3.407 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 141

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Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Willing
Rechtsanwalt Uwe Willing
Kanzlei Uwe Willing, Dr.-Leber-Str. 54, 23966 Wismar 6786.6441789134 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Uwe Willing gerne zur Verfügung
(18.10.2022) Sehr gute fachliche Beratung, sehr freundlich. Sehr zügige Bearbeitung meiner Angelegenheit im Gebiet Mietrecht. Ich …
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK)
Dittrich Rechtsanwälte, Lortzingstraße 12, 04105 Leipzig 6981.6216894274 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Vincent Dittrich LL.M. (HK) ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
(20.06.2023) Herr Dittrich hat mich nach Sichtung meines Anliegens sofort zurückgerufen, die folgende freundliche und kompetente …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwalt Kai Müller
Rechtsanwaltskanzlei Kai Müller, Leisniger Str. 6, 04668 Grimma 7009.6338756441 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Kai Müller – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Herr RA ist sehr kompetent und hat meine Rechtsstreit super vertreten. Ich kann ihn nur weiterempfehlen. (08.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wunibald Böhmer
Rechtsanwalt Wunibald Böhmer
BSB-Rechtsanwälte Baur Seeger Böhmer & Partner, Söhnleinstr. 17, 65201 Wiesbaden 6799.2416228393 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Wunibald Böhmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Meine Zufriedenheit richtet sich an Rechtsanwalt Herrn Wunibald Böhmer. Seine überaus freundliche Hilfsbereitschaft, … (04.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Egon Michelske
sehr gut
Rechtsanwalt Egon Michelske
Rechtsanwaltskanzlei Michelske, Vogelsanger Str. 348-350, 50827 Köln 6670.3914408896 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Egon Michelske - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 26 Bewertungen gestern erst, am 2.11., sandte ich etliche Blätter an Herrn Rechtsanwalt Homnes (03.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Börries Dekena
Rechtsanwalt Börries Dekena
Weber & Dekena Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Börries Dekena ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
(18.07.2019) Klasse Anwalt - ganz vielen lieben Dank!
Profil-Bild Rechtsanwältin Tina Vogel
Rechtsanwältin Tina Vogel
Anwaltskanzlei Oppenheim & Vogel, Maximilianstr. 28, 67346 Speyer 6854.186810277 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Tina Vogel
(18.01.2023) Sehr geehrte Frau Vogel, ich möchte noch schnell für Ihre Ausführungen zu meinem Fall ganz herzlich DANKEN. Danke dass …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach
sehr gut
SCHREIBER, HESSELBACH & NOESKE | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Warenburgstr. 3, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.6782248198 km
Rechtsberatung auf Augenhöhe - gemeinsam mit Ihnen rechtliche Chancen/ Risiken ermitteln und optimal agieren
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Fachanwältin Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 63 Bewertungen Nachdem wir ein knappes halbes Jahr selbst versucht haben, die ausstehende Forderung von 19.000 Euro bei unserem … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwalt Christoph Bobbert
Rechtsanwaltssozietät Dr. Dr. Lichtenberg & Kollegen, Sternstr. 79, 53111 Bonn 6694.3084120717 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
aus 8 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Christoph Bobbert hat sich entschuldigt, denn er ist zu beschäftigt um sich um mein Anliegen zu … (22.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator
Kanzlei Kremer, Marktplatz 21, 53773 Hennef (Sieg) 6703.7881535995 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kremer Mediator ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 81 Bewertungen Herr Kremer hat mich in einem Mietrechtsstreit äußerst kompetent und sehr erfolgreich vertreten. Ich habe mich über … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brüning
Rechtsanwalt Christoph Brüning
Anwaltskanzlei Brüning, Mitternacht 22, 55116 Mainz 6806.3071659829 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Brüning ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
(16.05.2024) Herr Brüning hat mein Verfahren über 20 Jahre inkompetent rausgezögert. Zum Schluss musste ich sämtliche Kosten selber …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Westhaus
