5.789 Anwälte für Mindestlohn | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Benjamin von Allwörden
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Benjamin von Allwörden
VON ALLWÖRDEN Rechtsanwälte, Carl-Goerdeler-Weg 1, 21684 Stade 6689.9966458219 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Benjamin von Allwörden - Ihr juristischer Beistand im Bereich Mindestlohn
aus 27 Bewertungen Klage gemacht und einen sauberen Abschlus hinbekommen. Danke an den Anwalt! (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Langner
Rechtsanwältin Stefanie Langner
Kanzlei Stefanie Langner, Deisterstr. 20, 31785 Hameln 6760.1625346724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Langner
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Dietrich
Rechtsanwältin Claudia Dietrich
Kanzlei Claudia Dietrich, August-Bebel-Str. 2, 08412 Werdau 7017.1593184876 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Dietrich ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mindestlohn
(08.12.2020) Sehr gute Aufnahme beim ersten Kontakt - man hat sich aufgehoben gefühlt - Danke
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Oppertshäuser
Rechtsanwalt Joachim Oppertshäuser
Arbeitsrechtskanzlei Oppertshäuser, Nymphenburger Straße 20, 80335 München 7117.1913945252 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Mindestlohn beantwortet Herr Rechtsanwalt Joachim Oppertshäuser
aus 7 Bewertungen kompetent, akkurat, zuverlässig, schnell (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hansen
Rechtsanwalt Thomas Hansen
Oehlmann Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater, Am Stadtwald 27, 99974 Mühlhausen/Thüringen 6871.409472673 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hansen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mindestlohn
Profil-Bild Rechtsanwältin Viktoria Neun
Rechtsanwältin Viktoria Neun
Menz & Partner Rechtsanwälte Steuerberater, Kalchstraße 4, 87700 Memmingen 7039.7713871112 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Pferderecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Viktoria Neun gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr gute Erfolge. (09.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ruven Kueß
Rechtsanwalt Ruven Kueß
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Abramowski & Dr. Nowak, Adolfstraße 52, 38102 Braunschweig 6821.2888585491 km
Arbeitsrecht • Beamtenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mindestlohn unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ruven Kueß
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Zillien
Rechtsanwalt Joachim Zillien
MAURER · KOLLEGEN Rechtsanwälte · Wirtschaftsprüfer · Steuerberater, Gleiwitzer Straße 5 a, 55131 Mainz 6806.9121735455 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Joachim Zillien ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mindestlohn
aus 6 Bewertungen Guter Mann! (17.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heiko Liebscher
sehr gut
Kanzlei Heiko Liebscher, Schierholzstr. 27, 30655 Hannover 6771.1580522414 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Heiko Liebscher
aus 11 Bewertungen Die erste Erfahrung war wunderbar. Der Anwalt nahm sich die Zeit und erklärte einfach und richtig, um das Verständnis … (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer
Kanzlei Wernher-Ralf Schäffer, Virchowstr. 18, 90409 Nürnberg 7011.9641556686 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Wernher-Ralf Schäffer vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn
(23.11.2022) Hr. RA Schäffler hat auf meine schriftliche Anfrage reagiert. War sehr freundlich am Telefon. Leider hatte ich zu dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Jutta Modersitzki-Pastoor
Rechtsanwältin und Notarin Jutta Modersitzki-Pastoor
Kanzlei Jutta Modersitzki-Pastoor, Bahnhofstraße 7, 26810 Westoverledingen 6590.5736678936 km
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Jutta Modersitzki-Pastoor ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Kompetente und zügige Beratung. Es hat alles gestimmt. (24.11.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M.
sehr gut
Kanzlei Dimitrova & Toleva, Dragoman 3/3/1, 9002 Warna, Bulgarien 8459.0803754473 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Nora Dimitrova, LL.M.
aus 20 Bewertungen Ich hatte den Eindruck, dass Frau Dimitrova eine sehr kompetente und gewissenhafte Rechtsanwältin ist. Auch … (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Heintz
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael Heintz
