Die wichtigsten Fakten
- Schadensersatz bzw. Schadenersatz stellt einen Ausgleich für einen erlittenen Schaden dar.
- Bei einem Schadensersatzanspruch muss der Schädiger schuldhaft (vorsätzlich, fahrlässig) gehandelt haben.
- Es gibt vertragliche und gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz.
- Schadensersatz bedeutet, dass der Schädiger vorrangig den Zustand wiederherstellen muss, der ohne das Schadensereignis bestehen würde.
- Schadensersatz durch Geldzahlung gibt es nur unter besonderen Voraussetzungen.
- Für Verletzungen des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung kann es Schmerzensgeld geben.
Für welche Schäden gibt es Schadensersatz?
Ein Schaden ist jeder Nachteil, den eine Person oder eine Sache durch ein Schadensereignis erleidet. Schadensersatz gibt es für materielle und immaterielle Schäden. Beide Schadensarten können aufgrund desselben Schadensereignisses entstehen.
Vermögensschäden – Materielle Schäden
Ein materieller Schaden lässt sich konkret beziffern. Er liegt insbesondere bei der Verletzung des Vermögens vor, denn zum Vermögen zählen alle Güter, die einen Geldwert haben wie insbesondere Sachen z. B. Häuser oder Autos. Geschädigte müssen ein Recht daran haben wie z. B. das Eigentumsrecht. Zum Vermögen zählen beispielsweise auch Forderungen, Gesellschaftsanteile, Patent- oder Urheberrechte. Schadensersatz kann auch den entgangenen Gewinn bzw. entgangenen Verdienst umfassen. Schädiger müssen deshalb auch Vermögensvorteile ersetzen, die ohne das Schadensereignis wahrscheinlich zu Vermögen geführt hätten. So kann beispielsweise ein Taxiunternehmer, dessen Taxi infolge eines nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfalls für mehrere Tage ausfällt, die entfallenen Einkünfte als Schadensersatz verlangen.
Beispiele für materielle Schäden:
- Abschleppkosten
- Sachverständigenkosten
- Ersatzbeschaffungskosten
- Wertminderung, z. B. durch Unfallschaden bei Weiterverkauf
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall / Einkommensausfall / Erwerbsausfall
- Rechtsanwaltskosten
Nichtvermögensschäden – Immaterielle Schäden
Immaterielle Schäden lassen sich nicht konkret beziffern. Der Schaden trifft vor allem Rechtsgüter, deren Wert sich nicht in Geld ausdrücken lässt wie Gesundheit, Ehre oder Urlaubsfreude. Immaterielle Schäden werden deshalb auch als Nichtvermögensschäden oder als ideelle Schäden bezeichnet. Schadensersatz für immaterielle Schäden gibt es nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen.
- Beispiele für immaterielle Schäden:
- Haushaltsführungsschaden, auch bei Singles möglich
- Besuchskosten naher Angehöriger im Krankenhaus
- Schockschäden naher Angehöriger
- Entschädigung bei einer Diskriminierung z.B. wegen des Alters oder des Geschlechts
- Vermehrte Bedürfnisse wie z. B. Pflegekosten, behindertengerechte Umbauten, künstliche Gelenke, die auch Anspruch auf Geldrente begründen können
- Unterhaltsschaden Unterhaltsberechtigter, wenn z. B. bei Tod zum Unterhalt verpflichteter Person
- Nachteile des Fortkommens, wenn der Schaden z. B. die bisherige Berufsausübung behindert
- Umschulungskosten
- Verspäteter Eintritt oder Nichteintritt ins Berufsleben bei Kindern und Auszubildenden
- Beerdigungskosten
- Nur in besonderen Fällen Schadensersatz für entgangene Nutzungsmöglichkeit wie Auto, Wohnung, Internet
- Ausnahmsweise Schadensersatz bei einer besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung z. B. durch Beleidigung, wenn kein anderer angemessener Ausgleich möglich ist z. B. durch Gegendarstellung
- Kein Schadensersatz für verlorene Freizeit oder Urlaubszeit, aber ausnahmsweise Ersatz für entgangene Urlaubsfreude möglich
Schmerzensgeld können Geschädigte nur für folgende immaterielle Schäden verlangen:
- Verletzung des Körpers
- Verletzung der Gesundheit
- Verletzung der Freiheit
- Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
Schmerzensgeld soll den Schaden ausgleichen und dem Geschädigten zudem Genugtuung für das Leid verschaffen. Bei der Ermittlung nutzen Gerichte Schmerzensgeldtabellen. Die Beträge machen jedoch keine verbindliche Vorgabe für die Schmerzensgeldhöhe.
