3.403 Anwälte für Mietpreisbremse | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Raster
Rechtsanwalt Jochen Raster
RAe Dr. Görke – Dr. Scheja & Kollegen, Gartenstr 24, 72074 Tübingen 6938.2021656119 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jochen Raster
Profil-Bild Rechtsanwältin Simone Ferentschik
sehr gut
Rechtsanwältin Simone Ferentschik
Klepzig.Knösel.Ferentschik Rechtsanwälte, Melanchthonstr. 98, 75015 Bretten 6886.1848387126 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Simone Ferentschik hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
aus 12 Bewertungen Ich habe Rechtsberatung in einer Angelegenheit benötigt. Es wurde eine eingehende Beratung durchgeführt inclusive … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Linden
Rechtsanwalt Thomas Linden
Anwaltskanzlei Linden, Hermann-Löns-Str. 56a, 44623 Herne 6660.2733286635 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Linden
(29.05.2024) RA Linden hat uns schon einige Male zu unserer vollsten Zufriedenheit vertreten, und bei Fragen in unterschiedlichen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Rechtsanwältin Annette Bartenbach
Armatage & Bartenbach Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 16, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5257579448 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Annette Bartenbach ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Frau Bartenbach hat mir die Sicherheit gegeben, dass dass ich mit der /1000 stel. Erklärung im Recht bin. Jetzt kann … (03.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr
Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr
JENDEREK HÖRR | Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Esslinger Str. 40, 70182 Stuttgart 6931.464448803 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christof Hörr hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(03.03.2022) Wir haben schnell eine Rückantwort erhalten. Bei einem Treffen in der Kanzlei hat uns Herr Dr. Hörr alles genau …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
Kanzlei Jörn Zimmermann, Markt 14, 01723 Wilsdruff 7068.0510245762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mietpreisbremse unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
aus 139 Bewertungen Sehr gute Erstberatung bekommen, war sehr hilfreich zur Klärung der Angelegenheit. (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwaltskanzlei Endriss und Kollegen, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4889818503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Matt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
(19.09.2023) Die Bearbeitung , war effektiv und zügig abgearbeitet
Profil-Bild Rechtsanwältin Diana Schumacher
Rechtsanwältin Diana Schumacher
FÖRSTER KRAFT Rechtsanwaltsgesellschaft, Warnowufer 59, 18057 Rostock 6812.7441579504 km
Fachanwältin Transportrecht & Speditionsrecht • Öffentliches Baurecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Frau Rechtsanwältin Diana Schumacher bietet im Bereich Mietpreisbremse Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sönke Vahle
sehr gut
Rechtsanwalt Sönke Vahle
FRANKE | VAHLE | SCHADY Rechtsanwälte, Friedrich-Wilhelm-Straße 2, 38100 Braunschweig 6820.3919172254 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sönke Vahle bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mietpreisbremse
aus 89 Bewertungen Eine neugekaufte , seht teure Matratze schrumpfte nach einer Benutzungszeit um circa 10 cm . Die Anfrage beim … (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Leuthold
Rechtsanwältin Christiane Leuthold
JENEWEIN KUFNER § LEUTHOLD Rechtsanwältinnen, Bezirksstraße 52, 85716 Unterschleißheim 7110.7769572397 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Christiane Leuthold unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mietpreisbremse
(20.07.2022) Absolut gute, fundierte und mandantenorientierte Beratung, ich bin sehr glücklich darüber dass Frau Leuthold sich um …
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt
Rechtsanwälte Rheinboldt & Kollegen, Am Murgdamm 1, 76437 Rastatt 6865.241272388 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolas Rheinboldt hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mietpreisbremse
(13.08.2023) Wir hatten einen Unfall auf der Reise und wollten unsere Forderungen geltend machen. Mehrfach angeschrieben keine …
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Calow
Rechtsanwältin Beate Calow
Anwaltskanzlei Beate Calow, Lange Str. 45, 32105 Bad Salzuflen 6723.9457548655 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse bietet Frau Rechtsanwältin Beate Calow
