Erfolgreich in die Selbstständigkeit: Tipps für die Gründung und den Aufbau Ihres Unternehmens
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Experten-Autorin dieses Themas
Selbstständig machen mit dem eigenen Unternehmen
Wenn Sie mit einem Dasein im Angestelltenverhältnis nicht mehr zufrieden sind und überlegen, sich mit einem eigenen Unternehmen selbstständig zu machen, gibt es einige Dinge zu beachten. Denn die Entscheidung für eine Existenzgründung hat viele rechtlichen Folgen. So sind Sie dann nicht mehr in der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie müssen selbst vorsorgen und sich um eine private Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung kümmern. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es nicht mehr. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen aber eine freiwillige Arbeitslosenversicherung abschließen.
Hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständig
Wer sich nicht ganz sicher ist, ob die Geschäftsidee gut genug ist, um sich am Markt zu behaupten, kann sich erst einmal nebenberuflich selbstständig machen. So hat man weiter ein sicheres Gehalt aus dem Hauptberuf, kann sich aber nur zeitlich eingeschränkt dem Aufbau des eigenen Unternehmens widmen.
Bei einer hauptberuflichen Selbstständigkeit muss man von Anfang an seinen Lebensunterhalt von den Einnahmen aus dem eigenen Unternehmen bestreiten können, auch wenn man zunächst noch nicht so viele Kunden hat. Bei dieser Vorgehensweise sollte man daher über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügen, um die Anfangszeit zu überbrücken.
Planen Sie Ihre Selbstständigkeit
Voraussetzung für eine erfolgreiche Existenzgründung ist eine gute Geschäftsidee und ein Businessplan, der belegt, dass sich das Vorhaben rechnet. Banken verlangen vor Bewilligung eines Kredits im Regelfall einen Businessplan. Möchten Sie einen Gründungszuschuss beantragen, benötigen Sie ebenfalls einen solchen Businessplan. Hilfreich sind auch eine Marktanalyse und ein Alleinstellungsmerkmal (USP – Unique Selling Point), das Sie von anderen Marktteilnehmern abhebt.
Welche Rechtsform ist geeignet?
In der Vorbereitungsphase sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken zur richtigen Rechtsform Ihres Unternehmens machen. Wenn Ihnen die Haftungsbeschränkung auf das Firmenvermögen wichtig ist, kommen vor allem eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eine Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) in Betracht. Bei der GmbH benötigt man ein Stammkapital von 25.000 €, bei der UG nur von 1 €. Allerdings muss das geringe Kapital bei der UG jährlich durch Rücklagen aus den Gewinnen erhöht werden. Unbürokratischer und unkomplizierter ist das Einzelunternehmen oder – bei mehreren Personen – die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehungsweise BGB-Gesellschaft). Dafür haftet man hier aber auch mit dem Privatvermögen.
Unternehmensübernahme als Alternative?
Wer kein eigenes Unternehmen gründen und am Markt etablieren will, kann auch ein bestehendes übernehmen. Viele Familienunternehmen finden keinen Nachfolger in der Familie und suchen daher einen externen Erwerber, der das Unternehmen fortführt. Vorteil dieser Variante ist, dass das Unternehmen schon aufgebaut ist und über einen entsprechenden Kundenstamm verfügt. Dafür muss man aber auch einen – mehr oder weniger hohen – Kaufpreis zahlen.
Was kostet es, sich selbstständig zu machen?
Die Höhe der Kosten für eine Existenzgründung hängt von vielen Faktoren ab und kann recht unterschiedlich sein. Insbesondere kommen Kosten für einen Anwalt (Beratung, Erstellung Musterverträge), Steuerberater (Beratung, Businessplan, Umsatzsteuervoranmeldung, Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Bilanz bzw. Jahresabschluss, Steuererklärung), Notar (Beurkundung Gesellschaftsvertrag u. Einreichung beim Handelsregister) und Registerkosten (Eintragung beim Handelsregister) in Betracht. Insgesamt ist mit Kosten von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro zu rechnen. Für die Beratung kann es finanzielle Unterstützung von der Arbeitsagentur geben.
Gründung ohne Eigenkapital
Eine Existenzgründung ganz ohne Eigenkapital ist schwierig. Bei der UG ist zwar nur ein Stammkapital von 1 € nötig und beim Einzelunternehmen beziehungsweise der GbR gar keins, Ausgaben hat aber jedes Unternehmen. Da die Einnahmen in der Anfangsphase der Selbstständigkeit meist noch nicht so hoch sind, um die Ausgaben zu decken, ist im Regelfall ein gewisses Eigenkapital beziehungsweise eine gewisse Rücklage nötig.
