921 Anwälte für Erneuerbare Energien | Seite 39

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Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Ohler
Rechtsanwalt Wolfgang Ohler, Augustinusstr. 11 D, 50226 Frechen 6664.0005423812 km
Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ohler bietet im Bereich Erneuerbare Energien Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
Bär Crolly Uhl Partnerschaft von Rechtsanwälten, Beethovenstraße 71, 60325 Frankfurt am Main 6824.1299313382 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Wirtschaftsrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erneuerbare Energien bietet Herr Rechtsanwalt Leonard Bär LL.M.
aus 59 Bewertungen Wir haben uns von Herrn RA Bär sehr kompetent und lösungsorientiert beraten gefühlt. Dieses Gefühl hat sich faktisch … (13.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Kaspers
sehr gut
Rechtsanwalt Sven Kaspers
Kaspers Rechtsanwälte, Geiselhöringer Str. 19, 94315 Straubing 7137.1573200931 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Sven Kaspers ist Ihr Ansprechpartner für Erneuerbare Energien
aus 27 Bewertungen Herr Kaspers hat mich über eineinhalb Jahre nach dem plötzlichen Tod meines GmbH-Geschäftspartners gegenüber der … (15.01.2024)
Profil-Bild Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt &  Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA
Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt &  Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA
Deutsch- Indische Anwaltskanzlei Saju Jakob- Indisches Recht-indische Kanzlei-Indischer Anwalt, bayardsgasse 3-5, 50676 Köln 6674.6927667005 km
Förderung der deutsch-indischen Beziehungen - Wirtschaftsbeziehungen- Rechtsbeziehungen
Arbeitsrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Indisches Recht/ Rechtsanwalt Indischer Anwalt & Kanzlei Saju Jakob LL.B, LL.M, MBA ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erneuerbare Energien
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Klaus König
Kanzlei Andreas K. König, Kaiser-Wilhelm-Straße 16, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6845.9355405432 km
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Klaus König ist Ihr Ansprechpartner für Erneuerbare Energien
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Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald
RIECHWALD RECHTSANWÄLTE, Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München 7118.4927403662 km
Schneller und effektiver Rechtsschutz der Grundrechte der Menschen gegen fehlerhafte und unverhältnismäßige staatliche Maßnahmen! Spezialkanzlei im Bildungs-z. B. Hochschulzulassungs- Prüfungsrecht
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf P. B. Riechwald ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erneuerbare Energien
aus 5 Bewertungen Schön war das Herr Riechwald sich auf meine Anfrage sofort gemeldet hat und das Problem mit Hilfe meiner gesendeten … (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
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Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erneuerbare Energien
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph P. Scheuer
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Kanzlei Middel, Ferdinand-Braun-Str. 6, 74074 Heilbronn 6914.3256689627 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph P. Scheuer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erneuerbare Energien
aus 11 Bewertungen Hört umfassend zu, fokussiert auf das Wesentliche, zeigt Möglichkeiten und Risiken auf, geht auf Präferenzen ein. (18.11.2023)
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Rechtsanwalt Bastian Gmelin
Müller & Partner mbB Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt, Frühlingstr. 5, 97688 Bad Kissingen 6907.9607964403 km
Schnell, effizient und zielorientiert – praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen finden.
Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erneuerbare Energien hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bastian Gmelin
aus 5 Bewertungen Herr Gmelin verstand auf Anhieb den komplexen Sachverhalt. Es gab diesbezüglich nur wenige Rückfragen die der … (22.05.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erneuerbare Energien

Fragen und Antworten

  • Erneuerbare Energien: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erneuerbare Energien umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erneuerbare Energien und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erneuerbare Energien: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erneuerbare Energien sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Erneuerbare Energien sind ein fester und wachsender Bestandteil der Energieversorgung in Deutschland. 2013 stammte bereits ein Viertel des insgesamt erzeugten Stroms aus Sonnenenergie, Windenergie, Erdwärme sowie Wasserkraft und nachwachsenden Rohstoffen. Den Wärmeverbrauch deckten die auch als regenerative und grüne Energien bezeichneten erneuerbaren Energien 2013 mit knapp einem Zehntel. Erneuerbare Energien sind gekennzeichnet durch die Nutzung sich nicht in absehbarer Zeit erschöpfender Energiequellen wie Wind, Wasser und Sonne, im Vergleich zur Nutzung endlicher Energievorräte wie Kohle, Erdöl, Erdgas und Uran.

