Schnell und einfach durch die Scheidung!
- 11 Minuten Lesezeit

Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- So gehen Sie vor
- In vier Schritten zur Scheidung!
- Den besten Scheidungsanwalt finden!
- Checkliste: Was ist nach der Scheidung zu tun?
- Wie lange dauert eine Scheidung?
- Diese Punkte sollten Sie bei der Scheidung klären!
- Was kostet eine Scheidung?
- Die Scheidung: Alle wichtigen Fakten als Video-Zusammenfassung
- Diese 10 Fehler bei der Scheidung sollten Sie vermeiden!
Die wichtigsten Fakten
- Gewöhnlich ist die Ehescheidung erst nach Ablauf des Trennungsjahres möglich.
- Der Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.
- Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht und Verteilung des Hausrats sind zu klären.
- Je weniger Streitpunkte es gibt, umso schneller und günstiger wird die Scheidung.
- Die Scheidungskosten hängen insbesondere vom Einkommen und Vermögen der Eheleute ab.
In vier Schritten zur Scheidung!
Trennung ist Voraussetzung!
Der erste Schritt zur erfolgreichen Scheidung ist die Trennung vom Ehegatten.
Erst nach einem Jahr des Getrenntlebens können Sie den Scheidungsantrag bei Gericht einreichen. Man spricht vom sogenannten „Trennungsjahr“.
Nur in Ausnahmefällen kann das Trennungsjahr verkürzt werden. Das ist z. B. bei einer Härtefallscheidung möglich, wenn etwa ein Partner gewalttätig gegenüber dem anderen ist.
Ein ausufernder Rosenkrieg kann die Trennungszeit hingegen sogar verlängern. Streiten Sie sich mit Ihrem Ex-Partner über Ihre Anwälte und vor Gericht über die Scheidungsfolgen, kann sich die Trennungszeit auch über Jahre hinziehen.
Die beste Lösung ist deshalb eine einvernehmliche Scheidung. Dann kann der Scheidungsantrag meist schon einige Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.
Das Getrenntleben kann übrigens auch innerhalb einer Wohnung stattfinden. Wichtig ist die sogenannte „Trennung von Bett und Tisch“ – Sie dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen, sondern müssen Angelegenheiten wie Kochen, Waschen und insbesondere Finanzen jeweils selbst regeln.
Ohne einen Anwalt geht es nicht!
Zuständig für die Scheidung ist das örtliche Familiengericht. Dort müssen Sie den Scheidungsantrag einreichen. Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:
- Heiratskurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern
- ggf. Ehevertrag
- ggf. notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung
- Formulare für den Versorgungsausgleich
- ggf. Formular für die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe
- Vollmacht für den Rechtsanwalt
Wichtig zu wissen: Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang! Ihren Scheidungsantrag können Sie deshalb nicht selbst einreichen. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigen Sie deshalb mindestens einen Anwalt.
Achtung: Einen „gemeinsamen Anwalt“ gibt es bei der Scheidung nicht. Wer den Scheidungsantrag stellt, muss sich zwingend anwaltlich vertreten lassen. Der andere Ehepartner kann auf einen eigenen Anwalt verzichten. Das heißt aber nicht, dass Ihr Anwalt Sie beide vertreten kann. Wer im Scheidungsverfahren keinen eigenen Anwalt beauftragt, ist der Willkür des anderen Partners schutzlos ausgesetzt.
Vor Gericht müssen Sie persönlich erscheinen!
Hat Ihr Ex-Partner dem Scheidungsantrag zugestimmt, erhalten Sie eine Ladung zum gerichtlichen Scheidungstermin. Dort müssen Sie persönlich erscheinen! Eine reine Online-Scheidung, wie es viele Angebote suggerieren, ist nicht möglich. Aufgrund der Anwesenheitspflicht muss Ihr Arbeitgeber Sie für die Dauer des Termins von der Arbeit freistellen.
