Erfolgreich in die Selbstständigkeit: Tipps für die Gründung und den Aufbau Ihres Unternehmens
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Experten-Autorin dieses Themas
Selbstständig machen mit dem eigenen Unternehmen
Wenn Sie mit einem Dasein im Angestelltenverhältnis nicht mehr zufrieden sind und überlegen, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen, gibt es einige Dinge zu beachten. Denn die Entscheidung für eine Existenzgründung hat viele rechtlichen Folgen. So sind Sie dann nicht mehr in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen selbst vorsorgen und sich um eine private Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung kümmern. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es nicht mehr. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen aber eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.
Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob die Geschäftsidee gut genug ist, um sich am Markt zu behaupten, kann sich erst einmal nebenberuflich selbstständig machen. So hat man weiter ein sicheres Gehalt aus dem Hauptberuf, kann sich aber nur zeitlich eingeschränkt dem Aufbau des eigenen Unternehmens widmen.
Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss man von Anfang an seinen Lebensunterhalt von den Einnahmen aus dem eigenen Unternehmen bestreiten können, auch wenn man zunächst noch nicht so viele Kunden hat. Bei dieser Vorgehensweise sollte man daher über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügen, um die Anfangszeit zu überbrücken.
Planen Sie Ihre Selbstständigkeit
Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung ist eine gute Geschäftsidee und ein Businessplan, der belegt, dass sich das Vorhaben rechnet. Banken verlangen vor Bewilligung eines Kredits im Regelfall einen Businessplan. Möchten Sie einen Gründungszuschuss beantragen, benötigen Sie ebenfalls einen solchen Businessplan. Hilfreich sind auch eine Marktanalyse und ein Alleinstellungsmerkmal (USP – Unique Selling Point), das Sie von anderen Marktteilnehmern abhebt.
Welche Rechtsform ist geeignet?
In der Vorbereitungsphase sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken zur richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens machen. Wenn Ihnen die Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen wichtig ist, kommen vor allem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eine Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) in Betracht. Bei der GmbH benötigt man ein Stammkapital von 25.000 €, bei der UG nur von 1 €. Allerdings muss das geringe Kapital bei der UG jährlich durch Rücklagen aus den Gewinnen erhöht werden. Unbürokratischer und unkomplizierter ist das Einzelunternehmen oder – bei mehreren Personen – die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehungsweise BGB-Gesellschaft). Dafür haftet man hier aber auch mit dem Privatvermögen.
Unternehmensübernahme als Alternative?
Wer kein eigenes Unternehmen gründen und am Markt etablieren will, kann auch ein bestehendes übernehmen. Viele Familienunternehmen finden keinen Nachfolger in der Familie und suchen daher einen externen Erwerber, der das Unternehmen fortführt. Vorteil dieser Variante ist, dass das Unternehmen schon aufgebaut ist und über einen entsprechenden Kundenstamm verfügt. Dafür muss man aber auch einen – mehr oder weniger hohen – Kaufpreis zahlen.
Was kostet es, sich selbstständig zu machen?
Die Höhe der Kosten für eine Existenzgründung hängt von vielen Faktoren ab und kann recht unterschiedlich sein. Insbesondere kommen Kosten für einen Anwalt (Beratung, Erstellung Musterverträge), Steuerberater (Beratung, Businessplan, Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Bilanz bzw. Jahresabschluss, Steuererklärung), Notar (Beurkundung Gesellschaftsvertrag u. Einreichung beim Handelsregister) und Registerkosten (Eintragung beim Handelsregister) in Betracht. Insgesamt ist mit Kosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro zu rechnen. Für die Beratung kann es finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur geben.
Gründung ohne Eigenkapital
Eine Existenzgründung ganz ohne Eigenkapital ist schwierig. Bei der UG ist zwar nur ein Stammkapital von 1 € nötig und beim Einzelunternehmen beziehungsweise der GbR gar keins, Ausgaben hat aber jedes Unternehmen. Da die Einnahmen in der Anfangsphase der Selbstständigkeit meist noch nicht so hoch sind, um die Ausgaben zu decken, ist im Regelfall ein gewisses Eigenkapital beziehungsweise eine gewisse Rücklage nötig.