WISSING HEINTZ GEHRLEIN Rechtsanwälte PartGmbB, Max-Planck-Str. 6, 76829 Landau in der Pfalz 6842.3562458038 km
Höchstleistungen erreiche ich dadurch, dass ich jedes Mandat so bearbeite, als ginge es um mein eigenes Anliegen und einen persönlichen Fall.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Heintz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mindestlohn
aus 45 Bewertungen Herr Dr. Heintz wurde mir von einer sehr zufriedenen Freundin empfohlen. Nach drei Anwälten die mir nicht weiter … (22.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Lenné
sehr gut
Rechtsanwalt Guido Lenné
Anwaltskanzlei Lenné, Max-Delbrück-Str. 18, 51377 Leverkusen 6673.7308819759 km
Schnell. Zuverlässig. Clever.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Guido Lenné unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Mindestlohn
aus 1.021 Bewertungen Hatte einen Telefontermin vereinbart zur Beratung vereinbart. Zeitpunkt wurde pünktlich eingehalten. Das Gespräch war … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Franz
Rechtsanwaltskanzlei Torsten Franz, Bünaustr. 33, 01159 Dresden 7078.4233672463 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Torsten Franz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mindestlohn
(07.06.2023) Eine sehr schnelle Antwort, Kompetenz und einen Gesprächstermin
Profil-Bild Rechtsanwältin Winnie Behnisch
Rechtsanwältin Winnie Behnisch
Kanzlei Winnie Behnisch, Dresdner Str. 16, 01662 Meißen 7058.4140252019 km
"Man sollte nicht das Unrecht verurteilen, sondern vielmehr das Recht, weil es sich vom Unrecht hat verdrängen lassen."
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Winnie Behnisch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn
aus 8 Bewertungen Der Kontakt war 👍 und In der Sache kompetent gelöst. (17.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Mensak
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Rechtsanwalt Tim Mensak
grub und mensak - Rechtsanwälte, Berliner Str. 3, 13187 Berlin 6972.4047126027 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Tim Mensak bietet im Bereich Mindestlohn Rechtsberatung und Vertretung
aus 33 Bewertungen sehr seriöse und kompetente anwaltliche Beratung im Rahmen unseres Hausbaus. Kaufvertragsüberprüfung für das … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulrich Prox
Rechtsanwalt Ulrich Prox
Kanzlei Prox, Pleidelsheimer Straße 11, 74321 Bietigheim-Bissingen 6919.2154182209 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Ulrich Prox für Rechtsfragen rund um den Bereich Mindestlohn
(01.12.2023) nur zum weiter Weiterempfehlung
Profil-Bild Rechtsanwalt Walter Baar
Kanzlei Freifrau von Ledebur u. Baar, Lübsche Str. 146, 23966 Wismar 6785.3008269862 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Walter Baar
(14.07.2020) Sehr schnelle Antwort auf mein Anliegen und unkomplizierte Verfahrensweise.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schopf
Rechtsanwalt Thomas Schopf
Weyrich Rechtsanwälte PartG mbB, Friedhofstr. 2, 66849 Landstuhl 6794.5726942129 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schopf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Mindestlohn
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Michels
sehr gut
Anwaltskanzlei Michels, Maxstr. 3, 45127 Essen 6651.5626895913 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn bietet Frau Rechtsanwältin Nadine Michels
aus 44 Bewertungen Der Erste Fall ist abgeschlossen, und einer ist noch auf. Ich bin sehr sehr zufrieden. Vielen Dank! (19.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Caesar Wiertz
Kanzlei Marcus Caesar Wiertz, Josef-Kohtes-Str. 38, 40670 Meerbusch 6638.803867747 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Caesar Wiertz im Bereich Mindestlohn bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwältin Gabriele Matt
Rechtsanwaltskanzlei Endriss und Kollegen, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4889818503 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Gabriele Matt bietet im Bereich Mindestlohn Rechtsberatung und Vertretung
(19.09.2023) Die Bearbeitung , war effektiv und zügig abgearbeitet
Profil-Bild Rechtsanwältin Ingrid Grüttner
RGS Rechtsanwälte, Scheibenstraße 49, 40479 Düsseldorf 6648.3706767011 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Ingrid Grüttner ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Mindestlohn
(30.11.2020) Frau Grüttner hat mich erfolgreich bei einer Klage vertreten. Ich empfehle Sie uneingeschränkt weiter und würde bei …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mindestlohn

