5.752 Anwälte für Mindestlohn | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Eble
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Eble
Kanzlei Willgeroth, Landstr. 27, 38667 Bad Harzburg 6839.9540064186 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie Recht bekommen!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Eble hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Mindestlohn
aus 14 Bewertungen Für mein aktuelles Anliegen wurde ich sehr gut und effizient beraten, so daß ich mein Anliegen beim Arbeitgeber … (14.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Katrin Piepho
Rechtsanwältin und Notarin Katrin Piepho
TRENTMANN PartGmbB Rechtsanwälte, Obernstr. 39-43, 28195 Bremen 6675.3611431048 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Notarin Katrin Piepho
(03.01.2023) Frau Piepho mit ihrem Team hat eine sehr gute Erreichbarkeit und werde immer super Beraten. Die Vorarbeit und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Horst Kerls
sehr gut
Rechtsanwalt Horst Kerls
Kanzlei Horst Kerls, Rosa-Luxemburg-Str. 25-26, 18055 Rostock 6814.3383765848 km
Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Horst Kerls bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mindestlohn
aus 34 Bewertungen Diese Kanzlei ist mit Gold nicht zu bezahlen. Sehr hohe Fachkompetenz. Die Kanzlei ist auf dem neuesten Stand. … (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tolga Topuz
Rechtsanwalt Tolga Topuz
Topuz Law, Parkstraße 22, 40477 Düsseldorf 6648.6819967132 km
Anwalt mit Biss für turbulente und ruhige Lebensphasen!
Arbeitsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Mindestlohn steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Tolga Topuz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Karl Bauer
Kanzlei Hans Karl Bauer, Otto-Wallach-Str. 14, 65203 Wiesbaden 6800.9572638842 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Im Bereich Mindestlohn bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hans Karl Bauer
aus 7 Bewertungen Herr Bauer konnte mir sehr gut meine Ausgangslage erklären und mir wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen geben. Er … (09.08.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Debring
Kanzlei Claudia Debring, Ribbeckstr. 12, 14469 Potsdam 6959.4529375198 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Debring ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Mindestlohn
(30.05.2022) Frau Debring hat zugehört und es war ein sehr angenehmes Gespräch.
Profil-Bild Rechtsanwalt Armin Goßler
Rechtsanwalt Armin Goßler
KGH Anwaltskanzlei, Gustav-Schickedanz-Str. 15, 90762 Fürth 7005.2728547287 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Armin Goßler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mindestlohn
(25.05.2018) Kompetent, effizient, zuverlässig. Sehr zufrieden. Kann nur weiterempfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Sahling
sehr gut
Rechtsanwalt Stefan Sahling
Braetsch, Jessen & Partner Rechtsanwälte, Feldbrunnenstr. 40 - 42, 20148 Hamburg 6719.0384422938 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Sahling für Rechtsfragen rund um den Bereich Mindestlohn
aus 15 Bewertungen Obwohl wir uns, coronabedingt, nicht persönlich sehen und sprechen konnten, war das Verhältnis von Anfang an … (29.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M.
Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M.
Anwaltskanzlei Memmert, Erkrather Str. 162, 40233 Düsseldorf 6651.162204684 km
Fachanwalt Arbeitsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Mindestlohn steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Stephan Memmert LL.M. gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Kumbartski
Rechtsanwalt Volker Kumbartski, Unterste Sülz 7, 51503 Rösrath 6690.5778797733 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Kumbartski ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Mindestlohn
(20.07.2021) TOP besser geht es nicht
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Deifuß
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Deifuß
Kanzlei Deifuß, Am Markt 9, 58239 Schwerte 6686.5501848535 km
Erbrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arzthaftungsrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht
Rechtsfragen im Bereich Mindestlohn beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabine Deifuß
aus 26 Bewertungen Im Rahmen meiner Erbschaft bin ich von meinen verstrobenen Eltern zu Haupterben (zusammen mit meiner Schwester) … (29.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hagen Wolf
Rechtsanwalt Hagen Wolf
Wolf & Finger Rechtsanwälte, Salzmannstr. 1, 99610 Sömmerda 6917.531350614 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hagen Wolf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Mindestlohn
(16.02.2024) Fast 10 Jahre sehr kompetente und professionelle Beratung und Begleitung in meinem Scheidungsprozess mit …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Sieg'l
Rechtsanwalt Dr. Christian Sieg'l
