3.403 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 29

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens F. Imhoff
sehr gut
Rechtsanwalt Jens F. Imhoff
Rechtsanwälte Terner & Imhoff, Marienstraße 61, 30171 Hannover 6768.933279433 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jens F. Imhoff
aus 48 Bewertungen Ich habe Herrn Imhoff aufgrund zu einem Mietrechtsfall kontaktiert, der mehr in das Gebiet des Versicherungsrechts … (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
RA-Kanzlei Dr.Schimik, Anastasius Grün-Gasse 23/5, 1180 Wien, Österreich 7409.4200875359 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Schimik
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Vogedes
Rechtsanwalt Christian Vogedes
Kanzlei Vogedes, Kreuzstr. 1, 33602 Bielefeld 6714.7540697871 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Vogedes ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Maier
Kanzlei Martin Maier, Arndtstr. 12, 79539 Lörrach 6898.0814902042 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Medizinrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Maier
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Schneider
Rechtsanwaltskanzlei Wolfgang Schneider, Wilhelmstr. 15, 71638 Ludwigsburg 6925.1651537868 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Schneider vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 38 Bewertungen Herr Schneider hat sich gekämpft und wir haben gewonnen. Der Arbeitgeber schuldete mir Geld und ich bekam noch … (28.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen
Kanzlei Frank Reppenhagen, Clausewitzstraße 5, 10629 Berlin 6970.4987074576 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Reppenhagen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
(17.06.2022) Kompetent und freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Jung
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Jung
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.955120196 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Marco Jung im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 132 Bewertungen Herr Jung versteht sehr gut sein Fach; Ist sehr kompetent, proffessionell, freundlich und schnell in der Bearbeitung ; … (21.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Distler
Rechtsanwalt Moritz Distler
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstraße 1-5, 80801 München 7117.9026794433 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Moritz Distler unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Albrecht
Rechtsanwalt Robert Albrecht
Kanzlei Robert Albrecht, Gustav-Stresemann-Weg 60, 48155 Münster 6665.7415643935 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Robert Albrecht ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 5 Bewertungen Schnelle Terminvereinbarung und kompetente Beratung. (15.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Emilia Tintelnot
sehr gut
Anwaltskanzlei für Familienrecht, Klaus-Groth-Str. 7, 14050 Berlin 6967.7765724284 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Verkehrsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Emilia Tintelnot
aus 28 Bewertungen RA Tintelnot können wir wärmstens empfehlen. In verschiedenen Angelegenheiten, zuletzt im Familienrecht, waren wir … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi
sehr gut
Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi
Kanzlei Sadeghi, Jungfernstieg 38, 20354 Hamburg 6719.655771957 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Mehdi Sadeghi - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 17 Bewertungen Er ist ein sehr guter Anwalt. Er ist fleißig und genau. Wir gerieten vor Gericht oft in eine Sackgasse, aber er fand … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Grunwald
sehr gut
Anwaltskanzlei Grunwald, Weglache 50, 65205 Wiesbaden 6804.6389259224 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susanne Grunwald
aus 32 Bewertungen Ich habe mich sehr angenommen gefühlt ,mit meinen Anliegen und mir wurde stets Rückmeldung gegeben. Auch bei Fragen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Michl
Rechtsanwalt Andreas Michl
Anwaltskanzlei Dr. jur. Kay Achtelik, Freiherr-vom-Stein-Promenade 5, 04758 Oschatz 7028.5287591247 km
ADAC-Vertragsanwalt . Strafverteidiger . Verkehrsrecht . Mietrecht . Grundstücksrecht . Nachbarrecht . Erbrecht . Sozialrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Michl
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Bieber
Rechtsanwalt Stefan Bieber, Scheffelstr. 6, 98693 Ilmenau 6931.4755965508 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Stefan Bieber
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Brandes
Kanzlei Sabine Brandes, Lübsche Str. 80, 23966 Wismar 6786.1129776742 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • IT-Recht
Frau Rechtsanwältin Sabine Brandes im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
(08.02.2024) Frau Brandes hat sehr rasch und kompetent auf meine Anfrage geantwortet und mir damit weiter helfen können.
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Böhm
Rechtsanwalt Franz Böhm
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Böhm im Bereich Mietpreisbremse bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Das Erstgespräch war informativ und kompetent. (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kira Vonderheid
sehr gut
Rechtsanwältin Kira Vonderheid
Kanzlei Vonderheid, Am Schlangensee 15, 64807 Dieburg 6848.3130278034 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Kira Vonderheid ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Frau RA-Vonderheid hat mich sehr gut, schnell und kompetent durch meine Scheidung gebracht. Ich fühlte mich sehr gut … (22.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Baur
sehr gut
Kanzlei Eva-Maria Baur, August-Ruf-Strasse 5a, 78224 Singen (Hohentwiel) 6966.6403585357 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Baur hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Frau Baur, hat mich erfahren beraten zu meiner Situation. Sie konnte mir jetzt auch keine Lösung verschaffen, da ich … (18.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Jodl
sehr gut
Rechtsanwältin Gabriele Jodl
Kanzlei Jodl, Kirchenstr. 5, 82194 Gröbenzell 7103.093506838 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Jodl - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
aus 29 Bewertungen Sehr tolle Rechtsanwältin die sich sehr bemüht. Kann ich nur empfehlen!!!! Gruß (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Günter Müller
Rechtsanwalt Günter Müller
FMR Rechtsanwälte, Erkrather Str. 220 b, 40233 Düsseldorf 6651.5873983642 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Günter Müller
(29.08.2018) Der 1. Eindruck war positiv. Hoffe, dass sich dieser in der Folgezeit bestätigen wird.
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Frederick Rohn
Rechtsanwalt Lars Frederick Rohn
Dillerup & Rohn Rechtsanwälte PartGmbB, Martinistr. 37, 49080 Osnabrück 6671.4622457854 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Lars Frederick Rohn
(22.03.2022) Schnelle gute Information.
Profil-Bild Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
Advokatur 11, Leimenstr. 4, 4051 Basel, Schweiz 6896.7946147417 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt lic. iur. Thomas Käslin
(18.05.2024) Fachlich wie menschlich die beste Entscheidung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirko Kunath
Rechtsanwalt Mirko Kunath
Kanzlei Mirko Kunath, Badergasse 7-9, 04808 Wurzen 7002.027250754 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Mirko Kunath
(18.03.2022) Trotz aussichtsloser CHANCHE bei einen unverschuldeten Parkplatzunfall (lt.Versicherung immer 50 zu 50 Prozent …
Profil-Bild Rechtsanwalt Janis Wittke
sehr gut
Rechtsanwalt Janis Wittke
Streich & Kollegen Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, Schlosserstr. 15, 70180 Stuttgart 6931.3768913501 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Janis Wittke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen schnelle und kompetente Beratung (19.12.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.