1.162 Anwälte für Baurecht & Architektenrecht | Seite 49

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Rechtsanwalt Ralf Straub
Straub & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft, Ostendstr. 181, 90429 Nürnberg 7014.3447525115 km
Fachanwalt Steuerrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf Straub bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Baurecht & Architektenrecht
(02.03.2023) Schnelle unkomplizierte und kompetente Rechtsberatung
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bienstein
Rechtsanwalt Martin Bienstein
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Kraas und Teiser, Breiter Weg 12, 59872 Meschede 6726.9573533967 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Martin Bienstein ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Baurecht & Architektenrecht
(18.12.2023) Ich benötigte Infos zu einer Inkasse Sache gegen meine Mutter. Anfrage per Mail bezüglich Information und Termin. Den …
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Rechtsanwalt Jörg Suchard
Rechtsanwaltskanzlei Suchard, Kurfürstenstraße 33, 40211 Düsseldorf 6650.0698932248 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Suchard - Ihr juristischer Beistand im Bereich Baurecht & Architektenrecht
aus 7 Bewertungen Klare, zügige, effektive und freundliche Beratung (25.04.2024)
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Rechtsanwalt Jürgen Lammertz
Kanzlei Jürgen Lammertz, Kleine Heeg 15, 53359 Rheinbach 6691.5005755756 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jürgen Lammertz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Baurecht & Architektenrecht
aus 6 Bewertungen Ich bin beeindruckt von seinem Fachwissen und seiner Professionalität. Er war stets gut erreichbar und hat meine … (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Schovenberg
Rechtsanwalt Johannes Schovenberg
Wöbker Rechtsanwälte, Carlsplatz 1, 52531 Übach-Palenberg 6623.5114652902 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Baurecht & Architektenrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Johannes Schovenberg
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer
Dr. Bauer & Partner, Leopoldstr. 244, 80807 München 7117.3491295271 km
Fachanwältin Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. Juliane Bauer bietet im Bereich Baurecht & Architektenrecht Rechtsberatung und Vertretung
(22.06.2022) gerne wieder!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dariusz Perzanowski
sehr gut
Rechtsanwalt Dariusz Perzanowski
Rechtsanwaltskanzlei Dariusz Perzanowski, Stary Rynek 24, 65-067 Zielona Góra, Polen 7130.592327456 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Fachanwalt Transportrecht & Speditionsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Strafrecht • Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dariusz Perzanowski ist Ihr Ansprechpartner für Baurecht & Architektenrecht
aus 19 Bewertungen Bereits ein drittes Mal habe ich Herrn Perzanowski beauftragt. Nach kurzer „Datenerfassung” hat er gleich losgelegt … (18.06.2024)
Profil-Bild polnische Rechtsanwältin Alicja Machała-Pucek
sehr gut
polnische Rechtsanwältin Alicja Machała-Pucek
MP LEGAL MACHAŁA-PUCEK LEGAL, Gen. Sowinskiego 23/1, 65-419 Grünberg in Schlesien, Polen 7130.9780907202 km
Qualität, Erfahrung, Engagement, Vertrauen ist das Basis für meine Rechtsleistungen. Ihre Zufriedenheit ist mein Ziel!
Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Frau polnische Rechtsanwältin Alicja Machała-Pucek - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Baurecht & Architektenrecht
aus 10 Bewertungen Frau Machala-Pucek spricht ausreichend deutsch und hat uns sehr gut über 2 Jahre vor dem polnischen Gericht vertreten. … (03.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Kauzner
sehr gut
Kanzlei Matthias Kauzner, Starkenburger Str. 16, 65479 Raunheim 6817.1934665647 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Baurecht & Architektenrecht bietet Herr Rechtsanwalt Matthias Kauzner
aus 40 Bewertungen Wir fühlten uns bei Herrn Kauzner bestens in unserem Fall vertreten. Herr Kauzner ist sehr zuverlässig und stimmte … (07.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tamas Ignacz
sehr gut
Rechtsanwalt Tamas Ignacz
KLOPSCH & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Thomas-Mann-Str. 12, 18055 Rostock 6814.5109954812 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Vergaberecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Baurecht & Architektenrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tamas Ignacz
aus 72 Bewertungen Ohne Herrn Ignácz hätte mich meine Angelegenheit viel Zeit und vor allem Nerven gekostet. Vielen Dank an Herrn RA … (01.06.2023)