BTR Rechtsanwälte, Kleine Münzenstraße 8, 14776 Brandenburg an der Havel 6932.2375185529 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht • Anwaltshaftung
Bei juristischen Problemen im Bereich Mindestlohn hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Sieg'l
aus 5 Bewertungen Es handelt sich um eine professionell, unkonventionell agierende Rechtsanwaltskanzlei, die … (16.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Otte
sehr gut
Kanzlei Jens Otte, Industriestr. 14, 180069 Rostock 6808.6602114641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Otte – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mindestlohn
aus 17 Bewertungen Herr Otte hat mich in meiner Angelegenheit (Reiserecht) kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten und … (25.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Helmut Naujoks
Arbeitsrecht für Arbeitgeber | Rechtsanwalt Helmut Naujoks, Bockenheimer Anlage 37, 60322 Frankfurt am Main 6825.3250547149 km
Aus voller Überzeugung vertrete ich als Spezialist im Arbeitsrecht - erfolgreich - seit 25 Jahren ausschließlich die Interessen der Arbeitgeber in Deutschland.
Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helmut Naujoks ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mindestlohn
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Ringeisen
sehr gut
Kanzlei Kundler Kirnberger Klein PartG, Eisenbahnstraße 7, 66557 Illingen (Saar) 6763.2296104587 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Ringeisen bietet Rat und Unterstützung im Bereich Mindestlohn
aus 13 Bewertungen Super Service gute Beratung (31.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Butterweck
Rechtsanwalt Christoph Butterweck
Kanzlei Christoph Butterweck, Elberfelderstr. 2, 34497 Korbach 6775.7958704817 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Butterweck bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Mindestlohn
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. iur. Matthias Berger
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. iur. Matthias Berger
Kanzlei Dr. iur. Berger, Sudetenstr. 25, 76694 Forst (Baden) 6872.4034562922 km
"In der Einfachheit liegt die Genialität"
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Mindestlohn bietet Herr Rechtsanwalt Dr. iur. Matthias Berger
aus 17 Bewertungen Mr. Berger was an incredible help to us. All of his efforts payed off for us in the end. He knows exactly what he … (03.04.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Aptoula Arif
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Rechtsanwalt Aptoula Arif
Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht Arif, Stiftsplatz 3, 53111 Bonn 6694.3187712571 km
Schnelle und effiziente Rechtsberatung mit maßgeschneiderten Lösungen zeichnen meine Anwaltskanzlei aus.
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Betriebliche Altersversorgung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Gewerblicher Rechtsschutz • Sozialversicherungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Aptoula Arif für Rechtsfragen rund um den Bereich Mindestlohn
aus 12 Bewertungen Herr Arif hat umgehend reagiert und Kontakt aufgenommen. Leider ist er aktuell in Urlaub, will sich dann aber umgehend … (07.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M.
Etude Kayser & Becker, Avocats à la Cour, 55-57, rue de Merl, L-2146 Luxemburg, Luxemburg 6691.1279604185 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilprozessrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Kayser LL. M. vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Mindestlohn
(17.05.2022) X
Profil-Bild Rechtsanwalt Olaf Mielke
Faustmann & Mielke Rechtsanwälte, Ziegelbergweg 9, 22946 Trittau 6740.3015274208 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Olaf Mielke – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Mindestlohn
(04.02.2024) Sehr geehrter Herr Mielke, wir schreiben Ihnen diese Bewertung, um unseren Dank für die äußerst professionelle und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Günther Eder
Rechtsanwalt Günther Eder
Kanzlei Eder, Karlstraße 11B, 84034 Landshut 7131.3765111919 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Günther Eder ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Mindestlohn
(27.05.2024) Sehr gut !
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Jäger
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Rechtsanwältin Sonja Jäger
Kanzlei Jäger & Gottwald Rechtsanwälte, Zollerstr. 7, 93053 Regensburg 7100.9000248302 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Arbeitsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Jäger ist Ihr Ansprechpartner für Mindestlohn
aus 10 Bewertungen Nach der Anfrage per Mail, bekam ich einen Anruf, hier wurde ich bestens Informiert und das auch noch Kostenlos, … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arno Fusser
Kanzlei Adelaida & Fusser, Sprendlinger Landstraße 5, 63069 Offenbach am Main 6831.419104241 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Mindestlohn beantwortet Herr Rechtsanwalt Arno Fusser

