1.161 Anwälte für Baumängel | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Boeck
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Boeck
Kanzlei Boeck, Unterkaltbrunnerstr. 9 b, 83026 Rosenheim 7169.8061720209 km
Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Öffentliches Baurecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Baumängel bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Boeck
aus 21 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Boeck hat mich sehr freundlich und vertrauensvoll empfangen. Die Angelegenheit mit dem Jobcenter … (02.11.2023)
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Rechtsanwalt Franz Eschlböck
Kanzlei Franz Eschlböck, Pfarrgasse 15, 4600 Wels, Österreich 7271.2197781901 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Eschlböck ist Ihr Ansprechpartner für Baumängel
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Rechtsanwalt Dieter Kupka
Kanzlei Dieter Kupka, Stöckmattenstr. 1, 79541 Lörrach 6898.9143014699 km
Für jedes Problem gibt es eine Antwort die klar, einfach und falsch ist. - H.L. Mencken
Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dieter Kupka im Bereich Baumängel bietet Beratung und Vertretung
(10.06.2010)
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Rechtsanwalt Richard Schmidt
Kanzlei Aurecht, Im Streichen 27, 78479 Reichenau 6986.5056402256 km
Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Baumängel hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Richard Schmidt
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Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel
Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen, Chesterplatz 1, 79539 Lörrach 6898.6879082329 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Wendel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Baumängel
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Rechtsanwalt Thomas Knaier
Kanzlei Weber, Dr. Schanbacher & Kollegen, Augsburger Str. 18, 89231 Neu-Ulm 7004.7254096794 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Knaier vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Baumängel
aus 6 Bewertungen H. Knaier hat ausführlich begründet wann die Kündigung eines Mietverhältnis Erfolgversprechend ist. (24.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Frenz
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Frenz
KÜHLEWEIN FRENZ RECHTSANWÄLTE, Kochstraße 1a, 76133 Karlsruhe 6867.5785244989 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Frenz im Bereich Baumängel bietet Beratung und Vertretung
aus 10 Bewertungen Seit über 8 Jahren ist Herr Frenz der Anwalt meines Vertrauens. Herr Frenz hat mich bisher bei jedem Fall, sei es … (20.07.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tamas Ignacz
sehr gut
Rechtsanwalt Tamas Ignacz
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5109954812 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Baumängel beantwortet Herr Rechtsanwalt Tamas Ignacz
aus 72 Bewertungen Ohne Herrn Ignácz hätte mich meine Angelegenheit viel Zeit und vor allem Nerven gekostet. Vielen Dank an Herrn RA … (01.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Häming
HÄMING DORN Rechtsanwälte, Hohenzollernring 55, 48145 Münster 6664.2612046292 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Baumängel bietet Herr Rechtsanwalt Christian Häming

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Baumängel

Fragen und Antworten

  • Baumängel: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Baumängel umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Baumängel und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Baumängel: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Baumängel sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Baumängel sind schnell passiert. So reicht es zur Entstehung diverser Baumängel bereits aus, dass aufgrund einer falschen, ungenauen oder sogar fehlenden Leistungsbeschreibung Planungsfehler gemacht, die beauftragten Handwerker nicht gut genug instruiert oder einfach falsche Baumaterialien verwendet werden. Da beim Bau bzw. der Sanierung von Immobilien sehr viele Fehler gemacht werden können, sollte der Bauherr einige Regeln berücksichtigen, um Baumängel so gut wie möglich zu vermeiden.

So sollte etwa darauf geachtet werden, dass die Leistungsbeschreibung möglichst genau ist, damit eine eventuelle Abweichung durch den Handwerker oder Architekten leicht erkannt wird. Auch sollte man bereits im Vertrag festlegen, dass regelmäßig ein Baustellenprotokoll angefertigt und dem Bauherrn vorgelegt wird. Letztendlich sollte der Bauherr - unter Umständen zusammen mit Zeugen - Beweisfotos vom Baufortschritt machen und eventuelle Baumängel sofort anzeigen. Denn wird ein Mangel erst nach der Bauabnahme - die auch konkludent durch den Umzug ins Haus erfolgen kann - gerügt oder festgestellt, muss der Bauherr beweisen, dass der Handwerker seine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht hat.