Bankkredit
Wer nicht genügend Eigenkapital hat, sollte über einen Kredit nachdenken. Günstiger als ein normaler Bankkredit sind vom Staat geförderte KfW-Kredite. Sie sind aber an strenge Voraussetzungen und Auflagen gebunden. Zudem darf ein Kredit im Regelfall nicht zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden (also für Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc.), sondern nur für bestimmte Investitionen (Büroraum beziehungsweise Ladenlokal, Laptop, Drucker, Maschinen, Büroeinrichtung, Personalkosten).
Finanzielle Förderung
Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, kann von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung bekommen. In Betracht kommen insbesondere ein Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld. Die jeweilige Förderhöhe und die Bedingungen für eine Förderung erfährt man vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
Um Fehler in der Gründungsphase zu vermeiden und die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich und steuerlich beraten lassen. Die Beratung kann sich auf alle relevanten Themen oder auf ausgewählte Aspekte beziehen. Außerdem sollten Sie die Vertragsmuster und AGB, die Sie verwenden, von einem Anwalt erstellen lassen, der sich mit Vertragsrecht beziehungsweise Arbeitsrecht auskennt.
Was Sie für die Selbstständigkeit noch wissen müssen
Anmeldung beim Finanzamt
Egal ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, jeder Selbstständige muss sich beim Finanzamt anmelden und eine Umsatzsteuernummer beantragen. Diese ist dann in den Rechnungen, die Sie Ihren Kunden stellen, anzugeben.
Betriebsnummer
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese ist nötig, um der Meldepflicht gegenüber der Krankenkasse nachzukommen, also um ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anzumelden und die Sozialabgaben an die Krankenkasse abzuführen. Wenn Sie schwierig vermittelbare oder ältere Bewerber als Arbeitnehmer einstellen, können Sie einen Eingliederungszuschuss oder Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur bekommen.
Gewerbemietvertrag
Wenn die eigene Wohnung nicht als Arbeitsplatz reicht, sondern Sie Büroräume, Geschäftsräume, ein Ladenlokal oder ein Lager benötigen, müssen Sie sich passende und für den Zweck geeignete Räumlichkeiten suchen und mit dem Vermieter einen Gewerbemietvertrag abschließen. Dieser richtet sich nach anderen gesetzlichen Vorgaben als ein Wohnraummietvertrag. Es gibt insbesondere keinen Mieterschutz und einen größeren Spielraum bei der Mietdauer und der Umlage von Kosten auf den Mieter. Typisch für Gewerbemietverträge sind zudem eine längere Festlaufzeit (z. B. fünf oder zehn Jahre) und ein Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit.
Vertragsmuster
Je nach Ihrer Tätigkeit benötigen Sie Musterverträge für Ihre Kunden und Lieferanten sowie AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Schließlich macht es keinen Sinn, für jeden Kunden einen individuellen Vertrag zu erstellen. In den AGB geht es um Themen wie Lieferfristen, Zahlungsarten und Haftungsfragen (insbesondere Haftungsbeschränkung). Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, ist zudem ein Muster eines Arbeitsvertrages für Ihre Arbeitnehmer nötig.
Liquidität
Generell ist auf eine stets ausreichende Liquidität auf dem Geschäftskonto zu achten, um z. B. nach der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer fristgerecht ans Finanzamt abführen zu können beziehungsweise nach Einreichung der Steuerklärung und Erhalt des Steuerbescheids die Einkommensteuer. Anders als bei Arbeitnehmern, die nur das Nettogehalt ausbezahlt bekommen, müssen Sie als Selbstständiger die komplette Einkommensteuer im Nachhinein zahlen (eventuell abzüglich vom Finanzamt festgesetzter Vorauszahlungen). Beim Krankenkassenbeitrag müssen Sie den gesamten Beitrag allein zahlen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der rund die Hälfte der Kosten – Arbeitgeberbeitrag – übernimmt. Eine Ausnahme besteht für die Gruppe der selbstständigen Künstler und Publizisten. Versichern diese sich über die KSK (Künstlersozialkasse), übernimmt sie etwa die Hälfte der Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Selbstständig machen mit Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn nach Art und Umfang des Unternehmens kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Kleingewerbetreibende sind daher keine Kaufleute. Es handelt sich meist um kleinere Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Auf Kleingewerbetreibende finden die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) keine Anwendung, das Unternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden und die Buchführung ist einfacher (keine Bilanz und keine Inventur nötig).
