1.156 Anwälte für Sozialrecht | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Brandenburger
sehr gut
Kanzlei Karin Brandenburger, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8153647624 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Sozialrecht hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karin Brandenburger
aus 10 Bewertungen Frau Brandenburger ruft zurück, hört sich Sorgen und Probleme an. Ihre Kompetenz ist phenomenal. (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
sehr gut
Rechtsanwältin Şermin Uzunkol
Rechtsanwaltskanzlei Uzunkol, Oberhausener Str. 164-166, 45476 Mülheim an der Ruhr 6642.4683582547 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Şermin Uzunkol vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Sozialrecht
aus 40 Bewertungen Die beste Anwältin der Welt. Einfach nur weiter empfehlen. Vielen Dank (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
Kanzlei Andrea Gehlhaar, Brandenburgische Str. 73, 10713 Berlin 6971.6913091918 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Juristische Fragen im Bereich Sozialrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
(18.06.2021) Verständnisvoll Versteht was von Ihrem Fach
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Rechtsanwältin Birgit Schmutz
Kanzlei Schmutz, Trat 11, 94469 Deggendorf 7163.3700681929 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich Sozialrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Birgit Schmutz

Rechtstipps von Anwälten für Sozialrecht

Fragen und Antworten

  • Sind Gerichtsverfahren im Sozialrecht immer kostenlos?
    Das Sozialgerichtsverfahren wird von Amts wegen betrieben und der Sachverhalt auch von Amts wegen ermittelt. D. h. die Sozialgerichte sind an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden. Sowohl das Vorverfahren als auch das Gerichtsverfahren sind für den Bürger grundsätzlich kostenfrei, lediglich die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts müssen Gebühren für die Streitsache entrichten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Sozialrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Sozialrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Sozialrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Sozialrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Sozialrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Sozialrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Sozialrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Sozialrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
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Nach § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch I (SGB I) ist Sozialrecht das Recht, das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dient und das versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen.
Es wird in die vier Bereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung, soziale Förderung sowie soziale Hilfe gegliedert. Das Sozialrecht regelt die Möglichkeit des Einzelnen, in bestimmten Bedarfslagen Sozialleistungen zu beanspruchen.

Wichtigste Rechtsquelle des Sozialrechts ist das Sozialgesetzbuch (SGB), das die einzelnen Bücher SGB I – XII umfasst. Neben dem allgemeinen Teil (SGB I) sind dort Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitsförderungsrecht und die gesetzliche Kranken, - Renten – und Unfallversicherung geregelt. Weitere Bereiche sind die Kinder– und Jugendhilfe, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie die soziale Pflegeversicherung und die Sozialhilfe.

Über § 68 SGB I werden zusätzliche Gesetze, wie z.B. das BAföG oder das Bundeskindergeldgesetz in den Wirkungsbereich einbezogen.
Schließlich gehören desweiteren auch das Elterngeld- und Elternzeitgesetz, die Gesundheitsreformgesetze und das Künstlersozialversicherungsgesetz ebenso zum Sozialrecht wie auch das Recht der Aussiedler, der Heimkehrer sowie die Regelungen zur Kriegsgefangenenentschädigung und zum Lastenausgleich.

Voraussetzung für die Sozialleistung ist in der Regel ein Antrag beim jeweiligen Leistungsträger, der das Verfahren einleitet. Einige Sozialleistungen setzen dabei die Bedürftigkeit des Antragstellers voraus.

Das Sozialrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet innerhalb des öffentlichen Rechts, weil es Regelungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem ihm übergeordneten Staat beinhaltet. Wegen seiner großen Bedeutung und Komplexität unterliegt es einem eigenen Verwaltungsgerichtszweig, der sogenannten Sozialgerichtsbarkeit. Sie ist geregelt im Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Typisches Beispiel für den Gang zum Sozialgericht ist etwa, wenn in sozialrechtlichen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung oder der Sozialhilfe Uneinigkeit besteht.

Es gibt drei Rechtszüge: Das jeweils zuständige Sozialgericht (für die Klage), das Landessozialgericht (für Berufung und Beschwerde) sowie das Bundessozialgericht (für die Revision).

In einigen sozialrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. bei Uneinigkeit über BAföG, dem Wohngeld und der Jugendhilfe bleibt der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet.

Einige Besonderheiten des Sozialgerichtsverfahrens:

Das Sozialgerichtsverfahren wird von Amts wegen betrieben und der Sachverhalt auch von Amts wegen ermittelt. D.h. die Sozialgerichte sind an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden.

Sowohl das Vorverfahren als auch das Gerichtsverfahren sind für den Bürger grundsätzlich kostenfrei, lediglich die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts müssen Gebühren für die Streitsache entrichten.

Im Sozialverwaltungsverfahren können sich die Beteiligten durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, § 13 Abs. 1 S 1 SGB X.

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