Bankkredit
Wer nicht genügend Eigenkapital hat, sollte über einen Kredit nachdenken. Günstiger als ein normaler Bankkredit sind vom Staat geförderte KfW-Kredite. Sie sind aber an strenge Voraussetzungen und Auflagen gebunden. Zudem darf ein Kredit im Regelfall nicht zur Deckung des eigenen Lebensunterhalts verwendet werden (also für Miete, Versicherungen, Lebensmittel etc.), sondern nur für bestimmte Investitionen (Büroraum beziehungsweise Ladenlokal, Laptop, Drucker, Maschinen, Büroeinrichtung, Personalkosten).
Finanzielle Förderung
Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, kann von der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung bekommen. In Betracht kommen insbesondere ein Gründungszuschuss oder ein Einstiegsgeld. Die jeweilige Förderhöhe und die Bedingungen für eine Förderung erfährt man vom zuständigen Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur.
Um Fehler in der Gründungsphase zu vermeiden und die Weichen von Anfang an richtig zu stellen, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich und steuerlich beraten lassen. Die Beratung kann sich auf alle relevanten Themen oder auf ausgewählte Aspekte beziehen. Außerdem sollten Sie die Vertragsmuster und AGB, die Sie verwenden, von einem Anwalt erstellen lassen, der sich mit Vertragsrecht beziehungsweise Arbeitsrecht auskennt.
Was Sie für die Selbstständigkeit noch wissen müssen
Anmeldung beim Finanzamt
Egal ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig werden wollen, jeder Selbstständige muss sich beim Finanzamt anmelden und eine Umsatzsteuernummer beantragen. Diese ist dann in den Rechnungen, die Sie Ihren Kunden stellen, anzugeben.
Betriebsnummer
Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, müssen Sie zunächst eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese ist nötig, um der Meldepflicht gegenüber der Krankenkasse nachzukommen, also um ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß anzumelden und die Sozialabgaben an die Krankenkasse abzuführen. Wenn Sie schwierig vermittelbare oder ältere Bewerber als Arbeitnehmer einstellen, können Sie einen Eingliederungszuschuss oder Lohnkostenzuschuss von der Arbeitsagentur bekommen.
Gewerbemietvertrag
Wenn die eigene Wohnung nicht als Arbeitsplatz reicht, sondern Sie Büroräume, Geschäftsräume, ein Ladenlokal oder ein Lager benötigen, müssen Sie sich passende und für den Zweck geeignete Räumlichkeiten suchen und mit dem Vermieter einen Gewerbemietvertrag abschließen. Dieser richtet sich nach anderen gesetzlichen Vorgaben als ein Wohnraummietvertrag. Es gibt insbesondere keinen Mieterschutz und einen größeren Spielraum bei der Mietdauer und der Umlage von Kosten auf den Mieter. Typisch für Gewerbemietverträge sind zudem eine längere Festlaufzeit (z. B. fünf oder zehn Jahre) und ein Optionsrecht zur Verlängerung der Laufzeit.
Vertragsmuster
Je nach Ihrer Tätigkeit benötigen Sie Musterverträge für Ihre Kunden und Lieferanten sowie AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen). Schließlich macht es keinen Sinn, für jeden Kunden einen individuellen Vertrag zu erstellen. In den AGB geht es um Themen wie Lieferfristen, Zahlungsarten und Haftungsfragen (insbesondere Haftungsbeschränkung). Wenn Sie Mitarbeiter einstellen wollen, ist zudem ein Muster eines Arbeitsvertrages für Ihre Arbeitnehmer nötig.
