5.785 Anwälte für Mindestlohn | Seite 46

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Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Münster
Rechtsanwalt Thomas Münster
BABUCKE & MÜNSTER Rechtsanwälte / Fachanwälte, Hospitalstr. 8, 28790 Schwanewede 6655.0772439602 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Münster ist Ihr Ansprechpartner für Mindestlohn
(14.03.2018) Ich hatte bei Herrn Münster ein Beratungsgespräch mit anschließendem Mandat. Es war vom Anfang bis zum Ende …
Profil-Bild Rechtsanwalt Vincent Linke
Rechtsanwalt Vincent Linke
Anwaltskanzlei Linke & Baumgartner, Fahrgasse 31, 79761 Waldshut-Tiengen 6937.4261857526 km
Wir arbeiten unter dem Motto "mein Rechtsanwalt hilft!"
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mindestlohn beantwortet Herr Rechtsanwalt Vincent Linke
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Sascha D'Oro
Rechtsanwalt und Notar Sascha D'Oro
Dr. Mickel + Partner, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.0125984056 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Sascha D'Oro
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Waldhausen
Rechtsanwältin Ines Waldhausen
Kanzlei Waldhausen, Graf-Recke-Str. 227, 40235 Düsseldorf 9418.9828031671 km
Arbeitsrecht • Familienrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Waldhausen – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Mindestlohn
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Marcus Zill
Rechtsanwalt Sven Marcus Zill
Kanzlei Sven Marcus Zill, Bgm.-Grünzweig-Str. 67, 67059 Ludwigshafen am Rhein 6844.5838518069 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Marcus Zill im Bereich Mindestlohn bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Haller
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Jürgen Haller, Schaezlerstr. 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6513101033 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Haller - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mindestlohn
aus 12 Bewertungen Herr Haller hat mich zwei Jahre lang durch einen Rechtsstreit wegen zahnärztlicher Fehlbehandlung begleitet. Dank … (26.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Sperling
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Sperling
LAUSEN Rechtsanwälte, Residenzstr. 25, 80333 München 7119.1483971679 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Mindestlohn unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Sperling
aus 147 Bewertungen Endlich konnte mir mal jemand meine Fragen beantworten. Herr Sperling hat wirklich alle Unklarheiten ausgeräumt und … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sophia Glania
Rechtsanwältin Sophia Glania
Kanzlei Pistner, Bodelschwinghstraße 18, 63739 Aschaffenburg 6862.2742441097 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sophia Glania bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mindestlohn
(03.04.2024) Frau Glania hat meine Frage sehr schnell und kompetent beantwortet. Vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger
Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger
Brinkmann und Munde Rechtsanwälte und Notare, Nöttentor 4, 59494 Soest 6711.9550959834 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Jürgen Krieger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Mindestlohn
(02.11.2023) Sehr schneller Termin, klare Beratung. Weitere Termine verabedet.
Profil-Bild Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 10, 69469 Weinheim 6856.1534593402 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mindestlohn bietet Herr Rechtsanwalt K.Patrick Speckhardt
(28.08.2020) Super Anwalt, mit Fachwissen und sehr kompetent. Hab mich immer aufgehoben gefühlt. Sehr zum empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Bütow
Rechtsanwalt Achim Bütow
Kanzlei Achim Bütow, Heimstr. 5, 89073 Ulm 7003.9873838503 km
Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Bütow hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Mindestlohn
aus 9 Bewertungen Ich hatte das erste Mal Kontakt zu einem Anwalt. Herr Bütow hat mich in dieser Situation gut aufgefangen und mich … (29.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Manfred Baier
sehr gut
Rechtsanwalt Manfred Baier
Anwaltskanzlei Baier, Gustav-Freytag-Straße 12, 35039 Marburg 6795.3960349521 km
** Detaillierte Kontakdaten finden Sie im Anwaltsprofil ganz unten **
Arbeitsrecht • Erbrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Manfred Baier vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mindestlohn
aus 51 Bewertungen Herr Baier hat meinen "Fall" sehr kompetent angenommen und mich anwaltlich bestens unterstützt und … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner
Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner
Krayer | Kröner Rechtsanwälte|Fachanwälte|Notar, Dr.-Hermann-Neubauer-Ring 34, 63500 Seligenstadt 6847.4022744279 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Steffen Kröner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mindestlohn
Profil-Bild Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová
sehr gut
JMJ Markechova Law Office, Bajkalská 5/C, Bratislava 831 04, Slowakei 7461.7738207591 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Markenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Mindestlohn bietet Frau Rechtsanwältin JUDr. Jana Markechová
aus 10 Bewertungen Frau Markechová stand uns bei dem Verkauf zweier Immobilien in der Slowakei rechtlich zur Seite. Wir leben selber … (10.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Veh
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Veh
Kanzlei Martin Veh, Bahnhofplatz 7, 90762 Fürth 7005.3484668224 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Veh ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Ich danke Herrn Rechtsanwalt Veh, der mich in einem Strafverfahren professionell vor Gericht vertreten hat, und … (28.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler
Rößler Rechtsanwälte PartG mbB, Pfarrergasse 2, 93047 Regensburg 7100.056353903 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Böhm-Rößler bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mindestlohn
aus 39 Bewertungen Ich war sehr zufrieden. Sehr kompetent. Schnelle Antworten bei Fragen per Mail. Alles tip top. Gerne wieder wenns … (14.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Romeo Pusch
Rechtsanwalt Romeo Pusch
Kanzlei Romeo Pusch, Tuchmacherstr. 21, 02625 Bautzen 7113.3049478321 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Romeo Pusch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mindestlohn
(12.09.2022) Er hat mich sehr gut ferteten nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Naumann
Rechtsanwältin Daniela Naumann
KANZLEI MARTIN - Kanzlei für Heilberufe, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg 6921.8975232457 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Daniela Naumann bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mindestlohn
(29.03.2023) Die Rechtsberatung durch Frau Naumann war bis her immer tadellos. Ich fühle mich mit meiner Zahnarztpraxis bestens …
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Merle
Rechtsanwälte Geiger & Merle, Konstanzer Str. 55, 78315 Radolfzell am Bodensee 6976.5007794442 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht
Juristische Fragen im Bereich Mindestlohn beantwortet Herr Rechtsanwalt Oliver Merle
aus 7 Bewertungen Lieber Herr Merle, nochmals ganz lieben Dank für Ihre Verständnisvolle und äußerst Menschliche Kommunikation. Komme … (20.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Euringer
sehr gut
Rechtsanwältin Michaela Euringer
Kanzlei Michaela Euringer, Ottostr. 1 A, 85298 Scheyern 7090.3739131064 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Reiserecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Euringer hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mindestlohn
aus 38 Bewertungen Fand es top (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Steffgen
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Steffgen
Anwaltskanzlei Steffgen, Königstraße 27, 70173 Stuttgart 6930.9932987854 km
"Nichts ist unmöglich, solange man es nicht versucht hat." (Ulrich Wickert)
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Mindestlohn beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Steffgen
aus 92 Bewertungen Herr steffgen ist sehr konsequent und geht der Sache auf den Grund. War sehr zufrieden mit ihm. (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller
Rechtsanwälte Möller & Trommler, Tabbenstr. 9, 49624 Löningen 6630.9421636663 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Stefan Möller im Bereich Mindestlohn bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz
Rechtsanwaltskanzlei Sebastian Jaskiewicz, Rathausplatz 3-5, 66346 Püttlingen 6757.3349833961 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mindestlohn
aus 119 Bewertungen Herr Jaskiewicz war der Einzige, der mich aus einer Situation herausholen konnte, in der die anderen hat nix gemacht. … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Straub
Rechtsanwalt Philipp Straub
Kanzlei Stürwald Perrey Straub, Rheinstr. 2a, 76829 Landau in der Pfalz 6840.8984029981 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Versicherungsrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Philipp Straub hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mindestlohn
(14.11.2019) sehr gute eingehende beratung zielorientiert und peröhnlich ein sehr sympatischer anwalt hat alles sofort auf den …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mindestlohn

