3.532 Anwälte für Strafbefehl | Seite 140

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt Maik Wach
Rechtsanwalt Maik Wach
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht Maik Wach, Casinostraße 51, 56068 Koblenz 6745.3930024874 km
Fachanwalt Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Maik Wach bietet im Bereich Strafbefehl Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Dr. Dirk Schlei
sehr gut
Dr. Dirk Schlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Wilhelm-Waldeyer-Straße 14, 50937 Köln 6674.0941700589 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Rechtsanwalt Herr Dr. Dirk Schlei
aus 88 Bewertungen Top Anwalt genau das Ergebnis was Herr Schlei vorher gesagt hat. Zu empfehlen sehr sehr gut (21.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Glockner
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Glockner
GSG - Partner Gergolla Schnabel Glockner Steuerberater Rechtsanwalt PartGmbB, Am Handwerkshof 19, 47269 Duisburg 6641.4319000873 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Glockner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 14 Bewertungen Herr Glockner hat sich geduldig den Sachverhalt angehört und seine Empfehlung dann unter Berücksichtigung der … (11.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Stein
Rechtsanwaltskanzlei Jochen Stein, Gneisenaustraße 6/8, 30175 Hannover 6768.9667791508 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jochen Stein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
(24.05.2022) Großen Dank an Herrn RA Stein, auch an sein Praxisteam! Herr RA Stein hat über einen längeren Zeitraum einen sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Santosh E. Gupta
Kanzlei Santosh E. Gupta, Fürstenrieder Strasse 279 a, 81377 München 7116.3348829861 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Santosh E. Gupta
(13.03.2024) Einer der besten Anwälte was Ich kenne bin froh das ich in kenne
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanna Caracciolo
Rechtsanwältin Susanna Caracciolo
Anwaltskanzlei Caracciolo, Oststraße 18/1, 74072 Heilbronn 6914.1875640881 km
„Das Recht hat die merkwürdige Eigenschaft, dass man es behalten kann, ohne es zu haben.“
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Susanna Caracciolo ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Hubertus J. Krause
sehr gut
Rechtsanwalt Hubertus J. Krause
Blatt & Kollegen Rechtsanwälte, Hauptbahnhofstr. 2, 97424 Schweinfurt 6925.5181483505 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Hubertus J. Krause ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
aus 118 Bewertungen Sehr erfahrener Mann auf seinem Gebiet!! Zu jederzeit würde ich Herrn Krause wieder wählen! (22.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Rechtsanwalt Roman von Alvensleben
Roman von Alvensleben | Rechtsanwälte, 164er Ring 16, 31785 Hameln 6759.6702514681 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roman von Alvensleben hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 6 Bewertungen Ein Anwalt mit ❤️ und Verstand. Sucht nicht nur nach einen Ausweg,sondern findet diesen auch. Man fühlt sich gut … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Dörge
Rechtsanwältin Svenja Dörge
Hillingmeier | Dörge Strafverteidigung, Barckhausenstraße 13, 21335 Lüneburg 6760.6832243174 km
Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Svenja Dörge gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Absolut zuverlässige und extrem zeitnahe Arbeitsweise! Sehr empfehlenswert! (28.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
Kanzlei Gutes Recht, Zeil 13, 60313 Frankfurt am Main 6826.5867137025 km
Strafrecht, Arbeitsrecht
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Rosalie Schönbach-Krieger
(13.05.2024) Frau Schönbach-Krieger hat sich sehr viel Zeit genommen und alles verständlich erklärt. Verfahren wurde nach der …
Profil-Bild Rechtsanwalt Yalcin Geyhan
Rechtsanwaltskanzlei Avocardo, Schloßstraße 115, 12163 Berlin 6973.7132087402 km
Recht mit Leidenschaft gestalten. Ihr Anliegen, meine Priorität.
Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Yalcin Geyhan gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der hervorragenden Arbeit des Anwalts. Seine professionelle Expertise, Engagement und … (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anke Roth
sehr gut
Kanzlei Dr. Anke Roth, Casinostraße 51, 56068 Koblenz 6745.3957267841 km
Fachanwältin Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Dr. Anke Roth
aus 15 Bewertungen Frau Dr. Roth ist mir von einem gemeinsamen Freund empfohlen worden. Ich habe daraufhin den Anwalt gewechselt. … (15.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach
sehr gut
SCHREIBER, HESSELBACH & NOESKE | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Warenburgstr. 3, 78050 Villingen-Schwenningen 6925.6782248198 km
Rechtsberatung auf Augenhöhe - gemeinsam mit Ihnen rechtliche Chancen/ Risiken ermitteln und optimal agieren
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Fachanwältin Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Frau Rechtsanwältin Beatrice Hesselbach
aus 63 Bewertungen Nachdem wir ein knappes halbes Jahr selbst versucht haben, die ausstehende Forderung von 19.000 Euro bei unserem … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich
Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich
Kanzlei Michael Oehlrich, Unter den Linden 15, 21255 Tostedt 6717.7483211978 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Oehlrich vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Riggenmann
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Riggenmann
e-rechtsanwälte.eu, Karlstraße 3, 89073 Ulm 7003.326272724 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Umweltrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Riggenmann hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 38 Bewertungen Ein top Anwalt! Kann ich jeden nur ans Herz legen. Herr Riggenmann weiß was er tut und ist absolut kompetent. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt René Quander
sehr gut
Rechtsanwalt René Quander, Nerongsallee 4, 24939 Flensburg 6622.4357791686 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt René Quander - Ihr juristischer Beistand im Bereich Strafbefehl
aus 20 Bewertungen Herr Quander ist ein sehr netter und hilfsbereiter Mensch, der wirklich bei Problemen zuhört. Man wird sehr gut und … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc Grünebaum
Rechtsanwalt Marc Grünebaum
Bürogemeinschaft des KanzleihausEssen, Haumannplatz 9, 45131 Essen 6651.8587081093 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Marc Grünebaum - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Strafbefehl
Profil-Bild Rechtsanwalt Henrik Tantau
sehr gut
Tantau Rechtsanwalt Fachanwalt, Kaltenweide 5, 25335 Elmshorn 6690.1083342006 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Henrik Tantau bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Strafbefehl
aus 16 Bewertungen Herr Tantau Hat mich in meinem Komplizierten Fall ,Sehr gut beraten ,war Sowohl Fachlich als auch menschlich sehr … (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Schnoor
Rechtsanwalt Philipp Schnoor
Rechtsanwalt Philipp Schnoor, Grootsruhe 4, 20537 Hamburg 6722.6686657289 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Schnoor ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
(13.04.2022) Ich kann diesen engagierten Anwalt zu glatten 100 % empfehlen. Ich kenne keinen besseren Anwalt in Hamburg. Er ist …
Profil-Bild Avocat associé Frank Wies
Avocat associé Frank Wies
Wies & Hertzog, 46, rue Glesener, 1630 Luxemburg, Luxemburg 6692.7930458251 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Rechtsanwalt Herr Avocat associé Frank Wies
aus 6 Bewertungen ausgezeichnet (22.08.2023)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Thomas Schröder
Fachanwalt und Notar Thomas Schröder
Kanzlei Behnsen Schröder Vogt – Rechtsanwälte und Notare Uwe Behnsen, Thomas Schröder, Helmut Vogt GbR, Deisterallee 10, 31785 Hameln 6759.9940021151 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Herr Fachanwalt und Notar Thomas Schröder im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Radermacher - KANZLEI 441
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Radermacher - KANZLEI 441
KANZLEI 441 - Rechtsanwalt Christian Radermacher, Nimrodstr. 10, 90441 Nürnberg 7012.7348750998 km
JUSTICE FOR ALL
Strafrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Radermacher - KANZLEI 441
aus 27 Bewertungen Herr Radermacher hat sich Zeit für mich genommen und mich gut beraten. Ich bin sehr froh ihn gefunden und an unserer … (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Siegfried W. Frank
Anwaltskanzlei Dr. Frank, Grafenberger Allee 356 , 40235 Düsseldorf 6651.1352846235 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Siegfried W. Frank
(02.01.2022) Herr Dr. Frank hat mich sehr gut beraten und betreut. Ich finde Ihn menschlich und fachlich sehr kompetent. Ich war in …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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