705 Anwälte für Unternehmensinsolvenz | Seite 30

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Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M.
Rechts - und Steuerberatung Sven Püthe LL.M., Killwinkler Str. 35, 59073 Hamm 6687.3069526756 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Rechtsanwalt Sven Püthe LL.M. bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Unternehmensinsolvenz
(19.07.2020) Einfach Super gemacht . Nochmal ein großes Dankeschön 👍👍👍
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Mahrla
Kanzlei Roland Mahrla, Pettenkoferstr. 24, 80336 München 7118.232156923 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Unternehmensinsolvenz bietet Herr Rechtsanwalt Roland Mahrla
aus 5 Bewertungen Die Bearbeitung ging schnell voran und ist zu meiner grossen Zufriedenheit erledigt worden. Sehr kompetent und … (29.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Bender
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Bender
Kanzlei Ritter & Bender Rechtsanwälte, Zentralstraße 1, 04109 Leipzig 6981.9702681188 km
Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Unternehmensinsolvenz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jürgen Bender
aus 28 Bewertungen Herr Bender hat kompetent und vertrauensvoll beraten. (28.03.2024)
Profil-Bild Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen
sehr gut
Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen
WIENEN| PFEIFFER| HARTL Rechtsanwälte, Maudacher Str. 162, 67065 Ludwigshafen am Rhein 6844.8861298961 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Herr Fachanwalt für Insolvenzrecht Christoph Wienen – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 19 Bewertungen Vielen Dank für die äußerst kompetente und professionelle Beratung. Herr Wienen ist ein Fachanwalt den man jederzeit … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulze
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Schulze
RCS Rechtsanwaltskanzlei Christian Schulze, Wartburgstraße 4, 10823 Berlin 6973.6877812033 km
Das Leben ohne einen guten Anwalt an seiner Seite ist möglich…… aber sinnlos ;-)
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christian Schulze ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Unternehmensinsolvenz
aus 24 Bewertungen Sehr kompetent, hilfsbereit, höflich, sachkundig Die Erklärungen sind kein Fachchinesisch. Würde ich jedem empfehlen. (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Böttcher
Rechtsanwältin Daniela Böttcher
Dittmann Rechtsanwälte, Schlesischer Platz 2, 01907 Dresden 7079.4598037104 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Unternehmensinsolvenz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Daniela Böttcher
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Isabel Pinegger
Rechtsanwältin Dr. Isabel Pinegger
Kanzlei Isabel Pinegger, Auerspergstraße 37, 5020 Salzburg, Österreich 7231.4058111072 km
Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Unternehmensinsolvenz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Dr. Isabel Pinegger
(01.10.2023) „ Frau Dr. Pinegger war hoch professionell und hat sich zu meiner höchsten Zufriedenheit für mich eingesetzt. Wenn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Braksiek
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Braksiek
Kanzlei BBR Brinkschröder, Braksiek GbR, Nikolaiort 5a, 49074 Osnabrück 6671.7956680725 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Braksiek ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Unternehmensinsolvenz
aus 10 Bewertungen Nachdem wir zunächst einen anderen, leider unfähigen Anwalt mit unserer Vertretung beauftragt hatten, nahmen wir die … (26.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Rechtsanwältin Tanja Kreimer
Rechtsanwälte Kreimer & Kollegen | Rechtsanwaltskanzlei, Bunte Str. 13, 48496 Hopsten 6639.7979358562 km
Fachanwältin Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Pferderecht • Steuerrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Kreimer im Bereich Unternehmensinsolvenz bietet Beratung und Vertretung
(05.03.2024) Frau Kreimer ist nicht nur Hilfsbereit sondern auch sehr nett und engagiert einen guten weg zu finden. Bei fragen hat …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Unternehmensinsolvenz

Fragen und Antworten

  • Unternehmensinsolvenz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Unternehmensinsolvenz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Unternehmensinsolvenz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Unternehmensinsolvenz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Gründe für eine Unternehmensinsolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Unternehmens. Aus der Insolvenz erwachsen bei falschen oder verspäteten Reaktionen gerade für die Geschäftsführung rechtliche Risiken.

Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Ein Unternehmen gilt als zahlungsunfähig, wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit wird angenommen bei fehlender Fähigkeit zur Zahlung von mindestens 90 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten.

Überschuldung im rechtlichen Sinn ist dagegen laut Insolvenzordnung nur bei juristischen Personen möglich. Der Grund dafür ist, dass bei diesen regelmäßig keine natürliche Person vorhanden ist, die unbeschränkt haften könnte. Umgangssprachlich wird der Begriff der Überschuldung auch bei natürlichen Personen allerdings in anderem Sinn verwendet. Als juristische Personen gelten alle rechtsfähigen Gesellschaften. Bei einer Kapitalgesellschaft sind dies konkret:

Die Insolvenzordnung stellt darüber hinaus die Anwendbarkeit auf folgende Gesellschaften klar, bei denen es sich um keine juristischen Personen handelt. Zum einen wird der nicht rechtsfähige Verein als juristische Person gleichgestellt. Im Falle einer Personengesellschaft sind konkret folgende Gesellschaftsrechtsformen Adressaten der Insolvenzordnung:

  • die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • die Partnerschaftsgesellschaft (PartGG),
  • die Parteienreederei,
  • die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV),
  • die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG)
  • und insbesondere deren Sonderformen z. B. in Form der GmbH & Co. KG, der AG & Co. KG, der GmbH & Co. OHG oder der AG & Co. OHG gehören.