(18.04.2024) Ich hatte so ein typisches Rechtsproblem mit dem Vermieter wegen der Nebenkostenabrechnung. Natürlich wollte ich nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Anette Braunert
sehr gut
Rechtsanwältin Anette Braunert
Kanzlei Anette Braunert, Bundesallee 76, 12161 Berlin 6973.2954307205 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Anette Braunert
aus 19 Bewertungen Frau Braunert hat mich in einer Sache um Schmerzensgeld bestens vertreten! Sie regelte alles innerhalb weniger … (16.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann
Rechtsanwaltskanzlei Wiegelmann, Brunhildenweg 26, 65779 Kelkheim (Taunus) 6809.717770026 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Rafael Wiegelmann - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mietpreisbremse
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Rechtsanwälte Spatz & Schmidt, Oscar-Walcker-Str. 36, 71636 Ludwigsburg 6924.9863678919 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Stephan Schmidt
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
Rechtsanwalt Frank Peter Hasson
Rechtsanwaltskanzlei Hasson, Wilhelmstr. 16, 45219 Essen 6651.9991915516 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Peter Hasson gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Kann gut erklären, prompte Handlung! (24.07.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing, Detmolder Str. 24, 33604 Bielefeld 6715.0307821522 km
Rechtsanwälte Schirneker-Reineke & Rensing - Alles, was Recht ist!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Arndt Schirneker-Reineke vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 16 Bewertungen Herr Schirneker-Reineke ist kompetent, zuverlässig und sehr menschlich. (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Conrad
sehr gut
Rechtsanwältin Stefanie Conrad
Kanzlei Conrad, Meisenweg 16, 71334 Waiblingen 6937.5417736823 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Conrad ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mietpreisbremse
aus 20 Bewertungen Frau Conrad hat uns super bei der Rückzahlung eines hochwertigen Spiegelschranks unterstützt. Die Beauftragung lief … (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jost Christoph Gollan
sehr gut
Rechtsanwalt Jost Christoph Gollan
Bach • Gollan • Lorenz - Rechtsanwälte, Alt-Moabit 108a, 10559 Berlin 6971.5152553345 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Jost Christoph Gollan
aus 58 Bewertungen Die Ansage dass er nicht zur Verfügung steht kam prompt und eindeutig. (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
Schäfer & Bremer, Marktstr. 10, 55494 Rheinböllen 6768.7230680066 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Herr Rechtsanwalt Paul Michael Bremer
aus 8 Bewertungen Her Bremer hat sich mein Fall angenommen und mich aus der Wohnung raus geholt (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Drewes
sehr gut
Kanzlei Drewes, Woltersdorfer Straße 4, 16567 Mühlenbeck 6965.6929278934 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Juristische Fragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Drewes
aus 11 Bewertungen Kompetente und freundliche Beratung! (08.04.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ruediger Wittkop
sehr gut
Anwaltsbüro Wittkop, Meybuschhof 46a, 45327 Essen 6651.8101043801 km
Reiserecht • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Ruediger Wittkop ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mietpreisbremse
aus 27 Bewertungen Sehr verehrter Leser, in der Kanzlei Wittkop wird man ausführlich und sofort beraten. Ich fühle mich in Gesprächen gut … (23.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Hösemann
sehr gut
Kanzlei am Prinzipalmarkt, Prinzipalmarkt 20, 48143 Münster 6662.9459055425 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Rechtsfragen im Bereich Mietpreisbremse beantwortet Frau Rechtsanwältin Petra Hösemann
aus 18 Bewertungen Frau Hösemann hat mich in einer Sache gegen ein großes Wohnungsunternehmen vertreten. Nach freundlicher und … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwalt Jan Welsch
Rechtsanwälte Rohrer & Kollegen, Untere Laube 29, 78462 Konstanz 6993.646023957 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • IT-Recht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Welsch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mietpreisbremse
aus 6 Bewertungen Sehr angenehm war die rasche Terminvergabe. Auch das sachkundige Eingehen auf unsere Bedürfnisse ist positiv … (29.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mietpreisbremse