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Mindestlohn

Fragen und Antworten

  • Mindestlohn: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Mindestlohn umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Mindestlohn und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Mindestlohn: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Mindestlohn sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in ganz Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn für Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten.

Wie wird der Mindestlohn angepasst?

Eine Erhöhung des Mindestlohns erfolgte zuletzt 2019. Darüber entscheidet die Mindestlohnkommission. Die mit je drei Mitgliedern von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie einem Vorsitzenden besetzte Kommission soll beim Finden des geeigneten Mindestlohns die Kriterien Mindestschutz der Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen, Nichtgefährdung der Beschäftigung sowie das Ergebnis von Tarifverhandlungen beachten. Die Leitlinien sind auch wichtig für die Vereinbarkeit des Mindestlohns mit der Verfassung in Hinblick auf das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz (GG) sowie den Schutz von Eigentum, der freien Entfaltung der Persönlichkeit und der Koalitionsfreiheit. Im Jahr 2020 ist eine Evaluierung des Mindestlohngesetzes vorgesehen.

Wie hat sich die Mindestlohnhöhe entwickelt?

Die Höhe des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns muss mindestens alle zwei Jahre angepasst werden. Seit der Einführung hat sich der Mindestlohn zum Jahresanfang wie folgt entwickelt.

20158,50 Euro
20178,84 Euro
20199,19 Euro
20209,35 Euro

Die Angaben bezeichnen den Bruttolohn. Der Mindestlohn gilt dabei je Zeitstunde, in der ein Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung erbracht hat. Dazu zählen auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst, nicht aber eine Rufbereitschaft. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – kurz Mindestlohngesetz (MiLoG).

Welche Ausnahmen gelten beim Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle abhängigen Arbeitsverhältnisse mit Ausnahme folgender fünf Personengruppen.

Minderjährige

Keinen Mindestlohnanspruch haben Personen unter 18 Jahren, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Auszubildende

Im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses ist kein Mindestlohn zu zahlen. Das gilt auch für volljährige Azubis. Die Vergütung von Lehrlingen regelt anstelle des Mindestlohngesetzes das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Praktikanten

Ein freiwilliges Praktikum unterliegt bis zu einer Dauer von drei Monaten nicht dem Mindestlohn. Ab dem vierten Monat ist in jedem Fall der Mindestlohn zu zahlen. Das gilt insbesondere, wenn das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums erfolgt.

 Ausgenommen von der Mindestlohnpflicht sind auch Pflichtpraktika, die aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie erfolgen. Dasselbe gilt, wenn das Praktikum einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung dient.

 Bei einem begleitenden Praktikum zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung ist ein mit demselben Ausbildenden bereits zuvor bestehendes Praktikum bei der maßgeblichen Dauer für die Ausnahme vom Mindestlohn zu berücksichtigen.
 Arbeitgeber müssen unverzüglich nach Abschluss des Praktikumsvertrages, spätestens vor Aufnahme der Praktikantentätigkeit, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederlegen, die Niederschrift unterzeichnen und dem Praktikanten aushändigen. In Anbetracht der Ausnahmen vom Mindestlohn bei Praktika, der Aufzeichnungspflicht und der Pflicht zur Vorlage von Unterlagen bei Kontrollen sollte der Vertrag die Umstände des Praktikums möglichst genau beschreiben.

