3.948 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 164

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias P. Helbing
Rechtsanwalt Tobias P. Helbing
Helbing Rechtsanwaltskanzlei, Alsterdorfer Str. 261, 22297 Hamburg 6717.7579133614 km
Wenn die See ruhig ist, kann jeder das Steuerrad halten (Publilius Syrus)
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Tobias P. Helbing
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Berthold Döß
Rechtsanwalt Berthold Döß
Rothenburger, Müller & Collegen, Mainzer Str. 20, 65474 Bischofsheim 6812.1775017594 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Berthold Döß für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
aus 5 Bewertungen Ich wurde auf die schnelle sehr Kompetent beraten.Immer gerne wieder. (16.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwalt Torsten Stern
Rechtsanwaltskanzlei Torsten Stern, Rosa-Luxemburg-Str. 50, 04315 Leipzig 6983.1129798174 km
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Torsten Stern
aus 6 Bewertungen Ich beauftrage Rechtsanwalt Stern regelmäßig mit der Wahrnehmung von Gerichtsterminen, die ich nicht persönlich … (06.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
sehr gut
Rechtsanwalt Jan J. Gärtner
Kanzlei am Holm, Rathausstraße 11 - 13, 24937 Flensburg 6623.4283235794 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan J. Gärtner ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 22 Bewertungen Ich hatte zu Beginn des Jahres 2023 eine Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten und hatte mich hilfesuchend an … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Eckstein
Rechtsanwalt Frank Eckstein
Rechtsanwälte Eckstein & Kollegen, Pettenkoferstr. 33, 80336 München 7118.0607849006 km
Wo Erfahrung auf Kompetenz trifft - Ihr Spezialist bei Fragen zum Wirtsachtsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Eckstein gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Juri Rogner
sehr gut
Rechtsanwalt Juri Rogner
Jordan Fuhr Meyer Rechtsanwälte und Steuerberater, Hansastr. 1-3, 47058 Duisburg 6638.2611022438 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Juri Rogner
aus 28 Bewertungen Sehr guter Anwalt, anliegen konnte in 2min über Telefon geregelt werden. Vielen Dank nochmal. (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Hoffmann
Rechtsanwalt Volker Hoffmann
Stuckensen - Hoffmann - Rössler, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Ackerstr. 7, 67227 Frankenthal (Pfalz) 6837.1449977537 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Hoffmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
(23.05.2024) Sehr fruchtbarer Kontakt mir RA Magin. Kompetent und freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwalt Zeljko Grgic
sehr gut
Rechtsanwalt Zeljko Grgic
Rechtsanwälte de Filippis & Grgic, Zeil 46, 60313 Frankfurt am Main 6826.3823090037 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Zeljko Grgic – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
aus 56 Bewertungen Alle Empfehlungen (06.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Girke-Pedder
Rechtsanwältin Heike Girke-Pedder
Kanzlei Heike Girke-Pedder, Helgolandweg 52, 48159 Münster 6660.4518909797 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schwerbehindertenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Frau Rechtsanwältin Heike Girke-Pedder
aus 7 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, von Frau Girke-Pedder in zwei verschiedenen Angelegenheiten vertreten zu werden: einmal im … (09.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Küchler
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Küchler
vbk Anwälte, Bismarckstr. 55, 45128 Essen 6651.8860445911 km
Betreuungsrecht • Strafrecht • Familienrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Volker Küchler - Ihr juristischer Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
aus 12 Bewertungen Herr Küchler wickelte Anliegen stets freundlich, zeitnah und kompetent ab. Er formulierte Schreiben an die Gegenseite … (12.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc
Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc
Philipp Rechtsanwälte & Fachanwälte, Kolpingstr. 18, 68165 Mannheim 6848.1398001863 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Internationales Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Adam Dampc ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Glad to meet with him and hope to have a good cooperation. (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Leon Kruse
