3.398 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 28

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Profil-Bild Rechtsanwalt André Zacharias
Zacharias Rechtsanwaltskanzlei, Magirus-Deutz-Str. 18 c, 89077 Ulm 7001.970893115 km
Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt André Zacharias gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Herr Rechtsanwalt A. Zacharias zeichnet sich im in hohen Maße durch seine juristische Kompetenz aus. Unser Mandat … (20.08.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub
Kanzlei Ludwig Georg Straub, Kaiser Maximilian Platz 6, 87629 Füssen 7097.0651369937 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Ludwig Georg Straub ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mietpreisbremse
aus 8 Bewertungen Freundlich, kompetent. (04.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Fouquet
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Fouquet
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2519336973 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Oliver Fouquet ist Ihr Ansprechpartner für Mietpreisbremse
aus 29 Bewertungen Herr RA Fouquet hat sehr kompetent beraten und mich souverän bis hin zur Klage/Vergleich erfolgreich vertreten. Alles … (03.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thilo Weydt
sehr gut
Rechtsanwalt Thilo Weydt
Rechtsanwaltskanzlei Weydt, Stempelstraße 7, 47167 Duisburg 6637.397913778 km
So Weydt, so gut...
Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Arbeitsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Thilo Weydt
aus 11 Bewertungen Ich bin seit Jahren Mandant in dieser Kanzlei. Im Juni hat mir jemand die Vorfahrt genommen und einen großen Schaden, … (14.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Weber
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Weber
Kanzlei Sebastian Weber, Bahnhofstraße 18a, 85375 Neufahrn bei Freising 7114.3946195491 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sebastian Weber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 47 Bewertungen Sehr zuverlässig und schnell (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Wenske
Kanzlei Thomas Wenske, Nobelstraße 46, 88131 Lindau (Bodensee) 7035.0400015191 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Wenske
(04.07.2023) Schnelle Rückmeldung & prima telefonische Erstberatung. Vielen Dank nochmals.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Wandel
Rechtsanwalt Dieter Wandel
Rechtsanwälte Steuerberater Möhrle · Wandel · Knieß · Kneissl, Tränkestr. 11, 70597 Stuttgart 6932.5674654214 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Wandel gerne zur Verfügung
(06.07.2023) Herr Wandel nimmt sich für die Fragen viel Zeit und erklärt alles ausführlich. Er drängt nichts auf und bleibt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
sehr gut
Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
Rechtsanwälte Sefrin & Sefrin, Hollenweg 25, 41515 Grevenbroich 6643.2400869632 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Ulrich Sefrin
aus 44 Bewertungen Gut und schnell echt zu empfehlen (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Margot Trautner
Rechtsanwältin Margot Trautner
Anwaltskanzlei Hubich, Häusele & Trautner, Raudtener Str. 11, 90475 Nürnberg 7019.2510159855 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Margot Trautner
Profil-Bild Rechtsanwalt Boris Burtin
sehr gut
Rechtsanwalt Boris Burtin
Stölzel Rechtsanwälte Steuerberater, Königsbrücker Strasse 49, 01099 Dresden 7079.5639514344 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Boris Burtin
aus 12 Bewertungen Höchstmaß an Zuverlässigkeit, strategischer Kompetenz und Fachexpertise; Situationsbedingt optimale Einarbeitung in … (04.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach
sehr gut
Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach
Kanzlei Kallenbach, Rothenburger Str. 241, 90439 Nürnberg 7010.0538136099 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 56 Bewertungen Frau Kallenbach Ich bedanke mich für ihre Mühe und ihre großartige Arbeit... Sehr professionell Saif Eddin Azaouzi (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Heyne
Schauer Häffner & Partner, Schlossstraße 22, 74918 Angelbachtal 6880.3318976159 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Heyne ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Häming
HÄMING DORN Rechtsanwälte, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2612046292 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Häming vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Nestel
sehr gut
Kanzlei Dieter Nestel, Voltastr. 3, 90459 Nürnberg 7012.499124917 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Nestel hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 10 Bewertungen Kompetent, engagiert, solidarisch. So wünscht man sich einen Anwalt. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
STEVERDING • PRIEBE • HAMANN • HARBERING | Rechtsanwälte • Notare • Fachanwälte, Adenauerallee 40, 46399 Bocholt 6607.2949623114 km
Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Barbara Hamann
(25.01.2024) Alle Fragen konnten kompetent und umfassend geklärt und beantwortet werden
Profil-Bild Rechtsanwältin Silke Hohenstein
sehr gut
Rechtsanwältin Silke Hohenstein
Rechtsanwälte Weyde & Kollegen, Gotthilf-Bayh-Str. 1, 70736 Fellbach 6933.3580812186 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Im Bereich Mietpreisbremse bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Silke Hohenstein
aus 19 Bewertungen TOP! Frau Hohenstein hat sich alle Zeit genommen und alles ausführlich, und vor allem auch verständlich, erklärt. Sehr … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M.
