3.412 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 136

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
Kanzlei Cramm-Behrens, Am Kleinen Teich 2, 30519 Hannover 6771.9799751821 km
Fachanwältin Familienrecht • Pferderecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Christine Cramm-Behrens
aus 58 Bewertungen Frau Cramm-Behrens hat mich wieder einmal super vertreten in meinem Rechtstreit gegen das Landesamt für Soziales. Ich … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Medi Rovillard
Anwaltskanzlei Medi Rovillard, Sandbornstrasse 2, 65197 Wiesbaden 6798.2878767883 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Medi Rovillard - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Lena Hoffarth
sehr gut
Rechtsanwältin Lena Hoffarth
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Lena Hoffarth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 39 Bewertungen Ich hatte letztes Jahr einen Fall. Die Beratung dazu war Top und mir wurde sehr schnell geholfen. (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr
Rechtsanwaltskanzlei Ernst Scharr, Hauptstr. 9, 92259 Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg 7041.1270392752 km
Recht haben ist kein Zufall - Recht bekommen sollte es auch nicht sein
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl. RPfl. (FH) Ernst Scharr ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Herr Scharr hat mich in meiner Angelegenheit kompetent, umfassend und stets freundlich beraten und betreut. Ich wurde … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer
Rechtsanwaltskanzlei DDr. Wolfgang Doppelbauer, Rainerstr. 16, 4600 Wels, Österreich 7270.6919591667 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Transportrecht & Speditionsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Doppelbauer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
Rechtsanwalt Dr. Roger Blum, Ernst-Augustin-Straße 2, 12489 Berlin 6987.842331714 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Roger Blum
aus 29 Bewertungen Herr Dr. Blum hat uns schon in mehreren Angelegenheiten sehr erfolgreich und zu unserer vollsten Zufriedenheit … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich
Ullrich Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin 6969.8680866856 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Betreuungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Rechtsanwältin Isabelle Seitz
Wittmer & Seitz, Alte Landstr. 20a, 85521 Ottobrunn 7127.8815284832 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Isabelle Seitz
(03.11.2023) Ich bin jetzt informiert, welche Möglichkeiten ich bei Ruhestörung habe und wie ich handeln kann. Das gibt mir ein …
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Budach
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Budach
Kanzlei Magdalena Budach, Wallstr. 15, 10179 Berlin 6975.5425882473 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Magdalena Budach - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 13 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, die Dienste der Anwaltskanzlei in Anspruch zu nehmen, um uns bei der Kündigung unserer … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Christoph Klement
Profil-Bild Rechtsanwalt Randolf Kluge
Rechtsanwalt Randolf Kluge
Kanzlei Randolf Kluge, Eilenburger Str. 34, 04509 Delitzsch 6969.5981906167 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Randolf Kluge
(03.04.2024) Ich hatte mehrere Probleme, die das Arbeitsrecht betrafen. Mit seiner kompetenten Art und seinem lückenlosen …
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Marcus Hartwig
sehr gut
Anwaltskanzlei Eickmeier, Heinz, Hartwig, Ahrstr. 26, 26382 Wilhelmshaven 6613.3347497712 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Fachanwalt und Notar Marcus Hartwig
aus 10 Bewertungen Sehr gute Fachkenntnisse im Verkehrsrecht .Gute Kommunikation und Zusammenarbeit. Klare Empfehlung. (14.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Rechtsanwalt Ulrich Mayer
Kanzlei Mayer & Kollegen, Hauptstr. 63, 69469 Weinheim 6856.2844470923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Ulrich Mayer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(07.08.2023) Hat für mich viel erreicht
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Rechtsanwältin Isabella Stoermer
Anwaltskanzlei Dr. Busch & Kollegen, Schlossergasse 4, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.0170038009 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Isabella Stoermer
(05.11.2021) Die Rechtsanwältin Stoermer hat uns alles erklärt mit viel Sachverstand das wir auch verstanden haben.
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny
sehr gut
Kanzlei Ines Elektra Jendrny, Osterstraße 92, 20259 Hamburg 6716.387782237 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Elektra Jendrny - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 43 Bewertungen Der Kontakt mit Frau Jendrny war sehr angenehm und professionell. Sie hat meine Belange sehr ernst genommen was dann … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky, Peter-May-Str. 27, 50374 Erftstadt 6671.4348801207 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Dürpisch bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich bin mit der Vertretung durch Herrn Dürpisch in einem Fahrerlaubnisverfahren sehr zufrieden. Mein Problem wurde … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Volz
Rechtsanwalt Christoph Volz
Kanzlei Christoph Volz, Wagnerstraße 65, 89077 Ulm 7003.0946029764 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Volz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll
Arens & Groll Rechtsanwälte und Notare, Cloppenburger Str. 46, 26135 Oldenburg (Oldenburg) 6638.1944329157 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Oliver Groll ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
(13.03.2022) Schnelle und vollständige Antwort
Profil-Bild Rechtsanwalt Serkay Bolat
Kanzlei Serkay Bolat, Langstr. 98, 63450 Hanau 6839.2035215935 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Serkay Bolat ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 9 Bewertungen Sehr geehrter Herr Bolat ich möchte mich aufrichtig für Ihre exzellente juristische und kompetente Unterstützung … (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
Rechtsanwältin Dr. Elke Roth
RvM Anwaltskanzlei, Am Obstkeller 17a, 63743 Aschaffenburg 6864.2347343944 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Elke Roth vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Hofheinz
ANWALTSKANZLEI HOFHEINZ, Innere Wiener Straße 60, 81667 München 7120.8140127111 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Michaela Hofheinz
Profil-Bild Rechtsanwalt Bert Mölleken
Kanzlei Bert Mölleken, Alexanderstr. 84, 46562 Voerde (Niederrhein) 6624.8154323617 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Bert Mölleken bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Bilge Benli
sehr gut
Rechtsanwältin Bilge Benli
JUR | URBAN Rechtsanwalts GmbH, Invalidenstraße 74, 10557 Berlin 6972.7015135589 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bilge Benli bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Mein Partner und ich haben monatelang mit unseren Vermietern gekämpft, um eine gemeinsame Basis zu finden, und dachten … (02.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Linda Siewertsen
Kanzlei Linda Siewertsen, Amtsweg 12, 25856 Hattstedt 6613.6401829171 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Linda Siewertsen

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.