Liquidität
Generell ist auf eine stets ausreichende Liquidität auf dem Geschäftskonto zu achten, um z. B. nach der Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer fristgerecht ans Finanzamt abführen zu können beziehungsweise nach Einreichung der Steuerklärung und Erhalt des Steuerbescheids die Einkommensteuer. Anders als bei Arbeitnehmern, die nur das Nettogehalt ausbezahlt bekommen, müssen Sie als Selbstständiger die komplette Einkommensteuer im Nachhinein zahlen (eventuell abzüglich vom Finanzamt festgesetzter Vorauszahlungen). Beim Krankenkassenbeitrag müssen Sie den gesamten Beitrag allein zahlen, da es keinen Arbeitgeber gibt, der rund die Hälfte der Kosten – Arbeitgeberbeitrag – übernimmt. Eine Ausnahme besteht für die Gruppe der selbstständigen Künstler und Publizisten. Versichern diese sich über die KSK (Künstlersozialkasse), übernimmt sie etwa die Hälfte der Abgaben zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Selbstständig machen mit Kleingewerbe
Ein Kleingewerbe liegt vor, wenn nach Art und Umfang des Unternehmens kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Kleingewerbetreibende sind daher keine Kaufleute. Es handelt sich meist um kleinere Unternehmen in der Rechtsform des Einzelunternehmens oder der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Auf Kleingewerbetreibende finden die Regelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) keine Anwendung, das Unternehmen muss nicht ins Handelsregister eingetragen werden und die Buchführung ist einfacher (keine Bilanz und keine Inventur nötig).
Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts müssen keine Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen und können ihre Leistungen daher – da sie von ihren Kunden nur den Nettobetrag verlangen müssen – von vornherein 19 % günstiger anbieten als die Konkurrenz. Im Gegenzug gibt es aber auch keinen Vorsteuerabzug, d. h., die Umsatzsteuer, die sie selbst für eingekaufte Waren und Dienstleistungen zahlen, bekommen sie nicht vom Finanzamt erstattet. Kleinunternehmer können ihre Umsätze jedoch freiwillig der Umsatzsteuer unterwerfen, um einen Vorsteuerabzug zu erhalten. Kleinunternehmer können Kleingewerbetreibende, aber auch Freiberufler und Land- und Forstwirte sein. Voraussetzung ist, dass der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 22.000 € betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 € liegen wird.
Freiberufler und ähnliche Selbstständige
Keine Gewerbetreibenden sind Freiberufler und ähnliche Selbstständige. Freiberufler sind Selbstständige, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben wie etwa selbstständige Ärzte, Architekten, Ingenieure, Rechtsanwälte, Notare und Journalisten.
Unter ähnlichen Selbstständigen versteht man Selbstständige, die Dienstleistungen höherer Art anbieten, für die besondere Fachkenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind. Darunter können z. B. Softwareprogrammierer und Unternehmensberater fallen.
Auch Land- und Forstwirte sind keine Gewerbetreibenden. Selbstständige, die keine Gewerbetreibenden sind, müssen keine Gewerbesteuer zahlen. Sie sind auch nicht Mitglied in der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK). Teilweise haben sie aber eigene Kammern (z. B. Anwaltskammer, Architektenkammer).
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Rechtstipps zu "Selbstständig" | Seite 103
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04.12.2009 WAGNER HALBE Rechtsanwälte„… . Im Einzelnen: Die von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vorbereitete Unterlassungserklärung beinhaltet in Ziffer (2) ein selbstständiges Schuldanerkenntnis und begründet so einen dann …“ Weiterlesen
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01.12.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„Auf einer Internetseite wurde eine Rezeptsammlung derart betreiben, dass die Rezepte von Privatpersonen selbstständig mit den passenden Bildern hochgeladen werden konnten. Einige dieser Bilder wurden …“ Weiterlesen
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16.11.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„Die Heinrich Bauer Achat KG schloss mit selbstständigen Fotografen Rahmenverträge, in denen Klauseln bestimmen, dass ein Pauschalhonorar gezahlt wird, durch welches sämtliche Leistungen, Pflichten …“ Weiterlesen
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02.11.2009 Rechtsanwalt Daniel Frühauf„… erhielten 28227 eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe", da sie ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig sichern konnten. Diese Personen müssen zum Stichtag am 31.12.2009 nachweisen, dass der Lebensunterhalt …“ Weiterlesen
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26.10.2009 Laux Rechtsanwälte PartGmbB„… der Arbeitsunfähigkeit zu entnehmen sein. Hierbei genüge die bloße Nennung/Auflistung von Diagnosen alleine nicht. Der in dem oben bezeichneten Verfahren schwer erkrankte selbstständige Immobilienkaufmann hatte hierzu …“ Weiterlesen
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08.10.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… am Rechtsverkehr teilnimmt, handelt lediglich dann nicht als Verbraucher, wenn das Handeln eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbstständig beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden …“ Weiterlesen