Folgende Unterlagen müssen Sie zu Ihrem Scheidungstermin mitbringen:
- Gerichtliche Ladung: Meist finden am Eingang Personenkontrollen statt, wo Sie diese vorzeigen müssen.
- Personalausweis
- Heiratsurkunde im Original
- Abstammungsurkunden minderjähriger Kinder im Original
- Ehevertrag oder Trennungsvereinbarung im Original
Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin nur etwa 20 bis 30 Minuten. Da die Anhörung nicht öffentlich ist, sind keine Zuschauer erlaubt. Nur Sie, Ihr Ex-Partner, die Anwälte, der Richter und ggf. ein Protokollant sind anwesend.
Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Scheidung ist nicht sofort rechtskräftig!
Am Ende des Scheidungstermins wird der Scheidungsbeschluss verlesen. Damit ist die Scheidung aber noch nicht rechtskräftig, das heißt wirksam.
Der Beschluss wird Ihnen und Ihrem Ex-Partner per Post zugestellt. Dann haben Sie einen Monat Zeit, Rechtsmittel einzulegen – das heißt, gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen. Tun Sie das nicht, wird die Scheidung nach Ablauf der Monatsfrist automatisch rechtskräftig. Dann können Sie z. B. Ihren früheren Nachnamen wieder annehmen oder erneut heiraten.
Es gibt auch die Möglichkeit, direkt am Ende des Scheidungstermins auf Rechtsmittel zu verzichten. In dem Fall ist die Scheidung sofort rechtskräftig. Dafür benötigen aber beide Ehepartner einen eigenen Anwalt.
Den besten Scheidungsanwalt finden!
Nutzen Sie die anwalt.de Scheidungsberatung und lassen Sie sich von anwalt.de den besten Anwalt vermitteln. Dieser wird Sie umfassend beraten und Ihnen den effektivsten Weg zeigen.
Checkliste: Was ist nach der Scheidung zu tun?
So gelingt Ihnen der erfolgreiche Neustart!
- Arbeitgeber informieren
- Finanzamt informieren
- Krankenversicherung informieren
- ggf. eigene Haftpflichtversicherung abschließen
- ggf. Begünstigten von Versicherungen ändern
- ggf. Testament ändern
- Kontovollmachten aufheben
- Gemeinschaftskonten trennen
- Auto ummelden
- ggf. nachehelichen Unterhalt geltend machen
- bei Namensänderung: Personalausweis und Reisepass neu beantragen
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Frage nach der Dauer einer Scheidung lässt sich nicht pauschal beantworten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen: Je weniger Sie sich streiten, desto schneller geht es (und desto günstiger wird es auch).
Selbst eine einvernehmliche Scheidung dauert jedoch mindestens ein Jahr. Das Trennungsjahr muss – außer in ganz speziellen Ausnahmefällen – immer eingehalten werden. Im Idealfall erhalten Sie direkt nach Ablauf des Trennungsjahres einen Scheidungstermin und halten etwa ein Jahr nach der Trennung den Scheidungsbeschluss in der Hand.
Dieser Fall tritt in der Regel nur ein, wenn sich die Ex-Ehepartner über alle Scheidungsfolgen einig sind, den Versorgungsausgleich ausschließen, keinen Unterhalt verlangen und sich nicht über das Sorgerecht streiten. Jeder Streitpunkt zieht das Scheidungsverfahren in die Länge. So kann sich die Scheidung in Extremfällen über mehrere Jahre hinziehen.
Eine sogenannte „Blitzscheidung“ gibt es in Deutschland nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Trennungsjahr aber bei einer Härtefallscheidung verkürzt werden. Das ist möglich, wenn die Fortführung der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen würde. Das ist z. B. bei Gewalt in der Ehe der Fall.
Tipps: So verläuft Ihre Scheidung möglichst schnell
- Einigen Sie sich rechtzeitig und außergerichtlich über alle Scheidungsfolgen.
- Lassen Sie den Scheidungsantrag so früh wie möglich durch Ihren Anwalt einreichen.