Fragen und Antworten

  • Mietpreisbremse: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mietpreisbremse umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mietpreisbremse und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mietpreisbremse: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mietpreisbremse sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Mietpreisbremse bezeichnet eine Gesetzesänderung im Mietrecht zur Begrenzung steigender Mieten auf dem Wohnungsmarkt. Dementsprechend hat die Mietpreisbremse für Mietverhältnisse, denen ein Gewerbemietvertrag zugrunde liegt, keine Bedeutung. Die Mietpreisbremse beschränkt dabei die zulässige Mieterhöhung bei der Neuvermietung von Wohnraum auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Das soll ein weiteres ungebremstes Ansteigen der Mieten in Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten verhindern. Deren Mietsituation ist gekennzeichnet durch Wohnungsknappheit und unangemessen hohe Mieten für die breite Bevölkerung. Angespannte Wohnungsmärkte finden sich dabei typischerweise in Ballungsgebieten, Großstädten und Hochschulstädten.

Umsetzung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, sondern nur für die Immobilienvermietung in Gebieten mit angespannter Wohnsituation. Laut geändertem Mietrecht werden diese Regionen mit Mietpreisbremse durch die Regierung des jeweiligen Bundeslandes per Rechtsverordnung ausgewiesen. Die Notwendigkeit einer Mietpreisbremse ist in dieser Rechtsgrundlage dabei entsprechend zu begründen. Davon Gebrauch gemacht hat unmittelbar nach Einführung der Mietpreisbremse im Juni 2015 zunächst nur Berlin. Mit Stand Januar 2016 gilt die Mietpreisbremse in bestimmten Kommunen folgender Bundesländer:

  • Hamburg (flächendeckend),
  • Bremen ohne Bremerhaven,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Bayern,
  • Hessen,
  • Brandenburg

Weitere Bundesländer wie Thüringen planen 2016 die Einführung einer Mietpreisbremse bzw. änderten zwischenzeitlich die örtliche Geltung wie in Bayern.

Zeitliche Geltung der Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse ist nur als zeitlich beschränkte Maßnahme im Mietrecht angelegt. Sie soll steigende Mieten nur vorübergehend verhindern, bis zwischenzeitlich auf den Weg gebrachte Lösungen von Dauer wie die Schaffung neuen Wohnraums greifen. Insofern dürfen Gebiete nur für die Dauer von höchstens fünf Jahren einer Mietpreisbremse unterliegen. Die Länder haben dabei noch bis Ende 2020 die Möglichkeit, eine entsprechende Mietpreisbremsenverordnung in Kraft zu setzen.

Mieterhöhung im bestehenden Mietverhältnis

Die ortsübliche Vergleichsmiete, die Grundlage für die zulässige Mieterhöhung bei der Mietpreisbremse ist, hatte für die Erhöhung der Miete bei einer Neuvermietung keine Bedeutung.

Vor Einführung der Mietpreisbremse regelte im Mietrecht bislang nur § 558 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), wie weit Vermieter die Miete erhöhen dürfen – jedoch auf ein laufendes Mietverhältnis bezogen und nicht auf die Mieterhöhung infolge einer neuen Vermietung. Demnach dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Grundsätzlich darf die Miete dabei aber nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen. Diese sogenannte Kappungsgrenze darf in Gebieten, in den die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist, auf 15 Prozent herabgesetzt werden.

Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Grundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder vergleichbaren Gemeinde vereinbart ist. In einem Rechtsstreit wird in der Regel ein Sachverständiger die ortsübliche Vergleichsmiete mittels Gutachten ermitteln, sofern weitere Quellen fehlen. In diesem Sinne gelten solche Mietspiegel und Mietdatenbank. Ein qualifizierter Mietspiegel genießt die Vermutung, dass er die ortsübliche Vergleichsmiete richtig wiederspiegelt. Im Zweifelsfall ist die Vermutung zu widerlegen. Einfache Mietspiegel genießen diese nicht.

Mieterhöhung auch nach Neuvermietung begrenzt

Für den Fall, dass ein Vermieter eine Wohnung neu vermietet, spielte diese Beschränkung jedoch, bevor die Regeln zur Mietpreisbremse im Juni 2015 in Kraft traten, keine Rolle. Für danach erfolgende Mieterhöhungen regelt der infolgedessen neu geschaffene § 556d BGB bei der Wiedervermietung nun jedoch Folgendes: Schließt jemand einen Mietvertrag über Wohnraum ab, der in einem Gebiet mit geltender Mietpreisbremse liegt, darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete zu Beginn des Mietverhältnisses um höchstens 10 Prozent übersteigen. Demnach darf beispielsweise bei einer ortsüblichen Vergleichsmiete von 500 Euro die maximale Miete bei einer Neuvermietung 550 Euro (= 500 Euro + 10 Prozent) betragen – der Vermieter die Miete einem neuen Mieter gegenüber mithin nur noch um maximal 50 Euro erhöhen. Somit schränkt die Mietpreisbremse die Vertragsfreiheit von Vermietern entsprechend ein. Für bestimmte Situationen gelten jedoch Ausnahmen von der Mietpreisbremse.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