Rechtstipps von Anwälten für Baurecht & Architektenrecht

Fragen und Antworten

  • Baurecht & Architektenrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Baurecht & Architektenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Baurecht & Architektenrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Baurecht & Architektenrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Baurecht & Architektenrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Baurecht & Architektenrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Baurecht & Architektenrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Baurecht & Architektenrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen, wobei man zwischen dem privaten Baurecht und dem Öffentlichen Baurecht unterscheidet. Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit – das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen, also Bauherr, Bauunternehmer, Architekt etc.
 
Ausgangspunkt für das private Baurecht ist der Bauvertrag. Er ist ein schuldrechtlicher Werkvertrag zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Bauunternehmer (Auftragnehmer). Für das Zustandekommen des Bauvertrags gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wie jeder Vertrag wird er mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen geschlossen, durch Angebot und Annahme. Der Bauunternehmer (Auftragnehmer) verpflichtet sich zur Erbringung einer Bauleistung (Errichtung eines Gebäudes, Abtragung eines Walls etc.) und erhält als Gegenleistung vom Bauherrn eine Vergütung.
 
Auch für Bauverträge gilt die Vertragsautonomie, die allerdings bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eingeschränkt ist:
Der erste Teil der VOB (kurz: VOB/A) schreibt hierfür ein festes Vergabeverfahren vor. Im zweiten Teil der VOB (VOB/B) sind außerdem für alle öffentlichen Bauprojekte Sondervorschriften zu beachten, die zur Ergänzung der Vorschriften des BGB dienen beispielsweise Formvorschriften, Besonderheiten in Hinblick auf Mängelansprüche, bei Leistungsverzögerungen und ein besonderes Widerrufsrecht des Bauherren bezüglich des Bauentwurfs u.v.m.
Die VOB ist zwingend bei allen öffentlichen Bauvorhaben einzuhalten und auch in vielen privaten Bauverträgen ist die Geltung der VOB/B ausdrücklich vereinbart. Ist dies der Fall, gilt automatisch auch für private Bauvorhaben die VOB/C (dritter Teil der VOB). Diese ist zum Beispiel maßgeblich für die Beurteilung, ob Baumängel vorliegen.
 
Unabhängig von der Geltung der VOB ist für jedes Bauvorhaben die Leistungsbeschreibung von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich kann jede Arbeit für Herstellung, Änderung und Beseitigung einer baulichen Anlage als Bauleistung in der Leistungsbeschreibung aufgeführt werden und somit Vertragsinhalt sein. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Bauvertrag.
 
Neben der Pflicht zur Zahlung des Werklohns muss der Bauherr als Hauptpflicht die Bauabnahme vornehmen. Die Bauabnahme ist die Erklärung, mit der der Bauherr als Auftraggeber die erbrachte Bauleistung seines Vertragspartners als vertragsgemäß anerkennt. Die Abnahme kann auf unterschiedliche Art erfolgen, zum Beispiel mit Begehung der baulichen Anlage, durch Schweigen und Fristablauf oder eine Fertigstellungsbescheinigung, die ein Gutachter ausstellt.
Liegen allerdings wesentliche Baumängel vor, so ist er zur Verweigerung (auch teilweise möglich) der Abnahme berechtigt und kann vom Auftragnehmer Nachbesserung verlangen. Die Gewährleistungsrechte richten sich nach dem allgemeinen Werkvertragsrecht des BGB und werden durch einige Spezialvorschriften für Bauwerke ergänzt.
Mit der Abnahme endet die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers, seine Vergütung wird fällig und die Verjährungsfrist für Baumängelansprüche beginnt zu laufen.
Darüber hinaus obliegen den Vertragsparteien auch Nebenpflichten, wie beispielsweise die Mitwirkungspflicht des Bauherrn (Auftraggebers), das Baugrundstück in einem baufreien Zustand bereitzustellen oder die Baugenehmigung und andere erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen. Der Auftragnehmer muss die Anordnungen des Bauherrn befolgen, die Bauleistung selbstverantwortlich durchführen, die Frist einhalten etc.
 