- Stimmen Sie als Antragsgegner dem Scheidungsantrag so schnell wie möglich zu, sofern Sie keine Bedenken haben.
- Bezahlen Sie die Gerichtskosten sofort.
- Verzichten Sie, wenn möglich, auf den gerichtlich berechneten Versorgungsausgleich.
- Erklären Sie bereits im Scheidungstermin den Verzicht auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss.
Diese Punkte sollten Sie bei der Scheidung klären!
Kinder
Als Erstes sollten Sie und Ihr Ex-Partner klären, bei wem die gemeinsamen Kinder in Zukunft leben sollen. Unter Umständen kommt für Sie ein Wechselmodell in Betracht, bei dem die Kinder in gleichmäßigen Abständen abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen.
Ohne eine gegenteilige Regelung behalten Sie nach der Scheidung weiterhin das gemeinsame Sorgerecht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist das alleinige Sorgerecht möglich. Dieses müssen Sie unter Angabe von Gründen beim Familiengericht beantragen.
In jedem Fall hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht wohnt, ein Umgangsrecht mit dem Kind bzw. den Kindern. Auch Geschwister, Großeltern und sonstige enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben.
Unterhalt
Sobald die Eltern nicht mehr zusammenleben, wird Kindesunterhalt für die gemeinsamen Kinder fällig. Der Anspruch steht technisch gesehen den Kindern zu, das Geld erhält aber der Elternteil, bei dem die Kinder leben. Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt nach der Düsseldorfer Tabelle.
Während der Trennungszeit hat der geringer verdienende Ehepartner außerdem Anspruch auf Trennungsunterhalt. Dieser endet mit der rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt kommt nur bei bestimmten Konstellationen in Betracht.
Wichtig zu wissen: Der Trennungsunterhalt muss immer gezahlt werden, er kann auch nicht per Ehevertrag ausgeschlossen werden! Der Berechtige muss den Anspruch auf Unterhaltszahlung aber auch erheben!
Haus und Wohnung
Zu regeln ist außerdem, wer von beiden in der Ehewohnung wohnen bleibt bzw. ob beide ausziehen. Wichtig ist, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen oder den Vermieter darum zu bitten, den ausziehenden Partner aus dem Vertrag zu entlassen.
Bei einer Eigentumswohnung oder einem Eigenheim stellen sich insbesondere finanzielle Fragen. Der im Haus verbleibende Ex-Partner muss den anderen ggf. auszahlen. Ist das Haus noch nicht abbezahlt, muss außerdem geklärt werden, wie die gemeinsamen Schulden weiterhin getragen werden.
Können sich die Ex-Ehegatten nicht einigen, wer in der gemeinsamen Wohnung bleiben darf, kann das Gericht auch einem Partner die Wohnung zuweisen. Dabei kommt es im Zweifelsfall nicht nur auf die Eigentumsverhältnisse an, sondern z. B. auch auf das Wohl gemeinsamer Kinder, Gesundheitszustand, Nähe zum Arbeitsplatz etc.
Hausrat
Sie müssen sich außerdem darüber einigen, wer bei der Scheidung welche Haushaltsgegenstände behalten darf. Zum Hausrat gehören alle Gegenstände der gemeinsamen Lebensführung. Dabei ist es unerheblich, wer sie gekauft hat.
Zum Hausrat gehören z. B.:
- Möbel
- Geschirr
- Unterhaltungselektronik
- Wäsche
- Kunstgegenstände
- Familienfahrzeuge
- Haustiere
Nicht zum Hausrat gehören hingegen:
- Luxusgegenstände, die als Kapitalanlage dienen
- persönliche Gegenstände der Ehegatten (z. B. Schmuck, Kleidung, Musikinstrumente)
- Gegenstände zur Berufsausübung (z. B. Fachbücher, Berufskleidung)
Zugewinnausgleich
Ohne eine andere Regelung im Ehevertrag leben alle Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft. Bei der Scheidung wird der Zugewinnausgleich durchgeführt. Dabei wird ermittelt, wie viel Vermögen beide Ehegatten im Laufe der Ehe hinzugewonnen haben. Wer mehr erwirtschaftet hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausbezahlen.
