706 Anwälte für Unternehmensinsolvenz | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Appelt
LEO Rechtsanwälte, Theatinerstr. 15, 80333 München 7119.1116063754 km
LEO Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Verbraucher. Experten helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Wirtschaftsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unternehmensinsolvenz beantwortet Frau Rechtsanwältin Anja Appelt
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt bietet im Bereich Unternehmensinsolvenz Rechtsberatung und Vertretung
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Rechtsanwälte Kreimer & Kollegen | Rechtsanwaltskanzlei, Bunte Str. 13, 48496 Hopsten 6639.7979358562 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Pferderecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unternehmensinsolvenz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer
(05.03.2024) Frau Kreimer ist nicht nur Hilfsbereit sondern auch sehr nett und engagiert einen guten weg zu finden. Bei fragen hat …
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Rechtsanwalt Michael Böhner
Kanzlei Zweispruch, Phillipp-Reis-Straße 4, 46397 Bocholt 6610.1962199329 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unternehmensinsolvenz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Böhner
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Bellmann
sehr gut
Rechtsanwalt Philipp Bellmann
Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte, Rohrbacherstraße 57, 69115 Heidelberg 6865.6066500895 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Unternehmensinsolvenz beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Bellmann
aus 145 Bewertungen Wir wurden von Herrn Bellmann in einer WEG Angelegenheit vertreten und waren immer sehr gut beraten und begleitet. Es … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Hinz
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Hinz
Hinz.Röttig Rechtsanwälte PartGmbB, Rähnitzgasse 23, 01097 Dresden 7079.6579062586 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Karsten Hinz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 27 Bewertungen Da es sich um eine absichtliche, perfide Falschaussage gegen mich handelte, war es eine ganz neue Erfahrung, mit einer … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. jur. Hülya Güze-Palta
Kanzlei Hülya Güze-Palta, Schloßstr. 32, 45899 Gelsenkirchen 6648.5039220266 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Unternehmensinsolvenz beantwortet Frau Rechtsanwältin Dipl. jur. Hülya Güze-Palta
(31.08.2021) Hülya Güze-Palta ist die Anwältin Nummer eins!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Jagusch
Rechtsanwalt Dirk Jagusch
Jagusch Rechtsanwälte, Bamberger Str. 9b, 63743 Aschaffenburg 6864.7113834152 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Jagusch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Unternehmensinsolvenz
(10.11.2023) Die Beratung war sehr informativ und Kompetent. Jederzeit wieder.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael Schreier LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael Schreier LL.M.
W & K Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Straße 115, 20355 Hamburg 6719.056970849 km
Qualität setzt sich durch!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Schreier LL.M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 42 Bewertungen Herr Dr. Schreier hat mich sehr kompetent wirtschaftsrechtlich zu einem Insolvenzverfahren beraten. Seine sehr … (09.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Mass
Rechtsanwalt Christian Mass
Anwaltskanzlei Mass, Ergoldinger Str. 2c, 84034 Landshut 7130.3291892999 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Mass bietet Rat und Unterstützung im Bereich Unternehmensinsolvenz
(30.04.2014) Ich bin seher sehr sehr zufrieden .super spitze Rechtsanwalt kann ich nur weiter empfehlen. Bin nur noch begeistert.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unternehmensinsolvenz

Fragen und Antworten

  • Unternehmensinsolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unternehmensinsolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unternehmensinsolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unternehmensinsolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Gründe für eine Unternehmensinsolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Aus der Insolvenz erwachsen bei falschen oder verspäteten Reaktionen gerade für die Geschäftsführung rechtliche Risiken.

Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit wird angenommen bei fehlender Fähigkeit zur Zahlung von mindestens 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten.

Überschuldung im rechtlichen Sinn ist dagegen laut Insolvenzordnung nur bei juristischen Personen möglich. Der Grund dafür ist, dass bei diesen regelmäßig keine natürliche Person vorhanden ist, die unbeschränkt haften könnte. Umgangssprachlich wird der Begriff der Überschuldung auch bei natürlichen Personen allerdings in anderem Sinn verwendet. Als juristische Personen gelten alle rechtsfähigen Gesellschaften. Bei einer Kapitalgesellschaft sind dies konkret:

Die Insolvenzordnung stellt darüber hinaus die Anwendbarkeit auf folgende Gesellschaften klar, bei denen es sich um keine juristischen Personen handelt. Zum einen wird der nicht rechtsfähige Verein als juristische Person gleichgestellt. Im Falle einer Personengesellschaft sind konkret folgende Gesellschaftsrechtsformen Adressaten der Insolvenzordnung:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG),
  • die Parteienreederei,
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV),
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • und insbesondere deren Sonderformen z. B. in Form der GmbH & Co. KG, der AG & Co. KG, der GmbH & Co. OHG oder der AG & Co. OHG gehören.

