3.937 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 162

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Kuske
Kanzlei Jens Kuske, Wilhelm-Heine-Str. 2, 39387 Oschersleben (Bode) 6874.6592387709 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Jens Kuske
Profil-Bild Rechtsanwalt Jonas Ganz
Rechtsanwalt Jonas Ganz
Jonas Ganz, Mercatorstr. 5, 60316 Frankfurt am Main 6826.1623115454 km
Strafrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Herr Rechtsanwalt Jonas Ganz
(14.02.2024) Seriös und kompetent - mein Anwalt im Strafrecht hat mich ausgezeichnet vertreten. Dank seiner professionellen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Phleps
sehr gut
Rechtsanwalt Robert Phleps
Rechtsanwaltskanzlei Endriss und Kollegen, Dreikönigstr. 12, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.4882580745 km
Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Robert Phleps
aus 12 Bewertungen Herr Phleps hat mich super gut im Thema Konsumcannbis vertreten. Er nimmt sich unglaublich viel Zeit für einen und … (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schlüter
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Schlüter
Rechtsanwaltskanzlei Schlüter, Wohltorfer Straße 2, 21465 Reinbek 6736.9031621405 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Schlüter
aus 24 Bewertungen Ich habe die Dienste von Herrn Schlüter schon mehrfach in Anspruch genommen - es ging um Inkassoverfahren aufgrund von … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Knoll
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Knoll
Anwaltskanzlei Andreas Knoll, Stadtplatz 2-4, 84478 Waldkraiburg 7167.0673784166 km
Wir gehen den Weg GEMEINSAM mit Ihnen bis zum Ziel. Mit Kompetenz, Erfahrung, Vertrauen, Ehrlichkeit, Transparenz und Menschlichkeit.
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Knoll
aus 37 Bewertungen Gerade in komplexen und langwierigen Angelegenheiten zeigt sich die wahre Kompetenz. Ich habe Herrn Knoll als ruhigen, … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Menzel
Rechtsanwalt Jörn Menzel
Rechtsanwälte Menzel & Partner, Badstr. 1, 57072 Siegen 6743.7427862736 km
„Um klar zu sehen reicht oft ein Wechsel der Blickrichtung." Antoine de Saint-Exupéry
Datenschutzrecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörn Menzel gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann
Rechtsanwälte Luckhaus Reinold Hülsmann & Panzer, Hofkamp 138, 42103 Wuppertal 6670.8008614135 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Hendrik Hülsmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 63 Bewertungen Von Anfang an wurde ich professionell beraten,mir wurde direkt gesagt was man in meinem Fall raus schlagen kann und … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia von Höveling
Rechtsanwältin Claudia von Höveling
Rechtsanwältin Claudia von Höveling, Langebrückstr. 7, 24340 Eckernförde 6662.4918447081 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Claudia von Höveling
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Hugendubel
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Hugendubel
Rechtsanwälte Otto Hugendubel Emmert, Herzogspitalstr. 3, 80331 München 7118.8124788431 km
Seit 26 Jahren als Expertin im Versicherungsrecht für Sie tätig.
Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Mediation • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Wiedereinsetzung beantwortet Frau Rechtsanwältin Christine Hugendubel
aus 12 Bewertungen Frau Hugendubel hat mich in einer zivilrechtlichen Sache vertreten und beraten. Ich habe mich von Anfang an gut … (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Șeyma Soydemir
Rechtsanwältin Șeyma Soydemir
D.O.C. Rechtsanwälte/ Fachanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 89, 20355 Hamburg 6719.1090903761 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Șeyma Soydemir bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
(28.05.2024) Sehr freundlich immer hilfsbereit
Profil-Bild Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried
sehr gut
Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried
Rechtsanwälte Kupka & Stillfried PartG mbB, Boschetsrieder Str. 67, 81379 München 7118.622039543 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Atilla Graf von Stillfried ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 93 Bewertungen Mr. Stillfried is outstanding on every dimension. He responded quickly, listened empathetically, and knew exactly how … (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Selin Torun LL.M
sehr gut
Rechtsanwältin Selin Torun LL.M
Avukat Selin Torun, Toros Mah., 805, 07070, Antalya, Türkei 9114.4952997605 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Selin Torun LL.M ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 19 Bewertungen Sehr zufrieden! (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Trimpl
Kanzlei Georg Trimpl, Landshuter Str. 41, 94315 Straubing 7138.1495652579 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Georg Trimpl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
(09.12.2022) Trotz weiter Entfernung(300km/Österreich)immer voll i formiert über den aktuellen Stand der Sachlage.Telefonisch und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Rechtsanwalt Thomas Schmidt
Kanzlei Thomas Schmidt, Elisabethenstraße 34, 64283 Darmstadt 6837.3288515254 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sportrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Schmidt unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
(20.05.2022) Herr Schmidt hat wieder einmal nicht locker gelassen und mir erfolgreich bei diesem Rechtsstreit gegen Lenovo und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Schmidt
Alvermann|Schmidt|Kuldszun|Dallmann Rechtsanwälte Steuerberater PartG, Daniel-Schürmann-Str. 39, 42853 Remscheid 6676.4137078177 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Schmidt im Bereich Wiedereinsetzung bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Sehr kompetente Beratung, meine Fragen konnten hilfreich beantwortet werden ! (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Pfaff
Rechtsanwalt Pfaff, Am Herrnacker 3, 64342 Seeheim-Jugenheim 6841.8728727601 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Pfaff gerne zur Verfügung
(27.11.2023) Herr RA Pfaff hat sich sofort gemeldet. Wir stehen in Kontakt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Konrad Gracza
Kanzlei Gracza, Markststr. 14, 73033 Göppingen 6965.3322508482 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Konrad Gracza ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
Profil-Bild RA Frau Jana Kern
RA Frau Jana Kern
Forum Advocaten BV, Stijfselrui 48 B 101, 2000 Antwerpen, Belgien 6502.1849423711 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Umweltrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsanwältin Frau RA Frau Jana Kern ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Reifenrath
Kanzlei Reifenrath, Blücherstraße 64, 40477 Düsseldorf 6648.8290677732 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Jörn Reifenrath ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Herr Reifenrath hat mich sehr kompetent beraten. Vielen Dank. (04.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schintze
Kanzlei Jörg Schintze, Bertoldstraße 1 - 3, 45130 Essen 6652.0470644532 km
Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Schintze unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwältin Franziska Mayer
sehr gut
Rechtsanwältin Franziska Mayer
H/T Defensio Strafverteidiger, Vorsetzen 35, 20459 Hamburg 6719.4471586389 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Franziska Mayer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 44 Bewertungen Frau Mayer ist äußerst kompetent und wir fühlen uns von ihr sehr gut vertreten. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Kluge
Steiner & Partner GbR, Obere Hauptstr. 7, 09232 Hartmannsdorf 7033.9011404813 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Reinhard Kluge
(13.10.2023) Für eine Bekannte, eine ältere Dame, suchte ich eine Rechtsauskunft. Herr Kluge war kurzfristig erreichbar und gab am …
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus Gelhorn
sehr gut
Rechtsanwalt Claus Gelhorn
Ritzer Gelhorn Reber Rechtsanwaltskanzlei, Ludwigstr. 3, 85049 Ingolstadt 7073.0863112939 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Claus Gelhorn
aus 10 Bewertungen Top Verteidiger! (21.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinrich Pytka
sehr gut
Kanzlei Pytka, Karwendelstraße 15, 86836 Graben 7070.2409609483 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • StrafrechtÖffentliches Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Heinrich Pytka ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 39 Bewertungen Schnelle Abwicklung, Forderung vollständig erhalten! Anwalt ist sehr zu empfehlen! (29.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.