703 Anwälte für Unternehmensinsolvenz | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Hein
Rechtsanwalt Christian Hein
Kanzlei Froese & Partner GbR, Bonner Str. 172-176, 50968 Köln 6676.6478223313 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Hein ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Unternehmensinsolvenz
(10.10.2019) Vielen Dank für eine tolle Rechtsberatung, wir haben ihn schon mehrfach in Anspruch genommen und waren jedes mal …
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Graf
Rechtsanwältin Stefanie Graf
Hartmann Dahlmanns Jansen PartGmbB, Steinbecker Meile 1, 42103 Wuppertal 6669.9515985479 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Stefanie Graf für Rechtsfragen rund um den Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 9 Bewertungen prompte, unkomplizierte Abwickelung des Problems zu meiner vollsten Zufriedenheit (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weingart
Kanzlei Wolfgang Weingart, Sofienstraße 27, 69115 Heidelberg 6865.4797847347 km
Eine persönliche und individuelle Beratung ist gewährleistet.
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weingart bietet im Bereich Unternehmensinsolvenz Rechtsberatung und Vertretung
(21.04.2022) Sehr kompetenter und netter Anwalt. Herr Rechtsanwalt Weingart hat mich sehr erfolgreich bei meiner Insolvenz beraten …
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Avocat/Rechtsanwältin Nicola Kömpf
Alerion Avocats, 137, Rue de l’Université, 75007 Paris, Frankreich 6483.4710857815 km
Effiziente Beratung im deutsch/französsichen Wirtschaftsrecht (Gesellschaftsrecht/Arbeitsrecht/Vertragsrecht/Insolvenzrecht)
Arbeitsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Unternehmensinsolvenz bestens vertreten mit Frau Avocat/Rechtsanwältin Nicola Kömpf
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Rechtsanwältin Silke Pohl
Kanzlei Silke Pohl, Tschaikowskistr. 33, 04105 Leipzig 6980.9785894989 km
Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Unternehmensinsolvenz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Silke Pohl
(11.06.2021) Eine hervorragende Rechtsanwältin. Ich habe Frau RAin Pohl seit Mitte 2014 nun schon mehrere Male (in min. 5 …
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Rechtsanwalt Christoph Goergen
Rechtsanwälte Staub & Goergen, Beethovenstr. 13, 66606 Sankt Wendel 6766.199767789 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Unternehmensinsolvenz bietet Herr Rechtsanwalt Christoph Goergen
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Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch Harsch & Kollegen, Kaiserstr. 49, 76437 Rastatt 6864.5536101838 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Harsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Unternehmensinsolvenz
aus 6 Bewertungen Gute Information über eine verfahrene Situation und Lösung (13.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unternehmensinsolvenz

Fragen und Antworten

  • Unternehmensinsolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Unternehmensinsolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unternehmensinsolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unternehmensinsolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Gründe für eine Unternehmensinsolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Aus der Insolvenz erwachsen bei falschen oder verspäteten Reaktionen gerade für die Geschäftsführung rechtliche Risiken.

Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit wird angenommen bei fehlender Fähigkeit zur Zahlung von mindestens 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten.

Überschuldung im rechtlichen Sinn ist dagegen laut Insolvenzordnung nur bei juristischen Personen möglich. Der Grund dafür ist, dass bei diesen regelmäßig keine natürliche Person vorhanden ist, die unbeschränkt haften könnte. Umgangssprachlich wird der Begriff der Überschuldung auch bei natürlichen Personen allerdings in anderem Sinn verwendet. Als juristische Personen gelten alle rechtsfähigen Gesellschaften. Bei einer Kapitalgesellschaft sind dies konkret:

Die Insolvenzordnung stellt darüber hinaus die Anwendbarkeit auf folgende Gesellschaften klar, bei denen es sich um keine juristischen Personen handelt. Zum einen wird der nicht rechtsfähige Verein als juristische Person gleichgestellt. Im Falle einer Personengesellschaft sind konkret folgende Gesellschaftsrechtsformen Adressaten der Insolvenzordnung:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG),
  • die Parteienreederei,
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV),
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • und insbesondere deren Sonderformen z. B. in Form der GmbH & Co. KG, der AG & Co. KG, der GmbH & Co. OHG oder der AG & Co. OHG gehören.

