703 Anwälte für Unternehmensinsolvenz | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Odvetniška pisarna Štelcer Berkovič, Ulica Vita Kraigherja 3, Maribor 2000, Slowenien 7472.2991647794 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Unternehmensinsolvenz
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Belwe
sehr gut
Rechtsanwältin Jasmin Belwe
KANZLEI BELWE, Äußere Sulzbacher Str. 165, 90491 Nürnberg 7013.7610369053 km
Zu Recht an Ihrer Seite !
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Jasmin Belwe ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 46 Bewertungen Dank ihrer Fachkompetenz und professionellen Art konnte uns Frau Belwe in unserem verzwickten Erbrechtsfall bereits im … (17.02.2024)
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Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum
Anwaltskanzlei Björn Rüschenbaum, Kaiserstraße 6, 58706 Menden (Sauerland) 6699.9953492116 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Rüschenbaum - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 7 Bewertungen Herr Rüschenbaum hat im Konflikt mit einem Insolvenzverwalter in kurzer Zeit eine sehr zufriedenstellende Lösung … (20.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch
Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch
Rechtsanwälte Dr. Papsch & Collegen, Herrenhäuser Markt 3, 30419 Hannover 6763.6146082525 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Gerold Papsch vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unternehmensinsolvenz
(28.04.2021) Mandatsübernahme und schneller Zermin.
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Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Grohmann
Dr. Grohmann & Co., Bahnhofstr. 12, 32545 Bad Oeynhausen 6721.0124027629 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Grohmann unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Unternehmensinsolvenz
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Dr. Heimermann & Ulrich-Heimermann, Schulplatz 3, 53545 Linz am Rhein 6714.7210019025 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Markus Heimermann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unternehmensinsolvenz
Profil-Bild Anwältin Mgr. Petra Krauss LL.M.
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Kanzlei Petra Krauss, Šumavská 991/31, Prag 120 00, Tschechien 7180.2873276473 km
Familienrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Anwältin Mgr. Petra Krauss LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 14 Bewertungen Ich habe mich von Anfang an bestens aufgehoben gefühlt. Meine Fragen wurden alle bestens beantwortet, sämtliche … (09.11.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unternehmensinsolvenz

Fragen und Antworten

  • Unternehmensinsolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unternehmensinsolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unternehmensinsolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unternehmensinsolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Gründe für eine Unternehmensinsolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Aus der Insolvenz erwachsen bei falschen oder verspäteten Reaktionen gerade für die Geschäftsführung rechtliche Risiken.

Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit wird angenommen bei fehlender Fähigkeit zur Zahlung von mindestens 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten.

Überschuldung im rechtlichen Sinn ist dagegen laut Insolvenzordnung nur bei juristischen Personen möglich. Der Grund dafür ist, dass bei diesen regelmäßig keine natürliche Person vorhanden ist, die unbeschränkt haften könnte. Umgangssprachlich wird der Begriff der Überschuldung auch bei natürlichen Personen allerdings in anderem Sinn verwendet. Als juristische Personen gelten alle rechtsfähigen Gesellschaften. Bei einer Kapitalgesellschaft sind dies konkret:

Die Insolvenzordnung stellt darüber hinaus die Anwendbarkeit auf folgende Gesellschaften klar, bei denen es sich um keine juristischen Personen handelt. Zum einen wird der nicht rechtsfähige Verein als juristische Person gleichgestellt. Im Falle einer Personengesellschaft sind konkret folgende Gesellschaftsrechtsformen Adressaten der Insolvenzordnung:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG),
  • die Parteienreederei,
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV),
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • und insbesondere deren Sonderformen z. B. in Form der GmbH & Co. KG, der AG & Co. KG, der GmbH & Co. OHG oder der AG & Co. OHG gehören.

Für das Vorliegen einer Überschuldung kommt es auf die Deckung der Verbindlichkeiten durch das vorhandene Vermögen an. Übersteigen die Schulden das Vermögen und ändert sich das in absehbarer Zeit - max. drei Wochen - nicht, dann treffen die für das Unternehmen verantwortlichen Personen besondere Pflichten, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Gläubiger vor einem weitergehenden Verlust ihrer Forderungen zu bewahren, ihre Forderungen in einem geordneten Verfahren zu befriedigen, aber auch, das Unternehmen möglicherweise aus der Schuldenfalle zu retten und so dessen Fortbestand zu sichern.

