871 Anwälte für Kinderfreibeträge | Seite 37

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Rechtsanwalt Stefan Beckering
Bergmann & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt, Rathausplatz 4, 58507 Lüdenscheid 6701.8696212517 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Kinderfreibeträge beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Beckering
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Rechtsanwalt Ulf Claus
Claus § Claus Partnerschaft, Steuerberater, Geisbergstr. 39, 10777 Berlin 6972.6769222814 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Kinderfreibeträge bietet Herr Rechtsanwalt Ulf Claus
(06.08.2018) Nachdem ich von verschiedenen amtlichen Stellen verschiedene, teils widersprüchliche Aussagen bekommen habe, hat RA …
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Rechtsanwalt Thomas Reimann
beratergruppe:Leistungen, Ernst-Leitz-Straße 1, 35394 Gießen 6801.5093559099 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Reimann vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Kinderfreibeträge
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Rechtsanwalt Michael Storz
Rechtsanwaltskanzlei Storz & Kollegen, Hirschstr. 71, 76133 Karlsruhe 6868.6361843412 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Kinderfreibeträge steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Storz gerne zur Verfügung
(24.10.2023) Ich kann den Storz Kanzlei sehr sehr gerne weiter empfehlen 🤙👌 Ich bin unter Esa Muradi (in Brazilian Jiu-Jitsu) …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Priem
Priem & Drescher, Alsenstraße 2, 22769 Hamburg 6716.8816003642 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Priem bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kinderfreibeträge
(23.08.2021) War alles super
Profil-Bild Rechtsanwalt und Advokat Matthias Wilding
sehr gut
Rechtsanwalt und Advokat Matthias Wilding
Advokatfirmaet Wilding & CO., Darresgate 30 E, Oslo 0175, Norwegen 6438.4879647687 km
Familienrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Advokat Matthias Wilding ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kinderfreibeträge
aus 42 Bewertungen Herr Wilding ist ein super Anwalt der sich mit den norwegischen Gesetzen und Gegebenheiten wirklich auskennt. Ich bin … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Altenhof
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Altenhof
Altenhof - Theiß Rechtsanwälte Fachanwälte, Schloßstr. 35, 42551 Velbert 6659.1826164366 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Kinderfreibeträge unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Robert Altenhof
aus 33 Bewertungen Ich brauchte nur eine kurze Beratung und diese wurde mir sehr gut per Telefon gegeben. Danke dafür. (19.04.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kinderfreibeträge

Fragen und Antworten

  • Kinderfreibeträge: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kinderfreibeträge umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kinderfreibeträge und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kinderfreibeträge: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kinderfreibeträge sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Kinderfreibeträge sind vom Kindergeld zu unterscheiden. Während das Kindergeld monatlich von der Familienkasse gezahlt wird, wirkt sich der Kinderfreibetrag in der Regel erst dann aus, wenn das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung ein günstigeres Ergebnis bei der Einkommensteuer ermittelt. Dafür muss die ermittelte Steuerersparnis höher sein als der Anspruch auf Kindergeld. Eine sich dabei ergebende Differenz wird dem Steuerpflichtigen erstattet. Kinderfreibeträge und Kindergeld wirken sich somit nicht doppelt bei der Steuer aus. Der Kinderfreibetrag stellt insofern nur eine Alternative zum Kindergeld dar. Zu ihm hinzu kommt noch der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf - kurz Betreuungsfreibetrag. Betreuungsfreibetrag und Kinderfreibetrag entsprechen dem steuerlichen Existenzminimum eines Kindes, also dem Bedarf, der ihm steuerfrei zum Leben zur Verfügung stehen muss.

Einfluss auf die Lohnsteuer

Der Kinderfreibetrag wirkt sich im Laufe des Jahres nicht auf die Lohnsteuer aus, denn er fließt während des Jahres nicht in deren Berechnung ein. Ein vorheriger Eintrag des Freibetrags für Kinder macht dennoch Sinn. Denn anders als bei der Lohnsteuer wirkt sich ein eingetragener Kinderfreibetrag bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag sehr wohl aus.

Als Kinder infrage kommen nicht nur leibliche Kinder. Kinderfreibetrag und Kindergeld gibt es auch für nach dem Adoptionsrecht angenommene Kinder, Pflegekinder und nicht zuletzt Stiefkinder und Enkelkinder, da Kinderfreibetrag und Kindergeld sich auch auf die Stiefeltern bzw. Großeltern übertragen lassen, wenn das Kind bei ihnen lebt.

