Erfolgreich in die Selbstständigkeit: Tipps für die Gründung und den Aufbau Ihres Unternehmens
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Experten-Autorin dieses Themas
Selbstständig machen mit dem eigenen Unternehmen
Wenn Sie mit einem Dasein im Angestelltenverhältnis nicht mehr zufrieden sind und überlegen, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen, gibt es einige Dinge zu beachten. Denn die Entscheidung für eine Existenzgründung hat viele rechtlichen Folgen. So sind Sie dann nicht mehr in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen selbst vorsorgen und sich um eine private Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung kümmern. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es nicht mehr. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen aber eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.
Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob die Geschäftsidee gut genug ist, um sich am Markt zu behaupten, kann sich erst einmal nebenberuflich selbstständig machen. So hat man weiter ein sicheres Gehalt aus dem Hauptberuf, kann sich aber nur zeitlich eingeschränkt dem Aufbau des eigenen Unternehmens widmen.
Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss man von Anfang an seinen Lebensunterhalt von den Einnahmen aus dem eigenen Unternehmen bestreiten können, auch wenn man zunächst noch nicht so viele Kunden hat. Bei dieser Vorgehensweise sollte man daher über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügen, um die Anfangszeit zu überbrücken.
Planen Sie Ihre Selbstständigkeit
Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung ist eine gute Geschäftsidee und ein Businessplan, der belegt, dass sich das Vorhaben rechnet. Banken verlangen vor Bewilligung eines Kredits im Regelfall einen Businessplan. Möchten Sie einen Gründungszuschuss beantragen, benötigen Sie ebenfalls einen solchen Businessplan. Hilfreich sind auch eine Marktanalyse und ein Alleinstellungsmerkmal (USP – Unique Selling Point), das Sie von anderen Marktteilnehmern abhebt.
Welche Rechtsform ist geeignet?
In der Vorbereitungsphase sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken zur richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens machen. Wenn Ihnen die Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen wichtig ist, kommen vor allem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eine Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) in Betracht. Bei der GmbH benötigt man ein Stammkapital von 25.000 €, bei der UG nur von 1 €. Allerdings muss das geringe Kapital bei der UG jährlich durch Rücklagen aus den Gewinnen erhöht werden. Unbürokratischer und unkomplizierter ist das Einzelunternehmen oder – bei mehreren Personen – die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehungsweise BGB-Gesellschaft). Dafür haftet man hier aber auch mit dem Privatvermögen.
Unternehmensübernahme als Alternative?
Wer kein eigenes Unternehmen gründen und am Markt etablieren will, kann auch ein bestehendes übernehmen. Viele Familienunternehmen finden keinen Nachfolger in der Familie und suchen daher einen externen Erwerber, der das Unternehmen fortführt. Vorteil dieser Variante ist, dass das Unternehmen schon aufgebaut ist und über einen entsprechenden Kundenstamm verfügt. Dafür muss man aber auch einen – mehr oder weniger hohen – Kaufpreis zahlen.
Was kostet es, sich selbstständig zu machen?
Die Höhe der Kosten für eine Existenzgründung hängt von vielen Faktoren ab und kann recht unterschiedlich sein. Insbesondere kommen Kosten für einen Anwalt (Beratung, Erstellung Musterverträge), Steuerberater (Beratung, Businessplan, Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Bilanz bzw. Jahresabschluss, Steuererklärung), Notar (Beurkundung Gesellschaftsvertrag u. Einreichung beim Handelsregister) und Registerkosten (Eintragung beim Handelsregister) in Betracht. Insgesamt ist mit Kosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro zu rechnen. Für die Beratung kann es finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur geben.
Gründung ohne Eigenkapital
Eine Existenzgründung ganz ohne Eigenkapital ist schwierig. Bei der UG ist zwar nur ein Stammkapital von 1 € nötig und beim Einzelunternehmen beziehungsweise der GbR gar keins, Ausgaben hat aber jedes Unternehmen. Da die Einnahmen in der Anfangsphase der Selbstständigkeit meist noch nicht so hoch sind, um die Ausgaben zu decken, ist im Regelfall ein gewisses Eigenkapital beziehungsweise eine gewisse Rücklage nötig.