Langzeitarbeitslose

Keinen Mindestlohnanspruch hat in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung, wer unmittelbar vor deren Beginn langzeitarbeitslos war. Als langzeitarbeitslos gilt, wer zuvor zwölf Monate und länger arbeitslos war.

Ehrenamtlich Tätige

Ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen sind auch ehrenamtlich Tätige, die sich etwa in einem Verein oder in einer Organisation engagieren. Gemeinnützigkeit allein reicht jedoch nicht. Überwiegen die finanziellen Interessen an einer sportlichen Betätigung könnten erwachsene Amateurspieler oder Trainer – z. B. eines Fußballvereins – dem Mindestlohngesetz unterfallen.

Welche Übergangsregeln gelten bezüglich des Mindestlohns?

Allgemein verbindliche Tarifverträge

Allgemein verbindliche Tarifverträge gehen den Mindestlohnregeln zunächst vor. Tariflöhne können den Mindestlohn vorerst unterschreiten. Seit dem 1. Januar 2017 schreibt das Mindestlohngesetz auch in einem allgemein verbindlichen Tarifvertrag den Mindestlohn als Lohnuntergrenze vor. Bis zum 31. Dezember 2017 waren abgesehen davon noch weitere Abweichungen vom MiLoG möglich. Der damit verbundene Eingriff in die Tarifautonomie und in die Koalitionsfreiheit ist umstritten.

Branchenmindestlöhne

Bereits existierende Branchenmindestlöhne etwa für Gebäudereinigung, Pflegedienst, Friseurhandwerk, Fleischwirtschaft oder Zeitarbeit, die per Rechtsverordnung aufgrund von Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz gelten entsprechend weiter. Zeitungszusteller mussten im Jahr 2015 mindestens 75 Prozent. ab 2016 mindestens 85 Prozent des Mindestlohns und ab 2017 8,50 Euro erhalten. Seit 2018 haben Zeitungszusteller Anspruch auf den vollen Mindestlohn.

Besondere Beschäftigungen und Lohnsysteme

Minijob und Mindestlohn

Sofern keine der genannten Ausnahmen beim Mindestlohn greift, haben auch Minijobber Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Im Rahmen einer solchen geringfügigen Beschäftigung darf das Arbeitsentgelt regelmäßig 450 Euro im Monat nicht übersteigen. Alternativ kann eine geringfügige Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage sozialversicherungsfrei erfolgen. Bei Überschreiten einer dieser Vorgaben kommt es zur Versicherungspflicht des Beschäftigten in der Sozialversicherung. Eine Ausübung des Minijobs als Nebenjob oder durch einen Rentner ändert nichts an der Einhaltung der Mindestlohnregeln.

Mindestlohn für Saisonarbeiter

Auch für Saisonarbeiter gilt grundsätzlich keine Ausnahme vom Mindestlohn. Viele Saisonkräfte sind in der Landwirtschaft zur Ernte oder in Hotel und Gastronomie in der Hochsaison tätig. In welcher Höhe dabei eine Anrechnung von Kosten für Essen und Unterkunft auf den Mindestlohn einer Saisonarbeitskraft erfolgen darf, bestimmt eine noch zu erlassende Rechtsverordnung. Anders als bei Minijobbern ist eine kurzfristige Beschäftigung bei Saisonarbeitern anstelle von 50 Tagen bis zu 70 Tage sozialversicherungsfrei.

Akkordarbeit und Stücklohn

Bei Bezahlung nach Leistung bzw. Bezahlung pro Stück – z. B. pro zugestellte Zeitung ­– muss sich in einem gewissen Zeitraum der durchschnittliche Mindestlohn ergeben. Bezugsgröße kann etwa ein Monat oder eine Woche sein in Anlehnung an eine monatlich oder wöchentlich erfolgende Lohnzahlung. Akkordlohn oder Stücklohn ist entsprechend umzurechnen.

Weitere Pflichten des Mindestlohngesetzes

Arbeitgeber treffen neben der Zahlung des Mindestlohns folgende weitere Pflichten.