- Über die Schwere der Verletzung hinaus bestimmen folgende Faktoren die Schmerzensgeldhöhe:
- Behandlungsdauer und insbesondere Krankenhausaufenthalt
- Lebensalter
- Grad der Schmerzen
- Dauerschaden wie insb. Aufwendungen aufgrund einer Schwerbehinderung
- Verletzungsfolgen für das weitere Leben
Weshalb kann es Schadensersatz geben?
Wer Schadensersatz verlangen will, benötigt einen Schadensersatzanspruch. Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch ist zunächst ein Schuldverhältnis. Dieses kann aufgrund eines Vertrags bestehen oder aufgrund einer gesetzlichen Regelung. Je nachdem handelt es sich um vertragliche Schuldverhältnisse oder gesetzliche Schuldverhältnisse.
Vertragliche Schuldverhältnisse | Gesetzliche Schuldverhältnisse |
Kaufvertrag Beispiel: Der Autoverkäufer verschweigt arglistig einen schweren Mangel am Fahrzeug. Der Käufer erleidet deshalb einen schweren Unfall. | Unerlaubte Handlung § 823 BGB Beispiel: Schäden am Körper und an der Kleidung durch unerlaubte Körperverletzung und Sachbeschädigung. |
Mietvertrag Beispiel: Schimmelbildung, weil der Mieter unzureichend gelüftet hat. Der Vermieter verlangt die Beseitigungskosten. | Geschäftsführung ohne Auftrag § 677 BGB Beispiel: Schutz des infolge Sturms undichten Dachs am Nachbarhaus, während der Nachbar nicht erreichbar ist. Der Helfer beschädigt dabei versehentlich ein Fenster. |
Arbeitsvertrag Beispiel: Der Arbeitgeber vernachlässigt Arbeitsschutzmaßnahmen. Ein Arbeitnehmer wird deshalb schwer verletzt. | Eigentümer-Besitzer-Verhältnis § 987 BGB Beispiel: Beschädigung des neu gekauften Autos, bei dem es sich jedoch unwissentlich um ein gestohlenes Fahrzeug handelte. Dessen Eigentümer verlangt nun Schadensersatz. |
Darlehensvertrag Beispiel: Der Darlehensgeber spricht öffentlich über die schlechte Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers. Dieser erhält dadurch keine Darlehen mehr von anderen. | Tierhalterhaftung § 833 BGB Beispiel: Der eigene Hund verletzt einen fremden Hund schwer beim Spaziergang. Dessen Halter verlangt die Tierarztkosten. |
Schenkungsvertrag Beispiel: Der Schenker verschweigt arglistig einen Mangel am verschenkten Fahrrad. Der Beschenkte wird dadurch verletzt. | Ungerechtfertigte Bereicherung 812 BGB Beispiel: Rückforderung des Kaufpreises, nachdem sich der Kaufvertrag als unwirksam herausstellt. |
Werkvertrag Beispiel: Das neu erstellte Haus hat nicht behebbare Baumängel. Der Bauherr will Schadensersatz vom Bauunternehmen. | Fahrzeughalterhaftung 7 StVG Beispiel: Ein unverschuldeter Unfall mit einem Fahrradfahrer. Dieser verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld. |
Leihvertrag Beispiel: Der Entleiher gibt das geliehene Werkzeug beschädigt zurück. Der Verleiher will dafür Schadensersatz. | Produkthaftung Beispiel: Ein Hersteller bringt ein fehlerhaftes Produkt auf den Markt. Infolge des Fehlers wird ein Mensch bei der Benutzung verletzt. |
Pachtvertrag Beispiel: Die verpachtete Fläche ist mit Schadstoffen belastet. Der Pächter kann die Fläche nicht zum vereinbarten Pflanzenanbau verwenden. Für die bereits ausgebrachte Saat will der Pächter Schadensersatz. |
