5.838 Anwälte für Streik | Seite 244

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Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA
Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA
Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose, Am Zollstock 5, 57439 Attendorn 6724.1447073134 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Maximilian Dose Betriebswirt VWA - Ihr juristischer Beistand im Bereich Streik
aus 5 Bewertungen Über vier Jahre zogen sich parallel zwei Prozesse hin. In beiden Fällen hat er für uns gekämpft und in beiden Fällen … (03.12.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Tuna
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Tuna
Adolphs – van den Brink – Tuna, Alicenstraße 40, 35390 Gießen 6800.1311791698 km
Ich biete Ihnen dank meiner Spezialisierung als Fachanwalt eine professionelle und ganzheitliche Betreuung, um Ihre Interessen durchzusetzen.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Medizinrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Tuna unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Streik
aus 91 Bewertungen Herr Tuna war eine ausgezeichnete Wahl für meine Scheidungsangelegenheit und die Regelung von Unterhaltsfragen. Seine … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schwerd
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Schwerd, Hausweg 9a, 04600 Altenburg 7006.7318019207 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Streik bietet Herr Rechtsanwalt Dirk Schwerd
aus 161 Bewertungen Bester Rechtssanwalt aus Altdnburg! Er schafft einfach alles, Rechtssanwalt Nummer 1! Weiter so Dirk😉👍 (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Meyse-Grosser
Rechtsanwältin Kerstin Meyse-Grosser
Kanzlei Meyse-Grosser, Hegenigstraße 11, 91056 Erlangen 6994.6297694161 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Streik bietet Frau Rechtsanwältin Kerstin Meyse-Grosser
(16.03.2022) Super nette Anwältin, handelt sofort
Profil-Bild Rechtsanwalt Henning Neupert
Rechtsanwalt Henning Neupert
Albrecht Neupert Suter & Partner, Dianastr. 56, 85540 Haar 7130.2746234684 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Streik steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Henning Neupert gerne zur Verfügung
(16.06.2023) Im Rahmen einer informellen Erstberatung gewann ich von Herrn Neupert den Eindruck, dass er sehr besonnen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt LL.M.
Kanzlei am Rathaus, Hamburger Str. 4, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.2779100234 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Sebastian von Scheidt LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Streik
aus 37 Bewertungen Herr von Scheidt hat mich umfassend, sehr ausgiebig und absolut kompetent beraten. Ich wurde zu jedem Zeitpunkt per … (24.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Streik

Fragen und Antworten

  • Streik: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Streik sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Streik: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Streik umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Streik und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Der Streik ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht und beschreibt das Recht von Beschäftigten nach Art. 9 III Grundgesetz (GG), die Arbeit niederzulegen, um den Abschluss eines Tarifvertrags gemäß dem TVG - Tarifvertragsgesetz - durchzusetzen. Neben der Koalitionsfreiheit stellt somit auch das Streikrecht sowie die Tarifautonomie ein Grundrecht dar.

Beschäftigte dürfen aber nicht streiken, wann und wie sie wollen. Es müssen vielmehr gewisse Regeln eingehalten werden. So dürfen nur Gewerkschaften zum Streik aufrufen, da ansonsten ein unzulässiger wilder Streik vorläge. Aber: Ein wilder Streik kann nachträglich noch von der Gewerkschaft übernommen und damit zulässig werden. Ferner darf nicht gestreikt werden, solange der Tarifvertrag weder ausgelaufen noch gekündigt wurde. Während der Laufzeit des Tarifvertrags gilt nämlich die sog. Friedenspflicht. Sollen jedoch Lohn- bzw. Arbeitsbedingungen geändert werden, die im Tarifvertrag bzw. Manteltarifvertrag nicht geregelt wurden, kann - ohne anderslautende Bestimmung - grundsätzlich dennoch gestreikt werden. Darüber hinaus muss das angestrebte Ziel mit einem Tarifvertrag regelbar und der Streik die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung der Pläne sein. Das bedeutet z. B., dass die Tarifverhandlungen samt einem Schlichtungsverfahren - und eventuell auch einem Warnstreik - erfolglos gewesen sein müssen. Übrigens genügt es nicht, dass an dem Streik Tarifparteien - etwa der Arbeitgeber und irgendeine Gewerkschaft - beteiligt sind. Vielmehr muss bei beiden Parteien die Tarifzuständigkeit gegeben sein. Außerdem darf ein Streik in der Regel nur gegen den sozialen Gegner durchgeführt werden, da auch nur er den Streik verhindern/beenden kann. Man kann also nicht in einem Betrieb streiken, um in einem davon vollkommen unabhängigen Unternehmen einen Tarifvertrag durchzusetzen. Sog. Solidaritätsstreiks sind aber in engen Grenzen möglich.

Übrigens dürfen auch Arbeitnehmer, die nicht Gewerkschaftsmitglieder sind, an einem von der Gewerkschaft aufgerufenen Streik teilnehmen. Das gilt unabhängig davon, ob sie unbefristet oder befristet angestellt sind bzw. sich gerade in einer Ausbildung oder in der Probezeit befinden. Ein Beamter hat allerdings eine Sonderstellung inne: So gilt für ihn derzeit ein generelles Streikverbot.

Bei einem rechtmäßigen Streik darf der Arbeitgeber gegenüber den teilnehmenden Mitarbeitern weder eine Abmahnung noch eine Kündigung vom Arbeitsvertrag aussprechen und auch nicht von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen. Schließlich sind die Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien suspendiert. Das bedeutet: Der streikende Angestellte muss seine Arbeitsleistung nicht erbringen, der Arbeitgeber muss keinen Lohn zahlen. Da der Mitarbeiter somit keine Arbeitspflicht hat, begeht er keine Pflichtverletzung, wenn er die Arbeit niederlegt. Der Arbeitgeber kann aber auf den Streik mittels einer Aussperrung reagieren und somit selbst arbeitswillige Angestellte von der Arbeit ausschließen.

Ist der Streik allerdings nicht rechtmäßig, kann der Arbeitgeber den Streikenden abmahnen bzw. im Wiederholungsfall kündigen oder auch die Erfüllung der Arbeitspflicht einklagen. Darüber hinaus kann er sowohl von der Gewerkschaft als auch vom Beschäftigten Unterlassung sowie Schadenersatz - z. B. nach § 280 I BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - verlangen.

Tritt während des Streiks bei einem Beschäftigten Arbeitsunfähigkeit ein, hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Schließlich hatte er wegen der Suspendierung der Hauptleistungspflichten ohnehin keinen Lohnanspruch und musste auch keine Arbeitsleistung erbringen. Er kann aber Krankengeld erhalten. Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat der Mitarbeiter allerdings, wenn er den Streik beendet oder am Streik gar nicht teilgenommen hat. Dagegen bleibt ein Beschäftigter während eines Streiks weiter bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Solange der Arbeitskampf andauert, kann der Mitarbeiter ferner kein Arbeitslosengeld I von der Arbeitsagentur verlangen, da der Staat zur Neutralität verpflichtet ist. Wer bereits Urlaub bewilligt bekommen hat, darf getrost abreisen. Denn der Chef darf seine Mitarbeiter wegen eines Streiks nicht aus den Ferien zurückrufen.

(VOI)

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