Fragen und Antworten

  • Mindestlohn: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mindestlohn umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mindestlohn und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mindestlohn: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mindestlohn sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in ganz Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn für Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten.

Wie wird der Mindestlohn angepasst?

Eine Erhöhung des Mindestlohns erfolgte zuletzt 2019. Darüber entscheidet die Mindestlohnkommission. Die mit je drei Mitgliedern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie einem Vorsitzenden besetzte Kommission soll beim Finden des geeigneten Mindestlohns die Kriterien Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen, Nichtgefährdung der Beschäftigung sowie das Ergebnis von Tarifverhandlungen beachten. Die Leitlinien sind auch wichtig für die Vereinbarkeit des Mindestlohns mit der Verfassung in Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie den Schutz von Eigentum, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Koalitionsfreiheit. Im Jahr 2020 ist eine Evaluierung des Mindestlohngesetzes vorgesehen.

Wie hat sich die Mindestlohnhöhe entwickelt?

Die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns muss mindestens alle zwei Jahre angepasst werden. Seit der Einführung hat sich der Mindestlohn zum Jahresanfang wie folgt entwickelt.

20158,50 Euro
20178,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro

Die Angaben bezeichnen den Bruttolohn. Der Mindestlohn gilt dabei je Zeitstunde, in der ein Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat. Dazu zählen auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, nicht aber eine Rufbereitschaft. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz Mindestlohngesetz (MiLoG).

Welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle abhängigen Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme folgender fünf Personengruppen.

Minderjährige

Keinen Mindestlohnanspruch haben Personen unter 18 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Auszubildende

Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ist kein Mindestlohn zu zahlen. Das gilt auch für volljährige Azubis. Die Vergütung von Lehrlingen regelt anstelle des Mindestlohngesetzes das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Praktikanten

Ein freiwilliges Praktikum unterliegt bis zu einer Dauer von drei Monaten nicht dem Mindestlohn. Ab dem vierten Monat ist in jedem Fall der Mindestlohn zu zahlen. Das gilt insbesondere, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums erfolgt.

 Ausgenommen von der Mindestlohnpflicht sind auch Pflichtpraktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie erfolgen. Dasselbe gilt, wenn das Praktikum einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung dient.

 Bei einem begleitenden Praktikum zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung ist ein mit demselben Ausbildenden bereits zuvor bestehendes Praktikum bei der maßgeblichen Dauer für die Ausnahme vom Mindestlohn zu berücksichtigen.
 Arbeitgeber müssen unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Praktikanten aushändigen. In Anbetracht der Ausnahmen vom Mindestlohn bei Praktika, der Aufzeichnungspflicht und der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen bei Kontrollen sollte der Vertrag die Umstände des Praktikums möglichst genau beschreiben.

Langzeitarbeitslose

Keinen Mindestlohnanspruch hat in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung, wer unmittelbar vor deren Beginn langzeitarbeitslos war. Als langzeitarbeitslos gilt, wer zuvor zwölf Monate und länger arbeitslos war.

Ehrenamtlich Tätige

Ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen sind auch ehrenamtlich Tätige, die sich etwa in einem Verein oder in einer Organisation engagieren. Gemeinnützigkeit allein reicht jedoch nicht. Überwiegen die finanziellen Interessen an einer sportlichen Betätigung könnten erwachsene Amateurspieler oder Trainer – z. B. eines Fußballvereins – dem Mindestlohngesetz unterfallen.

Welche Übergangsregeln gelten bezüglich des Mindestlohns?

Allgemein verbindliche Tarifverträge

Allgemein verbindliche Tarifverträge gehen den Mindestlohnregeln zunächst vor. Tariflöhne können den Mindestlohn vorerst unterschreiten. Seit dem 1. Januar 2017 schreibt das Mindestlohngesetz auch in einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag den Mindestlohn als Lohnuntergrenze vor. Bis zum 31. Dezember 2017 waren abgesehen davon noch weitere Abweichungen vom MiLoG möglich. Der damit verbundene Eingriff in die Tarifautonomie und in die Koalitionsfreiheit ist umstritten.

Branchenmindestlöhne

Bereits existierende Branchenmindestlöhne etwa für Gebäudereinigung, Pflegedienst, Friseurhandwerk, Fleischwirtschaft oder Zeitarbeit, die per Rechtsverordnung aufgrund von Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten entsprechend weiter. Zeitungszusteller mussten im Jahr 2015 mindestens 75 Prozent. ab 2016 mindestens 85 Prozent des Mindestlohns und ab 2017 8,50 Euro erhalten. Seit 2018 haben Zeitungszusteller Anspruch auf den vollen Mindestlohn.