Für das Vorliegen einer Überschuldung kommt es auf die Deckung der Verbindlichkeiten durch das vorhandene Vermögen an. Übersteigen die Schulden das Vermögen und ändert sich das in absehbarer Zeit - max. drei Wochen - nicht, dann treffen die für das Unternehmen verantwortlichen Personen besondere Pflichten, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Gläubiger vor einem weitergehenden Verlust ihrer Forderungen zu bewahren, ihre Forderungen in einem geordneten Verfahren zu befriedigen, aber auch, das Unternehmen möglicherweise aus der Schuldenfalle zu retten und so dessen Fortbestand zu sichern.

Pflichten im Insolvenzfall

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit müssen die Mitglieder der Vertretungsorgane - bei einer AG der Vorstand, bei einer GmbH die bzw. der Geschäftsführer sowie bei einer Personengesellschaft wie etwa einer GbR, KG oder OHG deren organschaftlich bestellten Vertreter, falls in der Gesellschaft direkt oder in einer dort als Gesellschafterin vertretenen Gesellschaft keine natürlichen Personen als persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind - unverzüglich reagieren. Im Falle einer Überschuldung besteht diese Pflicht für Gesellschaften, in denen keine persönlich haftende natürliche Person existiert, und auch nicht über eine andere Gesellschaft auf sie zugegriffen werden kann, weil eine solche als Gesellschafterin der überschuldeten Gesellschaft über keine persönlich haftende natürliche Person verfügt.

Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung müssen sie Insolvenzantrag stellen. Ist eine GmbH führungslos, sind die Gesellschafter, im Falle einer führungslosen AG der Aufsichtsrat, dazu verpflichtet. Für einen einzelnen Kaufmann oder Freiberufler gilt diese Antragspflicht nicht. Allerdings kann das sorglose Weiterwirtschaften einen Betrug darstellen, wenn ein verschuldeter Kaufmann bzw. Freiberufler einen Vertrag abschließt, obwohl er weiß, dass er diesen nicht erfüllen kann.

Sonst droht ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, das in einem späteren Strafverfahren zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Bei dieser dem Wirtschaftsstrafrecht unterfallenden Straftat empfiehlt sich unbedingt die Vertretung durch einen Strafverteidiger bzw. Insolvenzanwalt.

Darüber begegnet Geschäftsführern einer GmbH bzw. Vorstandsmitgliedern einer AG bei verspäteter Insolvenzantragstellung ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz seitens des Unternehmens wie auch der Gläubiger.

Als Schuldner können Unternehmen bzw. deren vertretungsberechtigte Personen im Gegensatz zu Gläubigern einen Insolvenzantrag außerdem schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen. Bei einer UG muss in diesem Fall die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit bereits abzeichnet. Außerdem kommt es im Falle der Überschuldung bei der UG nicht auf ihren möglichen Fortbestand an.

Folgen der Unternehmensinsolvenz

Über den Insolvenzantrag, den auch ein Gläubiger stellen kann, entscheidet das Amtsgericht als Insolvenzgericht. Es kann den Insolvenzantrag mangels Masse ablehnen oder ein Insolvenzverfahren eröffnen. In letzterem Fall wird in der Regel meist ein Insolvenzverwalter bestellt, obwohl auf Antrag inzwischen auch die Möglichkeit der Eigenverwaltung besteht. Damit der Antrag jedoch Erfolg hat, kommt es wesentlich darauf an, ob die Insolvenzgründe außerhalb oder innerhalb des Unternehmens entstanden sind. Ein vom Insolvenzverwalter bzw. Schuldner aufstellbarer Insolvenzplan kann den Verfahrensablauf rechtlich verbindlich regeln, im Rahmen der Eigenverwaltung ist er zwingend vorgeschrieben. Ziel ist inzwischen immer häufiger die Sanierung des insolventen Unternehmens, um die ebenfalls mögliche Auflösung des Unternehmens zu vermeiden. Arbeitnehmer haben im Übrigen einen Anspruch auf Insolvenzgeld.

Eine Restschuldbefreiung wie bei der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz natürlicher Personen gibt es bei der Unternehmensinsolvenz nicht. Kaufleute und andere selbstständig tätige Personen sowie die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, denen die Privatinsolvenz offen steht,  riskieren aber die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn sie trotz fehlender Insolvenzantragspflicht den Antrag zu spät stellen. Im Übrigen ist mit der Stellung des Insolvenzantrags die Auflösung der Gesellschaft verbunden. Betrifft die Insolvenz nur einen Gesellschafter kann jedoch im Gesellschaftsvertrag dessen Ausschluss gegen Abfindung unter Fortführung der Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern verfügt werden und diese dadurch fortbestehen.

(GUE)

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