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Rechtsanwalt Ulrich Granitzka
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aus 62 Bewertungen Vielen Dank für die Unterstützung in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung. Herr Granitzka antwortet schnell auf … (15.02.2024)
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Rechtsanwalt Stephan J. Meier Dipl.-Jurist
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Schulden

Fragen und Antworten

  • Schulden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Schulden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Schulden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Schulden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Schulden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
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Wer Schulden hat, ist grundsätzlich vertraglich dazu verpflichtet, gegenüber seinem Gläubiger eine bestimmte Leistung zu erbringen. Dabei muss es sich aber nicht zwangsläufig um einen zu zahlenden Geldbetrag handeln. Man kann z. B. auch Dienstleistungen schulden. Im jeweiligen Vertrag werden somit die Pflichten der Vertragsparteien genau festgelegt. So schuldet etwa bei einem Kaufvertrag der Erwerber der Ware die Zahlung des Kaufpreises, der Veräußerer die Übergabe der Ware sowie Übertragung vom Eigentum am Gegenstand.

Vor allem das Insolvenzrecht behandelt das Thema Schulden sehr intensiv. Schließlich kann man mittlerweile im Internet oder über den Versandhandel ganz bequem Waren bestellen oder in der Stadt mit der EC- oder Kreditkarte bezahlen. Schnell verliert man den Überblick über das Guthaben auf seinem Konto und nutzt - manchmal ohne es zu merken - den Dispokredit bei der Bank aus oder überzieht ihn sogar. Schulden können sich auch anhäufen, wenn man nach einer Kündigung nicht sofort wieder eine Arbeit findet, Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezieht und damit laufende Rechnungen nicht mehr zahlen kann. So kann z. B. im Mietrecht ein Mietrückstand schwerwiegende Folgen haben, wenn der Vermieter den Mietvertrag kündigt, weil er schon zwei Monate keine Miete mehr bekommen hat, und danach sogar Räumungsklage erhebt. Auch ein Unfall und damit zusammenhängende Kosten können eine Person in den finanziellen Ruin treiben, z. B., weil sie die Arztrechnung und erforderlichen Arzneimittel nicht zahlen kann. Ferner kommt es häufig vor, dass man sich beim Immobilienkauf oder beim Bau von Immobilien finanziell übernimmt, was etwa zur Zwangsversteigerung des Hauses bzw. der Eigentumswohnung führen kann.

Übersteigen somit die Ausgaben auf Dauer die Einnahmen, sollte man als Schuldner versuchen, seine Gläubiger zu kontaktieren und eventuell eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Ferner kann man eine Schuldenberatung aufsuchen und man sollte sein Möglichstes tun, um die Schulden langsam abzubauen und wieder Vermögen anzuhäufen. Dagegen lohnt es sich nicht, die bereits existierenden Schulden etwa mit einem Kredit abzubezahlen, da man sein Geldproblem nur kurzzeitig löst und hohe Zinsen zusätzlich zum geschuldeten Geldbetrag bezahlen muss. Des Weiteren sollte sich der Schuldner darüber informieren, ob er z. B. Wohngeld verlangen oder den zu zahlenden Unterhalt herabsetzen lassen kann oder ob eventuell die Arbeitsagentur bzw. das Sozialamt die Mietrückstände übernimmt. Außerdem sollte er versuchen, seine Einnahmen zu erhöhen, etwa durch einen Nebenjob.

Denn wer seine Schulden nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt und auch nach einer Zahlungsaufforderung des Gläubigers untätig bleibt, muss damit rechnen, dass dieser zunächst ein Inkassobüro oder einen Inkassoanwalt mit der Geltendmachung der Forderung beauftragt. Unter Umständen führt der Gläubiger aber auch ein Mahnverfahren durch und erwirkt einen Titel, mit dem er die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners betreiben kann. Außerdem kann der Gläubiger einen Vollstreckungsauftrag nach § 802a ZPO stellen, einen Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken und verlangen, dass dieser eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Letztendlich riskiert der Schuldner auch einen Eintrag in eine Wirtschaftsauskunftsdatei wie die Schufa.

Bei Insolvenz - sowohl Verbraucherinsolvenz als auch Unternehmensinsolvenz - des Schuldners kann dieser ein Insolvenzverfahren durchführen; er ist dann unter Umständen nach einigen Jahren wieder frei von Schulden.

(VOI)

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