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Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt bietet im Bereich Sozialrecht Rechtsberatung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Rechtsanwalt Dirk Uptmoor
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Uptmoor, Schwenkestr. 35, 49090 Osnabrück 6667.5513862014 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Mediation • Zivilrecht • Kaufrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Uptmoor ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Sozialrecht
aus 5 Bewertungen Herr Ra Dirk Uptmoor ist absolut zu empfehlen. Er geht sehr professionell an den Sachverhalt heran und löst die … (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Werner Schnabel
Rechtsanwalt Werner Schnabel
Kanzlei Werner Schnabel, Hoher Rain 10, 74193 Schwaigern 6899.7708710101 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Sozialrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Werner Schnabel
aus 5 Bewertungen Herr Schnabel hat mir sehr geholfen. (04.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Reiche
Kanzlei Ines Reiche, Glienicker Str. 6, 12557 Berlin 6988.959552169 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Sozialrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Ines Reiche
aus 7 Bewertungen Die Beratung war gut,Alles geklärt. (16.04.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Sozialrecht

Fragen und Antworten

  • Welche Bereiche regelt das Sozialrecht?
    Nach § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch I (SGB I) ist Sozialrecht das Recht, das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dient und das versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen. Es wird in die vier Bereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung, soziale Förderung sowie soziale Hilfe gegliedert. Das Sozialrecht regelt die Möglichkeit des Einzelnen, in bestimmten Bedarfslagen Sozialleistungen zu beanspruchen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Sozialrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Sozialrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Sozialrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Sozialrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Sozialrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Sozialrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Sozialrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Sozialrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Nach § 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch I (SGB I) ist Sozialrecht das Recht, das der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit dient und das versucht, diese Ziele durch die Gewährung von Sozialleistungen durch staatliche Leistungsträger zu verwirklichen.
Es wird in die vier Bereiche soziale Vorsorge, soziale Entschädigung, soziale Förderung sowie soziale Hilfe gegliedert. Das Sozialrecht regelt die Möglichkeit des Einzelnen, in bestimmten Bedarfslagen Sozialleistungen zu beanspruchen.

Wichtigste Rechtsquelle des Sozialrechts ist das Sozialgesetzbuch (SGB), das die einzelnen Bücher SGB I – XII umfasst. Neben dem allgemeinen Teil (SGB I) sind dort Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitsförderungsrecht und die gesetzliche Kranken, - Renten – und Unfallversicherung geregelt. Weitere Bereiche sind die Kinder– und Jugendhilfe, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie die soziale Pflegeversicherung und die Sozialhilfe.

Über § 68 SGB I werden zusätzliche Gesetze, wie z.B. das BAföG oder das Bundeskindergeldgesetz in den Wirkungsbereich einbezogen.
Schließlich gehören desweiteren auch das Elterngeld- und Elternzeitgesetz, die Gesundheitsreformgesetze und das Künstlersozialversicherungsgesetz ebenso zum Sozialrecht wie auch das Recht der Aussiedler, der Heimkehrer sowie die Regelungen zur Kriegsgefangenenentschädigung und zum Lastenausgleich.

Voraussetzung für die Sozialleistung ist in der Regel ein Antrag beim jeweiligen Leistungsträger, der das Verfahren einleitet. Einige Sozialleistungen setzen dabei die Bedürftigkeit des Antragstellers voraus.

Das Sozialrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet innerhalb des öffentlichen Rechts, weil es Regelungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem ihm übergeordneten Staat beinhaltet. Wegen seiner großen Bedeutung und Komplexität unterliegt es einem eigenen Verwaltungsgerichtszweig, der sogenannten Sozialgerichtsbarkeit. Sie ist geregelt im Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Typisches Beispiel für den Gang zum Sozialgericht ist etwa, wenn in sozialrechtlichen Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Arbeitsförderung oder der Sozialhilfe Uneinigkeit besteht.

Es gibt drei Rechtszüge: Das jeweils zuständige Sozialgericht (für die Klage), das Landessozialgericht (für Berufung und Beschwerde) sowie das Bundessozialgericht (für die Revision).

In einigen sozialrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. bei Uneinigkeit über BAföG, dem Wohngeld und der Jugendhilfe bleibt der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet.

Einige Besonderheiten des Sozialgerichtsverfahrens:

Das Sozialgerichtsverfahren wird von Amts wegen betrieben und der Sachverhalt auch von Amts wegen ermittelt. D.h. die Sozialgerichte sind an das Vorbringen der Beteiligten nicht gebunden.

Sowohl das Vorverfahren als auch das Gerichtsverfahren sind für den Bürger grundsätzlich kostenfrei, lediglich die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts müssen Gebühren für die Streitsache entrichten.

Im Sozialverwaltungsverfahren können sich die Beteiligten durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, § 13 Abs. 1 S 1 SGB X.

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