Die an einem Schuldverhältnis beteiligten Personen werden als Schuldner und Gläubiger bezeichnet. Schuldner ist, wer eine Leistung erbringen muss. Gläubiger ist, wer diese fordern kann. Wer einen Schadensersatzanspruch besitzt, kann als Gläubiger Schadensersatz verlangen. Schuldner ist in der Regel der Schadensverursacher und sofern vorhanden dessen Versicherung. Für vertragliche und gesetzliche Schadensersatzansprüche gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
Schadensersatz aufgrund Vertragsverletzung
Wesentliche Voraussetzungen eines vertraglichen Schadensersatzanspruchs sind:
- Vertragliches Schuldverhältnis mit dem Schädiger
- Pflichtverletzung des Schädigers oder einer ihm zurechenbaren Person
- Einstehen des Schädigers für die Pflichtverletzung
- Schadensersatz nach der Schadensart
- Eventuell zu berücksichtigende Mitschuld des Geschädigten
Entscheidend ist die Vertragsart. Bei einem Kaufvertrag sieht das Gesetz andere Schadensersatzansprüche als bei einem Mietvertrag oder bei einem Reisevertrag vor. Schadensersatzansprüche können sich auch direkt aus dem Vertragsinhalt ergeben. Außerdem können neben vertraglichen auch gesetzliche Schadensersatzansprüche bestehen.
Schadensersatz bei Verbraucherverträgen
Auch die am Vertrag beteiligten Personen können sich auf den Anspruch auf Schadensersatz auswirken. Bei Verträgen zwischen Unternehmen und Verbrauchern gelten besondere Informationspflichten und eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber Verbrauchern. Bestimmungen zum Schadensersatz in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gegenüber Verbrauchern leichter unwirksam. Das gilt beispielsweise für Schadensersatzpauschalen. Wird die Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht, kann ein Schadensersatz statt der Leistung oder ein Schadensersatz neben der Leistung vorliegen. Je nachdem gelten unterschiedliche Regeln für die Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs.
Wann gibt es Schadensersatz statt der Leistung?
Der Autohändler verkauft ein ihm bekannt mangelhaftes Fahrzeug. Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer zur Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Nachdem sich der Mangel nach erfolgloser Fristsetzung nicht beheben lässt, tritt der Verkäufer vom Kaufvertrag zurück. Der Verkäufer erhält das Auto zurück, der Käufer den Kaufpreis. Zusätzlich verlangt der Käufer Schadensersatz, weil er für ein vergleichbares Auto deutlich mehr Geld ausgeben muss.
Und wann ist Schadensersatz neben der Leistung möglich?
Beim Schadensersatz neben der Leistung muss generell keine Fristsetzung erfolgen. Geschädigte können den Schadensersatz direkt verlangen.
Beispiele für Schadensersatz neben der Leistung:
- Der Heizungsbauer soll die Heizung reparieren. Beim Betreten des Hauses beschädigt er die Haustür mit seinem Werkzeug. Dieser Schaden bliebe trotz erfolgreich durchgeführter Heizungsreparatur bestehen.
- Der vereinbarte Liefertermin für das Auto wird um vier Wochen überschritten. Weil der Käufer das Auto nicht nutzen kann, nimmt er einen Mietwagen. Die Kosten stellen einen Verzugsschaden dar, der einen Schadensersatz neben der Leistung darstellt.
- Die Bremsen des Autos sind mangelhaft. Infolgedessen fährt der Käufer durch sein geschlossenes Garagentor und verletzt sich dabei. Das Auto wir schwer beschädigt. Der Schaden am Auto stellt einen Mangelschaden dar. Die Schäden am Tor und an der Gesundheit gelten dagegen als Mangelfolgeschäden, der infolge des Mangels entstanden ist.
Ist auch Schadensersatz für vergeblichen Aufwand möglich?
