlangen 7003.3614187941 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Maklerrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Grundstücksrecht bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin
aus 30 Bewertungen 09.04.2024.Herzogenaurach. Ich bin sehr froh, Herrn Dr. Gutwin gefunden zu haben. Er hat mich sehr gut informiert und … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm
Immobilienkanzlei Ramm, Blankeneser Landstraße 88, 22587 Hamburg 6707.9154604808 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Melanie Ramm vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Grundstücksrecht
aus 8 Bewertungen Frau Dr. Ramm und ihr Team haben meine Frau und mich bisher super unterstützt. Die Situation in unserer WEG ist … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Stegerhoff
Kanzlei Stegerhoff, Vattmannstr. 17, 45879 Gelsenkirchen 6653.5736956872 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Grundstücksrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Bernhard Stegerhoff

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Grundstücksrecht

Fragen und Antworten

  • Grundstücksrecht: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Grundstücksrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Grundstücksrecht: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Grundstücksrecht umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Grundstücksrecht und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Das Grundstücksrecht beinhaltet alle Rechtsfragen rund die Rechte von Grundstücken. Im engeren Sinne beinhaltet das Grundstücksrecht schwerpunktmäßig Rechtsfragen zu dem Grundstückskaufvertrag und den sogenannten dinglichen Rechten an Grundstücken. Gesetzliche Grundlage des Grundstücksrechts sind überwiegend Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach dem Grad der Berechtigung unterscheidet das Grundstücksrecht zwischen dem Vollrecht an einem Grundstück - Eigentum -, den grundstücksgleichen Rechten wie etwa dem Erbbaurecht und den beschränkten dinglichen Rechten. Zu den beschränkten dinglichen Rechten zählen die sogenannte Grunddienstbarkeit, die beschränkte persönliche Dienstbarkeit, der Nießbrauch, die Reallast, das dingliche Vorkaufsrecht und die Grundpfandrechte, also die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld.

Das Gesetz sieht für die Übertragung eines Rechts an einem Grundstück eine spezielle Art des Vertragsschlusses vor wegen der meist hohen Bedeutung und dem hohen Wert von Grund und Boden. Der schuldrechtliche Grundstückskaufvertrag oder Schenkungsvertrag über ein Grundstück bedarf für seine Wirksamkeit gemäß § 311b Bürgerliches Gesetzbuch der notariellen Beurkundung. Die Beurkundung durch einen Notar dient hauptsächlich dazu, den Grundstückseigentümer über die Tragweite seines Handelns aufzuklären. Dem Notar obliegt eine umfassende Aufklärungspflicht und er muss die Vertragsparteien umfassend über alle Rechtsfolgen ihres Handelns informieren. Mit dem Kaufvertrag hat sich der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer das Eigentum am Grundstück zu übertragen.

Diese Eigentumsübertragung ist bei Grundstücken besonders geregelt. Bei beweglichen Sachen erfolgt der Übergang des Eigentums allein schon mit Einigung der Vertragsparteien und Übergabe der Sache. Doch bei Grundstücken handelt es sich um nicht bewegliche Sachen und das Eigentum an ihnen kann nicht mit einem äußerlichen, erkennbaren Akt übertragen werden. Deshalb erfolgt bei ihnen die Einigung durch die sogenannte Auflassung (§ 935 BGB) und die Übergabe wird durch die Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch ersetzt, § 873 BGB. Die Auflassung muss notariell beurkundet werden. Mit der Auflassungserklärung wird beim Grundbuchamt ein Antrag auf Eintragung der Rechtsänderung ins Grundbuch gestellt werden. Erst wenn die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, geht das Eigentum auf den neuen Rechtsinhaber über. Nur ausnahmsweise tritt der Eigentumsübergang bereits vor der Grundbucheintragung ein, nämlich bei Eigentumserwerb kraft Gesetzes etwa im Rahmen der Erbfolge, einen behördlichen oder richterlichen Akt (z.B. den im Rahmen einer Zwangsversteigerung erteilten Zuschlag an den Höchstbietenden).

Weil es nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages geraume Zeit dauert, bis der neue Grundstückseigentümer im Grundbuch eingetragen wird, kann sich der Käufer sein Recht durch Eintragung einer sogenannten Vormerkung sichern lassen. Mit der Vormerkung wird nicht schon das Eigentumsrecht des Vormerkungsinhabers gesichert, sondern sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks. Damit sind anderweitige Verfügungen des Noch-Eigentümers über das Grundstück ihm gegenüber unwirksam. Verkauft der Noch-Eigentümer das Grundstück ein zweites Mal, so darf sich der zweite Käufer aufgrund einer eingetragenen Vormerkung nicht mehr auf guten Glauben berufen. Sein jüngerer Kaufvertrag ist gegenüber dem Erstkäufer unwirksam. Für die Eintragung einer Vormerkung bedarf es einer Eintragungsbewilligung des Berechtigten (also des Noch-Eigentümers).

Eine weitere Besonderheit des Grundstücksrechts ist die sogenannte Rangfolge, insbesondere in Hinblick auf die Grundpfandrechte, zu denen die Hypothek, die Grundschuld und die Rentenschuld zählen. Das Grundbuch ist systematisch nach Rechtsarten in verschiedene Abteilungen gegliedert. Innerhalb einer Abteilung werden die Grundstücksrechte in zeitlicher Reihenfolge eingetragen. Es gilt das Prioritätsprinzip wonach das zeitlich frühere Pfandrecht bei der Verwertung in der Zwangsvollstreckung höher steht als später eingetragene Rechte. Je besser also der Rang, umso geringer ist das Risiko des Berechtigten leer auszugehen; je niedriger der Rang, umso höher das Risiko des Rechtsinhabers.

Im weiteren Sinne zählen wegen ihres Grundstücksbezugs auch das Nachbarrecht, das Kleingartenrecht und das Jagdrecht zum Grundstücksrecht.

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