Ein Unterfall des privaten Baurechts ist das sogenannte Architektenrecht. Hier sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert. Der Architekt erbringt vor allem Planungsleistungen, kann aber auch mit der Baubetreuung und -überwachung (Bauleitung) beauftragt werden. Bei einem Architektenvertrag, auf den die generellen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar sind, ist auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) zu beachten. Sie schreibt zum Beispiel für bestimmte Honorarvereinbarungen die Schriftform zwingend vor oder bestimmt Höchst- und Mindestsätze für die jeweilige Architektenleistung.
Hinweis zum Architektenhonorar: Wird im Architektenvertrag der gesetzliche Honorarsatz nicht beachtet, so bleibt der Vertrag zwar wirksam. Doch anstatt des unwirksam vereinbarten Honorars richtet sich das Honorar nach den zwingenden Sätzen der HOAI.
 
Aufgrund seiner dem Bauherrn überlegenen Stellung und Fachkenntnis, treffen den Architekten bereist vor Vertragsschluss Aufklärungspflichten. Er muss den Bauherrn über die jeweils möglichen Risiken und Grenzen des Bauprojektes informieren. So bringt die Tätigkeit eines Architekten berufsspezifische Risiken und Sicherheitsanforderungen mit sich, so dass für Architekten, ähnlich wie für Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte und andere Berufsgruppen mit hoher Verantwortung, ein spezielles Berufsrecht (Architektenberufsrecht) gilt. Dessen Einhaltung überwacht die Architektenkammer. Insbesondere bei Baumängeln spielt die Haftung des Architekten eine Rolle (Planungsfehler etc.), die unter dem Begriff der Architektenhaftpflicht zusammengefasst wird und auch den Bereich des Versicherungsrechtes betrifft. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von landesrechtlichen Bau-Vorschriften (z.B. BayBO, SächsBO, BauO NRW u.a.) der einzelnen Bundesländer, die von Architekten ebenfalls beachtet werden müssen.
 
Weil ein Architekt hauptsächlich planerisch tätig ist und dabei eigene geistige Werke schafft, fallen seine Planungsleistung grundsätzlich unter das Urheberrecht. Das Urheberrecht an seinen Entwürfen und Werken schützt ihn vor nicht genehmigter Nachahmung und Ideenklau, insbesondere durch Konkurrenten. Mitunter sind aber auch die späteren Eigentümer eines Gebäudes betroffen: So konnte ein Architekt seinen Auftraggebern auch nach Jahren untersagen, bauliche Veränderungen an dem von ihm entworfenen Gebäude vorzunehmen, die sein Erscheinungsbild ändern würden. Bekanntes Beispiel ist der neue Berliner Hauptbahnhof: Das Architekturbüro untersagte aufgrund seines Urheberrechts der Deutschen Bahn die Einbringung von Flachdecken, weil sie tiefgreifend das Erscheinungsbild des Bahnhofes beeinträchtigen würden (LG Berlin, Urteil v. 28.11.2006, Az.: 16 O 240/05)
 
Für zivilrechtliche Bauprozesse (Mängelhaftung, Klage auf Nachbesserung, Schadenersatz etc.) sind die allgemeinen Zivilgerichte zuständig. In erster Instanz das Amtsgericht (AG), ab 5.000 Euro Streitwert das Landgericht (LG), in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH). Wird im Rechtsstreit die Verletzung von Grundrechten geltend gemacht, ist für die verfassungsrechtliche Frage letztlich das Bundesverfassungsgericht (BverfG) zuständig.

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