Bankkredit
Wer nicht genügend Eigenkapital hat, sollte über einen Kredit nachdenken. Günstiger als ein normaler Bankkredit sind vom Staat geförderte KfW-Kredite. Sie sind aber an strenge Voraussetzungen und Auflagen gebunden. Zudem darf ein Kredit im Regelfall nicht zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden (also für Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc.), sondern nur für bestimmte Investitionen (Büroraum beziehungsweise Ladenlokal, Laptop, Drucker, Maschinen, Büroeinrichtung, Personalkosten).
Finanzielle Förderung
Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, kann von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung bekommen. In Betracht kommen insbesondere ein Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld. Die jeweilige Förderhöhe und die Bedingungen für eine Förderung erfährt man vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
Um Fehler in der Gründungsphase zu vermeiden und die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich und steuerlich beraten lassen. Die Beratung kann sich auf alle relevanten Themen oder auf ausgewählte Aspekte beziehen. Außerdem sollten Sie die Vertragsmuster und AGB, die Sie verwenden, von einem Anwalt erstellen lassen, der sich mit Vertragsrecht beziehungsweise Arbeitsrecht auskennt.
Was Sie für die Selbstständigkeit noch wissen müssen
Anmeldung beim Finanzamt
Egal ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, jeder Selbstständige muss sich beim Finanzamt anmelden und eine Umsatzsteuernummer beantragen. Diese ist dann in den Rechnungen, die Sie Ihren Kunden stellen, anzugeben.
Betriebsnummer
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese ist nötig, um der Meldepflicht gegenüber der Krankenkasse nachzukommen, also um ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anzumelden und die Sozialabgaben an die Krankenkasse abzuführen. Wenn Sie schwierig vermittelbare oder ältere Bewerber als Arbeitnehmer einstellen, können Sie einen Eingliederungszuschuss oder Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur bekommen.
Gewerbemietvertrag
Wenn die eigene Wohnung nicht als Arbeitsplatz reicht, sondern Sie Büroräume, Geschäftsräume, ein Ladenlokal oder ein Lager benötigen, müssen Sie sich passende und für den Zweck geeignete Räumlichkeiten suchen und mit dem Vermieter einen Gewerbemietvertrag abschließen. Dieser richtet sich nach anderen gesetzlichen Vorgaben als ein Wohnraummietvertrag. Es gibt insbesondere keinen Mieterschutz und einen größeren Spielraum bei der Mietdauer und der Umlage von Kosten auf den Mieter. Typisch für Gewerbemietverträge sind zudem eine längere Festlaufzeit (z. B. fünf oder zehn Jahre) und ein Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit.
Vertragsmuster
Je nach Ihrer Tätigkeit benötigen Sie Musterverträge für Ihre Kunden und Lieferanten sowie AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Schließlich macht es keinen Sinn, für jeden Kunden einen individuellen Vertrag zu erstellen. In den AGB geht es um Themen wie Lieferfristen, Zahlungsarten und Haftungsfragen (insbesondere Haftungsbeschränkung). Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, ist zudem ein Muster eines Arbeitsvertrages für Ihre Arbeitnehmer nötig.
Liquidität
Generell ist auf eine stets ausreichende Liquidität auf dem Geschäftskonto zu achten, um z. B. nach der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer fristgerecht ans Finanzamt abführen zu können beziehungsweise nach Einreichung der Steuerklärung und Erhalt des Steuerbescheids die Einkommensteuer. Anders als bei Arbeitnehmern, die nur das Nettogehalt ausbezahlt bekommen, müssen Sie als Selbstständiger die komplette Einkommensteuer im Nachhinein zahlen (eventuell abzüglich vom Finanzamt festgesetzter Vorauszahlungen). Beim Krankenkassenbeitrag müssen Sie den gesamten Beitrag allein zahlen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der rund die Hälfte der Kosten – Arbeitgeberbeitrag – übernimmt. Eine Ausnahme besteht für die Gruppe der selbstständigen Künstler und Publizisten. Versichern diese sich über die KSK (Künstlersozialkasse), übernimmt sie etwa die Hälfte der Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Selbstständig machen mit Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn nach Art und Umfang des Unternehmens kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Kleingewerbetreibende sind daher keine Kaufleute. Es handelt sich meist um kleinere Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Auf Kleingewerbetreibende finden die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) keine Anwendung, das Unternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden und die Buchführung ist einfacher (keine Bilanz und keine Inventur nötig).