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und können ihre Leistungen daher – da sie von ihren Kunden nur den Nettobetrag verlangen müssen – von vornherein 19 % günstiger anbieten als die Konkurrenz. Im Gegenzug gibt es aber auch keinen Vorsteuerabzug, d. h., die Umsatzsteuer, die sie selbst für eingekaufte Waren und Dienstleistungen zahlen, bekommen sie nicht vom Finanzamt erstattet. Kleinunternehmer können ihre Umsätze jedoch freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen, um einen Vorsteuerabzug zu erhalten. Kleinunternehmer können Kleingewerbetreibende, aber auch Freiberufler und Land- und Forstwirte sein. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird.
Freiberufler und ähnliche Selbstständige
Keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler und ähnliche Selbstständige. Freiberufler sind Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben wie etwa selbstständige Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare und Journalisten.
Unter ähnlichen Selbstständigen versteht man Selbstständige, die Dienstleistungen höherer Art anbieten, für die besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind. Darunter können z. B. Softwareprogrammierer und Unternehmensberater fallen.
Auch Land- und Forstwirte sind keine Gewerbetreibenden. Selbstständige, die keine Gewerbetreibenden sind, müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind auch nicht Mitglied in der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Teilweise haben sie aber eigene Kammern (z. B. Anwaltskammer, Architektenkammer).
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Rechtstipps zu "Selbstständig" | Seite 24
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14.04.2022 Rechtsanwalt Hermann Kaufmann„… jedoch übergangsweise eine Fiktionsbescheinigung. Durch diese Bescheinigung und auch durch die spätere Aufenthaltsgenehmigung nach § 24 AufenthG dürfen die Geflüchteten jeder selbstständigen …“ Weiterlesen
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12.04.2022 Rechtsanwalt Sergej Petrusenko„… ausstellen. Dies ist ein vorläufiger Aufenthaltstitel. Bereits mit dieser Fiktionsbescheinigung darf also in Deutschland selbstständig oder als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet werden …“ Weiterlesen
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10.04.2022 Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf„… . Ich bin Inhaber der deutschlandweit tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht …“ Weiterlesen
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09.04.2022 Rechtsanwalt Marco Rath„… XI neu und in § 15 SGB XI die Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit neu geregelt. Pflegebedürftige erhalten jetzt nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit …“ Weiterlesen
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24.01.2023 Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M.„… sollte sie plötzlich nicht mehr selbstständig arbeiten dürfen? Falsch, entschied das Gericht und befand, die Set-Designerin arbeite weisungsfrei. Für die Produktionsfirma bedeutet das erhebliche Zusatzkosten …“ Weiterlesen
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08.04.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… Senatsbeschlüsse vom 18.1.2017 – XII ZB 118/16 und vom 4.7.2018 – XII ZB 448/17, fort. Der BGH stellte klar, dass Selbstständige in der Summe 24 % ihres Bruttoeinkommens des jeweiligen Jahres für …“ Weiterlesen
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07.04.2022 Rechtsanwalt Matthias Herberg„… oder eine selbstständige Tätigkeit ausübt, insbesondere gilt dies bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Die fehlerhafte rechtliche Einordnung eines Mitarbeiters führt insbesondere dann zu weitreichenden …“ Weiterlesen
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06.04.2022 Rechtsanwältin Sonja Laaser„Fehler im System? Zwei neue Publikationen beleuchten Solo-Selbstständigkeit und hybride Beschäftigung in den darstellenden Künsten. Wir freuen uns als Teil des Forschungsprojekts "Systemcheck …“ Weiterlesen
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12.06.2024 Rechtsanwalt Dr. Rainer Freudenberg LL.M.„… des Unternehmens, um einen Geschäftspartner aufzunehmen. Der Käufer hingegen: möchte sich selbstständig machen; technisches Know-how erlangen; Marktanteile gewinnen bzw. einen Wettbewerber ausschalten …“ Weiterlesen
