3.575 Anwälte für Strafbefehl | Seite 3

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan B. Heidicker
sehr gut
Rechtsanwalt Jan B. Heidicker
Rechtsanwaltskanzlei Heidicker, Beethovenstr. 3, 59174 Kamen 6682.1814685973 km
Eine hohe Expertise und Erfahrung in unseren Fachgebieten begleitet unser dynamisches und für unsere Mandanten engagiertes Vorgehen.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Designrecht
Im Bereich Strafbefehl bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker
aus 120 Bewertungen Herr Heidicker hat mich in meiner Sache sehr gut unterstützt und in einer hartnäckigen Verhandlung ein maximal gutes … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann
Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann
Winter & Glaser, Dietz-Lindner Rechtsanwälte, Leopoldstr. 24-26, 95615 Marktredwitz 7042.0547799928 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Pöhlmann gerne zur Verfügung
(09.12.2022) Herr Pöhlmann nahm sich Zeit und erklärte uns den Sachverhalt verständlich. Wir danken für die fachmännische Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwalt Torsten Treydte
Rechtsanwälte Siebold & Treydte, Wegscheiderstraße 9, 06110 Halle (Saale) 6950.1821434219 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Torsten Treydte
aus 5 Bewertungen kompetent,geduldig und vertrauensvoll (04.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Lehmann
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Lehmann
Kanzlei Steffen Lehmann, Wittenberger Str. 61, 06917 Jessen (Elster) 6990.7290691188 km
Für den Mandanten muss unter dem Strich etwas herauskommen.
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Lehmann ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 25 Bewertungen Vielen Dank nochmal Herr Lehmann, bis auf die nächste Zusammenarbeit (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anika Klein
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Anika Klein, Anger 23, 99084 Erfurt 6922.5056801564 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht
Juristische Fragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Frau Rechtsanwältin Anika Klein
aus 31 Bewertungen Frau Klein hat mich sehr freundlich, sachlich und kompetent beraten. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Oetjen
Rechtsanwältin Kerstin Oetjen
Kanzlei für Steuerstrafrecht, Urachstr. 3, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.1670071843 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Oetjen ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Jennifer Brune
Rechtsanwältin Jennifer Brune
Anwaltsbüro Lehrter, Oststraße 16, 49477 Ibbenbüren 6652.1989530139 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Jennifer Brune gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Nawied Haschimzada
sehr gut
Rechtsanwalt Nawied Haschimzada
Rechtsanwaltskanzlei NH Legal, Alter Wall 65, 20457 Hamburg 6719.8274324402 km
Verteidigung lohnt sich immer!
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Strafbefehl beantwortet Herr Rechtsanwalt Nawied Haschimzada
aus 66 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Herrn Haschimzada vertreten zu werden. Herr Haschimzada zeigte sich äußerst transparent … (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel
Kanzlei Gabriela Hempel, Schloßstraße 2, 22041 Hamburg 6723.1086019858 km
Was rechtlich möglich ist, wird umgesetzt.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Fachanwältin Familienrecht Gabriela Hempel ist Ihr Ansprechpartner für Strafbefehl
aus 10 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Zinke
Kanzlei Michael Zinke, Hermann-Böse-Str. 25, 28209 Bremen 6675.9472168358 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Zinke ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Strafbefehl
aus 6 Bewertungen Kooperativ, kompetent, freundlich! Mensch geblieben! (27.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
sehr gut
Rechtsanwalt Gökhan Akbaş
Rechtsanwalt Gökhan Akbas, Wittelsbacher Str. 18, 10707 Berlin 6970.8267592956 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Herr Rechtsanwalt Gökhan Akbaş im Bereich Strafbefehl bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Her Akbas, der Anwalt, hat uns sehr professionell und kompetent unterstützt. Dank seiner Unterstützung konnte eine … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Baur
Rechtsanwaltskanzlei Baur, Kemptenerstr. 4, 87629 Füssen 7096.8293918571 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulrich Baur
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Rhode
Rechtsanwalt Daniel Rhode
Kanzlei Daniel Rhode, Josefplatz 8, 40227 Düsseldorf 6651.1774531626 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Daniel Rhode
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.
MPH Legal Services Rechtsanwaltskanzlei Dr. Martin P. Heinzelmann, Bockenheimer Landstr. 17-19, 60325 Frankfurt am Main 6825.0978443791 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M. ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Strafbefehl
aus 214 Bewertungen Empfehlenswert!!! (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M.
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Anna Dolejsz-Świderska LL.B., LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Strafbefehl
aus 6 Bewertungen Schnelle Kontaktaufnahme und Übernahme der rechtlichen Vertretung (13.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Forgbert
sehr gut
Rechtsanwalt Falk Forgbert
Rechtsanwaltskanzlei Falk Forgbert, Putzkauer Str. 2, 01877 Bischofswerda 7102.4380766345 km
Sie haben Recht. Mit mir bekommen Sie es.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Falk Forgbert ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl gerne behilflich
aus 37 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Beratung und anschließend auch Vertretung in der Sache. Ich kann Herr Forgbert sehr … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Strasser
Kanzlei A. STRASSER, Dreifaltigkeitsplatz 16, 84028 Landshut 7131.9516406545 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Alexandra Strasser
aus 5 Bewertungen Frau Strasser ist kompetent und lösungsorientiert. Sie hat mir und meinem Kind in großer Not geholfen und ich würde … (31.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli
Kanzlei Dr. Vögeli, Dresdener Str. 8, 52068 Aachen 6631.4092053872 km
Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Ansgar Vögeli – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Strafbefehl
aus 97 Bewertungen Ich war beim Anwalt Dr .Vögli zu einem Beratungsgespräch ich war sehr zufrieden Dr. Vögli ist sehr höfflich und nimmt … (21.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Klement
Kanzlei Klement, Hennebergerstr. 7, 97711 Maßbach 6920.5760020804 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Klement
Profil-Bild Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
sehr gut
Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
ISIK Rechtsanwälte, Hohenzollernstraße 20, 30161 Hannover 6768.5456942501 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Strafbefehl unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
aus 1.160 Bewertungen Ich kann meinen Anwalt nicht genug loben! Seine Expertise im Verkehrsrecht ist unübertroffen, und seine Fähigkeit, … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou
sehr gut
Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou
Kanzlei im Karl-Kurz-Haus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Karl- Kurz-Straße 36, 74523 Schwäbisch Hall 6950.0635559978 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Nikolaos Sakellariou unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Strafbefehl
aus 142 Bewertungen Habe mich bei Herrn Sakellariou sehr gut aufgehoben gefühlt, da seine Kompetenz, Professionalität, als auch sein … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ansgar Aigner
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Kanzlei Ansgar Aigner, Fehrbelliner Str. 2, 16816 Neuruppin 6917.1550757825 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Strafbefehl hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ansgar Aigner
aus 15 Bewertungen Nette freundliche Mitarbeiter Gute Zusammenarbeit Gute Beratung Herr Aigner ist ein Mensch mit Herz Immer wieder … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski
Rechtsanwaltskanzlei Ziolkowski, Jakobstraße 5a, 02826 Görlitz 7147.7565904796 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Strafbefehl steht Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Robert Ziolkowski gerne zur Verfügung
aus 14 Bewertungen Sehr nett. Ehrlich und hilfsbereit. (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Willmann
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Willmann
Rechtsanwalt Uwe Willmann Anwaltskanzlei Uwe Willmann, Freiligrathstr. 5, 90482 Nürnberg 7014.6717953128 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Strafbefehl bietet Herr Rechtsanwalt Uwe Willmann
aus 23 Bewertungen Ich kann Herrn RA Willmann wärmstens weiter empfehlen..... Herr Willmann wurde auch mir empfohlen. Ich habe zügig … (11.08.2020)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Strafbefehl