Greiner Rechtsanwälte, Schwalbacher Straße 48, 65760 Eschborn 6816.7582503616 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Katrin Lena Greiner LL.M. gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Frau Greiner hat uns im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung beraten. Leider hatten sich unsere Mieter geweigert … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Rechtsanwalt Hubertus Strüber
Kanzlei Hubertus Strüber, Industriestr. 6, 83395 Freilassing 7224.2225889828 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hubertus Strüber – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mietpreisbremse
(30.11.2023) gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Eckhard Schlobohm
sehr gut
Anwaltskanzlei Schlobohm, Hetzweger Str. 62A, 27383 Scheeßel 6708.8215170172 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Eckhard Schlobohm ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse gerne behilflich
aus 10 Bewertungen Der Rechtsstreit wegen eines defekten hochwertigen Rollstuhls, den der auf den Rollstuhl angewiesene selbst verursacht … (27.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich
Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich
Vosgröne, Starting, Stammeijer, Rademacher und Pillich Rechtsanwälte und Notare, Raesfelder Straße 12, 46325 Borken 6622.4424604801 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Maklerrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Petra Pillich hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
aus 7 Bewertungen Das Gespräch mit Frau Pillich hat mir sehr in meiner Angelegenheit weiter geholfen. Es war eine sehr schnelle … (16.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Guggenbichler
sehr gut
Rechtsanwältin Andrea Guggenbichler
Kanzlei Guggenbichler, Hornschuchpromenade 7, 90762 Fürth 7005.7825576303 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Guggenbichler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mietpreisbremse
aus 14 Bewertungen Bin sehr zufrieden. Gute Beratung und gute Umsetzung. Schnellund inhaltlich kompetent (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Winkelmeier
Rechtsanwalt Thomas Winkelmeier
Kanzlei Winkelmeier, Weißenburgstraße 3, 93055 Regensburg 7101.074116461 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Winkelmeier
aus 8 Bewertungen Herr Winkelmeier war/ist sehr kompetent und schnell im Vorgehen. Ich bekam zeitig einen Termin. Ein Anwalt dem man … (07.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Horstmann
Rechtsanwalt Georg Horstmann
Kanzlei Hottelmann & Horstmann, Renteistr. 20, 33602 Bielefeld 6714.6351761843 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Georg Horstmann
(07.07.2023) Herr Ra. Hottelmann und Herr Ra.Horstmann: Gute und verständlich-begleitende Fachberatung und erdenkliche …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Fredrich
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Fredrich
Kanzlei Alexander Fredrich, Warnowallee 28, 18107 Rostock 6806.4114399184 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mietpreisbremse bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Fredrich
aus 11 Bewertungen Herr Fredrich ist ein sehr zuverlässiger Anwalt. Hat immer sehr gute Ratschläge immer ein offenes Ohr für ein. Ich … (06.07.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Mietpreisbremse besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.