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05.04.2022 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… auf eine Werbung unsere Mandantschaft Bezug. Die Wettbewerbszentrale führt weiter aus, dass mit dieser Werbung eine selbstständige Handwerksleistung angeboten wird, die zu einem bestimmten Handwerk …“ Weiterlesen
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25.04.2022 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Mit dem Statusfeststellungsverfahren kann verbindlich festgestellt werden, ob eine Person abhängig oder selbstständig beschäftigt ist. Zuständig dafür ist die Clearingstelle der Deutschen …“ Weiterlesen
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24.03.2022 Rechtsanwalt Christoph Andresen„… werden. Seit Jahrzehnten bereitet die Statusfeststellung Kopfschmerzen. Jetzt wird alles besser! Aber... an der Schwierigkeit der Abgrenzung von Beschäftigung und Selbstständigkeit ändert …“ Weiterlesen
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23.03.2022 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… , die die gleiche oder eine ähnliche Masche durchführen. Telefonisch kontaktiert werden Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige, welche eine Anzeige in einem lokalen Anzeigenblatt geschaltet haben. Ihnen …“ Weiterlesen
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23.03.2022 Rechtsanwalt Marco Rath„… . Eine Kündigung der Krankenversicherung kann nur erfolgen, wenn eine andere Krankenversicherung nachgewiesen wird. Selbstständige sind von der Versicherungspflicht befreit. Nur noch selbstständige …“ Weiterlesen
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22.03.2022 Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf„… tätigen Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal. Ich beantworte Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen …“ Weiterlesen
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23.03.2022 Rechtsanwalt Marco Rath„… Anpassung und Weiterbildung inklusive einer schulischen Ausbildung, Berufliche Ausbildung, Förderung einer selbstständigen Tätigkeit, Sonstige Hilfen. Hierzu werden auch unmittelbare Leistungen …“ Weiterlesen
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18.08.2022 Rechtsanwältin Barbara Brauck„Die Immobilienwerte steigen und steigen. Die Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer dagegen bleiben konstant. Vorausschauende Planung ist sinnvoll. Beispiel: Georg ist selbstständig …“ Weiterlesen
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16.03.2022 Rechtsanwalt Savin Vaic„… , selbstständiger Tätigkeit, Kapital, Eigentum und Eigentumsrechten usw., die die Steuerbemessungsgrundlage darstellen, zu besteuern und durch den personengebundener Abzug für Gebietsansässige und nicht ansässige …“ Weiterlesen
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12.01.2023 Rechtsanwalt & Bankkaufmann Ralf Müller-Päuker„Auch Selbstständige können sich grundsätzlich gegen Berufsunfähigkeit versichern lassen. Definition Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeit wird in der privaten Versicherung wie folgt definiert …“ Weiterlesen
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14.03.2022 Rechtsanwalt Dr. Michael Krieg„… oder aus selbstständiger Arbeit (§ 25 Abs. 4 EStG ) verpflichtend elektronisch einzureichen . Dies ist auch bei der Umsatzsteuer (§ 18 Abs. 3 UStG ) und auch bei der Körperschaftssteuer nebst Erklärung …“ Weiterlesen
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21.03.2022 Rechtsanwalt Marco Rath„… für einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 ("schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit") für die Versorgung mit einem ambulanten Pflegedienst monatlich einen Betrag von aktuell € 1.612 …“ Weiterlesen
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11.03.2022 Rechtsanwalt Michael Staudenmayer„… , selbstständig bewertbar und mit Fremdwährungen strukturell vergleichbar. Das FG Köln wies die Klage daher ab, ließ die Revision zum BFH aber zu. Ähnlich wie das FG Köln hatte auch das FG Baden-Württemberg …“ Weiterlesen
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18.03.2022 Rechtsanwalt Marco Rath„… anrechnen. Was Ihnen ihre Krankentagegeld- oder Unfallversicherung zahlt, können Sie zusätzlich ohne Anrechnung behalten. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, egal ob angestellt, selbstständig …“ Weiterlesen
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10.03.2022 Rechtsanwalt Guido Lenné„… abzusetzen. Die Finanzämter billigen hierbei neuen Unternehmen oder Selbstständigen eine Zeit von fünf Jahren zu, in welcher auch Verluste akzeptiert werden. Wirft eine Unternehmung allerdings nach fünf …“ Weiterlesen