Ja, aber nur anstelle von Schadensersatz statt der Leistung können Geschädigte auch der Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Damit gemeint sind Aufwendungen, die ein Geschädigter im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung erbracht hat und erbringen durfte.
Beispiel für Ersatz vergeblicher Aufwendungen:
Interessenten an einer Immobilie lassen nach Verhandlungen mit dem Verkäufer einen Immobilienkaufvertrag von einem Rechtsanwalt für die spätere notarielle Beurkundung erstellen. Außerdem nehmen sie ein Darlehen zur Finanzierung auf. Infolge einer vom Verkäufer zu vertretenden Absage scheitert das Geschäft. Die Kosten der Vertragserstellung und der Finanzierung können als vergebliche Aufwendungen verlangt werden.
Wann liegt eine Pflichtverletzung vor?
Weitere Voraussetzung für einen vertraglichen Schadenersatzanspruch ist ein Verstoß gegen eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis. Die Nichterfüllung einer geschuldeten Pflicht bezeichnet das Gesetz als Pflichtverletzung. Der Geschädigte kann den Ersatz des daraus entstehenden Schadens verlangen. Das Vorgehen zum Erhalt von Schadensersatz richtet sich nach Art und Ursache der Pflichtverletzung.
- Bei vertraglichen Pflichten werden Hauptleistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Nebenpflichten unterschieden.
- Hauptleistungspflichten prägen entscheidend das Geschäft z. B. Lohnzahlung des Arbeitgebers für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers
- Nebenleistungspflichten unterstützen die Erbringung der Hauptpflichten z. B. die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Nebenpflichten schützen die beteiligten Personen über Leistungsverhältnis hinaus z. B. die Ermöglichung von Freizeit für den Arbeitnehmer zur Stellensuche
In folgender Tabelle finden Sie wichtige Hauptleistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Nebenpflichten zu verschiedenen Vertragsformen:
Vertragsart | Vertragsparteien | Hauptpflichten (Beispiele) | Nebenleistungspflichten und Nebenpflichten (Beispiele) |
Kaufvertrag | Verkäufer | Übergabe der mangelfreien Sache | Beratung, Aufklärung, Versand, Wartung etc. |
Käufer | Vollständige Bezahlung der Sache | Abnahme der Ware + weitere vertr. Vereinbarungen |
Mietvertrag | Vermieter | Überlassung der Mietwohnung (sog. Mietsache) | Überlassung und Instandhaltung der Mietsache im geeigneten Zustand |
Mieter | Bezahlung der Miete | Sorgfaltspflicht, Obhutspflicht, Verkehrssicherungspflicht, Duldung von Modernisierungsmaßnahmen |
Darlehensvertrag | Darlehensgeber (z. B. Bank) | Überlassung des Geldbetrages | Beratung und Aufklärung insb. bei Verbraucherdarlehen, Vertrauliche Behandlung der Kreditwürdigkeit |
Darlehensnehmer | Zinszahlung und Rückzahlung des Darlehens | Zahlung des Zinses |
Arbeitsvertrag | Arbeitgeber | Zahlung des Gehalts/Lohns | Fürsorgepflicht, Beschäftigungspflicht, Urlaubsgewährung |
Arbeitnehmer | Erbringung der Arbeitsleistung | Loyalität, Rücksichtnahme |
Schadensersatz wegen der Verletzung von Leistungspflichten ist erst möglich, wenn dem Schädiger vorher erfolglos eine Frist gesetzt wurde. Diese Fristsetzung ist nur in bestimmten Fällen entbehrlich. Bei Verletzung einer Nebenpflicht ist dagegen keine Fristsetzung erforderlich. Geschädigte können direkt Schadensersatz vom Schädiger verlangen. Der Schädiger muss die Pflichtverletzung allerdings auch zu vertreten haben.
Wann muss der Schädiger für seinen Fehler einstehen?