Für das Vorliegen einer Überschuldung kommt es auf die Deckung der Verbindlichkeiten durch das vorhandene Vermögen an. Übersteigen die Schulden das Vermögen und ändert sich das in absehbarer Zeit - max. drei Wochen - nicht, dann treffen die für das Unternehmen verantwortlichen Personen besondere Pflichten, um im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Gläubiger vor einem weitergehenden Verlust ihrer Forderungen zu bewahren, ihre Forderungen in einem geordneten Verfahren zu befriedigen, aber auch, das Unternehmen möglicherweise aus der Schuldenfalle zu retten und so dessen Fortbestand zu sichern.

Pflichten im Insolvenzfall

Im Falle einer Zahlungsunfähigkeit müssen die Mitglieder der Vertretungsorgane - bei einer AG der Vorstand, bei einer GmbH die bzw. der Geschäftsführer sowie bei einer Personengesellschaft wie etwa einer GbR, KG oder OHG deren organschaftlich bestellten Vertreter, falls in der Gesellschaft direkt oder in einer dort als Gesellschafterin vertretenen Gesellschaft keine natürlichen Personen als persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind - unverzüglich reagieren. Im Falle einer Überschuldung besteht diese Pflicht für Gesellschaften, in denen keine persönlich haftende natürliche Person existiert, und auch nicht über eine andere Gesellschaft auf sie zugegriffen werden kann, weil eine solche als Gesellschafterin der überschuldeten Gesellschaft über keine persönlich haftende natürliche Person verfügt.

Spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung müssen sie Insolvenzantrag stellen. Ist eine GmbH führungslos, sind die Gesellschafter, im Falle einer führungslosen AG der Aufsichtsrat, dazu verpflichtet. Für einen einzelnen Kaufmann oder Freiberufler gilt diese Antragspflicht nicht. Allerdings kann das sorglose Weiterwirtschaften einen Betrug darstellen, wenn ein verschuldeter Kaufmann bzw. Freiberufler einen Vertrag abschließt, obwohl er weiß, dass er diesen nicht erfüllen kann.

Sonst droht ein Ermittlungsverfahren wegen Insolvenzverschleppung, das in einem späteren Strafverfahren zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren führen kann. Bei dieser dem Wirtschaftsstrafrecht unterfallenden Straftat empfiehlt sich unbedingt die Vertretung durch einen Strafverteidiger bzw. Insolvenzanwalt.

Darüber begegnet Geschäftsführern einer GmbH bzw. Vorstandsmitgliedern einer AG bei verspäteter Insolvenzantragstellung ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz seitens des Unternehmens wie auch der Gläubiger.

Als Schuldner können Unternehmen bzw. deren vertretungsberechtigte Personen im Gegensatz zu Gläubigern einen Insolvenzantrag außerdem schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit stellen. Bei einer UG muss in diesem Fall die Geschäftsführung unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn sich die Zahlungsunfähigkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit bereits abzeichnet. Außerdem kommt es im Falle der Überschuldung bei der UG nicht auf ihren möglichen Fortbestand an.

Folgen der Unternehmensinsolvenz

Über den Insolvenzantrag, den auch ein Gläubiger stellen kann, entscheidet das Amtsgericht als Insolvenzgericht. Es kann den Insolvenzantrag mangels Masse ablehnen oder ein Insolvenzverfahren eröffnen. In letzterem Fall wird in der Regel meist ein Insolvenzverwalter bestellt, obwohl auf Antrag inzwischen auch die Möglichkeit der Eigenverwaltung besteht. Damit der Antrag jedoch Erfolg hat, kommt es wesentlich darauf an, ob die Insolvenzgründe außerhalb oder innerhalb des Unternehmens entstanden sind. Ein vom Insolvenzverwalter bzw. Schuldner aufstellbarer Insolvenzplan kann den Verfahrensablauf rechtlich verbindlich regeln, im Rahmen der Eigenverwaltung ist er zwingend vorgeschrieben. Ziel ist inzwischen immer häufiger die Sanierung des insolventen Unternehmens, um die ebenfalls mögliche Auflösung des Unternehmens zu vermeiden. Arbeitnehmer haben im Übrigen einen Anspruch auf Insolvenzgeld.

Eine Restschuldbefreiung wie bei der Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz natürlicher Personen gibt es bei der Unternehmensinsolvenz nicht. Kaufleute und andere selbstständig tätige Personen sowie die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personengesellschaft, denen die Privatinsolvenz offen steht,  riskieren aber die Versagung der Restschuldbefreiung, wenn sie trotz fehlender Insolvenzantragspflicht den Antrag zu spät stellen. Im Übrigen ist mit der Stellung des Insolvenzantrags die Auflösung der Gesellschaft verbunden. Betrifft die Insolvenz nur einen Gesellschafter kann jedoch im Gesellschaftsvertrag dessen Ausschluss gegen Abfindung unter Fortführung der Gesellschaft mit den übrigen Gesellschaftern verfügt werden und diese dadurch fortbestehen.

(GUE)

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