Monatsweise Gewährung des Kinderfreibetrags

Der Kinderfreibetrag wird wie das Kindergeld monatsweise gewährt, bis ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das heißt, er wird für den Monat nach eingetretener Volljährigkeit nicht mehr berücksichtigt. Das bedeutet konkret: Wird ein Kind am 15. Juni 18 Jahre alt, dann wird der Kinderfreibetrag nur zu sechs Zwölfteln berücksichtigt, bei der Geburt im Dezember dagegen ganz.

Grenzen der Gewährung von Kinderfreibeträgen

Arbeitslosigkeit

Für arbeitslose Kinder besteht dabei eine Ausnahme. Bis sie 21 werden, ist der Bezug von Kindergeld und die Inanspruchnahme des Kinderfreibetrags für sie noch möglich. Allerdings muss ein Kind sich dafür regelmäßig bei der Arbeitsagentur melden.

Ausbildung, Studium und Dienstzeiten

Eine weitere Ausnahme gilt, wenn ein volljähriges Kind sich in Lehre oder Studium befindet. Das gilt auch, wenn das Kind auf dessen Beginn warten muss bzw. trotz ausreichender Bemühungen keinen Ausbildungsplatz findet. Außerdem gibt es für eine Übergangszeit von vier Monaten zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn Kindergeld und Kinderfreibetrag. Die Zeit läuft in der Regel ab dem Ende des Monats, in dem das Zeugnis übergeben wurde.

Solange die Ausbildung nicht beendet ist, werden Kindergeld und Kinderfreibetrag maximal bis zum Alter von 25 Jahren weitergewährt. Ebenso möglich: Freiwilliges soziales Jahr bzw. freiwilliges ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst oder ein anderer Freiwilligendienst erhalten ebenfalls den Kinderfreibetrag. Der Anspruch endet ansonsten auch hier entsprechend wie bei der Volljährigkeit mit dem Monat der beendeten Ausbildung oder des Dienstes. Ausnahme: Ein vorher abgeleisteter Wehrdienst oder Zivildienst wird hingegen auf das Alter von über 24 Jahren angerechnet, weil währenddessen kein Anspruch bestand.

Behinderung des Kindes

Leidet ein Kind unter einer Behinderung und kann seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten, gibt es den Freibetrag auch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Einkommen des Kindes

Eine Einkommensgrenze für das Kind gibt es seit 2012 nicht mehr. Kinder dürfen uneingeschränkt verdienen, ohne dass Kinderfreibetrag, Kindergeld und weitere für Kinder gewährte steuerliche Vergünstigungen entfallen. Über einen Nebenverdienst und sonstige Einkommensquellen müssen Kindergeld- und Kinderfreibetragsberechtigte sich also keine Sorgen mehr machen.

Uneheliches Kind, getrennt lebende Eltern und Alleinerziehende

Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet bzw. leben sie trotz bestehender Ehe getrennt, dann erhält jeder Elternteil nur die Hälfte des jeweils geltenden Kinderfreibetrags bzw. Betreuungsfreibetrags. Eine Übertragung des Kinderfreibetrags auf einen Elternteil ist dabei möglich, wenn dieser mindestens 75 Prozent vom gesamten Unterhalt für das Kind erbringt. Das ist besonders von Unterhaltsleistenden zu beachten, die kein Sorgerecht innehaben. Zum Nachweis dient unter anderem ein Vergleich, ein Urteil oder bei Fehlen ein Abstellen auf die Düsseldorfer Tabelle. Wer seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen kann, wird trotzdem so gestellt, als käme er ihr nach. Unabhängig vom geleisteten Kindesunterhalt und einer eventuellen Scheidung steht der Betreuungsfreibetrag demjenigen Elternteil zu, bei dem das Kind gemeldet ist.

Kindergeld erhalten die, bei denen das Kind lebt. Eine hälftige Teilung wie bei den Freibeträgen fehlt. Dafür wird das Kindergeld bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Alleinerziehende können einen zusätzlichen Freibetrag erhalten. Allerdings nur, wenn sie mit ihren minderjährigen bzw. sich noch in der Ausbildung befindlichen Kindern allein in einem Haushalt leben. Zudem darf ihnen nicht eine andere Wahl als die der Einzelveranlagung möglich sein. Im Jahr der Trennung ist beispielsweise noch die gemeinsame Veranlagung möglich, selbst wenn in diesem Jahr die Ehescheidung stattfindet.

(GUE)

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