Zum Schadensersatz verpflichtet ist, wer aufgrund des Schuldverhältnisses für die Pflichtverletzung verantwortlich ist. Dies wird als Vertretenmüssen bezeichnet. Der Schädiger muss Vorsatz oder Fahrlässigkeit vertreten, sofern keine strengere oder mildere Haftung geregelt ist. Zudem kann ein Schuldner auch für Pflichtverletzungen anderer Personen verantwortlich sein. Setzt er zum Beispiel Mitarbeiter ein, um einen Vertrag zu erfüllen, haftet er für deren Verschulden im gleichen Umfang wie für eigenes Verschulden. Entsprechende Personen werden als Erfüllungsgehilfen bezeichnet.
Beispiele für Pflichtverletzungen:
- Der Verkäufer will das mangelhafte Auto weder reparieren noch ein mangelfreies Auto liefern ohne einen Grund dafür zu nennen. Damit verletzt er seine Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache. Da das wissentlich und willentlich geschieht, erfolgt die Pflichtverletzung vorsätzlich. Diesen Vorsatz muss der Verkäufer vertreten.
- Der Mitarbeiter der Autowerkstatt vergisst bei der Reparatur einen Schraubenschlüssel im Motorraum. Als der Besitzer das Auto abholt, blockiert der Schlüssel den Zahnriemen und führt zu einem Motorschaden. Der Mitarbeiter hat fahrlässig gehandelt, da es zur erforderlichen Sorgfalt gehört, kein Werkzeug im Motorraum zu hinterlassen. Außerdem haftet der Werkstattbesitzer für den Mitarbeiterfehler. Denn er setzte diesen ein, um den ihm erteilten Reparaturauftrag gegenüber dem Autobesitzer zu erfüllen.
Haftungserweiterungen und Haftungsbeschränkungen beim Schadensersatz
Haftungserweiterungen und Haftungsbeschränkungen können aufgrund des Vertrags, des erweiterten Schuldverhältnisses oder des Gesetzes gelten.
Somit können für im Einzelfall unterschiedliche Haftungsmaßstäbe gelten. Nur wenn die Verletzung den erreicht, muss der Schädiger überhaupt Schadensersatz leisten.
Beispiele für Haftungserweiterungen
- Wer eine Geldsumme schuldet, haftet verschuldensunabhängig. Dass ein Schuldner über ausreichend Geld verfügt, wird vorausgesetzt. Es gilt der Grundsatz: „Geld hat man zu haben.“
- Eine selbstständige Garantie kann ebenfalls zu einer verschuldensunabhängigen Haftung führen.
- Befindet sich ein Schuldner mit seiner Leistung im Verzug, haftet er verschärft. Er haftet dann für jede Fahrlässigkeit und sogar für Zufall. Das bedeutet, er ist z. B. auch dafür verantwortlich, wenn ein Dritter die Sache stiehlt und sie nicht mehr auffindbar ist.
Beispiele für Haftungsbeschränkungen
- Laut Gesetz muss ein Schenker nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vertreten.
- Ein Vertrag kann genauso einen zulässigen Haftungsausschluss regeln.
Schadensersatz aufgrund Gesetz – Wann gibt es Schadensersatz auch ohne Vertrag?
Für gesetzliche Schuldverhältnisse und daraus folgende Schadensersatzansprüche gelten besondere Regeln. Am häufigsten beruhen gesetzlichen Schadensersatzansprüche auf
- einer unerlaubten Handlung etwa durch Körperverletzung oder Sachbeschädigung gemäß § 823 BGB
- der Halterhaftung bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug oder Anhänger nach § 7 StVG
Der Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung setzt Folgendes voraus:
- Eine Verletzungshandlung durch Tun oder Unterlassen
- Einen aufgrund der Verletzungshandlung eingetretenen Schaden
- Die Rechtswidrigkeit der Handlung
- Ein Verschulden des Handelnden durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Einen ersatzfähigen Schaden
- Eventuelles Mitverschulden des Geschädigten
Die Verletzung eines der folgenden Rechtsgüter oder sonstigen Rechte:
- Lebe
- Körper z. B. durch Schläg
- Gesundheit z. B. durch Vergiftung
- Freiheit z. B. durch Einsperre
- Eigentum z. B. durch Sachbeschädigun
- berechtigter Besit
- Anwartschaftsrecht z. B. durch Verhinderung des Eigentumserwerbs beim Ratenkau
- Beschränkt dingliches Recht z. B. durch Nichtgewährung eines Wohnrecht
- Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb z. B. durc
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Wie wirkt sich eine Mitschuld auf den Schadensersatzanspruch aus?