Kanzlei Gabriele Westhaus, Jahnstr. 29, 82319 Starnberg 7112.4059054941 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Westhaus im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 36 Bewertungen Die Anwältin hat mir sofort mitgeteilt, dass sie für mein Anliegen nicht kompetent ist und mich umgehend an die … (24.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Juhas
Kanzlei Axel Juhas, Ernst-Thälmann-Str. 22, 15366 Neuenhagen bei Berlin 6991.7477518565 km
Medizinrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Juhas bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Gute Kommunikation und schnelle Antwort (15.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Rechtsanwalt Jürgen Knisel
Dr. Müller-Stirm & Kollegen, Bahnhofstr. 123, 70736 Fellbach 6934.7322616892 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Knisel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Herr Jürgen Knisel Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht von der Kanzlei Dr. Müller - Stirm & Kollegen in der … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rolf Eißler
Rechtsanwalt Rolf Eißler
ANWALTSKANZLEI ROLF EISSLER, Kaiserstr. 141, 72764 Reutlingen 6950.2282232705 km
wir denken für Sie nach - wie vor
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sportrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Rolf Eißler
Profil-Bild Rechtsanwalt Georgios Fragkos
sehr gut
Rechtsanwalt Georgios Fragkos
Anwaltskanzlei Fragkos, Bahnhofstraße 39, 70734 Fellbach 6935.2221014313 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georgios Fragkos ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
aus 50 Bewertungen War und bin sehr zufrieden mit Anwalt Fragkos hat mich immer überall rausgeholt Kostet etwas aber dafür draußen … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabi Adam
sehr gut
Rechtsanwältin Gabi Adam
Adam & Adam, Königsallee 31, 44789 Bochum 6663.4563318454 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabi Adam vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 11 Bewertungen Hier ist man mit seinem rechtlichen Problem gut aufgehoben: top Beratung und guten Einsatz. Vielen Dank (10.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gottfried Reitz
Kanzlei G .Reitz, Mainzer Str. 16, 56154 Boppard 6752.4734844714 km
Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Gottfried Reitz
(30.10.2023) Kompetent und Überzeugend
Profil-Bild Rechtsanwalt Anselm Maximilian Löweneck
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Löweneck, Steinachstr. 20, 69198 Schriesheim 6859.5711626352 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Anselm Maximilian Löweneck ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 25 Bewertungen Seine Information zecks Wohnungsübergabe an meinen Sohn, war sehr aufschlussreich und vielfältig. Sehr gut … (02.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Weikert
Rechtsanwältin Ulrike Weikert
Anwaltskanzlei Landherr Rechtsanwälte und Fachanwälte, Königstr. 50, 33330 Gütersloh 6710.7280622099 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Weikert ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
(31.08.2021) Die Kanzlei arbeite zuverlässig und genau, nicht nur in der Sache selbst, auch in der Beachtung eigener Fristen als …
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabella Oettel-Swoboda
Kanzlei Isabella Oettel-Swoboda, Gögginger Str. 46, 86159 Augsburg 7062.9932606886 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Unterhaltsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Isabella Oettel-Swoboda ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mietpreisbremse
(24.11.2022) alles palletti
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Leikam
sehr gut
Rechtsanwältin Daniela Leikam
Herrmann & Mey Rechtsanwälte, Obere Hauptstr. 52, 85354 Freising 7114.1787389799 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Leikam
aus 28 Bewertungen Von Anfang an vermittelte Frau Leikam ein Gefühl der Sicherheit und Fairness in dem sich lange ziehenden Verfahren. … (05.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Knapp
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Knapp
ELK Rechtsanwälte und Notarinnen Evers-Lüdeke & Knapp, Böckenhoffstr. 1, 46236 Bottrop 6642.6461833331 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Mediation
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Andrea Knapp
aus 13 Bewertungen Sehr gute Beratung und gute Kommunikation (21.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Zumpt
Rechtsanwalt Marco Zumpt
Zumpt & Kollegen, 3b, Lagoon Beach Office Park, Lagoon Beach Drive, Kapstadt, 7441, Südafrika
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Marco Zumpt für Rechtsfragen rund um den Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Beratung und guten Betreuung :-) (21.08.2021)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

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