Pflichten im Insolvenzfall

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit müssen die Mitglieder der Vertretungsorgane - bei einer AG der Vorstand, bei einer GmbH die bzw. der Geschäftsführer sowie bei einer Personengesellschaft wie etwa einer GbR, KG oder OHG deren organschaftlich bestellten Vertreter, falls in der Gesellschaft direkt oder in einer dort als Gesellschafterin vertretenen Gesellschaft keine natürlichen Personen als persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind - unverzüglich reagieren. Im Falle einer Überschuldung besteht diese Pflicht für Gesellschaften, in denen keine persönlich haftende natürliche Person existiert, und auch nicht über eine andere Gesellschaft auf sie zugegriffen werden kann, weil eine solche als Gesellschafterin der überschuldeten Gesellschaft über keine persönlich haftende natürliche Person verfügt.

Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung müssen sie Insolvenzantrag stellen. Ist eine GmbH führungslos, sind die Gesellschafter, im Falle einer führungslosen AG der Aufsichtsrat, dazu verpflichtet. Für einen einzelnen Kaufmann oder Freiberufler gilt diese Antragspflicht nicht. Allerdings kann das sorglose Weiterwirtschaften einen Betrug darstellen, wenn ein verschuldeter Kaufmann bzw. Freiberufler einen Vertrag abschließt, obwohl er weiß, dass er diesen nicht erfüllen kann.

Sonst droht ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, das in einem späteren Strafverfahren zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Bei dieser dem Wirtschaftsstrafrecht unterfallenden Straftat empfiehlt sich unbedingt die Vertretung durch einen Strafverteidiger bzw. Insolvenzanwalt.

Darüber begegnet Geschäftsführern einer GmbH bzw. Vorstandsmitgliedern einer AG bei verspäteter Insolvenzantragstellung ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz seitens des Unternehmens wie auch der Gläubiger.

Als Schuldner können Unternehmen bzw. deren vertretungsberechtigte Personen im Gegensatz zu Gläubigern einen Insolvenzantrag außerdem schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen. Bei einer UG muss in diesem Fall die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit bereits abzeichnet. Außerdem kommt es im Falle der Überschuldung bei der UG nicht auf ihren möglichen Fortbestand an.

Folgen der Unternehmensinsolvenz

Über den Insolvenzantrag, den auch ein Gläubiger stellen kann, entscheidet das Amtsgericht als Insolvenzgericht. Es kann den Insolvenzantrag mangels Masse ablehnen oder ein Insolvenzverfahren eröffnen. In letzterem Fall wird in der Regel meist ein Insolvenzverwalter bestellt, obwohl auf Antrag inzwischen auch die Möglichkeit der Eigenverwaltung besteht. Damit der Antrag jedoch Erfolg hat, kommt es wesentlich darauf an, ob die Insolvenzgründe außerhalb oder innerhalb des Unternehmens entstanden sind. Ein vom Insolvenzverwalter bzw. Schuldner aufstellbarer Insolvenzplan kann den Verfahrensablauf rechtlich verbindlich regeln, im Rahmen der Eigenverwaltung ist er zwingend vorgeschrieben. Ziel ist inzwischen immer häufiger die Sanierung des insolventen Unternehmens, um die ebenfalls mögliche Auflösung des Unternehmens zu vermeiden. Arbeitnehmer haben im Übrigen einen Anspruch auf Insolvenzgeld.

Eine Restschuldbefreiung wie bei der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz natürlicher Personen gibt es bei der Unternehmensinsolvenz nicht. Kaufleute und andere selbstständig tätige Personen sowie die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, denen die Privatinsolvenz offen steht,  riskieren aber die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn sie trotz fehlender Insolvenzantragspflicht den Antrag zu spät stellen. Im Übrigen ist mit der Stellung des Insolvenzantrags die Auflösung der Gesellschaft verbunden. Betrifft die Insolvenz nur einen Gesellschafter kann jedoch im Gesellschaftsvertrag dessen Ausschluss gegen Abfindung unter Fortführung der Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern verfügt werden und diese dadurch fortbestehen.

(GUE)

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