Versorgungsausgleich
Während der Ehe haben Sie und Ihr Partner gegenseitig Rentenansprüche erworben. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs werden diese Ansprüche ausgeglichen. Bei einer sehr kurzen Ehedauer oder durch einen Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden. Ansonsten wird seine Höhe vom Gericht von Amts wegen ausgerechnet.
Schulden
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Ehepartner immer gegenseitig für ihre Schulden haften. Richtig ist: Wer Schulden alleine aufbaut, muss alleine dafür haften. Das gilt auch für den Fall der Trennung und/oder Scheidung. Anders sieht es aus, wenn Sie z. B. einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben haben. Dann gelten Sie beide als Schuldner und müssen die Schulden auch nach einer Trennung gemeinsam abbauen.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Der beste Weg für einen schnellen und günstigen Ablauf Ihrer Scheidung ist die Gestaltung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. In dieser können Sie – im gesetzlichen Rahmen – individuelle Regelungen für Unterhalt, Umgangsrecht, Hausrat und Co. festhalten. Diese Punkte müssen dann nicht mehr von den Anwälten oder vom Gericht geklärt werden und sind für alle Parteien verbindlich.
Wichtig: Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist nur gültig, wenn sie notariell beurkundet wurde!
Was kostet eine Scheidung?
Die Höhe der Scheidungskosten ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Insbesondere das Einkommen und Vermögen der Eheleute sind dabei maßgeblich. Grundsätzlich lässt sich sagen: Basis der Berechnung ist das dreifache Monats-Nettoeinkommen beider Ehegatten. Weitere Punkte, die im Scheidungsverfahren geklärt werden müssen, z. B. Unterhalt, Sorgerecht oder Hausrat, erhöhen die Scheidungskosten.
Diese setzen sich dabei aus Anwaltsgebühren und Gerichtskosten zusammen. Je nachdem, wie hoch der Verfahrenswert der Scheidung ist, können diese in Tabellen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und im Familiengerichtskostengesetz abgelesen werden. Können Sie sich Ihre Scheidungskosten nicht leisten, haben Sie die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
Berechnungsbeispiel
Ein Ehegatte verdient 3000 Euro netto im Monat, der andere 2000 Euro. Nennenswertes Vermögen ist nicht vorhanden. Daraus ergibt sich ein Streitwert von (5000 x 3) 15.000 Euro. Für den Versorgungsausgleich kommen pauschal 1000 Euro dazu. Ohne weitere Streitpunkte ergeben sich daraus Scheidungskosten in Höhe von ca. 2500 Euro (586 Euro Gerichtskosten + 1957,55 Euro Anwaltskosten).
Diese 10 Fehler bei der Scheidung sollten Sie vermeiden!
1. Wohnung leer räumen
Sie haben Angst, bei der Hausratsteilung nicht die gewünschten Gegenstände zugesprochen zu bekommen? Oder befürchten, dass Ihr Ex-Ehepartner Ihnen bestimmte Sachen wegnimmt und wollen ihm zuvorkommen? Von solchen Aktionen sollten Sie die Finger lassen. Insbesondere das Eindringen in die Wohnung, wenn Sie dort nicht mehr wohnen, kann ernste Konsequenzen haben.
2. Konto plündern
Achtung: Von einer Kontoplünderung, um sich ein finanzielles Polster zu schaffen oder dem anderen den Zugriff auf das Vermögen zu entziehen, ist abzuraten. Sie verschärfen dadurch nicht nur etwaige bereits bestehende Konflikte, sondern müssen ggf. dem geschädigten Ex-Partner auch noch Schadensersatz zahlen.