Fragen und Antworten

  • Strafbefehl: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Strafbefehl umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Strafbefehl und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Strafbefehl: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Strafbefehl sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Der Strafbefehl ist der Schlusspunkt des sogenannten Strafbefehlsverfahrens. Das Strafbefehlsverfahren ist ein Strafverfahren ohne mündliche Hauptverhandlung vor Gericht und ist daher ein schriftliches Verfahren. Es dient als vereinfachtes Verfahren zur Entlastung der Gerichte im Bereich des Strafrechts.

Zulässigkeit des Strafbefehlsverfahrens

Das Strafbefehlsverfahren ist nur für Verfahren zulässig, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen, wenn also grundsätzlich entweder nur der Strafrichter oder das Schöffengericht zuständig ist. Das betrifft Delikte aus der sogenannten Kleinkriminalität wie Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Das Schöffengericht besteht aus einem Richter und zwei Schöffen. Ein Schöffe ist ein ehrenamtlicher Richter. In der Praxis betrifft das Strafbefehlsverfahren allerdings nur die Fälle, die der Strafrichter zu entscheiden hat. Nach dem Jugendstrafrecht darf das Strafbefehlsverfahren nicht bei jugendlichen Beschuldigten beantragt werden. Bei Heranwachsenden darf es nur beantragt werden, wenn allgemeines Strafrecht zur Anwendung kommt. Das Strafbefehlsverfahren kann ansonsten in jedem Bereich des Strafrechts, so auch im Wirtschaftsstrafrecht, Anwendung finden.