Übrigens: Baumängel liegen nicht nur vor, wenn die Immobilie nicht funktionsfähig hergestellt wird, sondern immer dann, wenn von der Soll-Beschaffenheit negativ abgewichen wird. Daher können auch optische Abweichungen Baumängel darstellen, die aber nur dann die Verweigerung der Abnahme rechtfertigen, wenn sie erheblich sind. Unerhebliche Baumängel muss der Bauunternehmer zwar auch beseitigen, aber man muss das Objekt dennoch abnehmen und im Abnahmeprotokoll die Mängel auflisten und auf ihre Behebung bestehen. Anderes könnte aber gelten, wenn viele unwesentliche Mängel festgestellt werden.

Werden die Baumängel erst nach der Bauabnahme entdeckt, stehen dem Bauherrn diverse Rechte auf Gewährleistung zu. Sofern er nachweisen kann, dass der Bauunternehmer gepfuscht hat, muss er ihn aber zunächst unter Setzung einer Frist zur Nachbesserung auffordern. Sollte der Handwerker dieser Forderung nicht nachkommen, ist unter anderem eine Minderung oder der Rücktritt vom Werkvertrag möglich. Möglicherweise könnte ferner alternativ oder kumulativ Schadenersatz verlangt werden. Daneben könnte der Bauherr auf Kosten des Handwerkers die Baumängel selbst beseitigen, sog. Selbstvornahme, häufig auch Ersatzvornahme genannt. Hier sollten die Baumängel aber unbedingt vor der Mängelbeseitigung dokumentiert werden; ansonsten könnte der Unternehmer bzw. Architekt später bestreiten, dass jemals ein Mangel existiert hat, was zur Folge hätte, dass der Bauherr auf den Kosten der Mangelbehebung sitzenbleibt. Das ist etwa möglich, indem ein Sachverständiger ein Gutachten über die vorliegenden Mängel erstellt oder ein sog. selbstständiges Beweisverfahren durchgeführt wird, bei dem etwa die Mangelursache und die Beseitigungskosten festgestellt werden.

Übrigens: Dem Bauherrn steht ein sog. Zurückbehaltungsrecht zu. Das bedeutet, nach Entdeckung eines Baumangels kann er einen Geldbetrag in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten von der jeweils fälligen Abschlagszahlung bzw. dem fälligen Werklohn abziehen, bis der Mangel behoben wurde. Aber: Bei schlampiger Schwarzarbeit kann der Bauherr keine Mängelansprüche gegenüber dem Handwerker geltend machen.

Hat ein Architekt die Baumängel zu verantworten, muss in der Regel seine Haftpflicht - sog. Berufshaftpflichtversicherung - im Rahmen der Architektenhaftung die Schadensregulierung übernehmen.

Je nachdem, ob ein Vertrag geschlossen wurde, in dem allein die Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) oder ferner die VOB Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B) Anwendung finden sollen, sind unter anderem verschiedene Fristen bei der Verjährung zu beachten, die mit der Bauabnahme zu laufen beginnen. So verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken laut § 13 IV Nr. 1 VOB/B nach vier Jahren, gemäß § 634a I Nr. 2 BGB erst nach fünf Jahren. Da die VOB den Charakter von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) haben, kann somit von diversen BGB-Vorschriften abgewichen werden.

Da ein Rechtsstreit im Baurecht sehr zeitraubend werden und hohe Prozesskosten verursachen kann, sollten die Vertragsparteien versuchen, eine außergerichtliche Konfliktlösung - z. B. im Rahmen einer Schlichtung - zu finden.

(VOI)

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