1.162 Anwälte für Baurecht & Architektenrecht | Seite 49

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Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
sehr gut
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf (in Bürogemeinschaft mit RAe Butz, Gröner, Hölzer), Frauenstraße 8/9, 54290 Trier 6716.862692068 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Baurecht & Architektenrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
aus 30 Bewertungen Konnte mir sehr weiterhelfen, vielen Dank! (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Stephan Brinkmeier
sehr gut
Kanzlei Stephan Brinkmeier, Königsallee 48, 40212 Düsseldorf 6649.2641366368 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Baurecht & Architektenrecht beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Stephan Brinkmeier
aus 32 Bewertungen Ich habe zum aller ersten Mal einen Verkehrsunfall gehabt und habe mich an die Kanzlei Dr. Brinkmeier gewandt. Mir … (24.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag
Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag
Anwaltskanzlei Dr. Freitag & Kollegen, Seestraße 14, 71638 Ludwigsburg 6925.2377857109 km
Ihr Recht ist unser Auftrag
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Baurecht & Architektenrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Freitag gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Freitag ist nicht nur äußerst freundlich, sondern auch außerordentlich kompetent in seinem Fachgebiet. Er … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Kretschmer
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Kretschmer
Horn Blum & Partner, Brüder-Grimm-Platz 4, 34117 Kassel 6810.5343902436 km
Ihr Anspruch, ist mein Ansporn
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Baurecht & Architektenrecht bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Kretschmer
aus 15 Bewertungen Vorgang ist noch in Bearbeitung (12.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michelle Jakob
sehr gut
Rechtsanwältin Michelle Jakob
Müller-Hof Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Beethovenstr. 5, 76133 Karlsruhe 6867.4283776372 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Michelle Jakob vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Baurecht & Architektenrecht
aus 12 Bewertungen Super Beratung und auch kurzfristig. (20.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Zilly
Rechtsanwalt Mathias Zilly
Leichthammer, Scheckel, Breil & Partner, Reichsstr. 35, 09112 Chemnitz 7043.25574432 km
Baurecht & Architektenrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Zilly bietet im Bereich Baurecht & Architektenrecht Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Gunther Kurzius
Rechtsanwalt Gunther Kurzius
FZF Rechtsanwälte Franke Hantschel Kurzius Partnerschaft mbB, Ludolfusstr. 2-4, 60487 Frankfurt am Main 6823.6605651685 km
Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Baurecht & Architektenrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Gunther Kurzius gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Wir waren sehr zufrieden. Gute, kompetente, empathische Beratung. Zu empfehlen! (17.02.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Kahl
sehr gut
Rechtsanwältin Beate Kahl
Beate Kahl Rechtsanwältin, Freiheitstraße 124-126, 15745 Wildau 6999.5133111985 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Betriebliche Altersversorgung
Im Bereich Baurecht & Architektenrecht bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Beate Kahl
aus 13 Bewertungen Frau Kahl und Ihre Kanzlei haben mich unterstützt Versicherungsleistungen einzufordern. Frau Kahl ist eine sehr … (08.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Rechtsanwältin Alice Gonschorek
Gonschorek & Coll. Rechtsanwalts- und Notarkanzlei, Weserstr. 127, 27572 Bremerhaven 6640.6810496076 km
Fachanwältin Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Alice Gonschorek bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Baurecht & Architektenrecht
(01.12.2020) Sehr informativ, gute Beratung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Kanzlei | Thimig, Boxbergweg 1, 66538 Neunkirchen 6772.9128629359 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! (BB)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Baurecht & Architektenrecht
aus 8 Bewertungen Wir wollten einen Vollstreckungstitel zu einem Prozess nachdem Herr Dr.Thimig sich eingelesen hatte kam der Rat, es … (27.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten für Baurecht & Architektenrecht

Fragen und Antworten

  • Baurecht & Architektenrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Baurecht & Architektenrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Baurecht & Architektenrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Baurecht & Architektenrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Baurecht & Architektenrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Was macht einen guten Anwalt für Baurecht & Architektenrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Baurecht & Architektenrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Baurecht & Architektenrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
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Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen, wobei man zwischen dem privaten Baurecht und dem Öffentlichen Baurecht unterscheidet. Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit – das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen, also Bauherr, Bauunternehmer, Architekt etc.
 