Fragen und Antworten

  • Mindestlohn: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mindestlohn umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mindestlohn und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mindestlohn: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mindestlohn sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in ganz Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn für Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten.

Wie wird der Mindestlohn angepasst?

Eine Erhöhung des Mindestlohns erfolgte zuletzt 2019. Darüber entscheidet die Mindestlohnkommission. Die mit je drei Mitgliedern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie einem Vorsitzenden besetzte Kommission soll beim Finden des geeigneten Mindestlohns die Kriterien Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen, Nichtgefährdung der Beschäftigung sowie das Ergebnis von Tarifverhandlungen beachten. Die Leitlinien sind auch wichtig für die Vereinbarkeit des Mindestlohns mit der Verfassung in Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie den Schutz von Eigentum, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Koalitionsfreiheit. Im Jahr 2020 ist eine Evaluierung des Mindestlohngesetzes vorgesehen.

Wie hat sich die Mindestlohnhöhe entwickelt?

Die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns muss mindestens alle zwei Jahre angepasst werden. Seit der Einführung hat sich der Mindestlohn zum Jahresanfang wie folgt entwickelt.

20158,50 Euro
20178,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro

Die Angaben bezeichnen den Bruttolohn. Der Mindestlohn gilt dabei je Zeitstunde, in der ein Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat. Dazu zählen auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, nicht aber eine Rufbereitschaft. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz Mindestlohngesetz (MiLoG).

Welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle abhängigen Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme folgender fünf Personengruppen.

Minderjährige

Keinen Mindestlohnanspruch haben Personen unter 18 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Auszubildende

Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ist kein Mindestlohn zu zahlen. Das gilt auch für volljährige Azubis. Die Vergütung von Lehrlingen regelt anstelle des Mindestlohngesetzes das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Praktikanten

Ein freiwilliges Praktikum unterliegt bis zu einer Dauer von drei Monaten nicht dem Mindestlohn. Ab dem vierten Monat ist in jedem Fall der Mindestlohn zu zahlen. Das gilt insbesondere, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums erfolgt.

 Ausgenommen von der Mindestlohnpflicht sind auch Pflichtpraktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie erfolgen. Dasselbe gilt, wenn das Praktikum einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung dient.

 Bei einem begleitenden Praktikum zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung ist ein mit demselben Ausbildenden bereits zuvor bestehendes Praktikum bei der maßgeblichen Dauer für die Ausnahme vom Mindestlohn zu berücksichtigen.
 Arbeitgeber müssen unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Praktikanten aushändigen. In Anbetracht der Ausnahmen vom Mindestlohn bei Praktika, der Aufzeichnungspflicht und der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen bei Kontrollen sollte der Vertrag die Umstände des Praktikums möglichst genau beschreiben.

Langzeitarbeitslose

Keinen Mindestlohnanspruch hat in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung, wer unmittelbar vor deren Beginn langzeitarbeitslos war. Als langzeitarbeitslos gilt, wer zuvor zwölf Monate und länger arbeitslos war.

Ehrenamtlich Tätige

Ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen sind auch ehrenamtlich Tätige, die sich etwa in einem Verein oder in einer Organisation engagieren. Gemeinnützigkeit allein reicht jedoch nicht. Überwiegen die finanziellen Interessen an einer sportlichen Betätigung könnten erwachsene Amateurspieler oder Trainer – z. B. eines Fußballvereins – dem Mindestlohngesetz unterfallen.

Welche Übergangsregeln gelten bezüglich des Mindestlohns?

Allgemein verbindliche Tarifverträge

Allgemein verbindliche Tarifverträge gehen den Mindestlohnregeln zunächst vor. Tariflöhne können den Mindestlohn vorerst unterschreiten. Seit dem 1. Januar 2017 schreibt das Mindestlohngesetz auch in einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag den Mindestlohn als Lohnuntergrenze vor. Bis zum 31. Dezember 2017 waren abgesehen davon noch weitere Abweichungen vom MiLoG möglich. Der damit verbundene Eingriff in die Tarifautonomie und in die Koalitionsfreiheit ist umstritten.

Branchenmindestlöhne

Bereits existierende Branchenmindestlöhne etwa für Gebäudereinigung, Pflegedienst, Friseurhandwerk, Fleischwirtschaft oder Zeitarbeit, die per Rechtsverordnung aufgrund von Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten entsprechend weiter. Zeitungszusteller mussten im Jahr 2015 mindestens 75 Prozent. ab 2016 mindestens 85 Prozent des Mindestlohns und ab 2017 8,50 Euro erhalten. Seit 2018 haben Zeitungszusteller Anspruch auf den vollen Mindestlohn.

Besondere Beschäftigungen und Lohnsysteme

Minijob und Mindestlohn

Sofern keine der genannten Ausnahmen beim Mindestlohn greift, haben auch Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Im Rahmen einer solchen geringfügigen Beschäftigung darf das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Alternativ kann eine geringfügige Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage sozialversicherungsfrei erfolgen. Bei Überschreiten einer dieser Vorgaben kommt es zur Versicherungspflicht des Beschäftigten in der Sozialversicherung. Eine Ausübung des Minijobs als Nebenjob oder durch einen Rentner ändert nichts an der Einhaltung der Mindestlohnregeln.