Besondere Beschäftigungen und Lohnsysteme

Minijob und Mindestlohn

Sofern keine der genannten Ausnahmen beim Mindestlohn greift, haben auch Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Im Rahmen einer solchen geringfügigen Beschäftigung darf das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Alternativ kann eine geringfügige Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage sozialversicherungsfrei erfolgen. Bei Überschreiten einer dieser Vorgaben kommt es zur Versicherungspflicht des Beschäftigten in der Sozialversicherung. Eine Ausübung des Minijobs als Nebenjob oder durch einen Rentner ändert nichts an der Einhaltung der Mindestlohnregeln.

Mindestlohn für Saisonarbeiter

Auch für Saisonarbeiter gilt grundsätzlich keine Ausnahme vom Mindestlohn. Viele Saisonkräfte sind in der Landwirtschaft zur Ernte oder in Hotel und Gastronomie in der Hochsaison tätig. In welcher Höhe dabei eine Anrechnung von Kosten für Essen und Unterkunft auf den Mindestlohn einer Saisonarbeitskraft erfolgen darf, bestimmt eine noch zu erlassende Rechtsverordnung. Anders als bei Minijobbern ist eine kurzfristige Beschäftigung bei Saisonarbeitern anstelle von 50 Tagen bis zu 70 Tage sozialversicherungsfrei.

Akkordarbeit und Stücklohn

Bei Bezahlung nach Leistung bzw. Bezahlung pro Stück – z. B. pro zugestellte Zeitung ­– muss sich in einem gewissen Zeitraum der durchschnittliche Mindestlohn ergeben. Bezugsgröße kann etwa ein Monat oder eine Woche sein in Anlehnung an eine monatlich oder wöchentlich erfolgende Lohnzahlung. Akkordlohn oder Stücklohn ist entsprechend umzurechnen.

Weitere Pflichten des Mindestlohngesetzes

Arbeitgeber treffen neben der Zahlung des Mindestlohns folgende weitere Pflichten.

Fälligkeit des Mindestlohns

Bei einem miteinander vereinbarten Zeitpunkt der Lohnzahlung zählt dieser. Spätestens ist der Mindestlohn aber am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, der dem Monat der Arbeitsleistung folgt. Auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto – z. B. mittels Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – angesammelte Überstunden sind spätestens 12 Monate nach ihrer monatlichen Erfassung durch Freizeit oder durch Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses z. B. durch Kündigung muss der Ausgleich spätestens im darauffolgenden Kalendermonat stattfinden.
 
 Für Plusstunden in einem Arbeitszeitkonto gilt zudem eine Obergrenze. Die Anzahl angesammelter Überstunden darf 50 Prozent der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit auf den Monat bezogen nicht überschreiten.

Aufzeichnungspflichten und Zeiterfassung

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (Minijobber) sowie Beschäftigten in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen ist aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
 
 Die Verordnung über Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz – kurz Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLodokV) regelt weitere Details. Demnach gilt diese Aufzeichnungspflicht nicht mehr für Arbeitsverhältnisse ab einem Gehalt von 2958 Euro brutto im Monat. Die Zahl entspricht einer Arbeitsdauer von durchschnittlich 12 Stunden an 29 Tagen im Monat zum Mindestlohn von 8,84 Euro brutto. Die Begründung für diese Zahl ist, dass kaum jemand länger zum Mindestlohn arbeite.

Außerdem sieht die MiLodokEV vereinfachte Aufzeichnungspflichten für bestimmte Tätigkeiten und Mitarbeiter vor, wie etwa für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, Kinder und Eltern des Arbeitgebers.
 
 Aufgrund von Kritik wurde die Schwelle ab August 2015 um eine Schwelle bei 2000 Euro brutto pro Monat ergänzt, bei deren Überschreiten die Aufzeichnungspflicht entfällt. Ein Arbeitnehmer muss dafür jedoch ein verstetigtes Gehalt von 2000 Euro in den letzten 12 Monaten vom gleichen Arbeitgeber erhalten haben. Sonst bleibt es bei der Schwelle von 2958 Euro brutto im Monat, ab der die Aufzeichnungspflicht entfällt.

Anrechnung von Zusatz- und Sonderleistungen

Das Mindestlohngesetz geht nur vom jeweils geltenden Mindestlohn pro Zeitstunde aus. Die Anrechnung zusätzlichen Entgelts wie
  • Provisionen,
  • Trinkgelder,
  • Nachtzuschläge,
  • Weihnachtsgeld,
  • Urlaubsgeld
ist gesetzlich nicht geregelt. Dasselbe gilt für Sachleistungen wie einen Dienstwagen oder eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung.

Trinkgeld

Trinkgelder, die bei der Bedienung in der Gastronomie, Taxifahrer oder Friseur üblich sind, zählen wie andere von Dritten und nicht vom Arbeitgeber stammende Leistungen nicht zum Mindestlohn.