Beim Umfang des Schadensersatzanspruchs wird ein eigenes Verschulden des Geschädigten berücksichtigt. Der Beitrag des Geschädigten zur Schadensentstehung wird ermittelt und eine Haftungsquote gebildet. Danach trägt der Geschädigte z. B. 30 Prozent des Schadens selbst, die übrigen 70 Prozent trägt der Schädiger. Auch eine vollständige Schuld des Geschädigten ist möglich. Dementsprechend kann sich der Anspruch auf Schadenersatz auf null reduzieren. Vor allem bei Verkehrsunfällen wird eine Haftungsquote gebildet. Bei einem vom Geschädigten provozierten Auffahrunfall kann sich für diesen zum Beispiel eine volle Haftung ergeben.
Kann jemand einen Schaden haben, aber keinen Schadensersatzanspruch?
Grundsätzlich haben nur die Vertragspartner einen Anspruch auf Schadensersatz, der sich immer gegen die andere Partei aus dem Vertrag richtet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass bei der Beteiligung eines Dritten Schaden und Schadensersatzanspruch auseinanderfallen. Im Rahmen dieser sogenannten Drittschadensliquidation kann der Anspruchsinhaber den Schadensersatz geltend machen. Beispiel: Der Fahrradhändler versendet das verkaufte Fahrrad per Spedition an den Käufer. Beim Transport wird das Fahrrad durch einen Fehler der Spedition zerstört. Ist der Käufer kein Verbraucher, trägt er das Versandrisiko – z. B. für Schäden beim Transport – bereits dann, wenn der Verkäufer das Fahrrad der Spedition übergibt. Der Käufer muss also den Kaufpreis trotz Transportschaden zahlen. Er kann aber kein unbeschädigtes Fahrrad mehr vom Verkäufer verlangen. Somit hat er einen Schaden, den die Spedition verursacht hat. Mangels Vertrag mit der Spedition hat er aber keinen Schadensersatzanspruch gegen diese. Der Verkäufer hat aufgrund des Speditionsvertrags einen Schadensersatzanspruch gegen die Spedition. Er hat aber keinen Schaden, weil er den Kaufpreis trotz Zerstörung verlangen kann. Dieses Ergebnis ist unbillig. Deshalb kann der Verkäufer den Schadensersatz im Namen des Käufers geltend machen und der Käufer die Herausgabe des Schadensersatzes verlangen.
Muss man Schadensersatz zahlen, auch wenn keine Schuld vorliegt?
Ja, im Falle der Gefährdungshaftung. Hier droht bereits eine Haftung, weil eine Sache oder Handlung an sich bereits gefährlich ist. Zu den wichtigsten Fällen der Gefährdungshaftung zählt die Haftung aufgrund der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs. Infolge eines Verkehrsunfalls droht deshalb eine Haftung auch ohne die Verletzung von Verkehrsregeln.
Wie viel Schadensersatz kann ich erhalten?
Durch Geldleistungen, Reparaturen oder Ersatz sollen entstandene Schäden reguliert werden. Um eine angemessene Höhe des Schadenersatzanspruchs zu gewährleisten, kann der Schadensersatz mit drei verschiedenen Methoden berechnet werden:
- Differenzmethode
- Konkrete Schadensberechnung
- Abstrakte Schadensberechnung
Bei der Differenzmethode wird abgeglichen, wie die Vermögenslage ohne und nach dem Schadensereignis war. Die Differenz entspricht dem Anspruch auf Schadensersatz. Kann ein Schaden konkret – z. B. durch ein Gutachten oder eine Rechnung – bestimmt werden, kann exakt diese Schadenssumme vom Schädiger gefordert werden. Wird eine gebrauchte Sache durch eine neue Sache ersetzt, wird deren Mehrwert jedoch vom Schadensersatz abgezogen. Es erfolgt ein sogenannter Abzug „neu für alt“. Denn infolge des Schadensersatzes sollen keine Vorteile entstehen. Ausnahmsweise ist im Rahmen von Verkehrsunfällen ein höherer Schadensersatz zulässig: Nach der 130-Prozent-Regel dürfen die zu ersetzenden Reparaturkosten 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts betragen, damit der Geschädigte sein vertrautes Fahrzeugs weiternutzen kann. Das gilt auch für Fahrräder. Üblicherweise wird die abstrakte Schadensberechnung durchgeführt, wenn der Schaden nicht berechnet werden kann. In einem solchen Fall wird der typischerweise entstehende Schaden für die Berechnung zugrunde gelegt. Für bestimmte Schadensersatzfälle gelten gesetzliche Höchstgrenzen für Schadensersatz. So sieht das Straßenverkehrsgesetz bei der Tötung oder Verletzung einer oder mehrerer Menschen bei einem Verkehrsunfall mit einem gewöhnlichen Kraftfahrzeug einen Höchstbetrag von fünf Millionen Euro vor und bei Sachbeschädigungen eine Million Euro.