Rechtsanwalt Leon Kruse
Schwenn Kruse Georg, Pickhuben 2, 20457 Hamburg 6720.4503148445 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Leon Kruse - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Wiedereinsetzung
(12.09.2022) Hamburger Strafverteidiger mit Leib und Seele. Herr LEON Kruse war vom Anfang bis zum Ende hoch motiviert und sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
Kanzlei von Köckritz, Hauptstr. 136, 10827 Berlin 6974.0553703183 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Ferdinand von Köckritz
aus 9 Bewertungen Herr Rechtsanwalt von Köckritz hat uns in unserer Mietrechtsangelegenheit sehr freundlich, kompetent und zielführend … (18.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Tschöpl & Partner - Prag, Pod Křížkem 428/4, Prag 147 00, Tschechien 7181.0290878635 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Man konnte mir leider nicht weiterhelfen,da es sich um eine tschechische Kanzlei handelt... Dies war aus dem … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf Kühne
Rechtsanwälte Kirmes und Kühne, Markt 6, 04668 Grimma 7009.3210868793 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Ralf Kühne
aus 6 Bewertungen Schnelle kompetente Beratung (19.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Recep Turgut
sehr gut
Rechtsanwalt Recep Turgut
Meiwes - Turgut Bürogemeinschaft, Hauptstraße 11, 45879 Gelsenkirchen 6653.8490846015 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Recep Turgut
aus 12 Bewertungen İşininElhi, Tam bir profesyonel. İşi düşen herkese tavsiye ederim. Her şey için teşekkürler ederim. (30.12.2022)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Rechtsanwaltskanzlei Reinke & Reinke, Moltkestr. 10A, 31582 Nienburg (Weser) 6722.5188199079 km
Fachanwalt Steuerrecht • Wirtschaftsrecht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Oliver-H. Reinke Ldw. Buchstelle
Profil-Bild Rechtsanwalt Enrico Mauthner
sehr gut
Rechtsanwalt Enrico Mauthner
Rechtsanwälte Mauthner & Jung, Köpenicker Str. 25, 12683 Berlin 6984.9242811733 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Enrico Mauthner ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Wiedereinsetzung
aus 122 Bewertungen Mein Fall war nicht einfach, aber der Rechtsanwalt MAUTHNER Hat es überaus erfolgreich abgeschlossen und ich bin mehr … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt David Ramírez Becker
Rechtsanwalt David Ramírez Becker
Lozano Schindhelm SLP, Conde de Salvatierra, 21, 46004 Valencia, Spanien 6786.4360257681 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt David Ramírez Becker ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
Kanzlei Hans Ulrich Jeromin, Alte Regensburger Str. 47, 84030 Ergolding 7131.3589581919 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Jeromin
aus 5 Bewertungen Bin sehr zufrieden gewesen . TOP Beratung! Empfehle weiter! (17.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
sehr gut
Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott
v. Tunkl & Partner Rechtsanwalt - Steuerberater, Theaterplatz 11, 53177 Bonn 6700.5025456084 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dietrich von Tunkl-Schott gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Schnelle Terminzusage,sehr freundliche und kompetente Beratung. (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sultan Maden-Celik
Kanzlei Sultan Maden-Celik, Adenauerallee 2, 20097 Hamburg 6720.9704795718 km
Fachanwältin Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Sultan Maden-Celik unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Die Rechtsanwältin ist sehr freundlich und hat immer ein offenes Ohr . Bei meinem scheidungsverfahren hat sie mich … (06.03.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl
Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl
Rechtsanwälte Perathoner & Pfefferl, Halfinger Straße 64, 81825 München 7125.0776465949 km
"Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers". (Max Alsberg, Die Philosophie der Verteidigung, 1930,11)
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Michael D. Pfefferl vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Wiedereinsetzung
(28.05.2019) Wir hatten uns im Vorfeld bereits von anderen Anwälten beraten lassen. Herr Pfefferl hat mit seiner fundierten, …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.