So hat die Einführung der Mietpreisbremse keinen Einfluss auf Mieten, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse über der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen. Diese haben auch nach der Mietrechtsänderung durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz Bestand. Weitere Ausnahmen von der Mietpreisbremse regelt der ebenfalls neu eingeführte § 556f BGB. Folgende Wohnungen unterliegen demnach nicht der Mietpreisbremse:

  • Wohnungen, die erstmal nach dem 1. Oktober 2014 genutzt und vermietet werden –Neubauten sind somit von der Mietpreisbremse ausgenommen.
  • Ebenfalls von der Mietpreisbremse ausgenommen ist die erste Vermietung zuvor umfassender modernisierter Wohnungen – hier gelten die Regeln zur Mieterhöhung nach Modernisierung gemäß § 559 BGB. Was den dazu erforderlichen Umfang der Modernisierung betrifft, nennt die Begründung des Gesetzentwurfs hierfür Investitionen in Höhe von etwa einem Drittel des für eine vergleichbare Neubauwohnung erforderlichen Aufwands und eine Wohnwertverbesserung in mehreren Bereichen.

Keine Mietpreisbremse gilt zudem in Sondermietverhältnissen nach § 549 Abs. 2 BGB. Zu diesen zählt möblierter Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter bewohnten Wohnung ist, dringend benötigter sozialer Wohnraum und nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassener Wohnraum.

Besondere Mietpreisgestaltungen

Neben der Vergleichsmiete sind noch Staffelmiete und Indexmiete einigermaßen verbreitet. Mit Blick auf die Mietpreisbremse gilt bei diesen Formen der Mietpreisgestaltung Folgendes: Bei Vereinbarung einer Staffelmiete gilt die Mietpreisbremse für jede Mietstaffel im Zeitpunkt ihrer Fälligkeit. Bei Indexmieten ist dagegen die vereinbarte Ausgangsmiete für die Mietpreisbremse relevant. Hieraus kann sich eine mögliche Umgehung der Mietpreisbremse ergeben. Das ist jedoch nicht ohne Risiken. Denn zum einen schließt die schriftlich zu vereinbarende Indexmiete weitere, von modernisierungsbedingten Mieterhöhungen abgesehen aus. Des Weiteren ist sie von der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes abhängig. In wirtschaftlich schwachen Zeiten mit niedriger Inflation kann das im Vergleich zu anderen Mietpreisgestaltungen gerade bei Immobilien in guten Mietlagen aber geringere Mieteinnahmen zur Folge haben.

Folgen bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse

Eine Verletzung der Vorschriften zur Mietpreisbremse hat nicht zur Folge, dass der Mietvertrag insgesamt unwirksam wird. Stattdessen erlangt lediglich der Mietbetrag keine Geltung, der die im Rahmen der Mietpreisbremse zulässige Mieterhöhung bei Neuvermietung übersteigt.

Mieter, die die erhöhte Miete bereits bezahlt haben, erhalten sie nicht automatisch zurück. Sie müssen sie stattdessen vom Vermieter zurückfordern. Das setzt zunächst eine schriftliche und qualifizierte – also eine etwa mit Verweis auf den geltenden Mietspiegel begründete – Rüge des Vermieters durch den Mieter voraus. Daneben kann der Mieter vom Vermieter Auskunft über Tatsachen verlangen, die er wie etwa die mit dem Vormieter vereinbarte Miete nicht ohne weiteres selbst in Erfahrung bringen kann. Auskunft über allgemein zugängliche Quellen wie Mietspiegel muss ein Vermieter dagegen nicht geben.

Keine Verwechslung mit Bestellerprinzip

Die Mietpreisbremse ist dabei nicht mit dem sogenannten Bestellerprinzip zu verwechseln. Dieses soll die bisherige Praxis bei der Wohnungsvermittlung, nach der vor allem Mieter die auch als Courtage bezeichnet Maklerprovision zahlten, beschneiden. Demnach sollen Makler ihre Provision bei erfolgreicher Vermittlung einer Wohnung nach dem Bestellerprinzip nur noch von dem verlangen können, der sie bestellt hat, in der Regel also vom Vermieter der Wohnung. Eine Umwälzung auf den Mieter durch entsprechende Gestaltung von Maklervertrag oder Mietvertrag ist unwirksam. Anders als die Mietpreisbremse gilt das Bestellerprinzip bundesweit und nicht nur in bestimmten Städten und Regionen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Mietpreisbremse umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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