Verfahren zum Strafbefehl

Hält die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens die Durchführung einer Hauptverhandlung für nicht erforderlich, dann stellt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht einen schriftlichen Antrag auf Erlass eines Strafbefehls. Zum Beispiel, weil die Polizei im Ermittlungsverfahren ausreichend Informationen gesammelt hat. Ist die Hauptverhandlung eröffnet, kann die Staatsanwaltschaft noch während des Hauptverhandlungstermins den Antrag mündlich stellen. Bei Verfahren wegen Steuerhinterziehung kann auch die Finanzbehörde den Antrag stellen.

Der Strafbefehlsantrag muss dieselben Voraussetzungen wie eine Anklage erfüllen, da dieser wie eine Erhebung der öffentlichen Anklage gilt. So muss, wie bei der Erhebung der Anklage, ein sogenannter hinreichender Tatverdacht bestehen. Ein hinreichender Tatverdacht besteht, wenn der Beschuldigte im Falle einer Hauptverhandlung zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit verurteilt werden würde.

Hat die Staatsanwaltschaft den Antrag gestellt, wird der Beschuldigte bis zur Entscheidung des Gerichts über den Erlass des Strafbefehls als Angeschuldigter bezeichnet. Entscheidet sich der zuständige Richter für den Erlass des Strafbefehls, so muss der Erlass dem Angeschuldigten zugestellt werden. Eine vorherige Anhörung des Angeschuldigten ist nicht erforderlich. Ab Erlass des Strafbefehls wird der Angeschuldigte als Angeklagter bezeichnet. Das Amtsgericht kann das beantragte Strafbefehlsverfahren ablehnen, wenn es den Angeschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Möchte der befasste Richter vom Strafbefehlsantrag abweichen oder hat er Bedenken, die Hauptverhandlung nicht durchzuführen, hat er die Möglichkeit, die Hauptverhandlung anzuberaumen, und veranlasst die Ladung der Beteiligten.

Inhalt des Strafbefehls

In den meisten Fällen wird der Beschuldigte mit dem Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Neben der Geldstrafe kann auch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Verfall, Einziehung, Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Bekanntgabe der Verurteilung und Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung sowie auch die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von bis zu zwei Jahren verhängt werden. Diese Strafen können nebeneinander oder allein festgesetzt werden. So kann beispielsweise neben der Geldstrafe als weitere Strafe die Fahrerlaubnis entzogen oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit festgesetzt werden.

Die Bemessung der Geldstrafe

Die Geldstrafe wird stets in Tagessätzen verhängt. Das Gericht setzt für die Bemessung der Geldstrafe dabei die Anzahl und die Höhe der Tagessätze fest. Das Mindestmaß der Tagessätze für die Geldstrafe beträgt 5 und die Höchstzahl 360 Tagessätze. Das Gericht bestimmt die Höhe der Tagessätze unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen. Dabei legt es üblicherweise das Einkommen zugrunde, das der Betroffene durchschnittlich an einem Tag netto verdient oder verdienen könnte. Der Tagessatz kann auf mindestens einen und maximal 30.000 Euro festgesetzt werden. Geldstrafen von über 90 Tagessätzen haben gravierende Folgen: Eine solche Strafe gilt als Vorstrafe und der Betroffene als vorbestraft:

Folgen der Eintragung im Bundeszentralregister

Jede Strafe – wie auch die Geldstrafe – erhält einen Eintrag im sogenannten Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister wird auf Eintragungen abgefragt, wenn ein polizeiliches Führungszeugnis beantragt wird. Findet sich eine Vorstrafe, wie eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe, wird diese Strafe in das Führungszeugnis aufgenommen. Ein sauberes Führungszeugnis ist allerdings Voraussetzung für viele berufliche Karrieren. Rechtskräftige Eintragungen im Führungszeugnis, die den Bewerber als vorbestraft anzeigen, können daher zu erheblichen Bewerbungsnachteilen führen. Ein Eintrag im Bundeszentralregister, der grundsätzlich auch im Führungszeugnis eingetragen wird, kann aber auf Antrag davon ausgenommen werden.