Energiewende verstärkt Nutzung erneuerbarer Energien

Erneuerbare Energien gewinnen insbesondere aufgrund der 2011 eingeleiteten Energiewende stetig an Bedeutung. Das Energieziel bis zum Jahr 2050 ist ein weitgehender Ersatz fossiler Energiequellen wie Erdöl, Erdgas und Kohle sowie der Kernenergie durch regenerative Energieträger.

Im Vordergrund steht bei der Energiewende dabei eine nachhaltigere Energieversorgung, die Versorgungssicherheit bei gleichzeitig bezahlbaren Energiepreisen gewährleisten soll. In dieser Hinsicht verlangt der bis 2022 geplante Ausstieg aus der Atomenergie vielfältige Anstrengungen. Die ambitionierten Pläne verändern nicht nur den Rohstoffmarkt. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Alternativen wie z. B. Windkraftanlagen und Photovoltaik sowie zur Speicherung der Energie etwa mittels Pumpspeicher sind auch nicht überall gleichermaßen effizient und rechtlich realisierbar. So entscheidet etwa über den Standort von Windrädern neben den Windverhältnissen aufgrund der von ihnen ausgehenden Emissionen auch die zur nächsten Bebauung einzuhaltende Abstandfläche, um eine insbesondere die Nachtruhe beeinträchtigende Lärmbelästigung zu vermeiden. Hinzu kommt hier, dass der Stromtransport des im Norden – insbesondere an den Küsten – besser produzierbaren Windkraftstroms in den Süden mittels oberirdischer Hochspannungsleitung über weite Strecken zu erheblichen Einschnitten in der Landschaft führt. Dieser geplante und unter dem Schlagwort „Stromtrasse“ bekannte Netzausbau verlangt nicht nur, das Bauplanungsrecht einzuhalten. Hinzu kommt der Umgang mit einer überwiegend ablehnenden Haltung der von einer solchen Stromtrasse unmittelbar vor Ort betroffenen Bürger sowie mit Umweltverbänden. Ähnliches gilt für den geplanten Bau neuer Gaskraftwerke zum Ausgleich der bei den Erneuerbaren wesentlich größeren witterungs- und jahreszeitbedingten Schwankungen in der Stromversorgung.

Die Nutzung erneuerbarer Energien wirft dabei auch außerhalb solcher Großprojekte Fragen auf. So ist ein Thema etwa die Einspeisung des erzeugten Stroms ins Netz. Sollt die hierfür notwendige Leitung von einer Biogasanlage oder Photovoltaikanlage zum Einspeisepunkt über ein fremdes Grundstück führen, ist der Grundstücksnachbar um Erlaubnis zu fragen und die Durchleitung rechtssicher zu gestalten. Eine mögliche Lösung ist hierbei die Eintragung einer Grunddienstbarkeit ins Grundbuch, im Gegenzug verpflichtet sich der stromproduzierende Nachbar zur Zahlung einer Entschädigung bzw. Rente. Steuerrechtlich üben dabei im Übrigen auch private Hausbesitzer eine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn sie das Dach ihres Hauses mit Photovoltaik versehen, um Gewinne zu erzielen.

Rechtliche Regelungen der erneuerbaren Energien

Neben dem technischen Know-how verlangt die Nutzung erneuerbarer Energien bei ihrer Realisierung auch die Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Im Kern steht dabei das sogenannte Energierecht. Bei diesem handelt es sich um ein Querschnittsrechtsgebiet. Es umfasst zunächst alle relevanten Normen der Energiewirtschaft wie insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz. Weitere Rechtsgebiete, die im Energierecht eine besondere Rolle spielen, sind das Umweltrecht, Baurecht, Wettbewerbsrecht, Steuerrecht und Verbraucherschutzrecht. Im Mittelpunkt des Rechts der erneuerbaren Energien steht insbesondere das Umweltenergierecht. Eine wesentliche Quelle energierechtlicher Regelungen ist aufgrund einer Kompetenz der Europäischen Union im Bereich der Energiepolitik dabei auch das EU-Recht.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das im April 2000 eingeführte Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt den Bereich der Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist die Förderung erneuerbarer Energien, um ihre Nutzung auszubauen. Anstatt mit Subventionen fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz Stromerzeuger mittels der sogenannten EEG-Umlage. Stromerzeuger erhalten 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung für ihren vorrangig ins Netz einzuspeisenden Ökostrom. Die EEG-Umlage gleicht dabei den Unterschied zwischen dem für die Stromerzeugung mittels erneuerbarer Energien garantierten und dem marktüblichen Strompreis aus. Die Höhe der EEG-Umlage hängt dabei von folgenden Faktoren ab:

  • der Art der Stromerzeugung: Windkraft auf Land bzw. auf See, Photovoltaik, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie,
  • der Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage zur Stromerzeugung,
  • der Größe der Anlage,
  • dem Strompreis,
  • der Anzahl an Befreiungen von der EEG-Umlage wie insbesondere für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch.