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und können ihre Leistungen daher – da sie von ihren Kunden nur den Nettobetrag verlangen müssen – von vornherein 19 % günstiger anbieten als die Konkurrenz. Im Gegenzug gibt es aber auch keinen Vorsteuerabzug, d. h., die Umsatzsteuer, die sie selbst für eingekaufte Waren und Dienstleistungen zahlen, bekommen sie nicht vom Finanzamt erstattet. Kleinunternehmer können ihre Umsätze jedoch freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen, um einen Vorsteuerabzug zu erhalten. Kleinunternehmer können Kleingewerbetreibende, aber auch Freiberufler und Land- und Forstwirte sein. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird.
Freiberufler und ähnliche Selbstständige
Keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler und ähnliche Selbstständige. Freiberufler sind Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben wie etwa selbstständige Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare und Journalisten.
Unter ähnlichen Selbstständigen versteht man Selbstständige, die Dienstleistungen höherer Art anbieten, für die besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind. Darunter können z. B. Softwareprogrammierer und Unternehmensberater fallen.
Auch Land- und Forstwirte sind keine Gewerbetreibenden. Selbstständige, die keine Gewerbetreibenden sind, müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind auch nicht Mitglied in der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Teilweise haben sie aber eigene Kammern (z. B. Anwaltskammer, Architektenkammer).
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Rechtstipps zu "Selbstständig" | Seite 100
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20.07.2011 Rechtsanwalt Alik Lasse Burke„… von arbeitslos gewordenen Selbstständigen die privat krankenversichert waren, wurden in der Vergangenheit nur bis zur Höhe der gesetzlichen Pflichtbeiträge übernommen. Nach einem am 18.01.2011 verkündeten …“ Weiterlesen
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14.07.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… sein soll, wenn es sich doch gerade keinen dauerhaften Besitz an den Daten verschaffen will? Und wie kann es sein, dass den Betroffenen - vom Internetbrowser selbstständig im Hintergrund des Programmes …“ Weiterlesen
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11.07.2011 GKS Rechtsanwälte„… aufgegeben hatte, um sich daraufhin neben teilweiser selbstständiger Tätigkeit und teilweiser Tätigkeit im Angestelltenverhältnis um die Erziehung des Kindes kümmern zu können. Im Verfahren um …“ Weiterlesen
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08.07.2011 Rechtsanwalt Nikolai Odebralski„… ich mit der Bearbeitung unterschiedlicher Wiederaufnahmeverfahren betraut. Auch während meiner Tätigkeit als selbstständiger Rechtsanwalt bearbeite ich regelmäßig entsprechende Fälle. Somit verfüge ich über hinreichend Erfahrung in diesem Bereich, welche ich Ihnen gerne anbiete.“ Weiterlesen
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30.06.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… diesen Zusammenschluss daher Staatenverbund, weil die Mitgliedstaaten zwar selbstständig bleiben, aber dennoch überstaatliche Rechtsakte für alle Mitgliedstaaten erlassen werden. Seit 2009 besitzt …“ Weiterlesen
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20.06.2011 Rechtsanwalt Johannes-Martin Demuth LL.M.„… bis vier Monate krankgeschrieben sein, da ich zu einer rehabilitativen Kur muss. Kann die Firma mich kündigen in der Zeit? Ich war vorher selbstständig und hätte somit keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld …“ Weiterlesen
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17.06.2011 Rechtsanwalt Mathias Henke„… betreut und lediglich nebenher eine geringfügige Selbstständigkeit ausgeübt. Dies blieb auch so nach der Trennung der Eheleute bis zum Zeitpunkt der Scheidung: der mittlerweile 6-jährige Sohn lebte …“ Weiterlesen
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30.03.2020 Rechtsanwalt Thomas C. Pohl„… € aus einem Nicht-EG-Land (etwa China) einführt, muss dieses schriftlich zum Zeitpunkt der Einreise selbstständig anmelden; § 12a Absatz 1 Satz 1 ZollVG i. V. m. Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz …“ Weiterlesen
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07.06.2011 Rechtsanwalt Peter Koch„… der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen …“ Weiterlesen