3. Vermögen schmälern
Je größer das Vermögen, desto höher die Scheidungskosten. Beim Zugewinnausgleich müssen Sie außerdem ggf. einen Teil an Ihren Ex-Ehegatten abtreten. Das Vermögen durch unüberlegte Schenkungen an Dritte künstlich zu schmälern ist dennoch keine gute Idee. Denn kommt das Gericht oder der Ehepartner dahinter, etwa durch verdächtige Kontoauszüge, die u. U. als Beweismittel eingefordert werden können, wird es den „Verlust“ nicht gelten lassen.
4. Kein konsequentes Getrenntleben
Eine neue Wohnung zu finden ist aufwändig und teuer! Sie haben sich deshalb entschieden, während des Trennungsjahrs beide weiterhin in der Ehewohnung zu wohnen? Achten Sie unbedingt darauf, die „Trennung von Tisch und Bett“ einzuhalten! Wenn Sie weiterhin füreinander kochen oder Wäsche waschen, erkennt das Gericht die Trennungszeit nicht an und Ihre Scheidung zieht sich länger hin. Besonders die getrennten Haushaltsausgaben sollten Sie daher gut dokumentieren.
5. Auf Ansprüche verzichten
Sie fühlen sich für die Trennung verantwortlich, etwa weil Sie den anderen verlassen haben? Sie denken, deshalb sollten Sie auf Unterhalt und sonstige Ansprüche verzichten? Das ist nicht ratsam. Verzichten Sie nicht auf das, was Ihnen zusteht. Andernfalls geraten Sie sonst womöglich in finanzielle Nöte. Übrigens: Auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt können Sie per Gesetz gar nicht verzichten!
6. Kinder in Streitigkeiten hineinziehen
Sätze wie „Deine Kinder siehst du nie wieder!“ oder „Das Sorgerecht lasse ich dir entziehen!“ sollten Sie sich sparen. Behalten Sie bei allen Auseinandersetzungen stets das Wohl Ihrer Kinder im Hinterkopf. Zorn auf den Ex-Partner darf sich nicht auf die Kinder auswirken. Sie als Druckmittel zu verwenden, das Umgangsrecht zu behindern oder die Streitigkeiten gar vor ihren Augen auszuführen, ist einer der schlimmsten Fehler, den sie begehen können.
7. Kein eigener Anwalt
Sie möchten sich einvernehmlich scheiden lassen und denken deshalb, es genügt, wenn Ihr Ex-Partner einen Anwalt beauftragt? Einen eigenen Anwalt brauchen Sie nicht? Das ist theoretisch richtig, praktisch aber höchst riskant. Ohne eigenen Rechtsanwalt sind Sie der Willkür Ihres Ex-Ehegatten schutzlos ausgeliefert. Gerade im Scheidungsverfahren, wo Emotionen leicht hochkochen, könnten Sie dadurch erhebliche Nachteile erleiden.
8. Nicht rechtzeitig zum Anwalt gehen
Den Scheidungsantrag kann man erst nach einem Jahr einreichen, früher muss ich auch nicht zum Anwalt! – Oder? Weit gefehlt! Einige Aspekte bedürfen viel früher der Klärung durch einen Rechtsanwalt. Dazu gehört z. B. die Beantragung von Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.
9. Rosenkrieg vor Gericht austragen
Je mehr Arbeit Sie dem Gericht und Ihren Anwälten machen, umso teurer wird es! Jeder noch so kleine Konflikt, der über anwaltliche Schriftstücke oder im gerichtlichen Verfahren gelöst werden muss, erhöht die Scheidungskosten. Regeln Sie Ihre Scheidungsfolgen besser außergerichtlich und einvernehmlich mit Ihrem Ex-Partner.
10. Falsche Angaben machen
Das monatliche Nettoeinkommen niedriger ansetzen, als es eigentlich ist, um die Scheidungskosten zu senken? Das Trennungsdatum zurückdatieren, damit das Trennungsjahr schneller vorbei ist? Auf solche Tricks sollten Sie sich keinesfalls einlassen! Vor Gericht falsche Angaben zu machen, ist strafbar und Sie verlieren dadurch mehr, als Sie hoffen, gewinnen zu können.
Artikel teilen:

Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Scheidung?