Wie wird ein Schadensersatzanspruch durchgesetzt?
Die Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches sollte mit Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts durchgeführt werden. Dieser wird zunächst versuchen, die Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Je nach Schadensfall sollte der Rechtsanwalt insbesondere folgende Dokumente und Informationen enthalten:
Worauf ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüche besonders zu achten?
- Vertragsinhalt
- ggf. Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Schriftlich dokumentierte Absprachen
Was ist wichtig für den Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall?
- Polizeilicher Unfallbericht
- Beweisfoto
- Ärztliches Attest bei Verletzunge
- ggf. Sachverständigengutachte
- Kontaktdaten von Zeugen
Erhalten Sie von der gegnerischen Versicherung das Angebot einer Entschädigung, verlangt diese im Gegenzug häufig eine Abfindungserklärung. Dadurch soll verhindert werden, dass im Falle von Spätschäden weitere Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Da der Verlust von Schadensersatzansprüchen droht, sollte diese Erklärung nur nach eingehender Prüfung unterschrieben werden. Es besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung. Kommt mit der Gegenseite keine außergerichtliche Einigung zustande, müssen Sie den Schadensersatz gerichtlich durchsetzen. Liegt der Streitwert unter 5.000 Euro, ist in der Regel das Amtsgericht in Ihrer Nähe zuständig, bei einem Streitwert über 5.000 € verhandelt das Landgericht über Ihren Fall. Nach Klageerhebung bestimmt das zuständige Zivilgericht einen Termin oder ein schriftliches Vorverfahren.
Gibt es Fristen oder eine Verjährung für Schadensersatz?
Für Schadensersatzansprüche gelten unterschiedliche Verjährungsfristen. Folgende Verjährungsfristen nennen die wichtigsten Verjährungsfristen: Vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche, aufgrund der
- Verletzung des Lebens,
- Verletzung des Körpers,
- Verletzung der Gesundheit oder
- Verletzung der Freiheit,
verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an. Ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren sie in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Maßgeblich ist die früher endende Frist. Schadensersatzansprüche verjähren bei einem
- Kaufvertrag wegen Mängelninnerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Kaufsache
- Werkvertrag wegen Mängelninnerhalb von
- zwei Jahren ab der Abnahme bei der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen
- fünf Jahren ab der Abnahme bei einem Bauwerk und hierfür erbrachten Planungs- oder Überwachungsleistungen
- drei Jahre ausgehend vom Schluss des Jahres, in dem der Schaden entstand oder die Kenntnis davon erlangt wurde.
- Mietvertrag wegen Beschädigung der Mietsache in sechs Monaten nach deren Rückgabe
- Arbeitsvertrag mitunter innerhalb von drei Monaten bei einer entsprechenden vertraglichen Ausschlussfrist, ansonsten innerhalb von drei Jahren ausgehend vom Schluss des Jahres, in dem der Schadensersatzanspruch entstand oder Kenntnis erlangt wurde.
Wichtig: Beruft sich die Person, gegenüber der Schadensersatz geltend gemacht wird, nicht ausdrücklich auf die Verjährung, können auch bereits verjährte Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden. (GUE)