Mindestlohn für Saisonarbeiter

Auch für Saisonarbeiter gilt grundsätzlich keine Ausnahme vom Mindestlohn. Viele Saisonkräfte sind in der Landwirtschaft zur Ernte oder in Hotel und Gastronomie in der Hochsaison tätig. In welcher Höhe dabei eine Anrechnung von Kosten für Essen und Unterkunft auf den Mindestlohn einer Saisonarbeitskraft erfolgen darf, bestimmt eine noch zu erlassende Rechtsverordnung. Anders als bei Minijobbern ist eine kurzfristige Beschäftigung bei Saisonarbeitern anstelle von 50 Tagen bis zu 70 Tage sozialversicherungsfrei.

Akkordarbeit und Stücklohn

Bei Bezahlung nach Leistung bzw. Bezahlung pro Stück – z. B. pro zugestellte Zeitung ­– muss sich in einem gewissen Zeitraum der durchschnittliche Mindestlohn ergeben. Bezugsgröße kann etwa ein Monat oder eine Woche sein in Anlehnung an eine monatlich oder wöchentlich erfolgende Lohnzahlung. Akkordlohn oder Stücklohn ist entsprechend umzurechnen.

Weitere Pflichten des Mindestlohngesetzes

Arbeitgeber treffen neben der Zahlung des Mindestlohns folgende weitere Pflichten.

Fälligkeit des Mindestlohns

Bei einem miteinander vereinbarten Zeitpunkt der Lohnzahlung zählt dieser. Spätestens ist der Mindestlohn aber am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, der dem Monat der Arbeitsleistung folgt. Auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto – z. B. mittels Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – angesammelte Überstunden sind spätestens 12 Monate nach ihrer monatlichen Erfassung durch Freizeit oder durch Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses z. B. durch Kündigung muss der Ausgleich spätestens im darauffolgenden Kalendermonat stattfinden.
 
 Für Plusstunden in einem Arbeitszeitkonto gilt zudem eine Obergrenze. Die Anzahl angesammelter Überstunden darf 50 Prozent der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit auf den Monat bezogen nicht überschreiten.

Aufzeichnungspflichten und Zeiterfassung

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (Minijobber) sowie Beschäftigten in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen ist aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
 
 Die Verordnung über Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz – kurz Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLodokV) regelt weitere Details. Demnach gilt diese Aufzeichnungspflicht nicht mehr für Arbeitsverhältnisse ab einem Gehalt von 2958 Euro brutto im Monat. Die Zahl entspricht einer Arbeitsdauer von durchschnittlich 12 Stunden an 29 Tagen im Monat zum Mindestlohn von 8,84 Euro brutto. Die Begründung für diese Zahl ist, dass kaum jemand länger zum Mindestlohn arbeite.

Außerdem sieht die MiLodokEV vereinfachte Aufzeichnungspflichten für bestimmte Tätigkeiten und Mitarbeiter vor, wie etwa für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, Kinder und Eltern des Arbeitgebers.
 
 Aufgrund von Kritik wurde die Schwelle ab August 2015 um eine Schwelle bei 2000 Euro brutto pro Monat ergänzt, bei deren Überschreiten die Aufzeichnungspflicht entfällt. Ein Arbeitnehmer muss dafür jedoch ein verstetigtes Gehalt von 2000 Euro in den letzten 12 Monaten vom gleichen Arbeitgeber erhalten haben. Sonst bleibt es bei der Schwelle von 2958 Euro brutto im Monat, ab der die Aufzeichnungspflicht entfällt.

Anrechnung von Zusatz- und Sonderleistungen

Das Mindestlohngesetz geht nur vom jeweils geltenden Mindestlohn pro Zeitstunde aus. Die Anrechnung zusätzlichen Entgelts wie
  • Provisionen,
  • Trinkgelder,
  • Nachtzuschläge,
  • Weihnachtsgeld,
  • Urlaubsgeld
ist gesetzlich nicht geregelt. Dasselbe gilt für Sachleistungen wie einen Dienstwagen oder eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung.

Trinkgeld

Trinkgelder, die bei der Bedienung in der Gastronomie, Taxifahrer oder Friseur üblich sind, zählen wie andere von Dritten und nicht vom Arbeitgeber stammende Leistungen nicht zum Mindestlohn.