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06.06.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… Jahren selbstständiger Rechtsanwalt und Empfehlungs- und Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbands (DBwV). Mitglieder des DBwV können sich unter Vorlage ihrer Mitgliedsnummer in dienstrechtlichen Angelegenheiten persönlich, telefonisch oder per E-Mail kostenlos beraten lassen.“ Weiterlesen
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31.05.2011 Rechtsanwalt Peter Koch„… und stellte das Vorliegen einer selbstständigen Tätigkeit fest. Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Information und entspricht dem Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Eine individuelle …“ Weiterlesen
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30.05.2011 Rechts- und Fachanwalt Axel Dreyer LL.M.„… hat, für deren Vorliegen er unbedingt für einen vereinbarten Zeitraum einsteht. Bei einer Garantie handelt es sich also um einen selbstständigen Garantievertrag. Wenn schon der Verkäufer über …“ Weiterlesen
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24.05.2011 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… und der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet ein Schuldanerkenntnis, begründet eine selbstständige Verpflichtung zur Zahlung …“ Weiterlesen
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13.05.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… ist grundsätzlich weiterhin eine Dienstgradherabsetzung. Der Verfasser, Oberstleutnant d. R., ist seit über zehn Jahren selbstständiger Rechtsanwalt und Empfehlungs- bzw. Vertragsanwalt des Deutschen …“ Weiterlesen
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10.05.2011 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… . Des Weiteren erhöhte sich sein Einkommen erheblich, weil er einer selbstständigen Tätigkeit nachging. Die Frau verlangte daraufhin Unterhalt. Der BGH gewährte ihr diesen aber nur in begrenzter Höhe …“ Weiterlesen
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09.05.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen„… . Der Autor ist selbstständiger Rechtsanwalt und Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerbands (DBwV). Als Oberstleutnant d. R. leistet er seit seinem aktiven Dienst vor 20 Jahren seither regelmäßig Wehrübungen ab.“ Weiterlesen
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06.05.2011 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… , sich mangels Produktdefinition selbstständig der konkreten Lage nach zu orientieren. Maßgeblich für die Produktdefinition könnte es sein, den Komplex im Lichte eines größeren, natürlichen möglichst logischen …“ Weiterlesen
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05.09.2017 Rechtsanwältin LL.M. (Medical Law) Annett Sterrer„… und Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt (Eigene Briefköpfe, Zeitungsannoncen, eigene Visitenkarten, eigene Homepage), Kapitalbeteiligung von mehr als 50 Prozent, erfolgsabhängige Vergütung …“ Weiterlesen
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06.05.2011 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… , Schadensersatz und Kostenerstattung. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet ein Schuldanerkenntnis und begründet eine selbstständige Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz …“ Weiterlesen
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05.05.2011 Gabriele Weintz, anwalt.de-Redaktion„… sie sich hauptsächlich der Kindererziehung, arbeitete zeitweise als Selbstständige bzw. als angestellte Verkäuferin. Im Rahmen der Scheidung machte die Frau nachehelichen Unterhalt geltend. Das Amtsgericht …“ Weiterlesen
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11.04.2011 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… eine starre Vertragsstrafe in Höhe von über 5.000 Euro vor und begründet zudem eine selbstständige Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz. All dies ist zur Erfüllung des gegebenenfalls berechtigten …“ Weiterlesen
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01.04.2011 Rechtsanwalt Mathias Henke„… selbstständig einklagbar ist. Ist der Unterhaltsschuldner nun in zweiter Ehe verheiratet und hat selber keine wesentlichen Einkünfte, muss er den ihm zustehenden Unterhaltsanspruch gegen seinen neuen …“ Weiterlesen
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21.03.2011 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… auf die von den Dortmunder Anwälten vorbereitete Unterlassungserklärung zurück! Diese beinhaltet nämlich ein Schuldanerkenntnis, begründet eine selbstständige Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz und schützt …“ Weiterlesen