Ratenzahlung und Umwandlung der Geldstrafe

Kann der Betroffene die Geldstrafe aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in einem Betrag bezahlen, kann er bei Gericht Ratenzahlung beantragen, also die Zahlung einer bestimmten Teilsumme pro Monat. Kann der Betroffene auch mangels ausreichenden Einkommens oder Vermögens keine Raten bezahlen, kann er die Umwandlung der Geldstrafe in Stunden zu gemeinnütziger Arbeit beantragen. Die gemeinnützige Arbeit kann der Betroffene dann abarbeiten. Scheidet auch diese Möglichkeit aus, tritt anstelle der Geldstrafe die Ersatzfreiheitsstrafe: pro Tagessatz ein Tag Haft.

Möglichkeit der Freiheitsstrafe

Wird der Angeklagte während des Strafbefehlsverfahrens von einem sogenannten Strafverteidiger oder Pflichtverteidiger, kurz auch Verteidiger genannt, vertreten, so kann auch eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Freiheitsstrafe höchstens ein Jahr beträgt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Aber auch Freiheitsstrafen auf Bewährung werden im Bundeszentralregister gespeichert und der Angeklagte bleibt trotz Aussetzung der Strafe auf Bewährung vorbestraft. Wenn der Betroffene eine öffentliche Verhandlung und Verurteilung vermeiden möchte, ist dieses Verfahren einem normalen Strafverfahren vorzuziehen und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft auf ein Strafbefehlsverfahren sinnvoll sein.

Einspruch gegen Strafbefehl

Gegen den Strafbefehl kann der nunmehr Angeklagte Einspruch einlegen, wenn er mit der verhängten Strafe nicht einverstanden ist. Die Frist, um gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, beträgt zwei Wochen nach Zustellung. Der Einspruch kann entweder schriftlich eingelegt werden oder bei der Geschäftsstelle beim zuständigen Amtsgericht vom Angeklagten oder dessen Verteidiger zu Protokoll gegeben werden. Ein unterschriebenes einfaches Schreiben ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht für die Einlegung des Einspruchs wie auch für die Akteneinsicht benötigt der Strafverteidiger nicht. Die anwaltliche Versicherung einer ordnungsgemäßen Bevollmächtigung des Verteidigers ist ausreichend. Eine schriftliche Vollmacht ist nur dann erforderlich, wenn der Angeklagte sich von einer Anordnung des Gerichts zum persönlichen Erscheinen zur mündlichen Verhandlung befreien möchte.

Wird vom Angeklagten oder dessen Verteidiger nach Zustellung nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt, verwirft das Gericht den Einspruch ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Der Strafbefehl steht dann einer rechtskräftigen Verurteilung gleich. Rechtsbehelfe sind in der Folge grundsätzlich nicht mehr möglich. Wer aber die Frist unverschuldet versäumt hat, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Bei rechtzeitiger Einlegung des Einspruchs beraumt der zuständige Richter einen Termin zur mündlichen Hauptverhandlung an.

Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Ab Beginn der Hauptverhandlung ist für die Rücknahme des Einspruchs die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Verweigert die Staatsanwaltschaft die Zustimmung zur Rücknahme des Einspruchs, kann das zuständige Gericht ein Urteil mit höherer Strafe fällen. Andererseits kann sich ein Einspruch auch lohnen, da je nach Fall ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine geringere Strafe erreicht werden kann. So kommt zum Beispiel ein Freispruch in Betracht, wenn zwar die zur Last gelegte Tat begangen wurde, aber Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe bestehen. Wird der Einspruch nicht zurückgenommen und kommt eine Einstellung oder ein Freispruch nicht infrage, ergeht ein Urteil. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Beschränkung des Einspruchs

Der Angeklagte kann den Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränken. So zum Beispiel, wenn der Angeklagte bei einer Geldstrafe den zur Last gelegten Sachverhalt akzeptiert und lediglich die Höhe der Tagessätze beanstanden möchte. In diesen Fall kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entscheiden. Auch kann bei einer Geldstrafe mit dem Einspruch allein die Anzahl der Tagessätze angegriffen werden, weil zum Beispiel der Angeklagte aufgrund der Anzahl von über 90 Tagessätzen als vorbestraft gilt und aufgrund des im Strafbefehl zugrunde gelegten Sachverhalts nur eine geringere Anzahl gerechtfertigt ist. Allerdings sind Beschränkungen des Einspruchs mit Vorsicht zu genießen, da sie nicht zurückgenommen werden können und Beschränkungen auch noch in der Hauptverhandlung möglich sind und Verhandlungsspielraum geben.

(FMA)

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