Ausgangspunkt für das private Baurecht ist der Bauvertrag. Er ist ein schuldrechtlicher Werkvertrag zwischen Bauherr (Auftraggeber) und Bauunternehmer (Auftragnehmer). Für das Zustandekommen des Bauvertrags gelten die allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Wie jeder Vertrag wird er mit zwei übereinstimmenden Willenserklärungen geschlossen, durch Angebot und Annahme. Der Bauunternehmer (Auftragnehmer) verpflichtet sich zur Erbringung einer Bauleistung (Errichtung eines Gebäudes, Abtragung eines Walls etc.) und erhält als Gegenleistung vom Bauherrn eine Vergütung.
 
Auch für Bauverträge gilt die Vertragsautonomie, die allerdings bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) eingeschränkt ist:
Der erste Teil der VOB (kurz: VOB/A) schreibt hierfür ein festes Vergabeverfahren vor. Im zweiten Teil der VOB (VOB/B) sind außerdem für alle öffentlichen Bauprojekte Sondervorschriften zu beachten, die zur Ergänzung der Vorschriften des BGB dienen beispielsweise Formvorschriften, Besonderheiten in Hinblick auf Mängelansprüche, bei Leistungsverzögerungen und ein besonderes Widerrufsrecht des Bauherren bezüglich des Bauentwurfs u.v.m.
Die VOB ist zwingend bei allen öffentlichen Bauvorhaben einzuhalten und auch in vielen privaten Bauverträgen ist die Geltung der VOB/B ausdrücklich vereinbart. Ist dies der Fall, gilt automatisch auch für private Bauvorhaben die VOB/C (dritter Teil der VOB). Diese ist zum Beispiel maßgeblich für die Beurteilung, ob Baumängel vorliegen.
 
Unabhängig von der Geltung der VOB ist für jedes Bauvorhaben die Leistungsbeschreibung von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich kann jede Arbeit für Herstellung, Änderung und Beseitigung einer baulichen Anlage als Bauleistung in der Leistungsbeschreibung aufgeführt werden und somit Vertragsinhalt sein. Art und Umfang ergeben sich aus dem jeweiligen Bauvertrag.
 
Neben der Pflicht zur Zahlung des Werklohns muss der Bauherr als Hauptpflicht die Bauabnahme vornehmen. Die Bauabnahme ist die Erklärung, mit der der Bauherr als Auftraggeber die erbrachte Bauleistung seines Vertragspartners als vertragsgemäß anerkennt. Die Abnahme kann auf unterschiedliche Art erfolgen, zum Beispiel mit Begehung der baulichen Anlage, durch Schweigen und Fristablauf oder eine Fertigstellungsbescheinigung, die ein Gutachter ausstellt.
Liegen allerdings wesentliche Baumängel vor, so ist er zur Verweigerung (auch teilweise möglich) der Abnahme berechtigt und kann vom Auftragnehmer Nachbesserung verlangen. Die Gewährleistungsrechte richten sich nach dem allgemeinen Werkvertragsrecht des BGB und werden durch einige Spezialvorschriften für Bauwerke ergänzt.
Mit der Abnahme endet die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers, seine Vergütung wird fällig und die Verjährungsfrist für Baumängelansprüche beginnt zu laufen.
Darüber hinaus obliegen den Vertragsparteien auch Nebenpflichten, wie beispielsweise die Mitwirkungspflicht des Bauherrn (Auftraggebers), das Baugrundstück in einem baufreien Zustand bereitzustellen oder die Baugenehmigung und andere erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu beschaffen. Der Auftragnehmer muss die Anordnungen des Bauherrn befolgen, die Bauleistung selbstverantwortlich durchführen, die Frist einhalten etc.
 