Fälligkeit des Mindestlohns

Bei einem miteinander vereinbarten Zeitpunkt der Lohnzahlung zählt dieser. Spätestens ist der Mindestlohn aber am letzten Bankarbeitstag des Monats zu zahlen, der dem Monat der Arbeitsleistung folgt. Auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto – z. B. mittels Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – angesammelte Überstunden sind spätestens 12 Monate nach ihrer monatlichen Erfassung durch Freizeit oder durch Zahlung des Mindestlohns auszugleichen. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses z. B. durch Kündigung muss der Ausgleich spätestens im darauffolgenden Kalendermonat stattfinden.
 
 Für Plusstunden in einem Arbeitszeitkonto gilt zudem eine Obergrenze. Die Anzahl angesammelter Überstunden darf 50 Prozent der im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit auf den Monat bezogen nicht überschreiten.

Aufzeichnungspflichten und Zeiterfassung

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (Minijobber) sowie Beschäftigten in den in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Wirtschaftsbereichen ist aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages erfolgen. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre ab dem für die Aufzeichnung maßgeblichen Zeitpunkt aufzubewahren.
 
 Die Verordnung über Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz – kurz Mindestlohndokumentationspflichten-Verordnung (MiLodokV) regelt weitere Details. Demnach gilt diese Aufzeichnungspflicht nicht mehr für Arbeitsverhältnisse ab einem Gehalt von 2958 Euro brutto im Monat. Die Zahl entspricht einer Arbeitsdauer von durchschnittlich 12 Stunden an 29 Tagen im Monat zum Mindestlohn von 8,84 Euro brutto. Die Begründung für diese Zahl ist, dass kaum jemand länger zum Mindestlohn arbeite.

Außerdem sieht die MiLodokEV vereinfachte Aufzeichnungspflichten für bestimmte Tätigkeiten und Mitarbeiter vor, wie etwa für im Betrieb mitarbeitende Ehegatten, Kinder und Eltern des Arbeitgebers.
 
 Aufgrund von Kritik wurde die Schwelle ab August 2015 um eine Schwelle bei 2000 Euro brutto pro Monat ergänzt, bei deren Überschreiten die Aufzeichnungspflicht entfällt. Ein Arbeitnehmer muss dafür jedoch ein verstetigtes Gehalt von 2000 Euro in den letzten 12 Monaten vom gleichen Arbeitgeber erhalten haben. Sonst bleibt es bei der Schwelle von 2958 Euro brutto im Monat, ab der die Aufzeichnungspflicht entfällt.

Anrechnung von Zusatz- und Sonderleistungen

Das Mindestlohngesetz geht nur vom jeweils geltenden Mindestlohn pro Zeitstunde aus. Die Anrechnung zusätzlichen Entgelts wie
  • Provisionen,
  • Trinkgelder,
  • Nachtzuschläge,
  • Weihnachtsgeld,
  • Urlaubsgeld
ist gesetzlich nicht geregelt. Dasselbe gilt für Sachleistungen wie einen Dienstwagen oder eine vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Wohnung.

Trinkgeld

Trinkgelder, die bei der Bedienung in der Gastronomie, Taxifahrer oder Friseur üblich sind, zählen wie andere von Dritten und nicht vom Arbeitgeber stammende Leistungen nicht zum Mindestlohn.

Zulagen und Zuschläge

Eine Anrechnung von Zulagen oder Zuschlägen wie für besondere Arbeitszeiten (Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Arbeit in der Nacht) sowie für besondere Gefahren oder andere Belastungen und Leistungsprämien (für Zielerreichung wie Menge, Qualität, Termineinhaltung) ist laut Gesetzesbegründung nicht vorgesehen. Das Bundesarbeitsgericht hat die Anrechnung einer Spätschichtzulage auf einen Branchenmindestlohn zugelassen. Solange die Zulage wie hier nicht anderen gesetzlich festgelegten Zwecken diene, beziehe sie sich auf die normale Arbeit. Das trifft auch auf den pro Zeitstunde zu zahlenden Mindestlohn zu.