Für das Vorliegen einer Überschuldung kommt es auf die Deckung der Verbindlichkeiten durch das vorhandene Vermögen an. Übersteigen die Schulden das Vermögen und ändert sich das in absehbarer Zeit - max. drei Wochen - nicht, dann treffen die für das Unternehmen verantwortlichen Personen besondere Pflichten, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Gläubiger vor einem weitergehenden Verlust ihrer Forderungen zu bewahren, ihre Forderungen in einem geordneten Verfahren zu befriedigen, aber auch, das Unternehmen möglicherweise aus der Schuldenfalle zu retten und so dessen Fortbestand zu sichern.

Pflichten im Insolvenzfall

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit müssen die Mitglieder der Vertretungsorgane - bei einer AG der Vorstand, bei einer GmbH die bzw. der Geschäftsführer sowie bei einer Personengesellschaft wie etwa einer GbR, KG oder OHG deren organschaftlich bestellten Vertreter, falls in der Gesellschaft direkt oder in einer dort als Gesellschafterin vertretenen Gesellschaft keine natürlichen Personen als persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind - unverzüglich reagieren. Im Falle einer Überschuldung besteht diese Pflicht für Gesellschaften, in denen keine persönlich haftende natürliche Person existiert, und auch nicht über eine andere Gesellschaft auf sie zugegriffen werden kann, weil eine solche als Gesellschafterin der überschuldeten Gesellschaft über keine persönlich haftende natürliche Person verfügt.

Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung müssen sie Insolvenzantrag stellen. Ist eine GmbH führungslos, sind die Gesellschafter, im Falle einer führungslosen AG der Aufsichtsrat, dazu verpflichtet. Für einen einzelnen Kaufmann oder Freiberufler gilt diese Antragspflicht nicht. Allerdings kann das sorglose Weiterwirtschaften einen Betrug darstellen, wenn ein verschuldeter Kaufmann bzw. Freiberufler einen Vertrag abschließt, obwohl er weiß, dass er diesen nicht erfüllen kann.

Sonst droht ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, das in einem späteren Strafverfahren zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Bei dieser dem Wirtschaftsstrafrecht unterfallenden Straftat empfiehlt sich unbedingt die Vertretung durch einen Strafverteidiger bzw. Insolvenzanwalt.

Darüber begegnet Geschäftsführern einer GmbH bzw. Vorstandsmitgliedern einer AG bei verspäteter Insolvenzantragstellung ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz seitens des Unternehmens wie auch der Gläubiger.

Als Schuldner können Unternehmen bzw. deren vertretungsberechtigte Personen im Gegensatz zu Gläubigern einen Insolvenzantrag außerdem schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen. Bei einer UG muss in diesem Fall die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit bereits abzeichnet. Außerdem kommt es im Falle der Überschuldung bei der UG nicht auf ihren möglichen Fortbestand an.

Folgen der Unternehmensinsolvenz

Über den Insolvenzantrag, den auch ein Gläubiger stellen kann, entscheidet das Amtsgericht als Insolvenzgericht. Es kann den Insolvenzantrag mangels Masse ablehnen oder ein Insolvenzverfahren eröffnen. In letzterem Fall wird in der Regel meist ein Insolvenzverwalter bestellt, obwohl auf Antrag inzwischen auch die Möglichkeit der Eigenverwaltung besteht. Damit der Antrag jedoch Erfolg hat, kommt es wesentlich darauf an, ob die Insolvenzgründe außerhalb oder innerhalb des Unternehmens entstanden sind. Ein vom Insolvenzverwalter bzw. Schuldner aufstellbarer Insolvenzplan kann den Verfahrensablauf rechtlich verbindlich regeln, im Rahmen der Eigenverwaltung ist er zwingend vorgeschrieben. Ziel ist inzwischen immer häufiger die Sanierung des insolventen Unternehmens, um die ebenfalls mögliche Auflösung des Unternehmens zu vermeiden. Arbeitnehmer haben im Übrigen einen Anspruch auf Insolvenzgeld.

Eine Restschuldbefreiung wie bei der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz natürlicher Personen gibt es bei der Unternehmensinsolvenz nicht. Kaufleute und andere selbstständig tätige Personen sowie die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, denen die Privatinsolvenz offen steht,  riskieren aber die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn sie trotz fehlender Insolvenzantragspflicht den Antrag zu spät stellen. Im Übrigen ist mit der Stellung des Insolvenzantrags die Auflösung der Gesellschaft verbunden. Betrifft die Insolvenz nur einen Gesellschafter kann jedoch im Gesellschaftsvertrag dessen Ausschluss gegen Abfindung unter Fortführung der Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern verfügt werden und diese dadurch fortbestehen.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Unternehmensinsolvenz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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