Ein Unterfall des privaten Baurechts ist das sogenannte Architektenrecht. Hier sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert. Der Architekt erbringt vor allem Planungsleistungen, kann aber auch mit der Baubetreuung und -überwachung (Bauleitung) beauftragt werden. Bei einem Architektenvertrag, auf den die generellen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar sind, ist auch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (kurz: HOAI) zu beachten. Sie schreibt zum Beispiel für bestimmte Honorarvereinbarungen die Schriftform zwingend vor oder bestimmt Höchst- und Mindestsätze für die jeweilige Architektenleistung.
Hinweis zum Architektenhonorar: Wird im Architektenvertrag der gesetzliche Honorarsatz nicht beachtet, so bleibt der Vertrag zwar wirksam. Doch anstatt des unwirksam vereinbarten Honorars richtet sich das Honorar nach den zwingenden Sätzen der HOAI.
 
Aufgrund seiner dem Bauherrn überlegenen Stellung und Fachkenntnis, treffen den Architekten bereist vor Vertragsschluss Aufklärungspflichten. Er muss den Bauherrn über die jeweils möglichen Risiken und Grenzen des Bauprojektes informieren. So bringt die Tätigkeit eines Architekten berufsspezifische Risiken und Sicherheitsanforderungen mit sich, so dass für Architekten, ähnlich wie für Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte und andere Berufsgruppen mit hoher Verantwortung, ein spezielles Berufsrecht (Architektenberufsrecht) gilt. Dessen Einhaltung überwacht die Architektenkammer. Insbesondere bei Baumängeln spielt die Haftung des Architekten eine Rolle (Planungsfehler etc.), die unter dem Begriff der Architektenhaftpflicht zusammengefasst wird und auch den Bereich des Versicherungsrechtes betrifft. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von landesrechtlichen Bau-Vorschriften (z.B. BayBO, SächsBO, BauO NRW u.a.) der einzelnen Bundesländer, die von Architekten ebenfalls beachtet werden müssen.
 
Weil ein Architekt hauptsächlich planerisch tätig ist und dabei eigene geistige Werke schafft, fallen seine Planungsleistung grundsätzlich unter das Urheberrecht. Das Urheberrecht an seinen Entwürfen und Werken schützt ihn vor nicht genehmigter Nachahmung und Ideenklau, insbesondere durch Konkurrenten. Mitunter sind aber auch die späteren Eigentümer eines Gebäudes betroffen: So konnte ein Architekt seinen Auftraggebern auch nach Jahren untersagen, bauliche Veränderungen an dem von ihm entworfenen Gebäude vorzunehmen, die sein Erscheinungsbild ändern würden. Bekanntes Beispiel ist der neue Berliner Hauptbahnhof: Das Architekturbüro untersagte aufgrund seines Urheberrechts der Deutschen Bahn die Einbringung von Flachdecken, weil sie tiefgreifend das Erscheinungsbild des Bahnhofes beeinträchtigen würden (LG Berlin, Urteil v. 28.11.2006, Az.: 16 O 240/05)
 
Für zivilrechtliche Bauprozesse (Mängelhaftung, Klage auf Nachbesserung, Schadenersatz etc.) sind die allgemeinen Zivilgerichte zuständig. In erster Instanz das Amtsgericht (AG), ab 5.000 Euro Streitwert das Landgericht (LG), in zweiter Instanz die Oberlandesgerichte (OLG) und der Bundesgerichtshof (BGH). Wird im Rechtsstreit die Verletzung von Grundrechten geltend gemacht, ist für die verfassungsrechtliche Frage letztlich das Bundesverfassungsgericht (BverfG) zuständig.

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