Rechtstipps zu "Scheidung" | Seite 5
-
31.03.2025 Rechtsanwältin Julia-Michelle Ristow„… werden, kann das Gericht entscheiden, wem das Tier zugesprochen wird, unter Berücksichtigung der Umstände und des Wohls des Tieres. Haben Sie Fragen zum Thema Trennung oder Scheidung oder der rechtlichen …“ Weiterlesen
-
29.03.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… Diese Gestaltung vermeidet emotional belastende Streitigkeiten nach dem Tod. Schwiegerkinder Oft wird an Kinder geschenkt – aber was passiert, wenn es zur Scheidung kommt? Das geschenkte Vermögen fließt …“ Weiterlesen
-
28.03.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… . • Flexibilität bei der Vermögensnachfolge: Neue Familienmitglieder können einbezogen, andere ausgeschlossen werden. • Schutz vor Gläubigern oder Scheidung: Die Gesellschaft kann mit Rückfall …“ Weiterlesen
-
27.03.2025 Rechtsanwalt und Notar Andreas Krau„… Ehepartner eine dauerhafte Bereicherung zu verschaffen, sondern zur Erfüllung gemeinsamer ehelicher Ziele beitragen sollen. Rückforderbarkeit im Scheidungsfall : Im Fall einer Scheidung kann unter bestimmten …“ Weiterlesen
-
26.03.2025 Rechtsanwalt Michael Below LL.M.„Sorgerechtsentzug kein Mittel zur Sanktionierung der Eltern Das Sorgerecht für die Kinder ist bei Trennung und Scheidung ein häufiger Streitpunkt unter den Eltern. Beim Sorgerecht genießt stets …“ Weiterlesen
-
25.03.2025 Rechtsanwalt Dr. iur. Wolff-Heinrich Fleischer„… , da keine Befristung bei langer Ehe möglich und für die Bestimmung der Ehedauer Zeiten der Kindererziehung (inkl. nach der Scheidung) maßgeblich sind. Vorrang der ersten Ehefrau „Die Neue wusste …“ Weiterlesen
-
25.03.2025 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„Die Ehegattenbürgschaft im Spannungsfeld von Haftung, Scheidung und finanzieller Leistungsfähigkeit – Rechtsdogmatische und praxisrelevante Aspekte – Der Bürgschaftsvertrags birgt für den Bürgen …“ Weiterlesen
-
24.03.2025 Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt„… %) Krankheit, Sucht oder Unfall (16,5 %) Trennung, Scheidung oder Todesfall (13,9 %) Unwirtschaftliche Haushaltsführung (10,7 %) Diese Zahlen machen deutlich: Oft sind es äußere Umstände …“ Weiterlesen
-
24.03.2025 Rechtsanwalt Alexander Gottstein LL.B.„… . Der Trennungsunterhalt war ein großer Streitpunkt zwischen dem Paar. Das OLG München entschied, dass die Frau vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung der Ehe einen Anspruch auf Trennungsunterhalt habe. Die Höhe …“ Weiterlesen
-
23.03.2025 Rechtsanwältin Janina Werner„… Jahre hinweg. Nach der Scheidung von seiner Ehefrau stellte der Schwiegersohn die Zahlungen jedoch ein. Er argumentierte, dass die finanzielle Unterstützung der Schwiegereltern aus familiärer Gefälligkeit …“ Weiterlesen
-
23.03.2025 Rechtsanwalt Uwe Herber„… von Gesundheitsproblemen, darunter ein Herzinfarkt im Jahr 2017, psychische Belastungen durch eine Scheidung und wiederkehrende Infektionen, war er in den letzten Jahren überdurchschnittlich oft krank. Die Fehlzeiten …“ Weiterlesen
-
23.03.2025 Rechtsanwältin Sabine Burges„… oder aber vermieden, um vor der Eheschließung keine Mißstimmung zu erzeugen. Im Falle der Trennung und Scheidung ergeben sich ohne einen Ehevertrag dann die gesetzlich geregelten Konsequenzen. Sachverhalt …“ Weiterlesen