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01.09.2009 GKS Rechtsanwälte„… ). Der Kläger - ein selbstständiger Immobilienmakler - hatte kein eigenes Büro, sondern arbeitete von seiner Mietwohnung in Frankfurt am Main aus, in der er mit seiner Familie auch tatsächlich wohnte …“ Weiterlesen
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10.07.2009 Rechtsanwalt André Breddermann„… . Nach dieser Vorschrift sind Personen rentenversicherungspflichtig, die im Zusammenhang mit ihrer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig keinen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, dessen …“ Weiterlesen
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02.07.2009 anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte„… einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen werden. Es ist gerade ein selbstständiger Zurechnungsgrund darin zu sehen, dass der Inhaber die Gefahr einer Unklarheit geschaffen hat, wer bei eBay handelt …“ Weiterlesen
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24.06.2009 Rechtsanwalt Michael Borth„… Altersvorsorge an, so können Sie dies absetzen. b. Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit führt regelmäßig zu Betriebsausgaben, welche steuermindernd abgesetzt werden können. II. Sanktionen AA …“ Weiterlesen
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22.06.2009 Rechtsanwalt Christian Demuth„… , dass ein Betroffener diesem schweren Eingriff in seine grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechte mangels effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten (die Anordnung wird als nicht selbstständig anfechtbare …“ Weiterlesen
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22.05.2009 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion„… und v.a. frühzeitig zu sichern, damit er nicht durch eine Kontopfändung tiefer in finanzielle Not gerät. Neu ist, dass dieser Pfändungsschutz für Konten künftig auch für Selbstständige gilt …“ Weiterlesen
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14.05.2009 Rechtsanwalt Dr. Dr. Seyed Shahram Iranbomy„… einen Heimplatz gezahlt werden sollen. Die Klägerin, die bislang selbstständig und selbstbestimmt leben konnte, soll also nach dem Willen der Freien und Hansestadt Hamburg gegen ihren Willen in ein Heim …“ Weiterlesen
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25.02.2009 Rechtsanwalt Torsten Klose„… Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg …“ Weiterlesen
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17.02.2009 Rechtsanwalt Michael Borth„… Stilblüten Zeugnis zu veröffentlichen. In einem Arbeitszeugnis heißt es: ..... Aufgrund seiner besonderen Fähigkeiten waren wir in der Lage , Herrn A sein Aufgabengebiet völlig selbstständig erfüllen …“ Weiterlesen
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16.01.2009 Rechtsanwalt Olaf Hess„… , in welcher Weise die individuell wachsende Selbstständigkeit des Kindes eine Ausweitung der Berufstätigkeit des betreuenden Elternteils möglich und zumutbar macht. Das OLG Köln nimmt dagegen …“ Weiterlesen
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05.11.2008 Sperrer, Bette & Collegen„… entschieden, dass dieses Sonderkündigungsrecht nicht besteht, wenn ein Arbeitnehmer sich selbstständig macht. Dies erscheint äußerst ungerecht. Oft sieht sich ein Arbeitnehmer gezwungen …“ Weiterlesen
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07.07.2008 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… durch das Fahrverbot entstehenden Kosten durch eine Kreditaufnahme finanzieren (z.B. Kosten eines Fahrers für die Zeit des Fahrverbots). Dazu wird zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten (Angestellte …“ Weiterlesen
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23.06.2008 Rechtsanwalt Eyck Strohmeyer„… in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbstständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten …“ Weiterlesen
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16.08.2007 Dreis Rechtsanwälte„… , kommt er parallel und selbstständig als Mitstörer in Betracht und kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Die Frage, welche Vorsichtsmaßnahmen ein Forenbetreiber treffen muss, um …“ Weiterlesen
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08.08.2007 Kanzlei Recht und Recht„… Verkäufer als Unternehmer anzusehen, der ein Geschäft im Internet oder bei eBay in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit macht. Eine gewerbliche Tätigkeit …“ Weiterlesen
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06.08.2007 Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte„Wer als Selbstständiger trotz Krankschreibung kleinere Arbeiten erledigt, muss einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge trotzdem nicht zwingend mit der fristlosen Kündigung …“ Weiterlesen
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24.07.2007 Rechtsanwalt Christoph Blaumer„Ist ein selbstständiger Unterhaltspflichtiger noch im Rentenalter erwerbstätig, so ist das Einkommen hieraus beim Ehegattenunterhalt nicht zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund …“ Weiterlesen