Die EEG-Umlage hat der Bundesgerichtshof (BGH) als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen. Die EEG-Umlage unterscheide sich wesentlich vom Kohlepfennig, den das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1994 für eine mit der Verfassung unvereinbare Sonderabgabe hielt. Kritiker halten die EEG-Umlage aufgrund des 2010 eingeführten Ausgleichsmechanismus jedoch für eine verfassungswidrige Sonderabgabe. Der BGH hat diese Ansicht abgelehnt, da die EEG-Umlage nicht in öffentliche Haushalte fließe, da Zahlungen ausschließlich zwischen Privaten erfolgten. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde gegen das EEG wurde vom durch diese BGH-Entscheidung betroffenen Kläger im August 2014 dem BVerfG eingelegt. Neben der EEG-Umlage regelt das EEG zudem einen KWK-Bonus als Vergütung für die bei der Stromerzeugung entstehende Abwärme. Die Erhöhung der Stromerzeugung aus der sogenannten Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezweckt dabei das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung – kurz Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Seit 2009 begleitet das EEG das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich – kurz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Es soll den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme- und Kälteerzeugung erhöhen, der vor allem durch Beheizen, Warmwasserversorgung bzw. die Klimatisierung von Immobilien entsteht. Konkrete zur Nutzung erneuerbarer Energien im Sinne des EEWärmeG beispielhaft genutzte Technik ist etwa:

  • Solarenergie: Solaranlagen zur Warmwassererzeugung,
  • Feste, flüssige und gasförmige Biomasse: Heizung mittels Brennholz, Pellets, Hackschnitzel oder Nutzung Biogas oder Bioöl,
  • Umweltwärme: Heizung mittels Wärmepumpe,
  • Geothermie: Erdwärme mittels Wärmepumpe.

Öffentliche Gebäude sollen eine Vorreiterrolle einnehmen. Aber auch private Eigentümer verpflichtet das Gesetz bei Neuerrichtung bzw. Sanierung eines Gebäudes deren Wärme- und Kältebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien zu decken. Die Anforderungen gelten dabei unabhängig davon, ob das Vorhaben einer Baugenehmigung oder Bauanzeige bedarf. Die Nichteinhaltung stellt eine mit Geldbuße sanktionierte Ordnungswidrigkeit dar. Denkmalschutz und Bauordnungsrecht können Ausnahmen von den Anforderungen zulassen. Eine finanzielle Förderung sieht das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz dabei vor. Dieses fördert dabei auch Umbauten an bestehenden Immobilien, die den genutzten Anteil erneuerbarer Energien erhöhen, auch wenn hier anders als bei Neubauten keine Pflicht zur Nutzung eines vom Energieträger abhängigen Mindestanteils an der Energieversorgung besteht. Das EEWärmeG befugt Bundesländer und Gemeinden zum Erlass eigener Vorschriften, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Anfang 2021 sollen neue Gebäude als Niedrigstenergiehäuser einen ganz wesentlichen Teil ihres Energiebedarfs aus erneuerbaren Energien decken.

Das EEWärmeG geht einher mit der Energieeinsparverordnung (EnEV), die eine Einsparung von Energie in Gebäuden bezwecken soll. An mehreren Stellen verweist das EEWärmeG dabei auf Regeln der EnEV. Zudem ist es möglich, Anforderungen des Wärmegesetzes ersatzweise durch Energieeinsparmaßnahmen zu erfüllen. Künftiges Ziel ist, die Instrumente zur Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden zusammenzufassen und weiter zu vereinfachen. Auch Maßnahmen im Mietrecht betreffen abgesehen von der Senkung des Wasserverbrauchs insbesondere die Energieeinsparung – und das zunehmend durch die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien. Ein Beispiel dafür ist der Einsatz von Solarthermie, der die Energiekosten für die Warmwasserbereitung reduziert und so die Nebenkosten senkt. Damit dies jedoch als energetische Modernisierung im Sinne des Gesetzes gilt, muss durch die Maßnahme in Bezug auf die Mietsache Endenergie nachhaltig eingespart wird.

(GUE)

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