-
22.03.2025 Rechtsanwalt Dr. Jörg Schröck„Scheidung ohne den anderen Partner – ist das überhaupt möglich? Eine Scheidung ist oft nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein sehr emotionaler Schritt. Für viele Betroffene bedeutet …“ Weiterlesen
-
21.03.2025 Rechtsanwalt Dr. iur. Wolff-Heinrich Fleischer„Rechtsprobleme bei Ableben eines Ehegatten während Trennung und Scheidung: Der Fall: Kind 8 Jahre, Wechselmodell, begünst. LV, Erblasser selbständig I. Materielle Rechtslage 1. Eherecht: § 131 FamFG …“ Weiterlesen
-
20.03.2025 Rechtsanwalt Dr. iur. Wolff-Heinrich Fleischer„" Ausgleich von Schulden bei Trennung und Scheidung - Grundsätze und Rechtsprechung " Prüfungsschema: Vertragliche Regelungen – Darlehen, Arbeitsvertrag, Auftrag Rollenverteilung …“ Weiterlesen
-
20.03.2025 Rechtsanwalt Rüdiger Schmidt„Einleitung Viele Menschen geraten durch plötzliche Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine Scheidung in eine finanzielle Schieflage. Wenn die Schuldenlast erdrückend wird, stellt …“ Weiterlesen
-
20.03.2025 Rechtsanwalt Michael Borth„Die wirklichen Vorteile einer Online-Scheidung In der heutigen digitalen Welt wird es immer wichtiger, Abläufe zu vereinfachen und Zeit zu sparen – insbesondere in herausfordernden Lebenssituationen …“ Weiterlesen
-
19.03.2025 Rechtsanwältin Anna O. Orlowa LL.M.„… der Zugewinngemeinschaft (durch Scheidung oder Tod) ausgeglichen. • Erbschaftsrechtlich führt dies oft zu komplizierten Vermögensverhältnissen. Erbfall: Was passiert mit dem Zugewinn? Stirbt ein Ehepartner …“ Weiterlesen
-
19.03.2025 Rechtsanwältin Samantha Wesner„Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten! Bei einer Scheidung gibt es oft die weit verbreitete Annahme, dass einem Elternteil automatisch das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder …“ Weiterlesen
-
19.03.2025 Rechtsanwalt Marcus Reitzenstein„… vor der Trennung gemeinsames Sorgerecht bestand, dieses auch weiterhin gemeinsam aus. Eine Ehe bzw. Scheidung alleine ändert an diesem Grundsatz nichts. Bei nichtehelich geborenen Kindern ist zu betonen …“ Weiterlesen
-
23.05.2025 Rechtsanwältin Saskia Frantzen LL.M.„… . Doch was passiert mit diesem Eigentum, wenn es zur Scheidung kommt? Besonders die Frage nach dem Haus und dem Zugewinn spielt eine zentrale Rolle und wirft viele rechtliche Fragestellungen …“ Weiterlesen
-
15.03.2025 Rechtsanwältin Constanze Ingmanns„Die Kosten einer Scheidung setzen sich im Wesentlichen aus den Anwaltskosten und den Gerichtskosten zusammen. Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und richten …“ Weiterlesen
-
15.03.2025 Rechtsanwältin Katharina Larverseder LL.B„… ? 🔹 Selbstständigkeit & Unternehmer Wer ein eigenes Business hat, sollte seine Firma absichern. Ohne Ehevertrag könnte der Partner bei einer Scheidung Ansprüche auf das Unternehmen oder dessen Wertsteigerung haben …“ Weiterlesen
-
12.03.2025 Rechtsanwältin Julia-Michelle Ristow„Im Falle einer Trennung oder Scheidung stellt sich oft die Frage, ob der Ehegatte, der weiterhin in der gemeinsamen Wohnung lebt, eine Nutzungsentschädigung zahlen muss. Der Bundesgerichtshof (BGH …“ Weiterlesen