Vermögenswirksame Leistungen
 
 Ebenso außen vor bleiben vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge außen vor. Nach der Gesetzeslogik des Mindestlohns fehlt wegen des Vorsorgegedankens und der Zahlung in der Zukunft der für den Mindestlohn entscheidende Zweck- und Zeitbezug zur Arbeitsleistung.

Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld

Weihnachtsgeld zählt nur in bestimmten Fällen zum Mindestlohn. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen als Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistungen vorbehaltlos und unwiderruflich gezahlt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden (Urteil v. 25.05.2016, Az.: 5 AZR 135/16).

Außen vor ist danach die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächliche Arbeitsleistung oder Danach fehlt einem aufgrund des Arbeitsvertrags gegebenen oder durch betriebliche Übung entstandenen jährlich gezahltem Weihnachtsgeld, das die Mitarbeitertreue belohnen soll, der unmittelbare Bezug zur Arbeitsleistung.

Nicht zum Mindestlohn zählen zudem Zahlungen aufgrund besonderer gesetzlicher Zwecke, wie etwa für Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.

Folgen bei Verstößen gegen den Mindestlohn

Die Einhaltung der Mindestlohnregeln kontrolliert der Zoll, der bereits die Schwarzarbeit verfolgt. Eine Prüfung kann auch nach Hinweisen durch eine andere Behörde wie dem Finanzamt oder der Deutschen Rentenversicherung erfolgen.
 
 Für die Ordnungswidrigkeit einer nicht oder nicht rechtzeitigen Zahlung des Mindestlohns – auch durch einen Subunternehmer und Subsubunternehmer – sieht das Mindestlohngesetz ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro vor. Für andere Verstöße wie nicht geduldete Prüfungen, fehlende Mitwirkung und mangelhafte Aufzeichnungen drohen Geldbußen bis zu 30.000 Euro. Wer sich selbst belasten würde, sollte sich unmittelbar auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufen.
 
 Mindestlohnberechtigte Beschäftigte, die weniger als 8,84 Euro erhalten haben, haben Anspruch auf die regelmäßig darüber liegende übliche Vergütung. Der Anspruch auf Lohnausgleich bei einem niedrigeren Lohn als dem Mindestlohn unterliegt der Verjährung ausgehend von dem Jahr seiner Entstehung nach drei Jahren zum jeweiligen Jahresende. Eine Verwirkung des Mindestlohnanspruchs ist gesetzlich ausgeschlossen. Des Weiteren sind bei unterschrittenem Mindestlohn Steuer und Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber nachzuzahlen. Bei Vorsatz droht dem Arbeitgeber darüber hinaus ein Strafverfahren wegen vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge.

Umgehung des Mindestlohns

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können keinen Lohn unter dem Mindestlohn vereinbaren. Auch die Regeln zur Fälligkeit sind unabdingbar. Einzige Möglichkeit: ein zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossener gerichtlicher Vergleich.
 
 Beim Einsatz freier Mitarbeiter darf sich keine Scheinselbstständigkeit ergeben. Eine solche liegt nahe, wenn der Mitarbeiter Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen hat und seiner Kontrolle unterliegt, feste Arbeitszeiten einhalten muss, vergleichbar wie Beschäftigte in den Betriebsablauf eingegliedert ist und nur bestimmte Arbeitsmittel benutzen darf. Solche Abgrenzungskriterien gelten auch bei einer Beschäftigung mittels Werkvertrag.
 
 Auch der Hinweis an erwachsene Beschäftigte ihre Arbeit durch minderjährige Angehörige erfüllen zu lassen, stellt eine Umgehung dar. Bei Stücklohn muss sich der Mindestlohn durch durchschnittliche Leistung erreichen lassen. Von Benachteiligung beim Mindestlohn Betroffene sollten sich an den Betriebsrat wenden. Zudem können Arbeitnehmer aber auch Wettbewerber sich anonym an die Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums wenden. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen ist ein Rechtsanwalt hilfreich.

(GUE)

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