Zulagen und Zuschläge

Eine Anrechnung von Zulagen oder Zuschlägen wie für besondere Arbeitszeiten (Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Arbeit in der Nacht) sowie für besondere Gefahren oder andere Belastungen und Leistungsprämien (für Zielerreichung wie Menge, Qualität, Termineinhaltung) ist laut Gesetzesbegründung nicht vorgesehen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anrechnung einer Spätschichtzulage auf einen Branchenmindestlohn zugelassen. Solange die Zulage wie hier nicht anderen gesetzlich festgelegten Zwecken diene, beziehe sie sich auf die normale Arbeit. Das trifft auch auf den pro Zeitstunde zu zahlenden Mindestlohn zu.

Vermögenswirksame Leistungen
 
 Ebenso außen vor bleiben vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge außen vor. Nach der Gesetzeslogik des Mindestlohns fehlt wegen des Vorsorgegedankens und der Zahlung in der Zukunft der für den Mindestlohn entscheidende Zweck- und Zeitbezug zur Arbeitsleistung.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld zählt nur in bestimmten Fällen zum Mindestlohn. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil v. 25.05.2016, Az.: 5 AZR 135/16).

Außen vor ist danach die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung oder Danach fehlt einem aufgrund des Arbeitsvertrags gegebenen oder durch betriebliche Übung entstandenen jährlich gezahltem Weihnachtsgeld, das die Mitarbeitertreue belohnen soll, der unmittelbare Bezug zur Arbeitsleistung.

Nicht zum Mindestlohn zählen zudem Zahlungen aufgrund besonderer gesetzlicher Zwecke, wie etwa für Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.

Folgen bei Verstößen gegen den Mindestlohn

Die Einhaltung der Mindestlohnregeln kontrolliert der Zoll, der bereits die Schwarzarbeit verfolgt. Eine Prüfung kann auch nach Hinweisen durch eine andere Behörde wie dem Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
 
 Für die Ordnungswidrigkeit einer nicht oder nicht rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns – auch durch einen Subunternehmer und Subsubunternehmer – sieht das Mindestlohngesetz ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor. Für andere Verstöße wie nicht geduldete Prüfungen, fehlende Mitwirkung und mangelhafte Aufzeichnungen drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro. Wer sich selbst belasten würde, sollte sich unmittelbar auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen.
 
 Mindestlohnberechtigte Beschäftigte, die weniger als 8,84 Euro erhalten haben, haben Anspruch auf die regelmäßig darüber liegende übliche Vergütung. Der Anspruch auf Lohnausgleich bei einem niedrigeren Lohn als dem Mindestlohn unterliegt der Verjährung ausgehend von dem Jahr seiner Entstehung nach drei Jahren zum jeweiligen Jahresende. Eine Verwirkung des Mindestlohnanspruchs ist gesetzlich ausgeschlossen. Des Weiteren sind bei unterschrittenem Mindestlohn Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber nachzuzahlen. Bei Vorsatz droht dem Arbeitgeber darüber hinaus ein Strafverfahren wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.

Umgehung des Mindestlohns

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können keinen Lohn unter dem Mindestlohn vereinbaren. Auch die Regeln zur Fälligkeit sind unabdingbar. Einzige Möglichkeit: ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener gerichtlicher Vergleich.
 
 Beim Einsatz freier Mitarbeiter darf sich keine Scheinselbstständigkeit ergeben. Eine solche liegt nahe, wenn der Mitarbeiter Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen hat und seiner Kontrolle unterliegt, feste Arbeitszeiten einhalten muss, vergleichbar wie Beschäftigte in den Betriebsablauf eingegliedert ist und nur bestimmte Arbeitsmittel benutzen darf. Solche Abgrenzungskriterien gelten auch bei einer Beschäftigung mittels Werkvertrag.
 
 Auch der Hinweis an erwachsene Beschäftigte ihre Arbeit durch minderjährige Angehörige erfüllen zu lassen, stellt eine Umgehung dar. Bei Stücklohn muss sich der Mindestlohn durch durchschnittliche Leistung erreichen lassen. Von Benachteiligung beim Mindestlohn Betroffene sollten sich an den Betriebsrat wenden. Zudem können Arbeitnehmer aber auch Wettbewerber sich anonym an die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums wenden. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist ein Rechtsanwalt hilfreich.

(GUE)

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