Zulagen und Zuschläge

Eine Anrechnung von Zulagen oder Zuschlägen wie für besondere Arbeitszeiten (Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Arbeit in der Nacht) sowie für besondere Gefahren oder andere Belastungen und Leistungsprämien (für Zielerreichung wie Menge, Qualität, Termineinhaltung) ist laut Gesetzesbegründung nicht vorgesehen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anrechnung einer Spätschichtzulage auf einen Branchenmindestlohn zugelassen. Solange die Zulage wie hier nicht anderen gesetzlich festgelegten Zwecken diene, beziehe sie sich auf die normale Arbeit. Das trifft auch auf den pro Zeitstunde zu zahlenden Mindestlohn zu.

Vermögenswirksame Leistungen
 
 Ebenso außen vor bleiben vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge außen vor. Nach der Gesetzeslogik des Mindestlohns fehlt wegen des Vorsorgegedankens und der Zahlung in der Zukunft der für den Mindestlohn entscheidende Zweck- und Zeitbezug zur Arbeitsleistung.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld zählt nur in bestimmten Fällen zum Mindestlohn. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil v. 25.05.2016, Az.: 5 AZR 135/16).

Außen vor ist danach die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung oder Danach fehlt einem aufgrund des Arbeitsvertrags gegebenen oder durch betriebliche Übung entstandenen jährlich gezahltem Weihnachtsgeld, das die Mitarbeitertreue belohnen soll, der unmittelbare Bezug zur Arbeitsleistung.

Nicht zum Mindestlohn zählen zudem Zahlungen aufgrund besonderer gesetzlicher Zwecke, wie etwa für Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.

Folgen bei Verstößen gegen den Mindestlohn

Die Einhaltung der Mindestlohnregeln kontrolliert der Zoll, der bereits die Schwarzarbeit verfolgt. Eine Prüfung kann auch nach Hinweisen durch eine andere Behörde wie dem Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
 
 Für die Ordnungswidrigkeit einer nicht oder nicht rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns – auch durch einen Subunternehmer und Subsubunternehmer – sieht das Mindestlohngesetz ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor. Für andere Verstöße wie nicht geduldete Prüfungen, fehlende Mitwirkung und mangelhafte Aufzeichnungen drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro. Wer sich selbst belasten würde, sollte sich unmittelbar auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen.
 
 Mindestlohnberechtigte Beschäftigte, die weniger als 8,84 Euro erhalten haben, haben Anspruch auf die regelmäßig darüber liegende übliche Vergütung. Der Anspruch auf Lohnausgleich bei einem niedrigeren Lohn als dem Mindestlohn unterliegt der Verjährung ausgehend von dem Jahr seiner Entstehung nach drei Jahren zum jeweiligen Jahresende. Eine Verwirkung des Mindestlohnanspruchs ist gesetzlich ausgeschlossen. Des Weiteren sind bei unterschrittenem Mindestlohn Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber nachzuzahlen. Bei Vorsatz droht dem Arbeitgeber darüber hinaus ein Strafverfahren wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.

Umgehung des Mindestlohns

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können keinen Lohn unter dem Mindestlohn vereinbaren. Auch die Regeln zur Fälligkeit sind unabdingbar. Einzige Möglichkeit: ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener gerichtlicher Vergleich.
 
 Beim Einsatz freier Mitarbeiter darf sich keine Scheinselbstständigkeit ergeben. Eine solche liegt nahe, wenn der Mitarbeiter Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen hat und seiner Kontrolle unterliegt, feste Arbeitszeiten einhalten muss, vergleichbar wie Beschäftigte in den Betriebsablauf eingegliedert ist und nur bestimmte Arbeitsmittel benutzen darf. Solche Abgrenzungskriterien gelten auch bei einer Beschäftigung mittels Werkvertrag.
 
 Auch der Hinweis an erwachsene Beschäftigte ihre Arbeit durch minderjährige Angehörige erfüllen zu lassen, stellt eine Umgehung dar. Bei Stücklohn muss sich der Mindestlohn durch durchschnittliche Leistung erreichen lassen. Von Benachteiligung beim Mindestlohn Betroffene sollten sich an den Betriebsrat wenden. Zudem können Arbeitnehmer aber auch Wettbewerber sich anonym an die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums wenden. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist ein Rechtsanwalt hilfreich.

(GUE)

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